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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.01.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.01.1905
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- Deutsch
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506 Nichtamtlicher Teil. 12, 16. Januar 1SÜL. Nichtamtlicher Teil. Kleine Mitteilungen. Post-Giroverkehr. — In den Leipziger Blättern finden wir nachstehende, augenscheinlich von seiten der Leipziger Post behörde erfolgende Mitteilung und Aufforderung: Auch im verflossenen Jahre hat die Zahl der Firmen, die die Aus- oder Einzahlung ihrer Postanweisungen im Girowege be wirken lassen, eine bedeutende Zunahme erfahren. Die Vorteile dieser Einrichtung iBescitigung des lästigen Barverkehrs, Zeit ersparnis durch Wegfall der Einzelquittung auf den Postanwei sungen, die Unmöglichkeit einer Veruntreuung oder eines Verlustes von Bargeld, bei Abholern die Erübrigung eines zweiten Ganges zum Post-Zahlschalter) werden von den Teilnehmern, wozu bereits die Mehrzahl der größern Leipziger Firmen gehört, sehr angenehm empfunden und wiegen nach deren rückhaltlosem Zugeständnis die geringe Bankprovision reichlich auf. Der Beitritt weiterer Firmen, der erfahrungsgemäß häufig nur wegen unzulänglicher Kenntnis der Vorzüge des Verfahrens unterbleibt, liegt daher in deren eigenstem Interesse und ist zur Entlastung der Post-Zahlschalter im Interesse des übrigen dort verkehrenden Publikums auch bei geringem Postanweisungsoer kehr erwünscht. Voraussetzung ist die Unterhaltung eines Kontos bei der Reichsbank oder einer Privatbank in Leipzig, für die ein Giro konto bei der Reichsbank eröffnet ist; auch auswärtige Firmen können teilnehmen. Von seiten der Post erwachsen keine Mehrkosten. Der Rück tritt steht jederzeit frei. Nähere Auskunft wird werktags von 8 Uhr früh bis 8 Uhr abends gern erteilt beim Postamt 1 (Aus kunftsstelle, Eingang Grimmaischer Steinwcg Nr. 1, Hof links). Wechselproteste. — Aus der Sitzung des Deutschen Reichs tags vom 12. Januar 1905 sei hier folgendes mitgeteilt: Abgeordneter Kaempf: Seitdem der Justizrat Stranz sein vortreffliches Buch »Ein Protest gegen den Wechselprotest protests bei den Gewerbetreibenden und im Handelsstande leb haft erörtert. Das jetzige Verfahren ist zu kostspielig und mit zwecklosen, umständlichen Formalitäten belastet. Ein Wechsel protest darf nur ausgenommen werden von einem Notar oder einem Gerichtsbeamten. Dadurch ist das Verfahren kostspielig, namentlich an kleinen Orten, wo Gerichtsbeamte nicht vorhanden sind und der Notar weite Wege zurücklegen muß. Ein Wechsel protest über den Wert von 145 hat beispielsweise 22 Protestkosten verursacht. Die umständlichen Formalitäten be stehen darin, daß von jedem Wechsel mit allen Bemerkungen darauf zwei wörtliche Abschriften gemacht werden müssen, daß der Notar selbst in die Wohnung eines verstorbenen Bezogenen gehen muß, um festzustcllen, daß er den Verstorbenen nicht mehr Staat kann aber die Verantwortung um so leichter übernehmen, je einfacher das Verfahren ist. Wenigstens beim Jnlandswechsel müßte ein Privatprotest zulässig sein. Staatssekretär des Reichsjustizamts vr. Nieberding: Meine Herren I Daß in den Kreisen des Handels und Gewerbe- seit einiger Zeit eine lebhafte Bewegung sich entwickelt hat zugunsten einer Reform des Wechselprotestes, ist dem Reichsjustizamt nicht entgangen, und das Reichsjustizamt hat auch die wichtigen Interessen, die dabei in Frage stehen und die Gründe, die für eine solche Reform sprechen, in gebührende Erwägung gezogen. Wir sind bereits jetzt mit den maßgebenden Stellen, insbesondere mit der Deutschen Reichsbank und der Verwaltung der Reichspost in Verbindung getreten, um zu prüfen, welcher Weg geeignet sein würde, den Wünschen der Handels- und gewerblichen Kreise gerecht zu werden. Daß hierbei die Frage der Einführung des Postprotcstes, also des Protestes, der vermittelst der Postbeamten ausgenommen wird, eine be sondere Nolle spielt, können Sie daraus ersehen, daß wir eben auch mit der Reichspostverwaltung uns in Verbindung gesetzt haben. Ich kann dem Herrn Vorredner die Zusage gern geben, Regelung zu bringen. (Bravo!) Verbotene Druckschriften. — Auf das im amtlichen Teil der vorliegenden Nummer dieses Blattes mitgeteilte Erkenntnis des Königlichen Landgerichts Jnowrazlaw, betreffend die Un brauchbarmachung und das Verbot der Weiterverbreitung von Weiter entnehmen wir den »Leipziger Neuesten Nachrichten- die folgende Nachricht: Auf Antrag des Amtsgerichts zu Leipzig wurde die Nr. 108 (3. Jahrgang Nr. 15) der Wochenschrift »Leipziger Hausfrau, polizeilich beschlagnahmt, da der Leitartikel über die Gräfin Deutschen Reich verboten und strafbar ist. Patentschriften. — Der Deutsche Rcichsanzeiger Nr. 11 vom 13. Januar 1905 bringt ein nach dem Alphabet der Städte auslegestellen eingerichtet worden, denen vom Kaiserlichen Patentamt die Patentschriften entweder aus sämtlichen Klassen oder aus denjenigen Klassen fortlaufend überwiesen werden, die für zu gestatten - Ein neuer Volks-Schiller-Preis. — Der Vorstand de- Württembergischen Goethe-Bundes erläßt einen Aufruf um Bei werden. Zuwendungen werden an den Schatzmeister der Stiftung, Herrn Gustav Müller in Stuttgart, Kanzleistraße 26, er beten. (Beilage zur Allgemeinen Ztg.)
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