Nrsenlütt für kn Äutscheit LilÄanliel. Eigentum des Bürscnvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.: Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Buchhandlungsgehilfen für Stellegesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. »8. Leipzig. Donnerstag de» 23. März 1905. 72. Jahrgang. Amtlicher Teil. An die Vorstände der Orts- und Kreisvereine. ^n Gemäßheit der Satzungen des Börsenvereins 8 33. Absatz 1 und der Geschäftsordnung für den Wahl-Ausschuß erlaubt sich der ergebenst Unterzeichnete hierdurch die Mitteilung zu machen, daß mit Buchhändlermesse 1905 im Vereins- Ausschuß als Vertreter der Orts- und Kreisvereine auszuscheiden hat: Heir Arthur Sellier in München. Für die neue dreijährige Periode ist Herr Sellier satzungsgemäß wieder wählbar. Die Wahl erfolgt nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung in der Sonnabend, den 20. Mai 1905, vormittags 9 Ahr, im kleinen Saale des Deutschen Buchhändlerhauses zu Leipzig (Eingang Portal III) stattfindenden Wahlmänner-Versammlung. Der Unterzeichnete Wahl-Ausschuß fordert die verehelichen Vorstände nun auf. hierzu 1) den Wahlmanu ihres Vereins zu bestimmen; 2) die Vollmacht für denselben bis spätestens den 13. Mai 1905 au die Geschäftsstelle des Börsenvereins zu Leipzig, Hospitalstraße 11 einzusenden; 3) sich dazu des übersandten Formulars zu bedienen; 4) ein Verzeichnis der Mitglieder ihres Vereins nach dem neuesten Stande beizufügen. Vereine, welche keinen Wahlmann entsenden oder ihn nicht vorschriftsmäßig beglaubigen, gehen für dieses Mal des Wahlrechts verlustig. Für die Wahl der Vertreter der Orts- und Kreisvereine im Vereins-Ausschuß bestimmt die Geschäftsordnung für den Wahl-Ausschuß: 8 15 Durch Rundschreiben an ihre Vorstände sind die Orts- und Krcisverciuc, die Organe des Börsenvercins sind. s) zu benachrichtigen, wenn daS dreijährige Mandat eines der vier Vertreter im Vereins-Ausschuß abläuft oder eine Ersatzwahl notwendig wird; b) auszufordern, ein Mitglied ihres Vereins für die erforderliche Wahlmänner-Versammlung zu bestimmen. Möglichst sechs Wochen vor der betreffenden Neuwahl ist das Rundschreiben zu versenden; auch ist es im Börsen blatt abzudruckcn. tz 16. Durch eine Vollmacht, die der betreffende Vereinsvorstand ausstellt, ist jeder Wahlmanu zu beglaubigen. In dieser Vollmacht ist die Anzahl der Vereinsinitglieder anzugeben, die gleichzeitig Mitglieder des Börsenvereins sind. Die Vorstände der Ortsvereinc haben noch ausdrücklich zu bestätigen, daß die von ihnen angemcldeten Mitglieder nicht auch Mitglieder des entsprechenden Kreisvereins sind. Nach Prüfung der Vollmachten stellt der Wahl-Ausschuß Wahlzettcl ans mit der Zahl der einem jeden Vereine bez. dessen Wahlmanne zustehenden Stimmenzahl. Mitglieder eines Kreisvereins, die auch Mitglieder eines Ortsvereins sind, können nur durch den Wahlmann des betreffenden Kreisvereins vertreten werden. Die Einreichung der Vollmachten hat mindestens acht Tage vor dem Wahltage bei der Geschäftsstelle zu erfolgen. 8 17. Die Zeit der Wahlmänner-Versammlung setzt der Wahl-Ausschuß sest, in der Regel für den Tag vor einer ordentlichen Hauptversammlung. 8 18. Die Leitung der Wahlmänner-Versammlung geschieht von dem Vorsitzenden oder einem Mitglied? des Wahl ausschusses. ein zweites Mitglied des Wahl-Ausschusses führt das Protokoll. Bei Eröffnung gibt der Leiter an die Wahlmänner die Wahlzettel (8 16 Absatz 3) aus. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 72. Jahrgang. 372 Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buchhändler abgegeben. — Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20