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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.03.1905
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- 15.03.1905
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- Deutsch
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^ 62, 15. März 1905. Nichtamtlicher Teil.. 2551 Hasse, Ernst, Deutsche Politik. I. Band. Heimatpolitik. 1. Heft: Das Deutsche Reich als Nationalstaat, gr. 8". IV, 146 S. München 1905, I. F. Lehmanns Verlag. 3 Mit Ausschnitt der Seiten 96 — 102 und 124—131. Hausfreund, christlicher; illustrierter Familienkalender. 1905. 29. Jahrgang. 4". 76 S. Stuttgart, Christi. Verlagshaus. 25 H. Mit Ausschnitt der Seiten 43—44. Retcliffe, Sir John, Magenta und Solferino. Histor. - polit. Roman. 4 Bände. 8". 431, 440, 423 u. 407 S. Berlin, R. Eckstein Nachf. 12 Zu schwärzen: im 4. Bande, Seite 133 Zeile 15 von oben, „ „ „ 150 „ 8 von unten, „ „ „ 156 „ 3 von oben. Nakamura, 8bun- u I^oaowi vo bo8Üi (Sterne der Hoffnung). Aus dem Japan, von A. Wendt. kl. 8». (XI, 210 S.) Halle 1904, Mit Ausschnitt der Seiten III—IV. Sonntagskalender für Stadt und Land. 1905. 45. Jahrgang. XII, 64 S. 40. Freiburg i. B., Herder. 40 Mit Ausschnitt der Seiten 61—62. Zemlak, Semöne, Unter der Knute. Ein ruthenischer Roman. Übers, von Johs. Hermann. (Engelhorns allg. Roman-Biblio thek. 21. Jahrgang. 8. Band.) 8". 160 S. Stuttgart 1904, I. Engelhorn. 50 -H. Mit Ausschnitt der Seiten 15—16. 6. Bisher verboten, jetzt jedoch erlaubt. Hertslet, W. L., Der Treppenwitz der Weltgeschichte. Geschichtliche Jrrtümer, Entstellungen und Erfindungen. 6. Ausl. Durch aus neu bearb. von Hans F. Helmolt. 8". VIII, 509 S. Berlin 1905, Haude L Spener'sche Buchh. 4 Kleine Mitteilungen. Das Gutachten der Akademie der Wissenschaften zu St. Petersburg über die Bücherzensur.— Der St. Peters burger Zeitung vom 26. Februar (11. März) 1905 entnehmen wir folgenden Bericht: Vor einigen Tagen traten die Mitglieder der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften zu einer Plenarversammlung zu sammen, um über den Beschluß des Ministerkomitees vom 21. Ja nuar zu beraten, wonach Bücher, deren Inhalt vom Ministerium des Innern in politischer Hinsicht für schädlich befunden werden, von der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften auf ihren wissen schaftlichen Wert zu prüfen sind. Nach einem Referat des Akade mikers I. I. Janshul verlas der Akademiker F. F. Fortunatow ein längeres Gutachten, dem wir nachstehendes entnehmen: Durch die Allerhöchst bestätigte Resolution des Minister komitees ist vorläufig bis zur allgemeinen Revision des Preß- gesetzes bestimmt worden, daß Bücher, deren Inhalt in politischer Beziehung vom Ministerium des Innern für schädlich erachtet werden, ehe sie an das Ministerkomitee gelangen, der Kaiser lichen Akademie der Wissenschaften zur vorherigen Kritik zu überweisen sind, wobei Bücher über Disziplinen, für die die Akademie über keine Spezialisten verfügt, andern Kollegien vorgelegt werden müssen. Somit werden der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften neue Verpflichtungen übertragen. Es entsteht nun die Frage, ob diese Verpflichtungen von unserm Gelehrten-Kollegium erfüllt werden können und ob deren Er- Bei seiner Resolution hat sich das Ministerkomitee von dem Bestreben leiten lassen, dem Allerhöchsten Erlaß vom 12. Dezember gemäß, möglichst schnell aus dem Preßgesetz diejenigen Be stimmungen zu entfernen, die eine nicht notwendige Einengung der Freiheit der Presse einschließen, und das gedruckte Wort auf streng gesetzlichen Boden zu stellen. Hieraus ergibt sich, daß der Appell des Ministerkomitees an die Gelehrten-Kollegien den Zweck verfolgt, von den einem Zensurverbot unterliegenden Werken diejenigen auszuschließen, die ihrer wissenschaftlichen und literarischen Eigenschaften wegen nicht ohne wesent liche Gefährdung der Aufklärung aus der Zirkulation ge- Crwägungen eine wesentliche Einschränkung, die sich aus den auf dem Ministerkomitee liegenden Zensurverpflichtungen (Art. 149 und 151 des Zensurreglements) ergeben. Das Ministerium des Innern ist nämlich gehalten, dem Ministerkomitee diejenigen Bücher vorzulegen, deren Inhalt es für schädlich in politischer Hinsicht erachtet, wobei sich das Ministerkomitee hinsichtlich des Verbots oder der Freigabe der betreffenden Bücher von politischen Erwägungen zu leiten lassen hat. Diese Er wägungen werden nun auch nach dem Anhören des Urteils der Akademie der Wissenschaften oder andrer Kollegien ausschlaggebend für das Verbot oder die Freigabe des betreffenden Buchs ver bleiben. Und tatsächlich — vermag der wissenschaftliche und lite rarische Wert eines Buchs jene politische Gefahr abzuschwächen, auf die das Ministerkomitee das Ministerium des Innern hinweist? Bildet nicht vielmehr ein seiner Richtung nach schädliches Buch gerade in dem Fall eine besondere Gefahr, wenn sein lite rarischer Wert und die Folgerichtigkeit seiner Argumentationen ihm einen großen Absatz und weite Verbreitung sichern? Wenn nun die Akademie derartige Vorzüge hervorhebt und dokumentiert, so ist schwer anzunehmen, daß dadurch die be treffenden Bücher von dem ihnen drohenden Verbot befreit werden, weil die Regierung gerade in diesen Vorzügen, in dem literarischen und wissenschaftlichen Wert, eine große Gefahr für den Staat oder die Gesellschaft erblicken wird. Diese Erwägungen müssen unbedingt dazu beitragen, die Erledigung der der Aka demie zugedachten neuen Verpflichtungen zu erschweren, da die endgültige Bedeutung des Wertes der von ihr abgegebenen Kritik offen gelassen worden ist: vor allen Dingen ist es nicht klar aus gesprochen worden, ob ein von der Zensur beanstandetes Werk, das von der Akademie der Wissenschaften für wertvoll in wissenschaftlicher und literarischer Be ziehung erklärt wird, auch auf dieses Urteil hin tat sächlich vor einem Verbot gesichert erscheint. »Aus dem Text der Allerhöchst bestätigten Resolution des Ministerkomitees ist ferner zu ersehen, daß vom Ministerkomitee von der Akademie der Wissenschaften oder einem andern Ge lehrten-Kollegium keine Meinungsäußerung darüber verlangt wird, ob das Verbot eines vom Ministerium des Innern be anstandeten Buches auch mit den Interessen der Wissenschaft und Literatur vereinbar erscheine. Indem das Ministerkomitee darauf hinweist, daß es von sich aus über keine Fachmänner verfügt, die die wissenschaftliche Bedeutung eines Buchs genau präzisieren könnten, ließ es sich von der Ansicht leiten, daß die Kritiken der Gelehrten-Kollegien jenen Mangel beseitigen werden, der sich aus warteten Urteile der Gelehrten-Kollegien einen rein objektiven Charakter haben und in keiner Weise das Schicksal der betreffenden Bücher beeinflussen werden. Das Gelehrten-Kollegium braucht einem bestimmten Buch durchaus keinen besondern wissenschaft lichen oder literarischen Wert beizumessen; aber es wird auch in diesem Falle stets den Standpunkt vertreten, daß jede wissen schaftliche Meinung als existenzberechtigt angesehen werden muß. In dem Verbot eines Buchs liegt eine derartige Vergewaltigung punkt, d. h. von dem einzigen Standpunkt, der einem Buch gegenüber von dem Gelehrten-Komitee allein möglich ist, nicht gerechtfertigt werden kann. Gerade Männer der Wissenschaft vermögen es vielleicht besser als alle andern zu erkennen, daß die Beurteilung einer so komplizierten Erscheinung, wie die Milieu und vorübergehenden Strömungen abhängig ist. Bei der Beurteilung neuer Gesichtspunkte, die den zurzeit herrschenden zuwiderlaufen, sind Irrungen stets möglich, und einen neuen genialen Gedanken zu würdigen, ist nur ein nicht weniger genialer Kritiker würdig. Männer der Wissenschaft haben daher vor der Möglichkeit der Vernichtung des Objekts ihrer Kritik zurück zuschrecken. Aus diesem Grunde wird sich in den Urteilen der Ge lehrten-Kollegien stets die Furcht vor der Gefahr, die dem Buche droht, widerspiegeln. Das Ministerkomitee wird daher in den Urteilen der Gelehrten-Kollegien keine objektiven Gutachten, son dern Verteidigungstraktate finden, in denen darauf hingewiesen wird, daß vom wissenschaftlichen Standpunkt aus die Unter- 337*
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