Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.02.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-02-08
- Erscheinungsdatum
- 08.02.1905
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19050208
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190502089
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19050208
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1905
- Monat1905-02
- Tag1905-02-08
- Monat1905-02
- Jahr1905
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 82, 8, Februar 1905, Nichtamtlicher Teil, 1311 Nichtamtlicher Teil. Lus den neuen Handelsverträgen. Wie den Lesern des Börsenblatts bekannt sein wird, hat der Bundesrat am 2, d, M den ihm von der Reichsregierung vorgelegte,, neuen Handelsverträgen seine Zustimmung erteilt. Der Reichskanzler hat diese Verträge darauf dem Reichstage oorgelegt. Eine sehr umfangreiche Drucksache des Reichstags (Nr, 543) enthält den Wortlaut der Verträge und die durch sie geschaffenen Änderungen und Zusätze in den Zolltarifen, Beigegcben ist dieser Drucksache eine die elftere um mehr als das Doppelte im Umfang überragende weitere Drucksache des Reichstags (»Zu Nr, 543«), die eine Denkschrift der Reichs regierung zu diesen Verträgen nebst erläuterndem statistischen und andern, Material zur Kenntnis bringt. Beide Druck sachen haben in dem bekannten Quartformat zusammen eine Dicke von gegen 9 cm und dürfen in Betracht der gebotenen Schnelligkeit und Sorgfalt der Herstellung als eine achtungs- werte Leistung der Reichsdruckerei angesprochen werden. Es sind sieben Staaten, mit denen das Deutsche Reich in ein neues Vertragsverhältnis eintritt, Italien, Belgien, Rußland, Rumänien, die Schweiz, Serbien, Österreich-Ungarn, Leider nur mit einem dieser Staaten, mit Rußland, konnte, soweit sie nicht schon besteht, gleichzeitig auch die Gegen seitigkeit des Schutzes der literarischen und künstlerischen Ur heberrechte wenigstens nngebahnt werden. Die Denkschrift äußert sich hierüber bei Erläuterung der Verhandlungen mit Rußland wie folgt (Seite 10), »Da Rußland sich außerstande erklärt hat, den Berner und Pariser internationalen Vereinbarungen der Jahre 1886 und 1896 über den Schutz des Ur heberrechts an Werken der Literatur, Kunst und Photo graphie in absehbarer Zeit beizutreten, soll innerhalb dreier Jahre nach Inkrafttreten des neuen Vertrags der Versuch gemacht werden, auf diesem Gebiet zu einem Sonderabkommen zwischen beiden Ländern zu gelangen, was, wie auch aus vielfachen Eingaben unsrer Interessenten hervorgeht, bei dem immer reger werdenden gegenseitigen Austausch von Geistes produkten dringend erstrebenswert erscheint,- Von weitern Versuchen in dieser Richtung erwähnt die Denkschrift nichts. Die abgeschlossenen sieben Verträge haben sämtlich die Form von Zusatzverträgen zu den geltenden Verträgen er halten, Ihre Dauer ist in allen bis zum 31, Dezember 1917 festgelegt, von da an bis zum Ablauf einer einjährigen Kündigungsfrist Nur im Vertrag mit Österreich-Ungarn ist wegen des Zusammenhangs mit der Dauer des Aus gleichs zwischen Österreich und Ungarn der 31, Dezember ISI5 als möglicher Endtermin vorgesehen. Erfolgt aber bis 31, Dezember 1914 keine Kündigung, so läuft der Vertrag bis 31, Dezember 1917 und von da an auf einjährige Kündigung wie die übrigen Verträge, Im nachstehenden haben wir aus den uns vorliegenden Drucksachen insbesondere aus den beigegebenen geänderten Zoll tarifen, einen Auszug von Mitteilungen und neuen Zollsätzen, soweit wir bei den Lesern des Börsenblatts Interesse dafür voraussetzen dürfen, znsammengestellt, Red, Italien, ä, gölte bei der Einfuhr nach Deutschland. Nr, des allgemeinen deutschen Zolltarifs Maßstab Zollsatz aus 674 Bücher in allen Sprachen, gedruckt oder geschrieben, auch mit beigedruckten, beigehestetcn oder bei gelegten Bildern aller Art; Papier, beschriebenes; Nr. des allgemeinen Maßstab Zollsatz deutschen Zolltarifs Papier, bedrucktes, mit Ausnahme des im elften Abschnitt des allgemeinen Tarifs genannten; Musiknoten; alle diese auch gebunden .... frei 67? Gemälde (gemalte Bilder) aus Geweben aus pflanz lichen Spinnstoffen, auf Holz, unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle, Papier oder Stein; Zeichnungen, auch eingebunden oder auf Papier, Pappe, Geweben oder dergleichen aus gezogen frei ö. Zölle bei der Einfuhr nach Italien! Nr, des allgemeinen Matzstab Lire italienischen Zolltarifs in Gold 193 Stiche, Lithographien und Anzeigekarten (cartolii) einschließlich der Chromo lithographien 100 bx 75 aus 196 Bücher: aus a) gedruckte: aus t, mit gemischtem Text (in italienischer und andrer Sprache) in losen Bogen oder broschiert frei 2, in andrer als italienischer Sprache, in losen Bogen oder broschiert , , 3, in Einbänden jeder Art .... 100 Anmerkung: Gedruckte Bücher, mit einfachen Linien oder Vignetten zur Trennung der Kapitel und Titel versehen, unterliegen deshalb keinem höhern Zoll. 197 Noten, gedruckte: a) in losen Bogen oder broschiert . . b) in Einbänden jeder Art 100 bg Anmerkung: Lithographierte No ten werden wie gedruckte verzollt. 20 frei 20 Nr. des zurZeitdes Vertrags abschlusses gültigen belgischen Zolltarifs Belgien. Zölle bei der Einfuhr nach Belgien. Maßstab Zollsatz kr. 11 Buchdruckerschriften — frei aus 44 Gemälde, mit der Hand gemalt, ohne Rahmen, und photograpische Abzüge, ohne Rahmen — frei 46 Andres Papier, mit Ausnahme von Pappe 100 k» 4.— 54 Beschläge, Verzierungen oder Verschluß teile aus Metall, andre als aus Gold oder Silber, für Albums, Täschchen, Schmuckkästen, Notizbücher, Buchein bände, Zigarrenlaschen, Visitenkarten- taschen, Geldbörsen Wert 5U 55 Öldruckbilder frei Typographische Drucke 100 kß 18 Lithographische, chromolithographische, photolithographische, chromotypogra- phische, phototypographische, photo- typische, zinkographische Drucke oder andre Vervielfältigungen von Zeich nungen oder Stichen auf Holz, Metall oder Stein, nicht besonders benannt: auf Karton oder Pappe .... 100 18 aus Papier... 100 35 in mehr als zwei Farben: auf Karton oder Pappe .... 100 kx 30 auf Papier 100 60 Bilder oder Skizzen-Albums oder-Bücher: gedruckt, mittels des Pinsels oder der Platte koloriert oder nicht .... 100 25 alle andern 100 kA 60 175*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder