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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.05.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1900-05-07
- Erscheinungsdatum
- 07.05.1900
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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104. 7. Mai 1900. Nichtamtlicher Teil. 3517 Unsere Vereinigung hat demnach im vergangenen Jahre einen Abgang von 11, dagegen einen Zugang von 22 Mit gliedern gehabt und besteht heute aus 246 Mitgliedern. Unsere letztjährige ordentliche Vereinsversammlung be schloß, auf der Hauptversammlung des Börsenvereins O-M. 1899 mit Rücksicht auf die Tagesordnung möglichst viel SUmmen der Berliner Mitglieder vertreten zu sehen. In Ausführung dieses Beschlusses konnte der Vorstand an 19 Stell vertreter 133 Stimmen übertragen, während 11 Vollmachten nicht vertreten werden konnten, weil dieselben teils zu spät in unsere Hände gelangten, teils formell ungenügend ausgestellt waren. Immerhin mochten von den 235 Stimmen, über die die Vereinigung verfügte, über drei Viertel in Leipzig vertreten sein, so daß von den bei den Abstimmungen in der Kantate-Versammluug gezählten 637 SUmmen ein Vierteil bis ein Dritteil derselben auf Berliner Börsenvereins-Mit- glieder entfallen sein mochten. Der von unserer Vereinigung zur Tagesordnung der letzten Börsenvereins - Hauptversammlung eingebrachte, die Lehrlingsfrage betreffende Antrag gelangte in seinem wesent lichen Teile fast einstimmig zur Annahme. Der Vorsitzende der Vereinigung wurde von der Kantate-Hauptversammlung in den zur Beratung der Lehrlingsfrage eingesetzten Ausschuß gewählt und des ferneren von unserer Vereinigung Herr vr. de Gruyter zu den Ausschuß-Verhandlungen entsandt Das Stenogramm dieser Verhandlungen ist im Börsenblatt veröffentlicht und das vorläufige Resultat der Beratungen in Form von Anträgen zur diesjährigen Kantateversammlung niedergelegt. Hoffen wir, daß die nunmehr zu fassenden Be schlüsse zum Segen des gesamten Buchhandels gedeihen. Der Verein der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig hatte in seiner Hauptversammlung vom 2. Mai 1899 be schlossen, seinen Verkaufsbestimmungen folgenden Zusatz an zufügen: »Untersagt ist die Gewährung eines höheren Rabatts als 10o/„ von denjenigen Netto-Artikeln, die der Verleger nicht höher als mit 33flg°/„ gegen bar rabattiert.«. Nachdem dieser Zusatz die Genehmigung des Börsenvereins- Vorstandes gefunden hatte, wandte sich der Verein der Deutschen Musikalienhändler an uns mit dem Ersuchen, denselben unserer Vereinsversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen und zur Annahme zu empfehlen. Da Absatz v der für Berlin gütigen Verkaufsbestim mungen im Verkehr mit dem Publikum lautet: »Die den Musikalienhandel betreibenden Vereinsmit glieder haben die Rabattbestimmungen des Vereins der Deutschen Musikalienhändler in Leipzig zu befolgen« werden unsere Vereinsgenossen die von demselben neuerdings getroffene Nachtragsbestimmung gemäß H 3 Ziffer 5 Absatz», der Satzungen des Börsenverems ohne weiteres zu beachten haben. Ein Anonymus aus Berlin hatte bei dem Börsen- vereins-Vorstande Beschwerde geführt, daß das Börsenblatt im Inseratenteile Bücher-Angebote Berliner Leihhäuser aus genommen hatte, und der Börsenvereins-Vorstand hatte daraus Anlaß genommen, an uns die Anfrage zu richten, ob die Firmen Hermann Meier, Friedrichstraße 551 und M Grünberg, Rosenthalerstraße 11/12, Buchhandlungen betreiben, und ob es nach unserem Ermessen angängig erscheine, daß diese Firmen das Börsenblatt zu Inseraten benutzen, wobei be merkt wurde, daß die Benutzung bis jetzt sich nur auf das Einrücken von Bücherangeboten beschränkt habe und die Firma M. Grünberg in Carl Fr. Fleischer eine Vertretung in Leipzig habe. Unser Gutachten ging dahin, daß wir in der Aufnahme von Bücherangeboten dieser Firmen als Inserate im Börsenblatt eine Verletzung buchhändlerischer Gesamtinteressen nicht er blicken konnten, es vielmehr als im Interesse des Antiquariats- SiebeiimidsechzWer Jahrgang. Geschäftes wie der Allgemeinheit liegend erachteten, wenn diese Leihhäuser, denen der Betrieb von buchhändlerischer Seite in keiner Weise gestört werden könnte, ihre Vorräte im Buchhandel anbieten und daselbst Absatz suchen, und daß wir es als eine Schädigung der Gesamtinteressen betrachten würden, falls durch Rückweisung der beanstandeten Angebote jene Firmen vielleicht durch Inserate in der Tagespresse Absatz der durch sie erworbenen Büchervorräte herbeizuführen suchten. Die Satzungen der Vereinigung schreiben ihrem Vorstande die Aufrechterhaltung und Durchführung der Börsenvereins- Bestimmungen vor, und so haben wir wiederum im ver flossenen Jahre es als unsere erste Pflicht erachtet, den Börsenverein in seinen Bestrebungen für die Gesamtinteressen des Buchhandels zu unterstützen und dabei das satzungstreue Berliner Sortiment gegen Uebergriffe einzelner Firmen zu wahren. Auch in diesem Jahre war die Zahl der vom Vorstande bearbeiteten Beschwerden wegen Verfehlungen der Verkaufsbestimmungen eine beträchtliche, wenngleich die Zahl gegen das Vorjahr eine geringere war. Es gingen bei uns zwanzig Klagen ein, und zwar sechs gegen Mitglieder der Vereinigung, elf gegen andere Berliner Handlungen und drei gegen auswärtige Firmen. Bei den unsere Mitglieder betreffenden sechs Fällen beauftragte uns zweimal der Börsenvereins-Vorstand gemäß tz 9 Ziffer 1 der Satzungen des Börsenvereins mit der Vor untersuchung. Die Verfehlungen, die eine von einer hiesigen Verlagshandlung und die andere von einer hiesigen Sorti mentshandlung, waren in gutem Glauben begangen und konnten durch genügende Erklärungen seitens der beiden Firmen vom Börsenvereins-Vorstand als erledigt angesehen werden. Gegen weitere zwei Mitglieder hatten wir auf Grund von Beschwerden hiesiger Kollegen einzuschreiten; auch hier gelang es uns infolge persönlicher Verhandlung, die Verstöße zu sühnen. Zwei Klagen, die von auswärts gegen Vereinsmitglieder eingereicht wurden, konnte nicht statt- gegeben werden, weil ein Beweismaterial nicht beigebracht werden konnte und ein Einschreiten des Vorstandes unan gebracht erschien. Von den elf gegen Nichtmitglieder der Vereinigung ge führten Klagen wurden uns vom Börsenvereins-Vorstande fünf überwiesen, von denen drei zu einer befriedigenden Erledigung gebracht werden konnten, während zwei, die sich gegen Handlungen richteten, die ein Reisegeschäft resp. Zeitungsbuchhandel betreiben und außerhalb des regulären Buchhandels stehen, ohne Resultat dem Börsenvereins-Vorstand zurückgereicht werden mußten. Sechs Verfehlungen gelangten anderweitig zur Kenntnis des Vorstandes; in vier Fällen gaben uns die betreffenden Firmen bindende Erklärungen, und nur zweimal mußten wir die Hilfe des Börsenvereins zum Schutze der Berliner satzungstreuen Sortimenter anrufen. Max Günther hier hatte in einem Rundschreiben an hiesige Mediziner 17»/g Rabatt angeboten und war nicht zu bewegen, diese Offerte zurückzuziehen. Max Bernhardi hatte trotz mehrfacher Verwarnungen die Lieferungen für das Warenhaus Wertheim vermittelt. Während auf unseren Antrag über diese beiden Firmen die Sperre verfügt wurde, konnten wir der Aufhebung der selben über die Firma Max Perl, die im Vorjahr auf unser Betreiben gemaßrcgelt werden mußte, zustimmen, da diese sich durch Unterschrift zur Einhaltung der Verkaufsbestim mungen verpflichtete nnd zugleich eine Kaution hinterlegte. Bei allen zu unserer Kenntnis gebrachten Verfehlungen gegen die durch unsere Vereinigung festgesetzten Verkaufs bestimmungen, die mit denen des Berliner Sortimenter vereins identisch sind, versuchte der Vorstand, solche zu sühnen ohne Hilfe des Börsenvereins-Vorstandes, jedoch unter strenger Wahrung der uns selbst gegebenen Satzungen. Wurden 478
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