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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.05.1900
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- 1900-05-28
- Erscheinungsdatum
- 28.05.1900
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- Deutsch
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^ 121, 28 Mai 1900. Nichtamtlicher Teil. 4083 des Vorstandes als des Antragstellers legte der Vorsteher Veranlassung und Grund zum Anträge vor. Auf Grund eines besonderen Falles, der beim Börsenvereine der deutschen Buchhändler zur Anzeige gekommen war, und über den der Verein der Buchhändler zu Leipzig sich gutachtlich geäußert hatte, war festgestellt worden, daß die Grenzen zwischen Büchern und Musikalien, insbesondere auch bei Schulsamm lungen schwer zu ziehen sind. In dem besonderen Falle war sowohl vom Verein der Buchhändler zu Leipzig, wie vom Vorstande des Vereins der deutschen Musikalienhändler das Werk unter die Musikalien gezählt worden. Der Vorstand des Börsenvereins der deutschen Buchhändler regte deshalb die Frage an, ob es den Bestimmungen des Vereins der deutschen Musikalienhändler thatsächlich entspräche, daß der Verein der Leipziger Musikalienhändler einen Rabatt, der höher ist als der im Buchhandel gestattete, auf solche mit weniger als 25o/o rabattierte Artikel zulasse, da, wenn dies der Fall sei, Schritte zum Schutz des Buchhandels nötig sein würden. Der Vorstand hatte sich in seiner Mehrzahl dieser Auffassung angeschlossen und dem Vorstande des Börsenvereins Mit teilung von dem von ihm beabsichtigten Anträge gemacht. Dieser hatte darauf den Wunsch einer bescheidenen Ab änderung geäußert. Daraufhin gab nun der geschäfts führende Ausschuß dem Vorstandsantrage die folgende Gestalt: »Netto-Artikel, die der Verleger mit höchstens 25°/, gegen bar rabattiert, dürfen nur wie Bücher geliefert werden.« Herr B. Scheithauer aus Berlin schlug nach Eröffnung der Besprechung folgende Fassung vor: an Stelle der Rabatt bestimmung Ziffer 2o tritt der folgende Satz: »Netto-Artikel, die der Verleger mit 33flg°/o oder weniger gegen bar rabattiert, dürfen nur wie Bücher geliefert werden«. Im Laufe der Besprechung stellte Herr Adolf Andrs aus Offenbach die Anfrage, ob antiquarische Musikalien den Rabattbestimmungen unterliegen, was vom Vorsteher verneint wurde. Des weiteren bat Herr Andrä um Auskunft, wieviel Exemplare unter größeren Partieen eines Werkes im Sinne der Rabattbestimmung Ziffer 3 zu verstehen seien. Der Vorsteher wies auf die früheren Beschlüsse der Hauptversammlung hin und stellte einen gelegentlichen Wiederabdruck der in den Mitteilungen des Vereins der deutschen Musikalienhändler früher abgedruckten Beschlüsse in der amtlichen Zeitschrift des Vereins in Aussicht. Während sich die Herren Carl Peiser und Fritz Schuberth jun. in Leipzig gegen weitere Rabattbestimmungen aussprachen, erklärte sich Herr G. Bratfisch aus Frankfurt a. O. gegen die von Herrn B. Scheithauer vorgeschlagene Fassung, dagegen war er geneigt, sich der vom geschäfts führenden Ausschüsse vorgeschlagenen Fassung des Antrages anzuschließen. Herr Max Brockhaus in Leipzig machte den Vorschlag, die Liederbücher, soweit sie in Typendruck her gestellt seien, als Bücher zu betrachten und dementsprechend zu rabattieren. Dem widersprach Herr Richard Linne- mann mit dem Bemerken, daß die Herstellung durch Buch oder Steindruck eine teilweise zufällige sei und kein ent schiedenes Merkmal für den Charakter des Werkes biete. Es kämen Werke vor, bei denen der eine Teil im Typensatz, der andere mit Stich hcrgestcllt sei. Als ein Auskunftsmittel schlug er die folgende Fassung des Antrages vor: »Netto- Artikel, die der Verleger nur mit höchstens 250/, rabattiert, dürfen nur mit 5°/o geliefert werden«. Diese Anregung des Herrn Richard Linnemann, der gegenüber betont wurde, daß hiernach der Musikalienhandel über das vom Buchhandel Geforderte noch hinausgehen würde, da der Buchhandel Aus nahmen von den 50/0 gestatte, nahm Herr G, Bratfisch als seinen eigenen Antrag auf. Die Abstimmung ergab Ab lehnung dieses Antrags. Daraufhin wurde der vom Vor stande eingebrachte und mit seinem Einverständnisse vom geschäftsführenden Ausschuß abgeänderte Antrag: »Netto- Artikel, die der Verleger nur mit 25°/, und weniger gegen bar rabattiert, dürfen nur wie Bücher geliefert werden« mit Stimmenmehrheit angenommen. Die neue Bestimmung soll am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Nach Erschöpfung der Tagesordnung verlas der Vor steher ein Schreiben der Firma Albert Klein in Kempten. Die Versammlung beschloß, den Brief der Schriftleitung der Vereinszeitung »Musikhandel und Musikpflege« zur Ver öffentlichung zuzuweisen, und sprach ihr Einverständis damit aus, daß es wünschenswert sei, daß Musikverleger, die Werke ihres Verlags zur Ansicht auch an das Publikum lieferten, diese Werke auch den Sortimentsbuchhandlungen, je nachdem sie mit ihnen in Rechnung stehen, ä condition oder bar mit Remissionsrecht liefern, damit die Berufsgenossen nicht schlechter gestellt werden als das Publikum und in der Lage sind, insbesondere solche Musikalien, die nach den gedruckten Verzeichnissen als zur Ansicht verfügbar angekündigt werden, selbst zur Ansicht zu erhalten. Herr Fritz Schuberth jun. sprach daraufhin den Wunsch aus, daß durch die Zeitschrift demnächst ein Aufsatz zur Veröffentlichung gelangen möge, der die, zuvor schon vom Vorsteher bedauerte, zu geringe Beteiligung der Sortimentshändler am Vereinsleben und an der Wahrnehmung ihrer Interessen bespricht. Einer Anregung des Herrn Constantin Sander ent sprechend, bat der Vorsteher um Beteiligung der Musikalien händler an einem in Halle zu errichtenden Robert Franz- Denkmal. Diese Anregung führte sofort zu Einzeichnungen in eine Beitragsliste, die bei dem gemeinsamen Abendessen der Vereinsmitglieder im deutschen Buchhändlerhause nach einer Ansprache des Herrn Constantin Sander vervollständigt wurde und das Ergebnis von 700 ^ brachte. — Damit schloß die diesjährige Ostermesse des deutschen Buchhandels, die, ähnlich wie die große Messe des Jahres 1888, Buchhandel und Buchgewerbe in frischer Kraft gezeigt hat und auch den Mustkalienhandel noch fester in diesen Verband durch das gewonnene schöne Heim eingliedert und in die großen internationalen Verlegervereine als Mitglied einer selbständigen Sektion für den Mustkalienhandel einfügt. Kleine Mitteilungen. Post. — Die neue Reichspostmarke zu 2 soll am 1. Juni in den Verkehr gebracht werden. Sie wird nicht, wie bisher, nur im inneren Dienste Verwendung finden, sondern auch an das Publikum verkauft werden. Die neue Zweimark-Briefmarke ist in Blaudruck hergestellt. Das Markenbild weist zwei sich die Hände reichende germanische Kriegergestalten auf. Zwischen den beiden Kriegern erhebt sich die Siegesgöttin, in der Rechten die Kaiser krone emporhaltend, von der sich Strahlen über die Landschaft ausbreiten. Die Landschaft ist links im Hintergründe durch Gebirgszüge abgeschlossen, rechts läuft sie im Meeresgestade aus. Die Umrahmung enthält die Aufschrift: -2 Mark- und -Reichspost»; unten enthält ein flatterndes, von zwei Reichswappen flankiertes Band die Worte: -Seid einig, einig, einig.- Warenhaus st euer. — Das preußische Abgeordnetenhaus hat am 23. d. M. den Gesetzentwurf, betreffend die Sonderbesteuerung der Warenhäuser, in dritter Lesung angenommen, uud zwar unter Beibehaltung der in der zweiten Lesung beschlossenen Herabsetzung der Grenze für den Beginn der Steuerpflichtigkeit auf 300000 ^ Umsatz. Die Regierungsvorlage hatte 500000 ^ als untere Steuer- grenze vorgeschlagen, und der Finanzminister Herr vr. von Miguel hatte bei Beginn der dritten Lesung den Beschluß zweiter Lesung als für die Regierung unannehmbar bezeichnet. Trotzdem erfolgte die Herabsetzung auch in der dritten Lesung. Nachträgliches zur -llsx Heinze-. — Der hier vor kurzem (in Nr. 117 d. Bl. vom 22. Mai) bekannt gegebenen Er klärung von Professoren des Strafrechts über die damals noch unerledigte sog. -Uox Heinze- hatte sich auch der Strafrechtslehrer an der Universität Straßburg, Professor vr. von Calker an geschlossen. Seine Gründe entwickelt er in einer interessanten Zuschrift an die Straßburger Post, die wir nach dem Leipziger Tgbl. hier wiedergeben: - . . . Dem seiner Zeit (von den verbündeten Regierungen) dem 517*
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