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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.03.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 21.03.1905
- Sprache
- Deutsch
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Befriedigung erfüllen würde, zu hören, daß er sich aus dem Schulstaub des Geschichtswerks auf etliche Tage losgerüttelt d sich wieder ins Gebiet der Dichtkunst hineingeschwungen ciabe. Bei dieser Gelegenheit habe er die Entdeckung ge macht, daß, »ungeachtet der bisherigen Vernachlässigung, die Muse noch nicht mit ihm schmolle«. In den nächsten Heften des Merkur von 1788 sind dann von Schiller noch folgende Beiträge erschienen: Briefe über Don Karlos, — Jesuitenregierung in Paraguai, — Herzog von Alba bey einem Frühstück auf dem Schlosse zu Rudolstadt im Jahre 1547, — Spiel des Schicksals. Ein Bruchstück einer wahren Geschichte, — ein Teil des Ge dichtes »Die Künstler« — und eine Übersetzung aus dem Französischen über Goldoni und sein Theater. Für die Litteraturzeitung lieferte er auch manche Beiträge. So ärgerlich und verdrießlich er über die ihm ab gezwungene Arbeit für die Thalia war, so warf er sich doch bald mit Eifer darauf. Das 5. Heft wurde eiligst zu sammengestellt, es brachte die Fortsetzung des Geistersehers und einige Szenen aus Hubers Schauspiel: »Das heimliche Gericht«. Kleine Mitteilungen. sondern auch sonst sind einige wenige, aber doch erfreuliche Zr chen zu melden. Zunächst hat sich Rußland gelegentlich des Abschlusses des Handelsvertrags verpflichtet, binnen drei Jahren kn ention zu treten, ein Umstand, der bei den französischen Schriftstellern Aufsehen gemacht und Neid erregt hat. Waren doch vor einigen Jahren zwei hervorragende französische Schrift- tell.^r erfolglos in St. Petersburg gewesen, um persönlich einen Schutzvertrag der französischen Werke in Rußland zu betreiben, der ia von 1861—1887 schon bestanden hatte (s. Börsenblatt Nr. 62 vom 15. März 1905). Wie es kommt, daß es der deutschen Re gierung nur bei Rußland möglich war, gelegentlich der Handels verträge ein bezügliches Versprechen zu erlangen, nicht auch von Rumänien und Serbien*), wissen wir nicht; doch ist diese Lücke wohl mehr prinzipiell als praktisch bedauerlich; denn sicherlich werden, wenn erst mit Rußland ein Literarvertrag zustande Posadowsky im Reichstag vom 15. März erfreuliche Aussichten bezüglich Amerikas. Er hat nämlich auf die kräftige Inter pellation des Dr. Müller-Meiningen erklärt, daß sobald der neue Handelsvertrag mit Amerika in Frage sei, auch die Frage eines erhöhten, den deutschen Verhältnissen und den Bestimmungen der Berner Konvention entsprechenden Schutzes der literarischen und ^"-nstlerischen Erzeugnisse Gegenstand eingehender Erwägungen sein »-de, und daran die Bitte geknüpft, daß Herr Dr. Müller- -mingen sowohl publizistisch als auch im Reichstage die Regierung sterstützen möge. Nach dieser Erklärung legt also die Regierung offenbar Wert .uf eine publizistische Hilfe. Jetzt gilt es also für den Buch handel, das Eisen zu schmieden, so lange es warm ist. Hierzu öerner Konvention (abgedruckt im Börsenblatt vom 6. Februar 905, der Passus betreffend Amerika, Seite 1228, und eingehend vesprochen im »Droit ä'autour« vom 15. März 1905). Freilich wird rung die derzeitige amerikanische Landesgesetzgebung nicht Raum bietet. . Gründlich würde ja freilich geholfen, wenn es bei den Handelsverträgen gelingen könnte, die Vereinigten Staaten über in Betracht, da diese der Berner Konvention angehören; ebenso wenig Österreich-Ungarn, mit dem besondre Verträge bestehen. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 72. Jahrgang. Werden so Rußland und die Vereinigten Staaten für den internationalen Urheberrechtsschutz gewonnen, dann bleibt von wichtigen Ländern eigentlich nur noch Holland übrig, das dann hoffentlich auch nicht mehr abseits stehen bleiben wird. Hoffent lich erlebt das noch der alte Vorkämpfer auf diesem Gebiete, Herr Otto Mühlbrecht. Auch nach dem Stande des neuen Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der Kunst und der Photographie hat sich unlängst der Abgeordnete Müller im Reichstag erkundigt. Er erhielt vom Staatssekretär den Bescheid der Entwurf befände sich zurzeit bei den Einzelregierungen zur Begutachtung. Also auch hier besteht wohl Aussicht auf baldige Erledigung. Fritz Schwartz. Vom Deutschen Reichstag. — Aus der 164. Sitzung des Deutschen Reichstags vom 15. März 1905 sei (nach dem steno graphischen Verhandlungsbericht) hier folgendes herausgehoben: Dr. Müller (Meiningen), Abgeordneter: Meine Herren, bevor ich auf die Frage des russisch-bayerischen und des preußisch russischen Auslieferungsvertrags eingehe, möchte ich auf eine An zurückkommen. Die Frage ist zu einer brennenden geworden. Ich setze sehr großes Verständnis voraus bei dem Herrn Reichskanzler für Fragen, die die deutsche Künstlerschaft und das deutsche Schriftstellertum vor allem angeben. Ich glaube auch, daß er großes Verständnis für Fragen hat, die das bedeutende deutsche Kunstgewerbe angehen, das namentlich in den letzten Jahren den Urheberrechts. Der Artikel 12 a des deutsch-russischen Handels- auch der, die ein derartiges formales Reziprozitätsverhältnis nicht abgeschlossen haben. Ich will nur erwähnen, daß der Deutsche, wenn er Bücher, Photographien, Farbendrucke und Litho- diese dort Herstellen lassen muß. Er muß zwei Exemplare bekanntlich bei dem Kongreßbibliothekar in Washington nieder legen, er muß für Gemälde, Zeichnungen, Statuen, für Bild- haucrarbeiten usw. eine genaue Beschreibung und eine Photo graphie bestimmter Größe beim Bibliothekar des Kongresses in Washington unter Anmeldung einreichen; mit einem Wort: man deutschen graphischen Kunstgewerbes nach den Vereinigten Staaten durch diese Urheberrechtsgesetzgebung. Zufrieden sind höchstens die Verleger von Musikalien und die Fabrikanten von gewissen Helio gravüren, von Stahl- und Kupferstichen. Ich möchte den Herren an zwei Beispielen zeigen, wie tief einschneidend dieser Mangel für unser deutsches Kunstgewerbe ist. Die Romane von Georg Ebers, des bekannten verstorbenen Schriftstellers und Ägypto logen, kosten im Buchhandel bei uns geheftet 12 bis 15 in den Vereinigten Staaten sind sie dagegen für 5 Cents gleich 20 zu haben. (Hört! hört! links.) Cs würde sich wohl verlohnen, daß wir uns auf dem Umwege der Vereinigten Staaten diese Romane kommen ließen, um so mehr, als dafür kein Zoll besteht. Ich habe hier eine Beschreibung der ersten Seite der -New Aorker Revue« vom 15. März 1904 vor mir, einer Sonntagsnummer dieser in deutscher Sprache erscheinenden Zeitung. Da ist auf der ersten Seite folgende Annonce in fett gedruckten Lettern zu lesen: -Zuguterletzt-: Von Wilhelm Busch ist ein neues Buch er schienen; es enthält ein Gedicht des bald 72 jährigen Meisters, 368
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