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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.03.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 15.03.1905
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- Deutsch
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solcher unbedingten Gleichstellung kommt, wenn die Gesetz gebungen der beiden Staaten, um die es sich handelt, noch zu sehr von einander abweichen, und diese Erfahrung ist mehr als genügend. Erst dann könnte eine vollständige Gleichstellung der russischen Staatsangehörigen mit den deutschen in urheber rechtlicher Hinsicht ohne Benachteiligung der deutschen Inter essen gutgeheißen werden, wenn das russische Urheberrecht analog dem deutschen aus- und umgestaltet würde. Ob die russische Regierung diese Absicht hat, und ob sie diese im Hinblick auf die enormen gesetzgeberischen und sonstigen Auf gaben. deren Lösung ihr in den nächsten Jahren obliegt, ausführen kann, kann und soll dahingestellt bleiben; jeden falls aber wird vom Standpunkt der deutschen Interessen aus darauf geachtet werden müssen, daß die gedachte Ver schiedenheit der beiden Gesetzgebungen in dem Vertrag ihre ausreichende Berücksichtigung findet. Die russischen Staatsangehörigen sollen in Deutschland nicht die vollen Rechte der Deutschen genießen, wenn und so lange die russische Gesetzgebung außer stände ist. den deutschen Staatsangehörigen einen vollständigen Gegenwert hierfür zu bieten. Daraus folgt, daß der Literarvertrag mit Rußland ein recht ins einzelne gehender sein wird und sein muß. weil nur bei einer in die Einzelheiten eingehenden Regelung sich der mehrerwähnte Fehler verhüten läßt. Es wird sich im Lauf der nächsten Monate Gelegenheit finden, an Hand der russischen Gesetzgebung solche Einzel heiten herauszugreifen; für heute hat es sich nur darum gehandelt, die Aufmerksamkeit der unmittelbaren Interessenten auf diesen Punkt zu lenken und vor allem der Ansicht ent gegenzutreten, die vielleicht irgendwo bestehen könnte, daß der deutsch-russische Literarvertrag sich teilweise dem deutsch- amerikanischen Abkommen anschließen könne. Hervorzuheben ist. daß Rußland schon in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts einen Literarvertrag mit Frankreich abgeschlossen hatte. Der französisch-russische Han delsvertrag vom 14. Juni 1857 sah. wie der jetzt abge schlossene deutsch-russische, den Abschluß eines Vertrags zum Schutze der literarischen und künstlerischen Urheberrechte vor. Auf Grund dessen kam es dann auch zu einem Vertrag, der am 6. April 1861 ratifiziert wurde. Dieser wurde 1886 von Rußland gekündigt und trat am 14. Juli 1887 außer Kraft. In Frankreich bedauerte man dies kaum; denn man hatte sich davon überzeugt, daß der durch ihn gewährte Schutz ein vollständig ungenügender war. Insbesondre waren die Bühnenschriftsteller und Komponisten mit ihm sehr unzufrieden; aber auch die Romanschriftsteller beklagten sich nicht mit Unrecht darüber, daß sie in Rußland ohne jedes Hindernis übersetzt würden. Seitdem hat es zwar nicht an Bemühungen gefehlt, einen russisch-französischen Literarvertrag abzuschließen; aber ge lungen ist es bislang nicht. Die deutschen Interessenten werden wohl tun. sich mit diesen Vorkommnissen näher bekannt zu machen; sie haben nicht nur historisches Interesse und sind recht geeignet, vor einer Unterschätzung der Schwierigkeiten zu warnen, die dem Abschluß eines wirklich befriedigenden Staatsvertrags entgegenstehen. Diese Schwierigkeiten werden nur über wunden werden können, wenn die Reichsregierung hierbei in steter Fühlung mit den unmittelbaren Interessenten handelt. Daß Rußland jetzt geneigt wäre, der Berner Konven tion beizutreten, wie in diesen Tagen behauptet wurde, ist nicht anzunehmen. Fuld. Verzeichnis von deutschen Büchern, die in Kuszlsnd im Dezember 1904 ganz oder teilweise verboten worden sind. lVgl, Börsenblatt 1804: Nr. 1. L, 8, 4. 6, 141, 142, 180, 131, 208, 237, 250, 282; 1805: Nr. 24. 53.) L. Ganz verbotene Bücher. Blätter aus unseres Herrgotts Tagebuch. Für stille Leute ge sammelt von einem Menschensohn. 8". 202 S. Berlin 1904, A. Köhler. 5 Büttner, Heinrich, Die Königstochter im Irrenhaus. Dorfkalender, Der schweizerische, auf das Jahr 1905. (48. Jahr gang.) 40. 27 S. Bern. Ernst, Jakob, Zur »gelben Gefahr« nebst Schlußbemcrkungen zur Missionsfrage (Zeitfragen des christlichen Volkslebens.) 223. Heft. (29. Bd. 7. Heft.) gr. 8". 52 S. Stuttgart 1904, Ehr. Velser. 80 Verlag. 5 1.-3. Taus. 8^ XI, 316 S. Frankfurt a.^M. 1904. ^ Literar. Anstalt. 3 Kalender, Historischer, oder der hinkende Bote auf d. Jahr 1905. 178. Jahrg. 8". 99 S. Bern. Stämpfli L Co. 40 -Z. gr. 8^ M. S. 237—354 u. 6 S.^ Berlin 1904, Liebel. 1 ^75^. Kohut, vr. Adolf, Das Ewig-Weibliche bei Wilhelm Busch. 8". IV, 163 S. Leipzig 1904, B. Elischer Nachf. 2 christliche Gesellschaft, gr. 8". 198 S. Berlin 1904, Herm. Walther. 2 Weltanschauung. 4. Auflage. 8". 443 S. Berlin 1904, A. Duncker. 4 bilder aus Rußland. Gr. 8". IX, 382 S. Neudamm 1905, I. Neumann. 16 Posaune der letzten Tage. 8". 160 S. Detroit, Mich. an die Menschheit. 8". 80 S. Rostock 1904, Verlag »Frei Nordland«. 1 ^ 50 Staatsverfassung. 8°. IV, 170 S. Heidelberg 1904. Tolstoi, Leo, Besinnt Euch! Übers, v. vr. A. Skarwan. 8". 99 S. Berlin 1904, F. Fontane L Co. 1 ^ Tschirn, G., Buddha und Christus! 2. Ausl. 4". 68 S. Bam berg 1904. Handels-Druckerei u. Verlagshandlung. 50 H. Ilkrainy, Leo Z., Was wollen die Antisemiten? 8". 128 S. Rostock 1905, C. I. E. Volckmann. 2 Volksbote, Evangelischer. Kalender des Evangelischen Bundes. 16. Jg. 1905. 40. 71 S. Leipzig, Buchh. des evang. Bundes von C. Braun. 25 «H. Volkskalender, Großer, des Lahrer hinkenden Boten f. d. I. 1905. 4". 160 S. Lahr, W. Schauenburg. 1 Vorträge für die Gebetstage vom 9. bis 18. Dezember 1904. 8«. 27 S. Walter, Or. weck., Die Nervosität, die Modekrankheit unserer Zeit. 8«. 77 S. Leipzig 1902. L. Teilweise verbotene Bücher. Bischofs, vr. Erich, Thalmud-Katechismus. Mit Abbildungen von seltenen Originalen (Morgenländische Bücherei Bd. 3). kl. 8". XII, 112 S. Leipzig 1904, Th. Grieben's Verl. 2 Mit Ausschnitt der Seiten 45—46. Fried, Alfred H., Handbuch der Friedensbewegung. 8". VII, 464 S. Wien u. Leipzig 1905, Reichenbachsche Buchhandlung. 3 Mit Ausschnitt der Seiten 339—340.
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