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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.04.1900
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- Erscheinungsdatum
- 03.04.1900
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- Deutsch
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77, 8. April 1900. Nichtamtlicher Teil. 2639 einerseits im überwiegenden Festhalten am lokalen Privi legium, anderseits in dem Streben, das ganze Sortiment lebensfähig zu erhalten, so wird zur Lösung derselben ein höherer Gesichtspunkt gefunden werden müssen. Alle Ach tung vor der Majorität der Berliner Kollegen, aber allein von ihrer Stimme bezw. ihrem Interesse die Stabilität des gesamten Buchhandels abhängig machen, würde durchaus keine Garantie für seinen soliden Fortbestand abgeben. Sollte die Rücksicht auf die Berliner Konkurrenz imstande sein, unter Umständen den ganzen Buchhandel brachzulegen? Ich halte diese Rücksicht nach wie vor mit dem Gesamtinteresse für unvereinbar und appeliere an die höhere Instanz, den Gesamtwillen des deutschen Buchhandels und seine Ver tretung, indem ich es für geraten erachte, daß der einzelne leidende Teil an dem Ganzen einen Rückhalt finde und nicht das Ganze vom leidenden Teil abhängig sei. Der Buchhandel ist eine so respektable, intelligente und soziale Macht, daß er es mit seinen Nebenbuhlern wohl noch auf nehmen kann, wenn er nur ernstlich will. Oder soll er wirklich nur eine ideale Größe sein? Dem beteiligten Verlag gegenüber konstatiere ich, daß die meisten hiesigen Sortiments firmen, und nicht die kleinsten, bereits sehr auf den Absatz von modernem Antiquariat und Nebenartikeln angewiesen sind, um sich bei den enormen Mieten und Spesen aufrecht zu erhalten. Die betreffenden Geschäftsreisenden können darüber ein wenig mitreden. Muß der Absatz neuer Bücher nicht naturgemäß unter solcher Kalamität leiden, zumal die Überproduktion ohnehin erschwerend auf ihn einwirkt? Kann es dem Sortimenter verdacht werden, wenn er die Lust ver liert, sich für Bücher zu verwenden, woran er zu wenig verdient? Es liegt unzweifelhaft die Gefahr vor, daß das laufende Bücherwesen durch lukrativere Artikel in den Hinter grund gedrängt wird. — Diese Fakta sollten die Herren Verleger wohl erwägen, ehe sie sich für den abnormen Kundenrabatt mit erwärmen, der die Freudigkeit zur Sache herabstimmt und keine dauernde Solidität der Ver hältnisse verbürgt. — Damit das Gesagte nicht graue Theorie bleibt, fasse ich es zu folgenden Vorschlägen, resp. Thesen zusammen: 1. Es ist Thatsache, daß der größte Teil des hiesigen Sortiments nur am bisherigen Rabatt festhält, um der Kon kurrenz die Spitze zu bieten. Es ist aber gleichzeitig That sache, daß es bei diesem Rabatt nicht auf seine notwendige Rechnung kommt. Da es sich bei dieser Differenz der Inter essen in erster Linie um den vom Verlage statuierten Laden preis handelt, so kann er ohne Ausnahme auch nur von dieser Seite unter entsprechender Garantie zur Geltung ge bracht werden. 2. Es ist Thatsache, daß das Provinzialsortiment gegen die Konkurrenz sicherer gestellt ist als das der Centralen. Da aber hier Konkurrenz und Mieten größer sind, so ist es notwendig und folgerichtig, daß dieses in seinem Verdienst mindestens nicht schlechter gestellt ist, als jenes. Der Aus nahmezustand ist daher keine Wohlthat, sondern ein Uebel, das beseitigt werden muß. 3. Es ist Thatsache, daß die vom Börsenverein aus geübten Maßregeln dem hiesigen Sortiment keinen aus reichenden Schutz gegen Uebergriffe gewähren, und daß diese Kalamität eher zunimmt als abnimmt. Da aber allein durch diesen Mangel des Schutzes der ruhige Bestand des ganzen Buchhandels in Frage gestellt wird — nicht durch die Her stellung des Ladenpreises —, so können jene Maßregeln nur dann durchgreifend und nachhaltig wirken, wenn auch die Kommissionäre solidarisch dafür eintreten. Ohne diese Unterbindung des Bezuges bleiben alle Bestrebungen zum Besseren nur halbe Sache. 4. Es ist Thatsache, daß die Behörden wesentlich am Rabatt beteiligt sind und ihr Verhalten rückwirkend ist auf das Publikum. Da sie nach den bisherigen Erfahrungen nicht freiwillig darauf verzichten werden, so sind unter Dar legung des unauskömmlichen Verdienstes im Buchhandel die ersten Instanzen anzurufen, nötigenfalls durch persönliche Einwirkung, wie es bereits wo anders mit Erfolg ge schehen ist. 5. Ist es schließlich Thatsache — und das Berliner Sorti ment behauptet es in seinen offiziellen Kundgebungen —, daß die Beseitigung des Rabatts in Berlin und Leipzig den ganzen Buchhandel in Mitleidenschaft ziehen würde, so hat auch nur er durch seinen Gesamtwillen die Macht und Ent scheidung in Händen, für den Ladenpreis in seinen Haupt städten einzutreten. Die Erfahrung lehrt, daß das lokale Sortiment allein nicht imstande ist, sich gegen die ungehörige Konkurrenz zu schützen. Es muß daher einen stärkeren Rück halt haben, den nur die Solidarität des ganzen Buchhandels zu geben vermag. — Fern liegt es mir, den Reformer oder Krittler zu spielen, aber für die aus der Wirklichkeit gewonnene Erkenntnis trete ich bis zur letzten Faser meines Lebens ein. Mag man jetzt über sie zur Tagesordnung übergehen — die Zukunft wird sie zurückfordern. Berlin, Ende März 1900. Matthies. Kleine Mitteilungen. Post. — Das postalische Groß-Berlin, für das vom 1. April an die ermäßigten Portosätze in Geltung treten, besteht außer Berlin noch aus folgenden Orten: Charlottenburg, Friedenau, Friedrichs berg, Grunewald, Halensee, Lichtenberg, Neu-Weißensee, Nieder- Schönhausen, Pankow, Plötzensee, Reinickendorf (Ost und West), Rixdorf, Rummelsbura, Schmargendorf, Schöneberg, Stralau, Tempelhof, Treptow, Westend, Wilmersdorf. Urheberrecht in England. — Im englischen Parlament brachte Lord Monkhouse einen Antrag auf Aenderung des geltenden Urheberrechtsschutzes für Werke der Litteratur und der Kunst ein. Lord Monkhouse verlangt die Ausdehnung des Schutzes, der jetzt für Bücher, dramatische und musikalische Werke nur zweiundoierzig Jahre von der ersten Veröffentlichung ab, eventuell die Lebenszeit des Urhebers und weitere sieben Jahre umfaßt, für Stiche und Bildhauer- werke aber noch kürzer bemessen ist, entsprechend der deutschen Gesetz gebung auf dreißig Jahre nach dem Tode des Urhebers. Der Antrag hat natürlich eine lebhafte Bewegung unter den Interessenten her vorgerufen, und das Für und Wider wird in den tonangebenden Blättern eifrig erörtert. In der -^eaüsw^-, die eine Umfrage veranstaltet hat, verwirft der Sozialist Shaw jeden Schutz und entspricht mit dieser Verurteilung von Privatbesitz nur den Ansichten seiner extremen Parteirichtung; der Philosoph und Ge schichtschreiber Frederic Harrison wünscht den Schutz auf sieben Jahre beschränkt zu sehen. Auch der Shakespeareforscher I)r. F. I. Furnival ist gegen den Antrag und hält den Schutz, den das geltende Gesetz gewährt, für mehr als ausreichend. Die Schrift steller Augustus Jefsopp, Rider Haggard und Anthony Hope empfehlen die Einführung des deutschen Rechtes. Andrew Lang plaidiert in -Longman's Magazine» für eine Dauer von zwei Generationen, also bis zum Ableben des letzten Kindes, und seiner Meinung treten der Herausgeber der -Fortnightly Review- W. R. Courtney und der Theologe Dr. W. Robertson Nicoll bei. Alfred Nutt bezeichnet das ewige Urheberrecht als das zu er strebende, aber kaum zu erreichende Ideal, und Sir Walter Besant erhebt in seiner Zeitschrift »Author» diese Forderung des ewigen Urheberschutzes als geradezu unumgänglich notwendig. Der Kunst professor Sir Martin Conway, der Romandichter W. H. Mallock und der Sekretär der -Looist^ ok L.utüor8- Herbert Thring treten seiner Meinung bei. Unzüchtige Bilder. — In Breslau fand, wie der Frei sinnigen Zeitung gemeldet wird, am 27. März eine landgericht liche Verhandlung statt, die angesichts der Reichstagsdebatten zur -ier Heinze- ein besonderes Interesse bietet. Es handelte sich um die Berufung gegen ein schöffengerichtliches Erkenntnis, durch das die Inhaberin einer Buchhandlung wegen Ausstellung eines Probeheftes von Pierre Louys' -Aphrodite» mit Illustrationen von A. Talbert auf Grund des § 184 des Strafgesetzbuches zu 100 Mark Geldstrafe verurteilt worden war. Einige von den 354«
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