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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.03.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 15.03.1905
- Sprache
- Deutsch
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psk 62, 15. März 1S0S. Nichtamtlicher Tert. 254g letzte, bis dahin beste Vereinsjahr noch um 7 überholt hat. Wir erblicken darin ein Zeichen für die wachsende Erkenntnis von der Nützlichkeit des Anschlusses an unser» Verein. Der Zuwachs würde wohl noch wesentlich größer gewesen sein, wenn nicht das hohe Eintrittsgeld des Börsenvereins manchen vom Beitritt zurückhielte. -Unsre Finanzen befinden sich trotz der vorjährigen außergewöhnlichen Ausgaben in erfreulichem Zustande. »In dem abgelaufenen Jahre konnten wir drei Mit gliedern zu geschäftlichen Gedenktagen unsere Glückwünsche darbringen. Herr Franz Goerlich hat am II. Mai 1904 den Tag seiner fünfzigjährigen buchhändlerischen Tätigkeit festlich begangen, während Herr Arthur Jünger am I. Mai und Herr Bruno Richter am 18. November auf eine fünfundzwanzigjährige Selbständigkeit zurück blicken durften. »Am 19. Juni machte der Verein bei herrlichem Wetter unter reger Beteiligung seinen Sommerausflug, diesmal nach der interessanten alten Stadt Jauer und dem benachbarten romantischen Moisdorfer Wald. Unfern Kollegen aus Jauer sprechen wir auch hier unfern Dank aus für die zuvorkommende Bemühung, uns den Tag genußreich zu gestalten. »Wir treten in das neue Vereinsjahr mit der frohen Zuversicht, daß es unsrer festgefügten Organisation in Verbindung mit dem Börsenvereins-Vorstand, dem wir schon so große Erfolge zu verdanken haben, gelingen wird, auch das, was heute noch unfern Forderungen widerstrebt, zu überwinden.- — Der beifällig aufgenommene Bericht des Vorsitzenden wurde einstimmig genehmigt. Ebenso fand der Bericht des Schatzmeisters, Herrn Handel, über die Finanzen des Vereins und sein Voran schlag für das neue Vereinsjahr die Zustimmung der Ver sammlung. Dem Schatzmeister wurde Entlastung erteilt Auch der 4. Punkt der Tagesordnung fand schnelle Erledigung, da auf Antrag des Herrn Jünger die Wahl der Vorstandsmitglieder einstimmig durch Zuruf erfolgte.' Der Vorstand setzt sich danach jetzt wie folgt zusammen: Erster Vorsitzender: Max Wopwod; Zweiter Vorsitzender: Emil Wohlfarth; Erster Schriftführer: Bruno Althaus; Zweiter Schriftführer: Martin Wellmann; Erster Schatzmeister: Max Handel; Zweiter Schatzmeister: G. Knorrn jun.; Beisitzer: Max Müller, Heinrich Müller, Albert Kaiser. Zu Punkt5 wurde auf Anregung des Herrn Wohlfarth beschlossen, daß der Vorstand die Vereinsvertreter später er nennen solle, weil die Leipziger Hauptversammlungen erst in einigen Monaten stattfinden. Ebenso wurde zu Punkt 6 der Tagesordnung — die Wahlen im Börsenverein —- beschlossen, daß der Vorstand unsre Vertreter später mit Vorschriften versehen solle, da zur Zeit noch zu wenig Wahlvorschläge vorliegen. Endlich wurde wiederum dem Vorstande die Wahl unsers diesjährigen Sommcrausslugsortes überlassen. Aus den Verhandlungen zu Punkt 8 sei hervorgehoben, daß beschlossen wurde, dem Volksbunde zum Kampf gegen den Schmutz in Wort und Bild korporativ beizutreten. Die Versammlung schloß um 2s4 Uhr. An die geschäftlichen Verhandlungen schloß sich ein gemeinschaftliches Mahl in den Räumen des »Weißen Adlers-. Dem Hoch auf unfern Kaiser, den Schirmherr» des Friedens, folgten noch manche Reden, die alle in froher Stimmung beifällig ausgenommen wurden. Von einem Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 72. Jahrgang. Spaziergang nach dem Südpark, der nachher unternommen wurde, zurückgekehrt, fanden sich noch zahlreiche Mitglieder bei einem Glase Bier im »Franziskaner« zusammen. Ein deutsch-russischer Likersrvertrag. Die in dem deutsch-russischen Handelsvertrag ent haltene Bestimmung, wonach die Signatarstaaten binnen einer Frist von drei Jahren in Unterhandlungen einzutreten sich verpflichten, um einen Staatsvertrag über gegenseitigen Schutz der Urheberrechte an Schriftwerken, Werken der Kunst und der Photographie abzuschließen, hat in Deutschland allgemein große Befriedigung hervorgerufen Ganz mit Recht; man sieht in dieser Vereinbarung eine anzuerkennende Berücksichtigung der literarischen und künstlerischen Inter essen, anderseits aber auch die Bereitwilligkeit der russischen Regierung, einem Zustand ein Ende zu machen, unter dem die deutschen Interessen bislang schon recht gelitten haben. Wenn nun auch zwischen der Einleitung von Unter handlungen, die auf den Abschluß eines Literarvertrags gerichtet sind, und diesem Abschluß selbst noch ein recht großer Zwischenraum liegt und es vielleicht heute noch ver früht erscheinen möchte, in die Erörterung von dabei in Betracht kommenden Einzelheiten einzutreten, so dürfte es doch vielleicht angemessen sein, aus folgendes aufmerksam zu machen. Die deutsche Regierung wird bei den Verhandlungen als unverrückbares Prinzip festzuhalten haben, daß der Abschluß eines Vertrags etwa nach dem Muster des mit den Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossenen unbedingt ausgeschlossen ist. Tausendmal besser ist es, den vertrags losen Zustand weiter bestehen zu lassen, als einem Vertrage seine Zustimmung zu geben, der nur die Wirkung gehabt hat, die amerikanischen Staatsangehörigen in den Stand zu setzen, alle Rechte auszuüben, deren sich die Neichs- angehörigen in Deutschland selbst erfreuen. Die Möglich keit, daß ein Vertrag mit Rußland abgeschlossen würde, bei dem die deutsche Literatur und Kunst in ähn licher Weise die Zeche zu zahlen hätten, wie dies bezüglich des Verhältnisses zu den Vereinigten Staaten von Amerika der Fall ist, läßt sich aber nicht unbedingt von der Hand weisen. Die Unterschiede zwischen dem in Rußland geltenden Urheberrecht und dem in Deutschland geltenden sind sehr groß, und wenn auch das russische Recht keine solche ab normen Bestimmungen kennt wie das amerikanische in An sehung der Notwendigkeit des Drucks der unter Schutz zu stellenden Buchexemplare in Amerika, so kennt es anderseits doch Vorschriften, die mit den in den modernen Urheber rechtsgesetzen anerkannten absolut nicht in Einklang stehen. Das für Rußland geltende Urheberrecht ist in dem Regulativ über die Zensur und die Presse enthalten. Dieses Regulativ hat verschiedene Änderungen und Modifikationen erfahren, die zum Teil mit den poli tischen Verhältnissen in Zusammenhang standen; auch jetzt wieder soll eine Änderung in Aussicht stehen. An Übersetzungen der betreffenden Vorschriften fehlt es nicht; die bekannten Sammelwerke der Urheberrechtsgesetze und urheberrechtlichen Staatsverträge enthalten solche. Es kann nun absolut keine Rede davon sein, daß in dem abzu schließenden Vertrage den deutschen Urhebern in Rußland die Rechte garantiert würden, die das russische Recht den eignen Staatsangehörigen gewährt, während umgekehrt die russischen Autoren mit den deutschen gleichgestellt würden. Bei dieser Regelung würden die deutschen Interessen wieder einmal das Nachsehen haben, weil eben das deutsche Recht viel weiter in seinem Schutz geht als das russische. Wir haben aber einmal die Erfahrung gemacht, wohin man mit 337
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