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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.03.1905
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- Erscheinungsdatum
- 15.03.1905
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- Deutsch
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2552 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. .Hk 62. 15. März 1905. drückung der freien Meinungsäußerung unmöglich erscheint, wobei es Vorkommen kann, daß der wissenschaftliche Wert des Buchs entweder bewußt vergrößert oder verkleinert wird. Und wenn die Akademie der Wissenschaften in diesen Fehler verfällt, so ver letzt sie den Z 6 ihres Statuts, durch den von ihr eine wissen schaftliche und darum objektive Behandlung aller Fragen verlangt wird. Im übrigen weichen die Interessen der Gelehrten-Kollegien und des Zensurressorts so weit voneinander ab, daß eine Aus gleichung der Gegensätze absolut unmöglich erscheint. -Jedes wissenschaftliche Werk enthält seinem Wesen nach einerseits Tatsachen. Materialien und wissenschaftliche Daten, anderseits die Beleuchtung und Kritik dieser Daten. Bei der Beurteilung eines Buchs kritisiert die administrative Behörde sowohl die mitgeteilten Fakta als auch die Beleuchtung derselben durch den Autor, und sie kann dabei zu der Überzeugung gelangen, daß das Buch von ihrem Standpunkt aus schädlich erscheint. Der Standpunkt eines wissenschaftlichen Gerichtshofs ist ein wesentlich andrer: vom wissenschaftlichen Standpunkt sind nicht nur die Ereignisse längst vergangener Zeiten wertvoll, sondern auch alle Erscheinungen des zeitgenössischen öffentlichen, politischen und wirtschaftlichen Lebens, denn es liegt im Interesse der Wissen schaft, daß diese Erscheinungen den kommenden Geschlechtern über liefert werden. Tatsachen verheimlichen erscheint vom wissen schaftlichen Standpunkt unzulässig. Was die Ansichten des Autors anbetrifft, so kann sie die Akademie nicht als Ausfluß von böse oder gut betrachten; sie hat sie vielmehr ausschließlich auf ihre Logik und ihre Beziehungen zu den seitherigen Ergeb nissen der betreffenden Disziplin zu prüfen. Daher gehen das wissenschaftliche und das administrative Gericht bei der Beurtei- punkten aus. und die Schaffung einer Basis für eine gemeinschaft liche Arbeit erscheint unmöglich. »Bei der Beurteilung des Wertes hervorragender wissen schaftlicher und literarischer Erscheinungen auf dem Gebiete der Geschichte, Literatur. Statistik, des Finanzrechts, der National ökonomie usw. hat die Akademie stets im Gegensatz zum Ministerium deS Innern gestanden, und auch zukünftig werden Kollisionen zwischen der Akademie und dem Zensurressort unvermeidlich sein. Stets wird die Akademie für solche Bücher ihre Stimme erheben. die. wie die nachfolgenden, von der Zensur unterdrückt werden: Mordowzew, »Am Vorabend der Reformen«; Wengerow, »Die Journalisten der vierziger Jahre«; Louis Blanc. »Geschichte der französischen Revolution« (Bd. 1); Protopopow, -Zur Geschichte des Petersburger Volksbildungskomitees«; Tratschewski, »Lehrbuch der neuen Geschichte«, usw. Erscheint es nun möglich, daß die Stimme der Akademie gehört werden wird, wenn sie sich zu gunsten dieser Bücher ausspricht, von denen einige einen unbe dingt großen wissenschaftlichen Wert haben? Dieses zugeben hieße anerkennen, daß das Ministerkomitee die wissenschaftliche Beurteilung der Bücher mit der politischen in Einklang bringen, das heißt das Unvereinbare vereinigen wolle. Durch die der Akademie vom Ministerkomitee zugedachte Aufgabe wird die Akademie gezwungen, als Verteidigerin einer langen Reihe solcher Bücher aufzutreten, denen das Ministerkomitee die Eigenschaft zuschreibt, die Grundlagen der geheiligten Wahrheiten der Religion und die unerschütterlichen Grund lagen der Staatsordnung ins Wanken zu bringen. Hieraus würde für die Akademie eine neue unliebsame politische Lage resultieren: sie müßte als berufene Verteidigerin aller »Irrlehren« auftreten. Wollte die Akademie anders auftreten, eine andre Stellung zum gedruckten Wort einnehmen, so würde sie auf die Stufe einer Zensurbehörde oder Polizeiinstitution herabsinken. Doch die fast zweihundertjährigen Traditionen der Akademie sind zu stark: die Akademie wird selbstverständlich ihren Charakter nicht verändern, sie wird auch zukünftig auf jener Höhe verbleiben, auf die sie die Arbeit der Männer der Wissenschaft gehoben hat. Die Akademie wird nie die Rolle eines Experten in politischen Angelegenheiten tigung eines Buches eintreten.« — Nach der Verlesung des Referats der Akademiker Janshul und Fortunatow beschloß die Konferenz der Akademie einstimmig, ihren Erlauchten Präsidenten zu bitten, Sr. Majestät dem Kaiser das Gesuch der Akademie um Befreiung von den Verpflich- Kunstausstellung. — Bei Pietro del Vecchio in Leipzig hat der Maler Friedrich Ernst Wolfrom eine Reihe von farben prächtigen Schöpfungen seiner Kunst zur Ausstellung gebracht, die viel Beachtung verdienen, da sie eine Rückkehr zur Schönheit in Form und Farbe bedeuten. Neben einer Reihe von weiblichen Jdealköpfen und farbenreichen Blumenstücken sind u. a. folgende Bilder ausgestellt: »Madonna«, »Herodias«, »Erziehung des Herakles«, »Herakles am Scheidewege.. »Die Vision des Jxion«, »Die heiligen Pferde des Achill«. Druckfehler-Berichtigung. — In der kleinen Mitteilung »Verein Leipziger Bibliophilen« in Nr. 55 dieses Blattes, Seite 2262, ist in der viertletzten Zeile aus dem berühmten Leip ziger Künstler Bruno Hsroux infolge eines bedauerlichen Druck fehlers ein Bruno Perout gemacht worden. Wir berichtigen diesen Mitglieder-Verzeichnis des Börsenvereins. — Die heutige Nummer des Börsenblatts bringt in besondrer Beilage das Verzeichnis der Mitglieder des Börsenvereins nach dem Stande vom 7. März 1905. Neue Bücher. Kataloge rc. für Buchhändler. Llätter kür V^IIr8didIiotüsir6v unck UsgeüaUsn. üerausASAedsv 8° 41-*76^.' 0 ^ o.^ 3 u. 4. ^1.^/ ^plll 190r^ 8. 12. ^abiALvA I^r. 5—8. (k'sbrua.r 1905.) 4". U. 49—104. ^^8*65-96^837 ^ ^ranrkistrolcer in ll'udivxsu. krärsb L 6is., öckitsurs. Uex.-Zo. U. 49—96. (Sprechsaal.) Englisch-amerikanische Ubersctzungsrechtc. Im Verlauf eines einzigen Jahres habe ich nicht weniger als viermal den Fall erlebt, daß die von mir gekauften -ausschließ- vom Verfasser oder Verleger entweder vorher schon einmal verkauft waren oder später zum zweitenmal verkauft wurden. Solche Unregelmäßigkeiten können natürlich für die beiden In haber der übersetzungsrechte, von denen natürlich nur einer vor dem Gesetz als rechtmäßiger Inhaber gilt, höchst fatale Kon sequenzen haben, ohne daß es immer möglich wäre, den Anstifter all des Unheils zur Rechenschaft zu ziehen. Denn Prozesse des wegen in England oder Amerika zu führen, lohnt sich absolut nicht, da der fragliche Erfolg in keinem Verhältnis zu den Un kosten steht. Es bleibt deshalb nur übrig, sich in jedem Fall zu vergewissern, ob die Rechte, die man im Begriff ist zu erwerben, nicht schon früher vergeben wurden. Man versäume nicht, hierüber eine ausdrückliche Erklärung zu fordern. Stuttgart. Robert Lutz.
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