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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.01.1905
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- Erscheinungsdatum
- 18.01.1905
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- Deutsch
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588 Nichtamtlicher Teil. 14, 18. Januar 1905. versehen, so schnell wie möglich zurückgesandt werden, er füllen sie ihre Aufgabe, etwa vorhandene Buchungsfehler noch vor der Ostermesse aufzuklären, in der richtigen Weise. Pünktlichkeit ist Höflichkeit; auch hierin sollte sich der Buchhändler den Kaufmann mehr zum Vorbild nehmen. Ein guter Teil unerquicklicher Korrespondenz, die manchmal monatelang hin- und hergeht und leider nur zu oft in ge reiztem, wenig förmlichem Ton geführt wird, würde dann von selbst entfallen, die darauf verwendete Zeit aber zu er sprießlicherer Tätigkeit frei werden. 8. Kleine Mitteilungen. Kaufmannsgericht. — In der »Kölnischen Zeitung, schildert ein Mitarbeiter den Eindruck, den er aus der ersten Tätigkeit des dortigen Kaufmannsgerichts empfangen hat, in sehr- vorteilhaftem Lichte. Er sagt: Die Empfindungen, die ich nach Besuch der ersten Sitzung des hiesigen Kaufmannsgerichts mit nach Hause gebracht habe, sind die, daß durch seine Errichtung eine große soziale Wohltat erwiesen worden ist, die den beteiligten Kreisen der Handlungs gehilfen und Prinzipale erst voll zum Bewußtsein kommen und sie mit lebhafter Befriedigung erfüllen wird, wenn diese Sonder gerichte einige Zeit bestanden haben werden. Als eine erfreuliche Tatsache ist zunächst der Umstand zu be zeichnen, daß es dem Vorsitzenden, der, selbst im praktischen Leben stehend, die Bedürfnisse und Anschauungsweisen der Parteien kennt, möglich geworden ist, in einer großen Anzahl von Sachen durch seinen Zuspruch, der in offenherziger Weise die Ansicht des Gerichts über die tatsächliche und rechtliche Lage der Streitsache zum Ausdruck brachte, Vergleiche herbeizuführen. Was mir im Gegensatz zu der mündlichen Verhandlung vor den ordent lichen Gerichten, bei denen Juristen als Richter tätig sind, vor teilhaft aufgefallen ist, ist der Umstand, daß das Kaufmanns gericht den persönlichen lebendigen Eindruck, den die Parteien und Zeugen machen, auf sich einwirken läßt. Verfehlt ist die vielverbreitete Annahme, daß bei den Kauf mannsgerichten die einseitige Neigung besiehe, lediglich ihren Schutz den Handlungsgehilfen angedeihen zu lassen, selbst dann, wenn sie im Unrecht seien. In der ersten Sitzung des Kaufmannsgerichts verfehlte der Vorsitzende nicht, einem Hand lungsgehilfen, der übertriebene und unberechtigte Ansprüche an seinen Prinzipal stellte, in unzweideutiger Weise seine persönliche Meinung und die des Gerichts auszusprechen, daß er sich mit seiner Klage im Unrecht befinde. Viele Juristen werden in dieser persönlichen Meinungsäußerung des Vorsitzenden ein un berechtigtes Präjudizieren erblicken. Ich teile diese Ansicht nicht, bin vielmehr der Meinung, daß diese offne Meinungsäußerung des Vorsitzenden nur eine erzieherische Wirkung auf die Parteien ausüben kann, insbesondere wenn sie von einem Manne ausgehen, der weit- und lebenserfahren ist und sozial zu denken und zu fühlen versteht. Leider sind die Eigenschaften bei unfern Berufs richtern, denen die Fühlung mit dem praktischen Leben fehlt, meistens zu vermissen, weshalb man sich nicht zu wundern tragen versteht. Das Vertrauen der Rechtsuchenden wird deshalb zu den Kaufmannsgerichten weitaus größer sein, als es bisher zu den ordentlichen Gerichten war. Viele, die sich bisher wegen der hohen Kosten und der Prozeßverschleppung bei den ordent lichen Gerichten scheuten, ihr Recht dort zu suchen, werden sich Zuflucht zu dem Kaufmannsgerichte nehmen. Nicht mit Unrecht hat sich kürzlich ein bedeutender rheinischer Jurist dahin ausgesprochen, daß für den unterliegenden Teil bei entschieden wurde, keine solche bittere Empfindung zurückbleibe, als wenn sich Juristen damit beschäftigt hätten. Meine Beob achtungen in der heutigen Sitzung haben mir das bestätigt. Nach dem eine Sache durch Urteil oder Vergleich erledigt war, machte sich in keiner Weise bei der unterliegenden Partei eine sichtbare Erregung bemerkbar, wozu allerdings die joviale Art, wie der Vorsitzende die Verhandlung leitete, nicht wenig beitrug. Der Vorsitzende des Kölner Kaufmannsgerichts ist kein Jurist, sondern ein ehemaliger Kaufmann und jetziger Rentner. Die zuständige Verwaltungsbehörde hat also von dem ihr gesetzlich zustehenden Ausnahmerecht Gebrauch gemacht, eine Person zum Vorsitzenden zu bestimmen, die die Befähigung zum Richteramt oder höheren Verwaltungsdienst nicht besitzt. Sie hat hiermit meines Erachtens das Richtige getroffen. Juristen, die für solche Posten in Frage kommen könnten, sind meistens junge Assessoren, denen die not wendigste Voraussetzung zu diesem Richteramt — die Welt- und Lebenserfahrung — in der Regel fehlt. Nach diesen Eindrücken darf man wohl erwarten, daß sich die neue Einrichtung trotz aller möglichen Bedenken doch wegen ihres gesunden sozialen Grundzugs auf die Dauer bewähren wird. Ein- und Ausfuhr von Büchern, Karten, Musikalien, Farbendruckbildern. Kupferstichen, Papier- und Papp waren. — In dem soeben ausgegebenen zweiten Teil des Berichts über den auswärtigen Handel des deutschen Zollgebiets im Jahre 1903 sind diejenigen Artikel besonders aufgeführt, deren Wert in der Einfuhr wie Ausfuhr im Jahre 1903 mehr als 20 Millionen Mark betragen hat. Zugleich ist für jeden einzelnen Artikel ersichtlich gemacht, in welchem Maße an der Einfuhr die wichtigern Vezugsländer und an der Ausfuhr die Absatzgebiete teilgenommen haben. Bei der Einfuhr stellte sich für Bücher, Karten, Musi kalien der Gesamtwert auf 28,9 Millionen Mark; die Herkunfts- Menge in Tonnen 1000 ^ sur^ä- Gesamtwert zu Millionen Österreich-Ungarn 1843 574 10,6 Schweiz 757 574 4.3 Frankreich 694 574 4.0 Niederlande 452 574 2.6 Großbritannien 429 574 2.5 Verein. Staaten von Amerika 232 574 1.3 Rußland 195 574 1.1 Ausfuhr: Bücher. Karten Musikalien usw. (Gesamtwert 84 Mill. Österrreich-Ungarn ... 6627 558 37,0 Schweiz 1789 558 10,0 Rußland 1159 558 6.5 Verein. Staaten von Amerika 1111 558 6.2 Großbritannien 1073 558 6.0 Niederlande 705 558 3.9 Frankreich 595 558 3.3 Farbendruckbilder, Kupferstiche usw. (Gesamtwert 60.5 Mill. ^): Großbritannien 2559 815 20,9 1297 815 10,6 Österreich-Ungarn 790 815 6.4 Frankreich . . 402 815 3.3 Belgien . . 362 815 3.0 Rußland . . 337 815 2.7 301 815 2,5 Vapier- und Pappwaren, nicht besonders genannt (Gesamtwert 26,5 Mill. Großbritannien 3617 140 5.1 Niederlande . . 2617 140 3.7 Österreich-Ungarn 1794 140 2.5 Verein. Staaten 1566 140 2.2 Argentinien . . 1229 140 1.7 Schweiz . . . 1103 140 1.5 Belgien . . . 1074 140 1.5 Frankreich 662 140 0.9 (Papierzeitung. Zeugniszwang für Zeitungsredakteure in Öster reich. — Das Syndikat der österreichischen Zeitungskorrespon denten hat am 14. d. M. unter Vorsitz seines ersten Syndikus Josef Münz eine Vollversammlung abgehalten, die einer soeben ergangenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes über die Zeugenpflicht der Redakteure gewidmet mar. Die Versammlung nahm eine in scharfe Worte gefaßte Erklärung an, die diese Ent scheidung als unzukömmlich bezeichnet und an die Redakteure
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