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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.11.1900
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 28.11.1900
- Sprache
- Deutsch
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276, 28. November 1900. Nichtamtlicher Teil. 9447 seiner Kenntnis gekommen wäre. Doch scheint uns nicht der ge ringste Grund vorzuliegcn, diese aus dem Verkehrsbedürfnisse ent sprungenen Ausnahmen von der Regel auch auf solche Verhält nisse auszudehnen, in denen weder ein kaufmännisches, noch ein Vertragsverhältnis vorliegt. Wer außerhalb dieser Grenzen einem Dritten eine Mitteilung machen will, aus der für diesen Rechts nachteile erwachsen sollen, dem bleibt, im Fall der eingeschriebene Brief nicht angenommen wird, nur der Weg der gerichtlichen Zustellung übrig. - Vom Reichstage. — Im Reichstage haben die Abgeordneten Gröber, Or. Lieber (Montabaur) und vr. Pichler folgenden Antrag eingebracht: Der Reichstag wolle beschließen: die verbündeten Regierungen zu ersuchen, zum Schutze des Mittelstands im Gewerbe, insbesondere im Interesse des Kleinhandels: I. dem Reichstage Gesetzentwürfe zu unterbreiten, durch welche 1. das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb entsprechend erweitert, 2. das Ausverkaufswesen geregelt, 3. die Härten des Gesetzes über die Abzahlungsgeschäfte be seitigt, 4. das sogenannte Gutscheinsystem (Gella-, Hydra-, Schnceball- oder Lawinensystem) beim Verkauf von Waren verboten, 5. die Vereinigung von Beamten des Reichs, des Heeres, der Marine und des Staats, sowie von Offizieren zum Betriebe von Warenhäusern untersagt wird; II. eine Enquete über die Wirkungen der gewerblichen Kartelle, Syndikate und Ringe zu veranstalten. Aus der Bibliothek des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. — Unter den neuen Eingängen ist an erster Stelle ein Geschenk der Langenscheidtschen Verlags-Buchhandlung (Prof. G. Langenscheidt) in Berlin zu erwähnen: zwei große in Helio gravüre ausgesührte Portraits des Begründers (Professors G. Langenscheidt) und des jetzigen Inhabers der Firma, Herrn Carl G. F. Langenscheidt. Beide Blätter sind in der vortrefflich- l sten Weise von O. Felsing in Berlin hergestellt und gedruckt § worden. — Als Geschenk des Cassianeums in Donauwörth ging die zweite vermehrte Auflage der zum fünfundzwanzig jährigen Jubiläum seines Bestehens von dem Bibliothekar am Cassianeum, Herrn I. Traber, verfaßten Festschrift ein. Die zweite Auflage enthält 20 Seiten mehr als die erste. Für die Bibliothek ist die Festschrift besonders wegen der Ge- Spre schichte der aus dem Cassianeum hervorgegangenen »Buchhand lung L. Auer« interessant. — Von der Firma B. G. Teubner in Leipzig erhielt die Bibliothek als Geschenk: Karl Dziatzko, Unter suchungen über ausgewählte Kapitel des antiken Buchwesens, mit Text, Uebersetzung und Erklärung von Plinius, nat. bist. Xlll H 68 —89. Dziatzko behandelt hierin in sieben Kapiteln verschiedene Themata des antiken Buchwesens, so z. B.: die Schreibstoffe der Griechen in früh-historischer Zeit, über TrnTwpox, über die Zubereitung der Obarta, die Veröffentlichung der Bücher im Altertum u. a. m. — Den freundlichen Gebern sei auch an dieser Stelle der ergebenste Dank der Bibliothek ausgesprochen. Carl Flcmming, Verlag, Buch- und Kunstdruckerei, A.-G-, in Glogau. — Der Reingewinn des Geschäftsjahres 1899/1900 ist 137 903 ^ 21 4. Das Aktienkapital beträgt 1 300 000 das Hypothekenkonto 300 000 Abgeschrieben wurden 30 717 2 H. Die Generalversammlung fand am 24. d. M. in Berlin statt. Sie erteilte die Entlastung und genehmigte die Verteilung einer fünfprozentigen Dividende (in den Vorjahren 4, bezw. 3"/„). Eine Summe von 44 222 2 wurde dem Spezialreservefonds über wiesen. Bauernfeld-Preis. — Das unlängst in der Sammlung -Dichter und Darsteller» als Band V erschienene Werk von vr. E. Horner über Eduard von Bauernfeld, den österreichischen Lustspieldichter, ist kürzlich mit dem Bauernfeld-Preise ausgezeichnet worden. Das Buch ist im Verlage von E. A. Seemann in Leipzig und der Gesellschaft für graphische Industrie in Wien erschienen. Postjubiläum. — Die -Papierzeitung« erinnert daran, daß am 15. d. M. fünfzig Jahre verflossen waren, seit die ersten Post wertzeichen in Preußen eingeführt wurden. Sie dienten anfänglich nur zum Freimachen von Briefen im Verkehr innerhalb Preußens. Die Verwendung der Freimarken für Wertbriefe, Briefe mit Post vorschuß und Pakete war nicht zulässig. Die ersten Marken und Wertstempel für Briefumschläge waren mit dem Kopf Friedrich Wilhelms IV. versehen. 1861 wurde der preußische Adler als Markenbild bestimmt. Vortrag. — Am 30. d. M. wird Herr Fritz Schauer, Ver" trctcr der Firma W. Neumann L Co., Kunstanstalt für Lichtdruck, Berlin, in der Ortsgruppe Berlin der Allgemeinen Vereinigung Deutscher Buchhandlungs-Gehilfen einen Vorrrag über das Thema: -Matt- und Glanzlichtdruck- halten. Zugleich erfolgt Vorlegung von Lichtdruck-Negativen, Druckplatten und Probedrucken. 1 s a a l. Zum Artikel Mehr Vorsicht bei Bücheranzeigen« in Nr. 273 d. Bl. Die in Nr. 273 des Börsenblatts ausgesprochene Mahnung zu »Mehr Vorsicht« ist, so beachtenswert sie an sich sein mag, an die falsche Adresse gerichtet. -Ein Sortimenter- hätte sich schon auf Grund einigen Nachdenkens selber sagen müssen, daß die be treffende Notiz im Gothaischen Tageblatt durch eine Lokalbuch handlung, und nicht durch einen Verleger, veranlaßt war, die ein Cirkular als Manuskript für ein Inserat benutzte und ver gessen hatte, den Nettopreis unkenntlich zu machen. Die Mahnung war also wohl an den Sortimentsbuchhandel zu sichten. Ern Verleger. Zu derselben Angelegenheit wurde der Redaktion des Börsen blatts von der beteiligten Sortimentsbuchhandlung die Erklärung gegeben, daß die besprochene Anzeige auf ein Mißverständnis der Zeitung zurückzuführen sei. Ein Auftrag zum Inserieren sei nicht erteilt worden. Antwort auf die »Rechtsfrage« in Nr. 272 d. Bl. (S. 9250). Wenn cs sich um eine vorsätzliche Fälschung der Geschäfts bücher und Kaufunterlagen handelt, kann der Käufer nicht nur auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages klagen, sondern er kann dem Verkäufer die Zeitschrift"auch jeden Tag zur Verfügung stellen. In diesem Falle ist ein langwieriger Prozeß nicht zu befürchten. Handelt es sich aber nur um fahrlässige Angaben des Ver käufers, auf Grund ungenauer Buchführung, dann wird die Sache schon verwickelter. Namentlich kommt dann in Betracht, ob der Käufer bei genügender Sorgfalt und Sachkenntnis diese Ungenauig- keiten nicht hätte entdecken müssen. Wenn die Sache so liegt, dann wäre es besser, die Zeitschrift weiterzuführen und den Verkäufer aus Ermäßigung des Kaufpreises zu verklagen. St., November 1900. kl. kl. Slebenundseck!,lasier Jahrgang. Zum Wareuhausbuchhandel. Wir stellten fest, daß von der Firma August Eichflaedt, Inhaber Paul Reinhardt, Berlin IV., Lützowstraße 77, bezogene Bücher im Warenhause A. Wertheim zum Verkauf gelangten. —- Bei dieser Gelegenheit wollen wir nicht versäumen, denjenigen Herren Verlegern und Barsortimentern, die uns bei der Er mittelung der Lieferanten für die hiesigen Warenhäuser durch Ueberwachung ihrer Auslieferung und andere entsprechende Maß nahmen, sowie durch Mitteilungen an uns ihre Mithilfe ge währten, unfern Dank abzustatten. Gleichzeitig wiederholen wir auch an dieser Stelle die Bitte, das solide Sortiment gegen die Unterbietungen der Warenhäuser weiter schützen zu helfen. Berlin, den 26. November 1900. G. Küstenmacher, Karl Siegismund, Vorsitzender des Vorsitzender der Vereinigung der Berliner Sortimenter-Vereins. Berliner Mitglieder des Borsen- vereins. Zum Artikel »Irrtum bei Bestellung« in Nr. 273 d. Bl. Zur Anfrage: -Wer ist im Recht?« in Nr. 273, Seite 9304, des Börsenblatts bemerke ich, daß mir fast täglich Verlang zettel für Werke naturheilkundlicher oder populär-medizinischer Litteratur, die nicht in meinem Verlage erschienen sind, aber in meinem Spezial-Sortiment geführt werden, zugehen. Ich expediere diese Sendungen stets mit 20 bis 25 Prozent Rabatt, ohne daß mir seit fünf Jahren eine Reklamation bekannt geworden wäre, und ich glaube, den betreffenden Handlungen mit der Ausführung ihrer irrtümlichen Bestellungen zu geringerem Rabatt einen größeren Gefallen zu erweisen, als wenn ich die Bestellungen mit dem Ver merk -Nicht mein Verlag« zurückgehen lasse. B. N. 1258
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