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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.05.1900
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- Erscheinungsdatum
- 29.05.1900
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- Deutsch
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4118 Nichtamtlicher Tech 122, 29. Mai 1900. schnell orientiert wird, und manchmal erreicht er dies Ziel schneller durch eine kleine Mitteilung, die sich auf den Kern der Sache beschränkt. Die größeren Mitteilungen sind nach Autorennamen alphabetisch geordnet, wenn auch die Autoren über die verschiedensten Dinge geschrieben haben. Zwei ver schiedene Autoren haben über denselben Gegenstand ge schrieben; aber gegenseitige Hinweise fehlen, obwohl die beiden Arbeiten sich in trefflicher Weise ergänzen. Das Verzeichnis der kleineren Mitteilungen ist nach sachlichen Stichwörtern alphabetisch geordnet. Aber man betrachte sich diese ge nauer! Alle möglichen Wortarten sind als sachliche Stich wörter vertreten (Konjunktionen, Adverbien, Präpositionen, Hilfsverben der Konjugation rc.), obwohl es sich gar nicht um eine philologische Zeitschrift handelt. Ich hatte immer ge hofft, auch noch einen Artikel angewandt zu finden; aber der Umstand, daß dieser regelmäßig eingerückt ist, bezeugt, daß der Bearbeiter jedenfalls darnach gestrebt hat, ein muster- giltiges Inhaltsverzeichnis zu liefern. Darf man sich darüber wundern, daß so wenige Leser an eine Aufbewahrung und dauernde Benutzung der Zeit schriften denken, wenn von seiten der Redaktionen bezw. Ver leger, denen die Herstellung der Inhaltsverzeichnisse in ein zelnen Fällen ausdrücklich überlassen ist, so wenig geschieht, um die dauernde Ausnutzung zu erleichtern? Bei der gegen wärtigen Sachlage wird das Uebel jedenfalls in Bibliotheken am meisten empfunden. Die Benutzung reichhaltiger Zeit schriften wird nur zu oft mit der Bemerkung abgelehnt, daß das Inhaltsverzeichnis gänzlich unbrauchbar sei und die Orientierung die Durchsicht der ganzen Bände erfordere; da gegen werden Zeitschriften oft und gern durchgesehen, deren Inhaltsverzeichnisse dem auch nur einigermaßen Geübten und Orientierten auf den ersten Blick zeigen, ob etwas zu finden sei oder nicht. Diese sind aber recht selten, so selten, daß man annehmen muß, die Herstellung des Inhaltsver zeichnisses werde allgemein am Ende des Jahres vorgenom men, als unbequeme Arbeitsvermehrung betrachtet und in folgedessen nach Möglichkeit beschleunigt. Kürzlich hat der Vorsitzende einer Bibliothek-Kommission ernstlich erwogen, ob nicht alle Abonnements auf Zeitschriften einzustellen seien, da diese höchstens in dem Lesezimmer einer Bibliothek eine geringfügige Ausnutzung erfahren, die spätere Benutzung aber eine Seltenheit sei und in einem grellen Mißverhältnis zu der Benutzung selbst älterer Bücher der Bibliothek stehe. Dies ist nur ein Symptom einer weit verbreiteten Empfindung, und ich habe nicht unterlassen wollen, die Verleger von Zeitschriften auf die bestehenden Uebelstände aufmerksam zu machen, zu welchem Zwecke aller dings scharfe Kritik geübt werden mußte. II. Da der Zweck der vorliegenden Ausführungen nicht die unfruchtbare Kritik am Bestehenden, sondern eine Besserung ist, so füge ich einige positive Bemerkungen hinzu, wenn ich mir auch nicht verhehle, daß die Verschiedenheit die Aufstellung eines Normalregisters für alle Arten von Zeitschriften von selbst verbietet. Die Zeitschriften der ersten Gruppe enthalten in erster Linie Romane, Novellen rc. Hier ist selbstverständlich ein alphabetisches Autorenregister einzig und allein am Platze; denn es ist ohne weiteres anzunehmen, daß sich das Haupt interesse des Lesers um den Namen konzentriert. Für die übrigen Gruppen wird die Beifügung eines Autorenregisters davon abhängen, ob es für den Leser von Wert sein könne. Im wesentlichen ist das nur der Fall, wenn es sich um Mitteilungen originaler Forschungsergebnisse oder um einschneidende Kritik handelt. In allen übrigen Fällen hat ein alphabetisches Inhaltsverzeichnis unter Zugrundelegung von Autorennamen einen minimalen Wert. Bei den Zeitschriften der 2. und 3. Gruppe wird daher ein alphabetisches Verzeichnis fast niemals genügen können; hier wird man stets zum Sachregister seine Zuflucht nehmen müssen, und zwar zu einem Sachregister, das nicht nur die Titel der einzelnen Abhandlungen und Aufsätze registriert, sondern jedes in dem betreffenden Bande behandelte Objekt, jede erörterte Frage verzeichnet. Mag auch eine Abhandlung in 20 verschiedene Teile zerrissen werden, mag auch das Register 20 Seiten umfassen: es wird dem Benutzer nie zu umfang reich sein; denn bei einer reichhaltigen, gut redigierten Zeit schrift wird es ihn nie im Stich lassen. Ein findiger Leser wird in einem umsichtig bearbeiteten Sachregister kaum ganz vergeblich suchen. Die Anordnung des Registers kann systematisch oder alphabetisch sein. Eine strikte Norm läßt sich dafür nicht aufstellen. Bei der Wahl würden Inhalt und materieller Umfang der Zeitschrift maßgebend sein. Die systematische Anordnung hat den Vorteil, daß der kundige Leser ohne weiteres weiß, in welchem Teile des Registers er nach zuschlagen hat, so daß er leicht auf einen, seinen Gegenstand nicht direkt berührenden, aber doch in enger Verwandtschaft mit ihm stehenden Passus aufmerksam gemacht wird. Der unkundige Leser wird dagegen bei einem systematischen In haltsverzeichnis oft in Verlegenheit geraten. Für wissen schaftliche Fachzeitschriften dürsten aber in erster Linie die systematischen Inhaltsverzeichnisse in Betracht zu ziehen sein. Die alphabetische Anordnung stellt an die Bearbeitung des Sachregisters die höchsten Ansprüche. Ist sie aber in exakter Weise durchgeführt, so dürfte sie für den bei weitem größten Teil der Zeitschriften in erster Linie in Betracht kommen. Die Mitglieder des Börsenvereins der deutschen Buchhändler sind in der Lage, sich eines sorgfältig bearbeiteten alphabetischen Registers bedienen zu können. Das Inhalts verzeichnis des Börsenblattes für den deutschen Buchhandel kann hinsichtlich der Einrichtung und Bearbeitung als Muster für ein Sachregister unserer Zeitschriften hingestellt werden. Besonders sei auf die zahlreichen Verweise auf verwandte Artikel oder Mitteilungen, auf Berichtigungen, Ergänzungen und Nachträge aufmerksam gemacht. — Möchten die Verleger von Zeitschriften dafür Sorge tragen, daß der reiche Inhalt ihrer Blätter den Lesern dauernd und bequem erschlossen werde! Es liegt auch in ihrem eigenen Interesse. Kämen dann noch sachliche Inhaltsübersichten über eine größere Reihe von Bänden, etwa von zehn zu zehn Jahren, hinzu, so würde das gegenwärtig gegen die Zeitschriften ob waltende Vorurteil jedenfalls verschwinden, und manche Zeit schriften würden zu den stanäarä uwrlrs in öffentlichen wie privaten Bibliotheken zählen. Kleine Mitteilungen. Post. — Die nachfolgenden Angaben sind nach einer Mit teilung des internationalen Bureaus des Weltpostvereins der -Leipziger Ztg.<- entnommen: Nicht in allen Ländern dürfen die von der Prioatindustrie hergestellten Postkarten gegen das ermäßigte Postkartenporto versandt werden. Es giebt eine Reihe von Län dern des Weltpostvereins, die nur die von der eigenen Verwaltung herausgegebenen Postkarten zur Versendung zulassen, die auf dem Privatwege hergestellten Karten (Ansichtskarten u. s. w.) indes dem Briefportotarif unterwerfen. Hierzu sind sie nach dem Weltpost vertrage berechtigt, da nach diesem die Zulassung gegen die ermäßigte Taxe für Postkarten von der Gesetzgebung des Aufgabelandes ab hängig ist. Läßt das Aufgabeland derartige Postkarten zu, so dürfen sie anderseits im Bestimmungslande auf keinen Fall nach dem Briefporto taxiert werden, selbst dann nicht, wenn das Bestimmungs land seinerseits Privatpostkarten nach dem Ausland nicht zuläßt. Von Deutschland aus dürfen Privatpostkarten nach allen Ländern der Welt ohne Ausnahme gegen die Postkartentaxe abgesandt werden. Dagegen kommen häufig Karten aus andern Ländern ein, die, vom Absender als Postkarte frankiert, mit Nachschußporto
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