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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.02.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.02.1905
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- Deutsch
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1450 Nichtamtlicher Teil. 35. 11. Februar 1905 vr. Woermann von der Gemäldegalerie zu Dresden, die besagten, daß die Bilder unecht seien. Gegen dieses Urteil hatte der Beklagte Berufung eingelegt. In dieser war u. a. ausgeführt, daß Beklagter die Bilder erst daß das erste Bild von Dow, einem ehemaligen Schüler des Rembrandt, eine Kopie des Rembrandtbildes »Petrus im Ge fängnis« sei und von Dow in der Werkstatt Rembrandts an gefertigt worden sei, während das andre Gemälde von Hackaert mit einem Gemälde dieses Meisters nicht identisch sei, da ihm Frische der Darstellung und Einheitlichkeit der Färbung fehlten. Demgemäß wurde die Berufung zurückgewiesen. Oberlandesgerichts Hamm eines prozessualen Einwandes halber aufgehoben und an das Oberlandesgericht Hamm zur noch maligen Beratung zurückverwiesen wurde. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Sich selbst nachgedruckt hat der Techniker M. Das Landgericht Wiesbaden hat ihn aber am 21. März vorigen Jahres deswegen nicht ver urteilt, sondern nur wegen eines andern Vergehens, nämlich und trat dann aus. Für die damalige Firma hatte er eine Ab handlung verfaßt, die in dem Preisverzeichnis abgedruckt wurde. Als er später ein eignes Geschäft begründete (in Höchst), druckte er jene Abhandlung in seiner Preisliste ebenfalls ab. Sie ist, wie das Gericht festgestellt hat, Eigentum der Gesellschaft ge blieben und durfte vom Angeklagten nicht nachgedruckt werden. Doch hat ihm das Bewußtsein der Nechtswidrigkeit gefehlt. In dessen wurde die Vernichtung der Nachdrucksexemplare aus gesprochen. Des unlautern Wettbewerbs hat sich der Angeklagte dadurch schuldig gemacht, daß er versucht hat, einen Buchhalter seiner frühern Teilhaber zum Verrat von Geschäftsgeheimnissen zu bestimmen. — Seine Revision wurde am 9. d. M. vom Druckfehler. — In Nr. 28 d. Bl. sind in dem G. Hölscher'schen Artikel: »Vom Basler Papier und seinen Wasserzeichen, auf Seite 1141, Spalte 2, Zeile 2, die Worte »Härte des Papiers« zu berichtigen in »Güte des Papiers«. Verein Berliner Kolportagebuchhändler. — Der Ver ein Berliner Kolportagebuchhändler versammelt sich am 11. d. M., abends '/,9 Uhr, im »Deutschen Hof«, Luckauer Straße 15, mit seinen Gästen zur Feier seines fünfundzwanzigjährigen Bestehens. Musikalienhandel in Österreich-Ungarn. — Der Vor stand des Vereins der österreichisch-ungarischen Buchhändler ver öffentlicht in Nr. 6 der Österreichisch-ungarischen Buchhändler- Correspondenz vom 8. Februar 1905 eine ins einzelne gehende Tabelle der von ihm genehmigten Verkaufsbestimmungen im Musikalienhandel. Wir geben diese Bestimmungen nachstehend im Auszuge wieder: 1. Ordinär-Artikel: 25A Rabatt zulässig. 2. Netto-Artikel: 10A zulässig bei Artikeln, die vom Verleger mit 50A ge- 3. Netto-Artikel: 5°/o zulässig bei Artikeln, welche vom Verleger mit 33*/z°/o 4. Ohne Rabatt werden abgegeben Artikel, welche vom Verleger mit weniger als 33r/g°/<, geliefert werden, und Bücher. 5. Besondere Bestimmungen für Artikel französischen, italienischen und englischen Verlages: a) Französischer Verlag: Ordinärartikel ohne aufgedruckte Markpreise sind zu berechnen: 1 Frank — 40 Heller b) Italienischer Verlag: Ordinärartikel einschließlich jener der Firma Ricordi ohne aufgedruckte Markpreise sind zu berechnen: 1 Lira --- 50 Heller netto. Ordinärartikel mit aufgedrucktcn Markpreisen können mit 25A von dem Markpreise rabattiert werden, o) Englischer Verlag: Ordinärartikel: 1 Schilling---60 Heller netto, 1 Penny — 5 Heller netto. Nettoartikel: 1 Schillings- Kronen 1.44 netto, 1 Penny ----- 12 Heller netto. Anmerkung: Maßgebend ist der Normalrabatt, nicht der Ausnahmsrabatt, den einzelne Sortimenter seitens einiger Verleger genießen. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Narebö Ü68 Iivr63 ä'oeog.8ion (Osr antiguari8oÜ6 6ü6Ü6rmg.r1ct). 8^^8^313-408.0'8o" 5Z 854—55 278.^^ 8o°E. 409-440. §o.o 53 497—53 853^ ' ^ Pcrsonalnachrichten. f Adolph von Menzel. — Der hochbetagte Altmeister der zeichnenden und malenden Kunst Adolph von Menzel, ge boren am 8. Dezember 1815 in Breslau, ist am 9. d. M. in Berlin gestorben. Es ist ihm nicht vergönnt gewesen, den nahe bevor stehenden Abschluß seines neunzigsten Lebensjahres zu begehen, zu dessen Feier, wie der Reichsanzeiger schreibt, »sein dankbarer König ihm neue Ehrungen zugedacht hatte«. Aus der großen Zahl seiner Werke seien hier die folgenden Blätter) — 12 Blätter aus der Brandenburgischen Geschichte (Lith.) Mönch (Ölgemälde) — Der Gerichtstag (Gemälde) -- 400 Illu strationen zu Kuglers Geschichte Friedrichs des Großen (Holz schnitte) — 200 Illustrationen zu den Werken Friedrichs des Großen (Holzschnitte) — Einzug Heinrich des Kindes und seiner Mutter in Marburg (Karton) — Christus unter den Schrift- gelehrten (Transparent und Lithographie) — Christus treibt die Wechsler aus dem Tempel (Transparent) — Adam und Eva König Friedrichs Zeit (12 Holzschnittblätter) — Die Tafelrunde Friedrichs des Großen in Sanssouci (Ölgemälde) — Flötenkonzert in Sanssouci (Ölgemälde) — Friedrich der Große auf Ölgemälde) — Begegnung in Neiße zwischen Friedrich dem Großen und Josef II. (Ölgemälde) — 2 Kartons: Gestalten von Hochmeistern für das Schloß in Marienburg — Blücher und Wellington bei Waterloo «Ölgemälde) — 12 Gouachemalereien zur Erinnerung an das »Fest der weißen Rose- (1829) — Gouache malereien für ein »Kinderbuch« — Die Krönung König Wil helms I. in Königsberg «Ölgemälde) — Die Abreise König Wil helms I. zur Armee 1870 (Ölgemälde) — Das Ballsouper (Ölgemälde) — Kaiser Wilhelm I. Cercle haltend (Ölgemälde) — Sonntag im Tuileriengarten (Ölgemälde) — Ein Restaurant der Pariser Welt ausstellung 1867 (Ölgemälde) — Gottesdienst in der Buchenhalle bei Kösen «Ölgemälde) — Eisenwalzwerk (Ölgemälde) — Prozession in Hofgastein (Ölgemälde) — Gemüsemarkt in Verona (Öl gemälde) — Illustrationen zu H. v. Kleists »Zerbrochenem Krug« (Holzschnitt) — Der Faschingsmorgen (Gouachemalerei) — Szenen aus der japanischen Ausstellung in Berlin (Gouache) — Brunnen promenade und Biergarten in Kissingen (Gouache) — Eine Fahrt durch schöne Natur (Szene im Cisenbahncoupö) (Gouache) — Am Kirchenportal (Gouache). Adolph von Menzel war Wirklicher Geheimer Rat und führte den Titel »Exzellenz«. Er war Ritter höchster Orden, unter anderm des Schwarzen Adlerordens, auch Kanzler der Friedensklasse des Ordens paar 1s msrits. Die Stadt Berlin hatte ihn an seinem achtzigsten Geburtstage zu ihrem Ehrenbürger ernannt.
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