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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.11.1900
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- Erscheinungsdatum
- 19.11.1900
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- Deutsch
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269, 19. November 1900. Künftig erscheinende Bücher. 9113 I. Hleumann Verlagsbuchhandlung f.Land- wirtsch., Fischerei u. Garten- 'bau, Forst- und Jagdwesen. Verlag vom Hausschatz des Wissens. Nendamm. In meinem Verlage erscheint in Kürze: Der kranke Hund. ki» WkimiWWkl UM für Hundebesitzer, insbesondere für Jäger Von Tierarzt Dr. H. Kilfreich. Zweite, stark verm. u. verbess. Ausl. Mit 26 Abbildungen im Text. Preis fein geheftet 1 ^ 20 H ord., 90 netto; fein gebunden 2 ord, 1 „O 50 H no. Freiexempl. 11/10. Das vorstehend anqekündigte, in weitesten Kreisen eingeführte Buch ist einem jeden, der sich ausführlich über die Krankheiten des Hundes, deren Erkennung und Heilung unterrichten will, bestens zu empfehlen. — Bei Ansichtssendungen bitte ich besonders auch Jäger und Landwirte zu berück sichtigen. — Da infolge meiner ausgedehnten Reklame auch nach diesem Buche unbedingt Nachfrage eintreten muß, ersuche ich meine geehrten Geschäftsfreunde höflichst, sich reich lich mit Exemplaren zu versehen. — Ich liefere jede Anzahl bereitwilligst in Kom mission. — Bestellungen erbitte ich auf bei liegendem Zettel. Hochachtungsvoll Neudamm, im November 1900. I. Neumann. In Lürrs srsolwint: Vas ki'odlvm ävr I'orm in äsr Weiten Aunri von llilüobt av<1. Dritte verbesserte ^uklsAe. 8". 135 8. 2 ^ orä., 1 50 <H no. 1 15 H bar u. 11/10. IVir bitten ru verlangen. 8trassbnrg i/D., 15. klovsmbsr 1900 F. II. Lä. lliitr (kleitr L Nünäel). -2 In diesen Tagen erscheint: Einführung in die vom 1. Dezember 1898. ZystkmatischeDarsteüungderMilitärgerichtsvkrsassungunddcsMilitärstrafverfahrrns unter Berücksichtigung der Ausführungsbestimmungen. Von Prof. Dr. Julius Weiffenbach, Senatspräsident beim Reichsmilitärgericht. Zweite Auslage. Geheftet ^ 4,— ord, ^ 3,— netto. In Ganzleinwand 5,— ord., ^ 3,75 netto. Das Werk hat von militärischer wie juristischer Seite eine sehr günstige Beurteilung erfahren; von berufener Hand geschrieben, gewährt es in ein Klarer und übersichtlicher Weise anschauliches Wild der neuen Militärgcrichtsverfaffnng uud des neuen ulilitärgerichtlichen Verfahrens. Allen, die zur Mitwirkung an der Militärstrafrechtspflege berufen sind, wird es ein freudig begrüßter und zuverlässiger Ratgeber sein. In der zweiten Auflage haben die erst nach dem Erscheinen der ersten Auflage erlassenen Ausführungs- bestimmungcn für die Kaiserliche Marine, sowie einige andere erst später er gangenen Vorschriften Aufnahme gefunden. Vor Kurzem erschien: Handbuch für die AiMmg -er Ilickreil Gerichtsbarkeit ja FrikbeWiteii. Herausgegeben von Prof. Dr. Julius Weiffenbach, - und Ariedrich Woks, Senatspräsident Geh. Kriegsrath und Abtheilungs-Chef beim Reichsmilitärgericht, im Preußischen Kriegsministerium. Geheftet ^ 4,— ord., ^ 3.— netto. In Ganzleinwandband 5,— ord., ^ 3,75 netto. Das „Handbuch für die Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit in Friedens zeiten" will in erster Linie der Praxis dienen. Es ist demgemäß vorzugsweise für die Gerichtshcrren der niederen Gerichtsbarkeit, für die Gerichtsoffiziere, für die Richter in den Standgerichten und für die Militärgerichtsschreiberbeiden Stäben der Gerichtsherren der niederen Gerichtsbarkeit bestimmt. Die Vor schriften, die nach der MilitärstrafgcrickNsordnung für die niedere Gerichtsbarkeit gelten, sind über das Gesetz zerstreut. Durch die auszugsweise Zusammenstellung der wesentlichen, auf die Thätigkeit dervorbezeichneten Personen bezügl. Bestimmungen wird jenen die Erfüllung ihrer verantwortungsvollen Aufgaben nicht un erheblich erleichtert. Neben diesen Bestimmungen ist aber auch die richtige Aus legung der strafrechtlichen Vorschriften, um deren Anwendung es sich in dem Strafverfahren handelt, von besonderer Bedeutung. Das Handbuch enthält deshalb eine Zusammenstellung der wichtigsten allgemeinen Vorschriften und Grundsätze des bürgerlichen und des Militärstrafgesetzbuchs, sowie der in Friedenszeiten zur Zuständigkeit der niederen Gerichtsbarkeit gehörenden militärischen und gemeinen Vergehen. Diese Vorschriften sind unter Berücksichtigung der Recht sprechung der Militärgerichte und des Reichsgerichts erläutert. Von besonderem Wert und Nutzen werden die beigegebenen Beispiele sein; an diesen wird gezeigt, wie in einem gegebenen Falle die Vorschriften der Militärstrafgerichtsordnung und die gesetzlichen Strafbestimmungen anzuwenden und wie insbesondere die vorgeschriebenen Prozeßsormulare dem einzelnen Falle anzupassen sind. Wirerbitten sowohl für die neue Auflage der „Einführung", als auch für das „Handbuch" Ihre fortdauernde thätige Verwendung. Wir bitten zu verlangen. Berlin, 19. November 1900. K. S. Mittler L Sohn.
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