Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.11.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1900-11-06
- Erscheinungsdatum
- 06.11.1900
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19001106
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190011067
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19001106
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1900
- Monat1900-11
- Tag1900-11-06
- Monat1900-11
- Jahr1900
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
258, 6. November 1900. Nichtamtlicher Teil — Sprcchsaal. 8583 Deutscher Photographen-Verein. — Der Deutsche Pho- tographen-Verein wird mit seiner dreißigsten Wandervcrsammlung im August ISOt in Weimar wieder eine photographische Aus stellung verbinden. Mit dieser Versammlung wird gleichzeitig die Feier des fünfundzwanzigjährigen Bestehens des Vereins verbunden sein. Se. königl. Hoheit der Grotzherzog von Sachsen hat über die Wandervcrsammlung und die Ausstellung das Protektorat übernommen. Neue deutsche Zeitung in Argentinien. — In Buenos Aires wird seit dem 1. Juli d. I. eine neue deutsche Zeitung unter dem Namen -Deutsche Presse« herausgegeben, die täglich erscheint. -Buchfink-, Vuchhan diu ngsgehilfen-Verein in Wien. — Der Verein -Buchfink- in Wien wird am Sonnabend den 10. Noveniber, abends 9 Uhr, im Saale des Restaurant -Zum Weingartel-, VI, Getreidemarkt Nr. 5, sein 31. Stiftungsfest durch ein Festmahl feiern. Gutenberg-Ausstellung in Wien. — Die Gutenberg- Ausstcllung in der k. k. Hofbibliothek in Wien wird noch bis zum 15. November geöffnet bleiben. Bußtag. — Auf den Bußtag, der am Mittwoch den 21. November sowohl in Sachsen als auch in Preußen und den übrigen Staaten Nord- und Mitteldeutschlands (mit Ausnahme von Mecklenburg) gefeiert wird, sei zur Verhütung von Störungen im Geschäftsverkehr wiederholt aufmerksam gemacht. Personalnachrichten. Jubiläum. — Wie hier schon gemeldet worden ist, konnte am 2. d. M. Herr M. Unger in Breslau, erster Sortimenter in Priebatsch's Buchhandlung dort, das Jubiläum seiner ununter brochenen fünfundzwanzigjährigen Thätigkeit in dieser Firma feiern. Der Jubilar, der aus Leipzig stammt und dort und in Hamburg seine erste Ausbildung genossen hat, zählt zu den kenntnisreichsten Breslauer Buchhändlern und erhielt an dem genannten Tage zahlreiche Ehrungen aus den Kreisen seiner Berufsgenossen und Freunde. Sprechsaal Versicherung buchhändlerischer Firmen in der Speditions-, Speicherei- und Kellerei-Berufs- genosscnschaft. (Vgl. Börsenblatt Nr. 253.) Zur Richtigstellung. Auf die Erklärung des Herrn Robert Gebhardt, Mitinhabers der Rengerschen Buchhandlung, vom 27. vor. Mts., siehe Nr. 253 vom 30. Oktober 1900, erwidern die Unterzeichneten Beamten der Sektion 9 der Speditions-, Speicherei- und Kellerei-Berufsgenossen- schaft, was folgt: 1. Ende vorigen Jahres hat der mitunterzeichnete Sektions beamte den Betrieb der Rengerschen Buchhandlung Hierselbst be sichtigt. Der Beamte war im Besitz einer Legitimationskarte. Zugleich hatte er die von der Betriebsunternehmerin eingereichte Anmeldung bei sich. Schon durch den Besitz dieses Schriftstückes war er hinreichend legitimiert. Selbstverständlich würde er auch seine Karte vorgezeigt haben, wenn die anwesenden Vertreter der Betriebsunternehmerin ihn dazu aufgefordert hätten. 2. Das Reichsversicherungsamt hat den Betrieb der Rengerschen Buchhandlung allerdings für nicht versicherungspflichtig erklärt. In dem Bescheid findet sich aber die unrichtige thatsächliche Fest stellung, daß ein Ballenlager im Betriebe nicht vorhanden sei. Da der mitunterzeichnete Beamte dieses Ballenlager selbst gesehen hatte, fand sich der Sektionsvorstand veranlaßt, das Reichs versicherungsamt auf diese Thatsache hinzuweisen. Infolgedessen hat das Reichsversicherungsamt eine erneute Untersuchung ein geleitet, bei der sich das erwähnte Ballenlager auch fand. 3. Der mitunterzeichnete Sektionsbeamte hält allerdings mehrere in ein Papier cingeschlagene Bücher für ein Paket. 4. Es ist nicht zutreffend, daß der mitunterzeichnete Sektions beamte beim Vermessen der Räume gesagt habe, daß es auf einige Meter nicht ankomme. Der den Termin leitende Ratsbeamte sagte: Es käme auf einige Centimeler nicht an. Dieser An sicht pflichtete der Sektionsbeamte bei. 5. Der Sektionsbcamte hat sich keineswegs ein Urteil darüber erlaubt, ob die Gehilfen der Rengerschen Buchhandlung mit Lager arbeiten zu thun gehabt haben. Er hat sich vielmehr begnügt, die nackte Thatsache festzustellen, daß er bei seinem ersten Besuch zwei Gehilfen auf dem Lager angetroffen hat. 6. Der Geschäftsführer der Genossenschaft war allerdings der Meinung, daß die Gehilfen mindestens bis zu einem Viertel, die Lehrlinge bis zur Hälfte ihrer Geschäftszeit mit Lagerarbeitcn beschäftigt seien. Die Ansicht hat er auf Grund seiner allgemeinen Erfahrung und durch Erkundigung bei Sachverständigen sich ge bildet. Nachdem Herr Gebhardt auf dem Krankenversicherungsamt, noch einmal über diesen Punkt befragt, feierlich versichert hat, daß seine Gehilfen auf dem Lager nichts und die Lehrlinge nur in be schränktem Maße zu thun hätten, will der Geschäftsführer die Richtigkeit der Versicherung des Herrn Gebhardt nicht mehr be zweifeln. Er hält aber daran fest, daß seine Ansicht für den ver sicherungspflichtigen Buchhandel im allgemeinen zutreffend ist. 7. Der Geschäftsführer weiß nicht, was Herr Gebhardt mit dem kleinen dunklen Treppenvorraum, den er als Niederlage be zeichnet haben soll, mein!. Wenn dies der Vorraum zu dem einen Lagerraum sein sollte, so hält der Geschäftsführer diesen Raum nach wie vor für einen Lagerraum, und als solcher ist er auch amtlich bezeichnet worden. Lkbcniinbscäsiftsier Jahrgang. In dem Worte -versucht- liegt der Vorwurf, als habe der Geschäftsführer die Ermittelungen durch unlautere Mittel be einflussen wollen. Der Geschäftsführer hat jedoch lediglich seine Pflicht gethan, wenn er Räume, die er für Lagerräume hält, auch als solche bezeichnet; er muß demnach den Vorwurf des Herrn Gebhardt auf das entschiedenste zurückweisen. 8. Der Geschäftsführer hat auf die Geringfügigkeit des Bei trages hingewiesen, weil er sich die unbegreifliche Heftigkeit, mit der Herr Gebhardt auftrat, nur durch die Furcht vor einem un verhältnismäßig hohen Beitrag erklären konnte. Da Herr Gebhardt sagte, die Buchhändler müßten die Unfälle der Spediteure bezahlen, war es gewiß angezeigt, zu bemerken, daß die Buchhändler im Jahre 1899 für je 1000 ^ Lohn jährlich 3 V6 90 H, die Spediteure aber 21 ^ 40 H bezahlt haben. 9. Es ist in keiner Weise versucht worden, die amtliche Fest stellung der Betriebsverhältnisse zu beeinflussen. Die Genossen schaft muß aber doch das Recht beanspruchen, mit ihrer Ansicht gehört zu werden. Wir können nur bedauern, daß Beamte, die lediglich in Aus übung ihrer Pflicht handeln, von Herrn Gebhardt persönlich an gegriffen werden. Leipzig, den 3. November 1900. v. Seebach, Richd. Espig, Geschäftsführer Sektionsbeamter, der Sektion IX der Speditions-, Speicheret- und Kellerei-Berufs- genofsenschaft. Hilfsverein dentscher Lehrer, Aktiengesellschaft, Berlin. Unter der vorstehenden Firma ist in Berlin 14., Lottum- straße 10, ein Geschäftsunternehmen an die Oeffentlichkeit getreten, das soeben seine Prospekte versendet. Einer von diesen, der einer Schulzeitung entnommen ist, liegt der Redaktion d. Bl. vor. Der Verein wurde 1894 mit einem vorläufigen Betriebskapital von 20000 ^ gebildet. Letzteres ist inzwischen auf 60000 ^ an gewachsen; die Spareinlagen betragen zur Zeit 150 000 Das Statut läßt der Thätigkeit des Vereins den weitesten Spielraum. Es sagt: -Gegenstand der Gesellschaft ist die Förde rung und Hebung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Mitgliedern des deutschen Lehrerstandes durch Geschäfte aller Art.» Eines dieser Geschäfte ist ein Buch- und Kunstverlag, ein anderes eine Sortimentsbuchhandlung, die nach dem Prospekt nicht nur -jedes erschienene Buch und größere Verlagswerke, sowie Landkarten, Bilder, Globen und alle sonstigen Erscheinungen des Buchhandels mit besonderer Vergünstigung an Kollegen liefert-, sondern -auch Kredit gewährt und Abzahlung (3—5 V6 monatlich) gestattet-, -Bei sofortiger Barzahlung wird ein Rabatt von zehn Prozent gewährt. - In dem Prospekt wird ausdrücklich hervorgehoben, daß man, um Einkäufe zu machen, nicht Mitglied zu sein braucht, auch nicht für etwaige Verbindlichkeiten des Vereins haftet. Zum Schluß werden die Herren Lehrer-Kollegen u. a. gebeten, die Einrichtungen des Lehrer-Hilfsvereins auch in anderen Kreisen zu empfehlen. Die Herren Zeitschriftcnverlegcr seien auf diesen Prospekt auf merksam gemacht, um nach Möglichkeit zu verhüte», daß sie etwa durch Beilegen desselben in ihren Blättern die gegen den regu lären Buchhandel gerichtete Konkurrenz des Vereins unterstützen. 1148
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder