Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.12.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1900-12-03
- Erscheinungsdatum
- 03.12.1900
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19001203
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190012032
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19001203
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1900
- Monat1900-12
- Tag1900-12-03
- Monat1900-12
- Jahr1900
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
9626 Nichtamtlicher Teil. 280, 3. Dezember 1900. Kleine Mitteilungen. Vom Reichstag. — Im Senioren-Konvent des Deutschen Reichstags, der am 29. November zu einer Sitzung über die Ge schäftslage des Reichstags zusammengetreten war, wurde die Möglichkeit ins Auge gefaßt, die Urheberrechts-Vorlage noch vor den Weihnachtsferien auf die Tagesordnung zu setzen, falls die China-Vorlage vor Weihnachten nicht mehr an das Plenum kommen könnte, was nach der Meinung des Präsidenten Grafen Vallestrem wahrscheinlich ist. Der neue Gesetzentwurf, der unter Beachtung der Kritik des ersten Entwurfs im Rcichs- justizamt ausgearbeitet worden ist und der den, Reichstage vor liegt, ist bisher nicht veröffentlicht worden. Sobald das geschehen sein wird, werden wir uns beeilen, ihn auch im Börsenblatte bekannt zu geben. Post. — Im Verkehr mit den deutschen Postanstalten in China und im Schutzgebiete Kiautschou, die am Postanweisungs dienste mit Deutschland teilnehmen, sind von jetzt ab Nachnahmen auf eingeschriebene Briefpostsendungen zugelassen. Postpaket-Sonderzüge. — Berliner Blättern entnehmen wir die Mitteilung, daß die Postverwaltung beabsichtigt, in diesem Jahre zur Bewältigung des Weihnachtsoerkehrs Paketsonder züge in großem Umfange laufen zu lassen. So werden zwischen Berlin und Frankfurt a. M. drei Paketsonderzüge täglich verkehren, während in früheren Jahren nur einer abgelassen wurde. Ferner wurden von Berlin nach Breslau zwei Züge und nach Köln einer neu eingelegt. Außerdem verkehren von Berlin zwei Sonderzüge nach Königsberg und einer nach Hamburg. Die einzelnen Wagen werden unterwegs z. T. auf Zwischenstationen und auf Neben kurse abgestoßen. Jeder Postsonderzug soll in der Regel aus sünf- zehnWagen bestehen. Die Paketsonderzüge werden vom 19.Dezember ab verkehren. Reichsgerichtsentscheidung. Urheberrecht. Begriff des Bestellers eines photographischen Portraits.— Die Baronin dl. U. hatte Strafantrag gegen verschiedene Personen aus H 7 des Reichsgesetzes vom 10. Januar 1878 betreffend den Schutz der Photographiecn, und wegen Beleidigung gestellt. Die Be schuldigten waren freigesprochen; die obengenannte hatte als Neben klägerin Revision ergriffen, die jedoch vom Reichsgericht verworfen wurde, hauptsächlich wegen der vom Rechtsirrtum freien thatsäch- lichen Feststellung. Von Interesse ist nur die Begründung, daß das Reichsgericht nach der auf den thatsächlichen Verlauf begründeter; Feststellung im Einklang mit dem bürgerlichen Recht und nach der Entstehungsgeschichte des Gesetzes anerkannte, daß nicht die por- traitierte Person rechtlich als Besteller gelte, sondern unter der Voraussetzung, daß beide Rollen nicht zusammenfielcn oder doch der Besteller ein naher Angehöriger sei, als Besteller gesetzlich diejenige Person erscheine, die im eigenen Namen einer anderen Person die Anfertigung eines photographischen Bildes auftrage und diese Person sich zu der erwähnten Leistung verpflichte. Es wird zugegeben, daß zuweilen dadurch die portraitierte Person schutzlos erscheine, dies sei aber Sache des Gesetzes, das der Richter nicht anders deuten könne, als geschehen sei. (Urteil des Reichsgerichts. Strafsachen. III. 1525/00 v. 26. Mai 1900, mit geteilt von Reichsgerichtsrat a. D. Or. M. Stenglein in der Deut schen Juristenzeitung (Berlin, Otto Lisbmannj V. Jahrg. Nr. 22.) Sitzgelegenheit für Angestellte. — Der Reichsanzeiger Nr. 285 vom 30. November veröffentlicht die nachfolgende Bekanntmachung betreffend die Einrichtung von Sitzgelegenheit für Angestellte in offenen Verkaufsstellen. Vom 28. November 1900. Auf Grund von Z 139 lr Absatz 1 der Gewerbeordnung hat der Bundesrat über die Einrichtung von Sitzgelegenheit für Angestellte in offenen Verkaufsstellen folgende Bestimmungen erlassen: 1. In denjenigen Räumen der offenen Verkaufsstellen, in welchen die Kundschaft bedient wird, sowie in den zu solchen Verkaufsstellen gehörenden Schrei bstubcn (Komtorcn) muß für die daselbst beschäftigten Gehilfen und Lehrlinge eine nach der Zahl dieser Personen aus reichende geeignete Sitzgelegenheit vorhanden sein. Für die mit der Bedienung der Kundschaft beschäftigten Personen muß die Sitz gelegenheit so eingerichtet sein, daß sie auch während kürzerer Arbeitsunterbrcchungen benutzt werden kann. Die Benutzung der Sitzgelegenheit muß den bezeichnetcn Per sonen während der Zeit, in welcher sie durch ihre Beschäftigung nicht daran gehindert sind, gestattet werden. 2. Unberührt bleibt die Befugniß der zuständigen Behörden, im Wege der Verfügung für einzelne offene Verkaufsstellen (§ 139 ^ der Gewerbeordnung) oder durch allgemeine An ordnung für die offenen Verkaufsstellen ihres Bezirks (Z 139 lr Abs. 2 a. a. O.) zu bestimmen, welchen besonderen Anforderungen die Sitzgelegenheit in Rücksicht auf die Zahl der Personen, für welche sie bestimmt ist, sowie hinsichtlich ihrer Lage und Be schaffenheit genügen muß. 3. Die vorstehenden Bestimmungen treten nrit dem 1. April 1901 in Kraft. Berlin, den 28. November 1900. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Graf von Posadowsky. Lesehalle. — Eine neue städtische Lesehalle ist am 30. v. M. in Berlin, Rostockerstraße 32 33 (Moabit), eröffnet worden. Die neue Halle stellt 755 Bände Nachschlagewerke, 78 Zeitschriften und 12 Berliner Tageszeitungen zur Verfügung. Die mit ihr ver bundene Ausleihvibliothek (28. Volksbibliothek) hat einen Bücher bestand von 4500 Bänden. Bei deren Auswahl sind neben den besten Werken unserer deutschen und der fremden schönen Litte- ratur diejenigen wissenschaftlichen Abteilungen am meisten berück sichtigt worden, nach denen das Publikum am häufigsten begehrt: Geschichte, Geographie, Naturwissenschaften, Gewerbe und Technik. Ein gedrucktes, 200 Seiten starkes Bücherverzeichnis (Preis 30 -)) unterrichtet über den Bücherbestand auf den einzelnen Gebieten. Ein Sach- und Namenregister erleichtert noch die Benutzung und erspart langes Nachschlagen. Geöffnet sind Lesehalle und Biblio thek jeden Wochentag von 6 -9 Uhr abends und Sonntags von 10—12 Uhr vormittags. Die Benutzung ist für jedermann un entgeltlich. Richter und Dichter. — Unter diesem Merkwort teilt die Zeitschrift -Das Recht» (Rundschau für den deutschen Juristenstand, herausgegeben von vr. Hs. Th. Soergel, Freilassing; Helwing'sche Verlagsbuchhandlung, Hannover) vom 25. November 1900 folgendes mit: -Es ist nicht so selten, daß die phantasievolle Poesie und die nüchterne Jurisprudenz in einer Person vereint sind. Wir erinnern nur an Felix Dahn, Max Seidel, Ernst von Wildenbruch, Ernst Wichert, die als Richter wie als Dichter gleich Treffliches geleistet, und bei denen weder die Rechtswissenschaft unter der Schritjstellerei noch umgekehrt zu leiden hatte. Besonders interessant ist es, daß der oberste preußische Gerichtshof, das Kammergericht, seit den Zeiten Th. A. Hoffmanns (gestorben 1822) des Autors der -Sera pionsbrüder-, der -Phantasien des Katers Murr», fast stets einen Dichter unter seinen Räten hatte. Der letzte war Ernst Wichert, der treffliche Erzähler, Lustspieldichter und Dramatiker. Seit dessen Pensionierung im Jahre 1896 war der Posten eines Kammer- gerichtspocten vakant, eine -Lücke-, die jetzt ausgefüllt ist. Wie gemeldet wird, ist der bisherige Landgerichtsrat Or. Bleich rodt zum Kammergerichtsrat ernannt worden. In engeren litterarischen Kreisen weiß man sehr wohl, daß auch vr. Bleich rodt sich durch frühere Veröffentlichungen als feinsinniger Poet, namentlich als Lyriker, bewiesen hat. Er ist -alter Herr- des Akademisch-Litterarischen Vereins, zu dessen Ehrenmitgliedern auch ein anderer -Jurist-, Ernst von Wildenbruch, gehört. Da die beiden obengenannten Hoffmann und Wichert auch noch gute Zeichner waren — während elfterer ein gefürchteter Karikaturen zeichner war, hatte letzterer eine harmlosere Neigung, er zeichnete gern Landschaften — wäre es ganz interessant, zu erfahren, ob auch Bleichrodt auf diesem Gebiete zu Hause ist. Würde doch dann die Sammlung, die sich manche Räte mit den Wichertschen Landschaftsblättchen anlegten, wieder fröhlich fortgesetzt werden können.» Veraltete Wechsclformulare. — Die -Oesterreichisch- Ungarische Bank- giebt ihren Kommittenten bekannt, daß Wechsel mit der vorgedruckten Jahreszahl 18 . ., bei denen daher die Korrektur der Jahreszahl oorgenommen werden muß, nur noch bis Ende dieses Jahres angenommen werden. Aus alten Zeiten. — Unter dieser lleberschrift veröffent licht die -St. Petersburger Zeitung- in einer ihrer neuesten Nummern (318, vom 13. November a. St.) eine interessante An zeige aus ihrem Blatte (74. Jahrgang) vom gleichen Tage des Jahres 180t). Wir sind überzeugt, daß die Leser des Börsen blattes gern von dieser Anzeige Kenntnis nehmen werden, die uns einen Blick in das Büchcrvertriebswcsen vor hundert Jahren werfen läßt. Sie lautet: -Mit Bewilligung einer Allerhöchst vcrordneten Censur, bin ich gesonnen, gegen Ostern des künftigen Jahres drey Bünde meiner neuen Schauspiele auf Pränumeration herauszugeben. Sie werden enthalten: der erste Band! 1) Die Zurückkunft des Vaters, ein Vorspiel zur Feyer des Thronbesteigungs-Festes Sr. Kayserl. Majest. 2) Johanna von Montfaucon, ein Trauerspiel in 5 Acten.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder