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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.01.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 18.01.1905
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- Deutsch
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^ 14, 18. Januur 1905. Nichtamtlicher Teil. 587 Wilhelm Kord,»er, Verl.-Clo. (Inh. Barasch u. Niesenfcld) in Breslau. 597 Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums. 49. Jahrg. Heft I, II. Franz C. Mickl in München. 601 Heinrich Minden in Dresden. 601 V. 8tso§Iill, Das vö6Ü8ts. 2. ^.uü. 3 ^ 50 Atzd. 4 50 C. H. M. Pfeffer in Leipzig. 6. 2 Weißler, Geschichte der Rechtsanwaltschaft. 10 .F; geb. 12 Nach Erscheinen 12 geb. 14 50 «H. Polytechnische Buchhandlung A. Seydel in Berlin. 603 Cdwin Nnngc in Or.-Lichlerselde. 597 Biblische Zeit- und Streitfragen zur Aufklärung der Ge bildeten. Jedes Heft ca 40 bis 50 H. Julius Springer in Berlin. 600 Lallewslri, vor k'adiilcbsdrisd. 6a. 5 Ksb. oa. 6 vronn, V6rüÜ88i<»t68 /Vmwonialc al8 Vö8u»^8witt6l. 6sb. ea. 5 Fiudeisen, Ratschläge über den Blitzschutz der Gebäude. 3. Ab druck. 4 Hanse, Gesundheitswidrige Wohnungen Ca. 2 Hue de Grais. Handbuch der Gesetzgebung in Preußen und dem Deutschen Reiche. 4. Teil. 3 Bd. Geb. ca. 12 — do. 7. Teil. Geb. ca. 10 Hue de Grais, Grundriß der Verfassung und Verwaltung in 1 Preußen und dem Deutschen Reiche. 8. Ausl. Kart. 1 Krauss, UaZcüinonolements. 6eb. oa. 5 kamauu, Loclontruväs. 2. ^uü. 6a. 10 l'etrner, Vis Vawxktcs88s1. 2. .^uü. Osk. 8 Frtedr. Bicweg ä: Lohn in Brannschwcig. 602 unä ^Vaebgs. 2 Läs. 32 ; »sb. 34 Nichtamtlicher Teil Zur Oflermrß-Abrechnung. Wie allgemein bekannt sein dürste, schreibt Z 30 der Verkehrsordnung dem Sortimenter vor. dafür Sorge zu tragen, daß seine Remittenden bis spätestens am Sonnabend »ach Kantate, d. i, in diesem Jahre am 27. Mai. in Händen des Verlegers sind. Nach der Auffassung mancher Menschen find nun allerdings Gesetze dazu da. um um gangen zu werden und namentlich einzelne Verordnungen werden immer mit besonderer Vorliebe ignoriert. Wie die Menge der in jedem Jahre nach dem bestimmte» Zeitpunkt eintreffenden Remittendcnpakete zeigt, gehört hierzu leider auch der oben angezogene Paragraph der buchhändlerischen Verkehrsordnung. Bei näherm Zusehen findet man, daß es in der Regel fast immer die gleichen Firmen sind, die durch verspätete Remission nicht nur sich und den mit ihnen in Verbindung stehenden Verlegern, sondern zum Teil auch ihren Kommis sionären die glatte Abwicklung der Abrechnungsarbeiten erschwere». Zwar steht dem Verleger das Recht zu. diese Säumigen durch Nichtannahme der Remittenden zu strafen; in den meisten Fällen wird er aber, um des lieben Friedens willen, von der Anwendung dieses Rechts absehen. Da leider einige unsrer kirchlichen Feste noch immer bewegliche sind, der Buchhändler aber nach altem Brauche zu Kantate und zu keinem andern Zeitpunkt abrechnet, so dürfte in diesem Jahre, infolge des späten Falls des Oster festes. die Versuchung für manche Sortimenter, die -Remission noch später als sonst zu beginnen, eine besonders große sein. Es ist deshalb vielleicht nicht ganz überflüssig, schon jetzt darauf hinzuweisen, daß der Sortimenter durch solches Ver zögern nicht nur andre, sondern auch sich selbst schädigt, weil er unfehlbar mit diesen Arbeiten in die Schulbllcher- zeit kommt. Naturgemäß ist in dieser nur in den späten Abend oder Nachtstunden Zeit dafür. Solche Nachtarbeit aber, nach einem schon arbeiterfüllten Tage, trägt ihren Stempel an der Stirn. Ein Rattenkönig von Differenzen, die nicht selten den Keim tiefgehender Verstimmung zwischen Sorti menter und Verleger in sich tragen, ist oft die Folge davon Eine weitere Folge ist die. daß die Ostermeß-Zahlungs- liste, die ordnungsgemäß spätestens in der Woche nach Ostern in den Händen des Kommissionärs sein soll. ebenfalls verspätet fertig wird. Wird diese wichtige Arbeit aber nicht mit der unbedingt nötigen Sorgfalt vor Beginn der Schulbücherzeil erledigt, so ist auch sie die Quelle zahlreicher Differenzen und dazu angetan, allen beteiligten Sortimentern. Verlegern und Kommissionären leicht vermeid baren Verdruß und Arger zu bereiten. Ganz selbstverständlich ist es. daß der Verleger, der ja bis zu einem gewissen Grade mit seinem Abschluß ebenfalls vom Sortimenter abhängig ist. lieber mit pünktlich ab rechnenden Firmen arbeitet und weit eher geneigt sein wird, ihnen in vielen Beziehungen entgegenzukommen, als säumigen Abrechnern, die er erst einige Male, schließlich womöglich auf dem Klageweg. an ihre Verpflichtungen erinnern muß. Die Mahnung; rechtzeitig Kundenrechnungen ausschreiben und ver senden! rechtzeitig mit der Remission beginnen! rechtzeitig die Zahlungsliste aufstellen! ist also eine begründete und sollte allgemein beachtet werden. In jedem ordnungsmäßig geführten Sortiment sollte gleich nach Weihnachten mit dem Zurückverlangen der Ansichts sendungen begonnen werden, damit möglichst sofort nach Neujahr die Kundenrechnungen ausgeschrieben werden können, welche Arbeit spätestens Mitte Januar beendet sein müßte. Am 1. Februar, wenn nicht früher, sollte dann mit den Remissionsarbeiten begonnen und diese energisch gefördert werden. Zu verkennen ist nicht, daß diese Forderungen in der Praxis oft auf Schwierigkeiten stoßen, daß Mangel an Arbeitskräften, zeitweilige Erkrankungen und andre Zwischen fälle die besten Vorsätze umstoßen. — immerhin. — mit der nötigen Energie läßt sich viel erreichen. Die Remission ist nun einmal ein notwendiges Übel, das jeder Sortimenter trachten sollte, so bald als nur möglich hinter sich zu bringen. Die Befriedigung darüber und die verminderte Arbeitslast während der Schulbücherzeit entschädigen allein reichlich für die vorangegangenen besonder» Anstrengungen. Auch die Transportzettel der Verleger finden seitens vieler Sortimenter nicht die ihnen zukommende Beachtung. Es ist nichts Seltnes, daß die im Januar verschickten Zettel oft erst nach der Messe im Sommer, ja sogar noch im Herbst zurückkommen. Darin liegt eine vollständige Verkennung ihres Zwecks. Nur wenn sie nach Eintreffen in kurzen Zwischenpausen geprüft und mit den nötigen Bemerkungen 7g'
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