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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.04.1900
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- Erscheinungsdatum
- 03.04.1900
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- Deutsch
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2638 Nichtamtlicher Teil. 77, 3. April 1900. In der Verteilungsabteilung der Centralstelle wird für jede Programmnummer der entsprechende Zettel des Zettel registers der Werke beigebracht und festgestellt, wer Komponist, Textdichter, Verleger oder Rechtsnachfolger der betreffenden Berechtigten ist. Dann werden auf besonderen Formularen für jedes Werk die Namen der Komponisten, Textdichter und Verleger, sowie die Gattung des Werkes, die Klassifikation in Einheiten und die Zahl der stattgehabten Aufführungen (Wiederholungen) vermerkt. In einer besonderen Rubrik wird die hieraus sich ergebende Gesamtzahl der für die Auf führung eines Werkes sich ergebenden Einheiten notiert u. s. w. Was die Verteilung der Honorare betrifft, so wird zu nächst ein Teil davon für die allgemeinen Unkosten ab gezogen; ein weiterer Prozentsatz wird für die Unterstützungs und Pensionskasse der Mitglieder zurückbehalten. Der Rest wird zu einem Drittel an die Bezugsberechtigten: Textdichter, Komponist und Verleger, verteilt. Bei Werken der reinen Instrumentalmusik wächst das ausfallende zweite Drittel dem Anteil des Komponisten zu. Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hat heute einen solchen Umfang erreicht, daß an der Centralstelle neben dem Generalagenten ein Beamtenpersonal von 70 Köpfen erforder lich ist, während für die Provinz und das Ausland 30 Central agenten, von denen jeder eine Provinz zugeteilt bekommen hat, thätig sind, denen wiederum 500 Unteragenten unter stehen. Die Agenten beziehen kein festes Gehalt, sondern sind auf die Tantieme der von ihnen erhobenen Aufführungs honorare angewiesen. Die Höhe der Tantieme für sie schwankt zwischen 10 und bO"^. Von neuen Verträgen er halten sie mehr. Die Verwaltung der Gesellschaft befindet sich in einem eigenen Hause der letzteren. Während der Umsatz der Gesellschaft in ihrem Gründungs jahre 1851/52 14408 Frcs. betrug, war er im Jahre 1869/70 auf 37820 Frcs. gestiegen; für das letzte Geschäftsjahr 1898/99 aber belief er sich auf 2 017 570 Frcs. Im ganzen wurden in den 49 Jahren ihres Bestehens 33 191 705 Frcs. ver einnahmt. Groß sind allerdings auch die Unkosten. Sie betrugen im ersten Jahre der Gesellschaft 49,5()o/o, verringerten sich freilich mit der Zeit und fielen von diesem riesigen Prozentsatz auf 22,92o/o im letzten Jahrzehnt. Interessant ist, daß auch in Frankreich, wie bei uns, die wertlose Musik den größten Gewinn einbringt. Den Höchstbetrag, den die Gesellschaft an einen Komponisten aus zahlte, betrug in einem der letzten Jahre über 40 000 Frcs., und dieser Tonkünstler war ein— Coupletkomponist, der gleich zeitig teilweise auch sein eigener Textdichter und Verleger war. Der Anteil eines größern Verlegers belief sich auf 10000 Frcs. Von deutschen Komponistenanteilen werden mitgeteilt 3000—7000 Frcs. für Walzerkomponisten, 2500 bis 33 000 Frcs. für Operettenkomponisten, 450—1800 Frcs. für ernste Kompositionen. Deutsche Verleger sind beteiligt mit 400, 1000, 3000, 6000 und 9300 Frcs. Zwei Prozent aller Honorare werden für die Unter stützungskasse zurückgelegt, und die Pensionsanstalt wird so dotiert, daß von den Honoraranteilen jedes Mitgliedes be stimmte Prozentsätze zurückbehalten und für das Mitglied kapitalisiert werden. Jedes Mitglied, das das sechzigste Jahr erreicht hat und mindestens fünfundzwanzig Jahre der Gesell schaft angehört und in diesem Zeitraum mindestens 1000 Frcs., als Verleger mindestens 5000 Frcs. an Aufführungshonoraren bezogen hat, erhält eine nach der Höhe der kapitalisierten Abzüge berechnete Rente. Endlich wird von der Brutto einnahme noch eine Gebühr von zu gunsten des Gesell- fchaftsvermögens abgezogen. Die beiden, von der Genossenschaft deutscher Komponisten nach Frankreich entsandten Herren stellen fest, daß durch die Gesellschaft das Interesse der Musikpflege in Frankreich nicht verletzt wird, daß sie durchaus geachtet dasteht und ihr Wirken als segensreich anerkannt wird, wenn man sie auch, besonders von Belgien, der Schweiz und Elsaß-Lothringen aus, heftig befehdet. Es scheint übrigens, daß diese Be schwerden nicht ganz grundlos sind. Aus der französischen Organisation ergiebt sich für die genannten Herren, daß diese in ihrem Betriebe grund sätzlich auch in Deutschland angewandt werden könne, daß aber die Form der Organisation und die praktische An wendung dieser Grundsätze im Betriebe naturgemäß der deutschen Verkehrsauffassung und der deutschen Musikpflege anzupassen seien. Im besonderen werde als vorbildlich zu betrachten sein die grundsätzliche Scheidung der ehrenamtlichen Vereins- thätigkeit von der rein geschäftlichen Behandlung des den be soldeten Beamten überlassenen Wirkungskreises, ferner die Scheidung der Betriebsorganisation in einen Centraldienst und einen, über das ganze Land verbreiteten Lokaldienst, endlich die mit großer Gewissenhaftigkeit und exakter Sorg falt ausgebildete Methode der Honorarverteilung, durch die die Interessen der verschiedenen Mitglieder die ge bührende Berücksichtigung finden. Im übrigen aber werde eine möglichste Ersparnis an Verwaltungskosten und eine Vereinfachung des doch sehr umständlichen Verfahrens unver meidlich sein. —r. Zur Situation. Der Kundenrabatt in Berlin. (Vgl. Nr. 20, 29, 39, 49, 56, 63 d. Bl.) Es könnte gewagt erscheinen, auf die in den Rund schreiben der Vereinigung der Berliner Mitglieder des Börsen vereins milgeteilten Beschlüsse und Erklärungen noch ein Wort zu entgegnen, wenn es nicht im Interesse der gemein samen Sache läge, auch die Ueberzeugung der Minorität zum erneuten Ausdruck zu bringen. Anerkannt muß zunächst werden, daß der Vorstand der Vereinigung in der Behandlung der Rabattfrage durchaus korrekt und loyal vorgegangen ist, und daß wir es nament lich der Initiative des Vorsitzenden zu danken haben, wenn uns ein »ungetrübtes« Bild der Meinungen der hiesigen Sortimentskollegen vorliegt. Aber ebenso wird die Vereinigung zugeben müssen, daß wir damit keinen Schritt weiter gekommen sind und uns nur im alten Kreise fortbewegen. Während nach den Braunschweiger Verhandlungen das Provinzialsorti ment gegen die Konkurrenz jetzt mehr geschützt ist als früher, wissen wir der viel größeren am Platze kein anderes Mittel ent gegenzustellen als die bisherige Preiskonzession von 10 bis 162/,»//,. Und diese Rabattverhältnisse werden als so »gefestigt« bezeichnet, daß eine »Aenderung derselben wider den Willen der Mehrzahl der Berliner Kollegen, die Verleger eingeschlossen, nicht nur den Berliner Buchhandel, sondern den gesamten organisierten Buchhandel den schwersten Erschütterungen aus setzen würde.« Welch ein Kompliment für die gematzregelte und meist unberufene Platzkonkurrenz von seiten des legitimen Buchhandels! Vier Fünftel der ebenbürtigen Berliner Kollegen strecken vor derselben, die uns vielleicht nötigt, noch weitere Konzessionen zu machen, das Gewehr. Und welch ein Zugeständnis für die Schwäche unserer Position in Bezug auf Prinzip und Praxis des Ladenpreises, der überall in den Grenzen des Buchhandels festgehalten werden soll, nur nicht in seinen Hauptstädten. Man braucht keine revolutionären Gedanken zu haben, um zu erkennen, daß mit dieser Stellung nahme der Vereinigung die kritische Lage des Sortiments nur vertagt, aber nicht beseitigt wird. Findet nun diese Krisis ihren momentanen Gipfelpunkt
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