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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.03.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-03-17
- Erscheinungsdatum
- 17.03.1905
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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Wenn der Handelskammer mitgeteilt worden ist, daß ein Manufaktur- und Modewarengeschäft, in dem von einem Hand lungsgehilfen und 2 Lehrlingen täglich insgesamt etwa 7 bis 8 Stunden auf Lagerarbeiten verwendet worden sind, für ver sicherungspflichtig erklärt worden sei, so entspricht dies jedenfalls der Praxis des Reichs-Versicherungsamts. Welche Verrichtungen als Lagerungsarbeiten anzusehen sind, läßt sich bei der großen Verschiedenheit in den Verhältnissen Hineinschaffen der Waren in die Geschäftsräume sowie die Aus hilfe bei diesen Arbeiten, das Aus-, Ein- und Umpacken, das Sortieren, Vermessen und Auszeichnen der Waren, das Umgehen Räumen oder unter freiem Himmel gelagert werden. Als Beförderungsarbeit gilt der Transport von Waren außerhalb der Geschäftsräume (von und zur Bahn, Post, sowie zur Kundschaft) ohne Rücksicht darauf, ob oder welche Transport- solchen, sondern nur auf den damit verbundenen Lagerungs oder Beförderijngsbetrieb (und den etwa vorhandenen Neben betrieb). Daraus folgt, daß der Lagerei-Berufsgenossenschast auch nur die auf diesen Betrieb entfallenden Gehälter und Löhne zur Beschwerden gegen seine Aufnahmeverfügungen sind nur selten von Erfolg begleitet gewesen. Schließlich sei noch darauf hingewiesen, daß, nachdem auf Grund des § 1 Absatz 1 Ziffer 7 des Gewerbe-Unfallversicherungs- Auslegung, die sie in der Praxis gefunden haben, in die Kreise der dem intelligenten Kaufmannsstand angehörenden Unternehmer der in Frage kommenden Betriebe immer mehr Eingang findet. Zahlreiche Artikel in der Tagespresse und in Fachschriften, wie auch die nach vielen Hunderten zählenden Einzelentscheidungen des Reichs-Versicherungsamts müssen nach diesen Richtungen aufklärend wirken. gez. Gaebel. An die Handelskammer Handschriftfund. — Im Rathaus zu Ochsensurt hat, wie die Zeitungen melden, Kaplan Hefner drei Fragmente eines aus dem 13. Jahrhundert stammenden mittelhochdeutschen Helden gedichts, das voraussichtlich das Alexanderlied ist, gefunden. »Eule-Freier Verein jüngerer Buchhändler in Leipzig. — Nächsten Sonnabend den 18. März 1905, abends 9 Uhr, findet im Saale des Gesellschaftshauses »Johannistal» (Leipzig, Hospital straße) der II. Rezitations-Abend: Paul Heyse statt. Durch Schilderung des Lebensganges und durch Darbietungen aus seinen Werken wird den Teilnehmern Gelegenheit geboten, den Dichter, der am 15. März 1905 seinen fünfundsiebzigsten Geburtstag ge feiert hat, näher kennen zu lernen. Gäste willkommen. Island. Preisausschreiben. — Die Wiener Wochenschrift »Das Wissen für Alle. (Verlag von Moritz Perles in Wien) hatte vor einiger Zeit eine Preisbewerbung über das Thema »Schiller als Volksdichtcr- ausgeschrieben. Hierauf ist eine Anzahl Manu skripte eingelaufen, deren Prüfung von dem Preisrichterkollegium Jerusalem, Privatdozent für Philosophie, vi. Robert F. Ar nold, Privatdozent für neuere deutsche Literaturgeschichte und vr. Kurt Kaser, Privatdvzent für Geschichte. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. k'rübja.brg-NaebtrgA auw UaAsr-VerLeiebnw Oktober 1904 von Ulbert Loeb L Oo. in 8tutt§a.rt. Ar. 8". 72 8. Bußtag in Sachsen. — Auf den bevorstehenden Bußtag in Sachsen, Mittwoch, den 22. März, sei für den Verkehr mit Leipzig wiederholt die Aufmerksamkeit hingelenkt. (Sprechsaal.) Klagen in England. (Vgl. Nr. 49. 53, 55, 59 d. Bl.) Erwiderung Anlaß: Herr I. befolgt die bekannte Taktik, durch Vorbringen von Nebendingen die Aufmerksamkeit von der Hauptsache abzulenken. Um den Raum des Börsenblatts nun nicht über Gebühr in An spruch zu nehmen, beschränken wir uns auf Konstatierung folgender Tatsachen: I. Die Aufforderung, neben den von uns beanspruchten Kosten für die gelieferten Proben auch Gewinn-Entgang zu fordern, ging von Herrn Jnhulsen aus; unser Agent ließ über seine gegenteilige Meinung Herrn Jnhulsen nicht im Unklaren. II. Was die ins Feld geführte Mangelhaftigkeit unsrer Pro ben anbelangt, so ist die Behauptung des Herrn I., daß unser Agent ihm zugegeben habe, die Probe-Abzüge seien -höchst mangel haft», unrichtig. Nach uns vorliegender Mitteilung des Agenten gingen dessen Aussagen lediglich dahin, daß den Proben kleine untergeordnete Mängel anhaften, was erklärlich sei, wenn man in Betracht ziehe, daß es sich hier um Probedrucke auf der Hand presse handle, deren Mängel bei Fertigstellung auf der Schnell presse, wie jeden» Buchhändler verständlich, naturgemäß ver schwänden, und nur in diesem Sinne hat unser Agent ein Zu- Drucke statt der geforderten 200 ^ den Betrag von 170 ge- die angeblichen Mängel vom Gegner selbst eingeschätzt wurden. III. Detaillierte Aufstellung erhielten wir allerdings; das Wesentlichste jedoch fehlte in derselben, nämlich die Angabe, wie von 6 Seiten enthält nur eine Ziffer, nämlich: »meine Kosten 32. 15. 3». Unsere Forderung, die Beträge für die einzelnen Positionen einzusetzen, wurde rundweg abgelehnt. Dieses Ver fahren des Herrn I. entspricht ja auch vollständig seinem Ver halten gegenüber der Firma Wilhelm Dietrich, die im Börsenblatt Nr. 53 erklärt, daß sie unausgesetzt Abrechnung gefordert, aber mit allerlei Entschuldigungen hingehalten morden sei, schließlich jedoch die Mitteilung erhalten habe, daß sie, wenn sie auf Ab rechnung bestünde, noch 2—300 (statt eines erwarteten Gut habens von 500 ^l) zuzahlen müsse. IV. Zur Charakteristik der Prozeßführung des Herrn I. dient auch eine uns inzwischen vom »Verlag des Handelsgesell schafters, Leipzig» zugegangene Postkarte, worin uns mitgeteilt wird, daß die Herrn vr. I. früher gegebene Empfehlung auf Grund der Mitteilung einer deutschen Firma, die sich seiner Rechtshilfe bedient hatte, in der Zeitschrift für Aktien-Gesell- schaften rc. (X. Jahrgang, Nr. 7 vom April 1903, Seite 168) ^ München, 14. März 1905.
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