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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.11.1900
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- 1900-11-29
- Erscheinungsdatum
- 29.11.1900
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- Deutsch
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277, 29. November 1900. Nichtamtlicher Teil. 9185 spondenz, in die Hände eines Dritten zur Einsicht, Privat- benntzung, Prüfung rc. übergegangen ist. Der 25. deutsche Juristentag hat sich in seiner beratenden zweiten Abteilung auch mit der Ausgestaltung des Urheber rechtes an Briefen befaßt und sich dahin entschieden, daß auch Briefe von nicht-Iitterarischem Werte des Schutzes ent schieden bedürftig seien, weit sie als eine Lebensäußerung des Verfassers in subjektiver und individueller Form, als ein diesem gehöriges Stück seiner geistigen Persönlichkeit zu betrachten seien. Der deutsche Juristentag geht in dem Schutzanspruch für Briefe privater Natur sogar noch weiter als der neue Urheberrechtsgesetz-Entwurf, indem er nicht-veröffentlichte Briefe als geistiges Privateigentum des Verfassers be trachtet und jede wörtliche oder dem Inhalte nach er folgte Mitteilung ohne Erlaubnis des Briefurhebers, mithin auch die nicht-öffentliche Mitteilung von Briefinhalt an Dritte als eine Rechtsverletzung betrachtet, gegen die das Gesetz Schutz zu gewähren habe. Dies würde von großer Wichtigkeit und Tragweite, namentlich für das Geschäftsleben sein, da hier durch auch der private Mißbrauch getroffen würde, der mit Briefen getrieben werden kann, soweit es sich nicht um die Wahrnehmung eines berechtigten Interesses handelt. Ohne Zweifel würde der Charakter des Brieses als einer vertrau lichen Mitteilung an eine vom Absender ausschließlich be- zeichnete Person hierdurch auch rechtlich in verstärktem Maße zum Ausdruck kommen. Es würde der privatrechtlichen Mit teilung in der Hand des Empfängers eine ähnliche gewissen hafte Behandlung zugestchert, wie sie Briefen in Händen der Post bereits zu teil wird. Der Schutz des Briefgeheimnisses und persönlicher Hand aufzeichnungen jeder Art vor öffentlicher Bekanntgabe soll nach dem Entwurf des Urheberrechts-Gesetzes so lange dauern, wie der Briefurheber lebt, und noch weitere zehn Jahre nach seinem Tode. Auch hiergegen hat sich der deutsche Juristen tag ausgesprochen in einem Gutachten, das für gewöhnlichen Briefinhalt die gleiche Nachschutzfrist fordert, wie sie gesetzlich litterarischen Briefen und Schriftwerken bereits zugestanden ist. Dieser Vorschlag fand nicht die Mehrheit des deutschen Juristentages. Den Bruch des Briefgeheimnisses zur Widerlegung öffentlich aufgestellter Behauptungen, wie er im Urheberrechtsentwurf für zulässig erklärt ist, hat der deutsche Juristentag mißbilligt und als bedenklich bezeichnet; er will daher diese Bestimmung nicht zum Gesetz erhoben wissen. Nicht ganz mit Unrecht, denn zur Widerlegung öffentlich ausgestellter unrichtiger Behauptungen giebt es noch andere Mittel als dasjenige, das zugleich eine öffentliche Brandmarkung der Persönlichkeit als Lügner und Verleumder in vielen Fällen in sich schlösse. Ist die öffentlich aufgestellte unrichtige Behauptung beleidigender oder verleumderischer Natur, so bietet der Rechtsweg und eine öffentliche Ankün digung der Beschreitung desselben eine ausreichende Hand habe, solchen unrichtigen Behauptungen entgegenzutreten. Eine Selbsthilfe im Wege der Verletzung des Briefgeheim nisses erscheint gegenüber der Oeffentlichkeit hier nicht un umgänglich notwendig und also zunächst nicht geboten. Nach dem Tode des Briefurhebers bezeichnet der Ent wurf den überlebenden Ehegatten als zur Wahrung des Briefgeheimnisses berechtigte Person. Dies bezeichnte mit Recht der deutsche Juristentag als eine unzulängliche Be stimmung, weil hierdurch Briefe von Nichtverheirateten oder Briefe verwitweter Personen nach Tod des Verfassers schutz los wären. In Analogie mit dem Schutze von litterarischen Briefen Verstorbener soll die Ausübung der Schutzberechtigung in Ermangelung letztwilliger Bestimmung des Briefurhebers in allen Fällen auf die zum Nachlaß berufenen Erben des selben übergehen. Kleine Mitteilungen. Leipzigs Postverkehr.— Ueber den Postverkehr Leipzigs im Jahre 1899 geht aus der Statistik der Reichspost folgendes hervor: An Briefsendungen sind 97'/, Millionen abgesandt worden (1898 93'/, Millionen) und Uber 57 Millionen eingegangen (1898 59 Millionen), das sind auf den Tag 267 000 abgehend und 156 000 ankommend. Die Leipziger Zeitung bemerkt dazu: In Bezug auf die absolute Menge steht zwar Berlin mit 320'/, Millionen abgcsandten und 217 Millionen eingegangenen Briefsendungen, Hamburg mit 116 Millionen abgcsandten und 85'/, Millionen eingegangenen Briefsendungen Leipzig voran. Auf die Einwohnerzahl verteilt, ergiebt sich indes ein anderes Bild. Auf einen Einwohner entfallen nämlich in Leipzig jährlich 236 ab- gesandte Briefe; in weitem Abstande folgt alsdann Frankfurt a.M. mit 225, Hannover mit 205, Berlin mit 191, Hamburg mit 185, Dresden mit 155, Köln a. Rh. mit 147, Magdeburg mit 142, Breslau mit 127, Chemnitz mit 110. Eingegangcne Briefe kommen auf einen Einwohner: in Leipzig 138, Köln a. Rh. 139, Hamburg 137, Frankfurt a. M. 136, Berlin 129, Dresden 125, Hannover 99, Magdeburg 96, Breslau 95, Chemnitz 90. Die Zahl sämt licher in Leipzig täglich abgesandten und eingegangenen Briese beträgt mehr als die Einwohnerzahl, so daß bei gleichmäßiger Verteilung jeder Leipziger täglich einen Brief erhalten oder ab senden müßte. Leipzig hat mit seinem gewaltigen Briefverkehr sogar ganze Provinzen und Staaten überflügelt. Bei sämtlichen Postanstalten der Provinz Pommern und der beiden Mecklen burgischen Großherzogtümer sind 10'/, Millionen Briefe weniger auf gegeben worden als in Leipzig; ebenso stehen die Provinzen Ost-und Westpreußen um 10'/, Millionen abgesandte Briefe, die Reichslande (Elsaß und Lothringen) sogar um über 31 Millionen, das Groß herzogtum Baden um über 2 Millionen hinter Leipzig zurück; in Sachsen haben die Kreishauptmannschaften Chemnitz und Zwickau zusammen 33 Millionen Briefe weniger versandt als Leipzig; die Kreishauptmannschaften Dresden und Bautzen bleiben noch mit einigen Tausend rückständig. Auch am Paketverkehr der deutschen Reichspost hat Leipzig hervorragenden Anteil. Die Zahl der 1899 eingegangenen Pakete belief sich auf 3'/, Millionen (1898 waren es '/g Million weniger) oder 9291 Stück täglich, die der abgesandten aber auf über 6'/z Millionen (1898: 6 Millionen) oder 17285 Stück täglich. Auf jeden Einwohner Leipzigs entfallen jährlich 8,, Pakete im Eingang, eine gleich große Zahl auf jeden Einwohner in Köln, 7„ in Hannover, 6„ in Chemnitz und Dresden, 5,g in Breslau, 5,7 in Berlin, 5„ in Magdeburg und 4,, in Hamburg; nur Frankfurt ä. M. hat mehr als Leipzig, nämlich 9,g, Stück aufzuweisen. Dagegen steht Leipzig mit 15,g abgesandten Paketen pro Einwohner wieder an erster Stelle in Deutschland; es folgen Frankfurt mit 13,g, Berlin mit 11,,, Köln mit 9,g, Chemnitz mit 9,5, Dresden mit 8„, Hannover mit 7,g, Breslau mit 7,g, Hamburg mit 5,g und Magdeburg mit 5,,. Ein Bild von dem außerordentlichen Anteil Leipzigs an dem Ge- samt-Paketverkehr der Post kann man sich machen, wenn man erfährt, daß in Bezug auf eingegangenc Pakete von den 40 Ober- Postdirektionsbezirken (ausschließlich Leipzig) nur 16 eine größere Anzahl als Leipzig Ort, 24 indes geringere Zahlen Nachweisen, daß aber in Bezug auf abgesandte Pakete Leipzig nur von 4 Be zirken übertroffen wird. Pommern und die beiden Mecklenburg hatten zusammen 1 Million Pakete, das Großherzogtum Baden 1'/, Million weniger abgesandt als Leipzig. Weiter sind in Leipzig noch eingegangen: 212405 Briefe mit Wertangabe (582 täglich), 75412 Pakete mit Wertangabe (207 täg lich), 338 507 Nachnahmen (928 täglich) und 59378 Postaufträge (163 täglich); aufgelicfert wurden: 252 837 Wertbriefe (693 täg lich) und 89200 Wertpakete (244 täglich). An Zeitungsnummern sind über 19'/, Millionen Stück (täglich 53 Tausend) abgesetzt worden. Der Barversendungsverkehr umfaßte über 115 Millionen (1898: 97 Millionen) Mark auf eingezahlte Postanweisungen und 2343/, Millionen (1898: 208 Millionen) Mark auf aus gezahlte Postanweisungen. Täglich mußten bei den Leipziger Post anstalten 643 Tausend Mark Hur Auszahlung auf Postanweisungen bereit gestellt werden, während nur 315,, Tausend Mark, also noch nicht die Hälfte, eingezahlt wurden. Auf jeden Leip ziger Einwohner entfielen jährlich 278 Einzahlungen und 567 ^ Auszahlungen. In Bezug auf den Einzahlungsverkchr stehen noch vor Leipzig: Frankfurt mit 393 ^ auf den Ein wohner, Hannover mit 320 Köln mit 318 -L und Berlin mit 279 dagegen folgen nach Leipzig: Dresden mit 274 Magdeburg mit 269 .<6, Chemnitz mit 238 Hamburg mit 218 ^!, Breslau mit 214 Die Höhe der auf Postanweisungen ausgezahlten Beträge ist nur in Frankfurt, wo sie sich auf 651 ^ pro Einwohner belief, bedeutender als in Leipzig; sonst stehen alle Großstädte zurück; es entfielen nämlich: 541 ^ auf den Ein wohner in Köln, 496 in Breslau, 489 in Berlin, 475 ^ 1263*
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