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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.03.1900
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- 19.03.1900
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- Deutsch
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2184 Nichtamtlicher Teil. 64, 19. März 1900. etwas erblicken, was ihnen nicht gerade in ihrer hausbackenen Auffassung anständig erscheint. Auch hier werden Massen denunziationen stattfinden, die Richter werden beschäftigt, die Staatsanwälte und Untersuchungsrichter, und so geht das fort. Das ist auch ein Schaden für unser ganzes Volkstum, wenn in solcher Weise fortwährend Staatsanwälte und Richter in Be wegung gesetzt werden wegen nichtiger Dinge. Sie haben jetzt viel gehört von den Protestversammlungen, hier und anderwärts, nicht bloß hier, so in Stuttgart, München, Halle und in anderen Orten; auch in Wien hat, wie ich heute gelesen, eine Versammlung stattgefunden, in welcher die dortigen deutschen Künstler und Schriftsteller gegen eine solche Behandlung der Kunst und Wissen schaft im vorliegenden Gesetz sich aussprechen. Einer der Haupt redner in dieser Versammlung war ein Kaiserlicher Staatsanwalt, der sich besonders dagegen ausgesprochen hat; er mußte doch wissen, warum er das that, es geschah, weil er eben die ganze Sache für verfehlt und für einen Akt des unberechtigten Angriffs gegen die deutsche Kunst und Wissenschaft hielt (Lebhafter Beifall links.) (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Vom Reichstage. Gesetzentwurf betreffend Aende- rungen und Ergänzungen des Strafgesetzbuchs (»Dsx Heinze-). — In der 169. Sitzung des Reichstags am 16. d. M. wurde die Aenderung zu H 184 des Strafgesetzbuchs in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen; diese lautet: 8 184. -Mit Gefängnis bis zu Einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer 1. unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Darstellungen feil hält, verkauft, verteilt, an Orten, welche dem Publikum zugänglich sind, ausstellt oder anschlägt oder sonst ver breitet, sie zum Zwecke der Verbreitung herstellt oder zu demselben Zwecke vorrätig hält, ankündigt oder anpreist; 2. unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Darstellungen einer Person unter sechzehn Jahren gegen Entgelt überläßt oder anbietet; 3. Gegenstände, die zu unzüchtigem Gebrauche bestimmt sind, an Orten, welche dem Publikum zugänglich sind, ausstellt oder solche Gegenstände dem Publikum ankündigt oder anpreist; 4. öffentliche Ankündigungen erläßt, welche dazu bestimmt sind, unzüchtigen Verkehr herbeizuführen. -Neben der Gefängnisstrafe kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, sowie auf Zulässigkeit von Polizei-Aufsicht erkannt werden.» Z 184a wurde in der von Graf v. Bernstorff und Genossen beantragten Fassung angenommen. Diese lautet: 8 184 a. -Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark wird bestraft, wer Schriften, Abbil dungen oder Darstellungen, welche, ohne unzüchtig zu sein, das Schamgefühl gröblich verletzen, 1. zu geschäftlichen Zwecken an öffentlichen Straßen, Plätzen oder an anderen Orten, die dem öffentlichen Verkehr dienen, in Aergernis erregender Weise ausstellt oder anschlägt, 2. einer Person unter sechzehn Jahren gegen Entgelt über läßt oder anbietet. - tz 184b wurde als 8 183a nach dem jKompromißantrage in folgender Fassung angenommen: 8 183 a. -Wer in öffentlichen Vorträgen von Gesangs- oder sonstigen llnterhaltungsstückcn, oder innerhalb öffentlicher Schaustellungen oder Aufführungen öffentlich ein Aergernis giebt durch eine Handlung, welche, ohne unzüchtig zu sein, das Schamgefühl gröblich verletzt, wird mit Gefängnisstrafe bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 1000 bestraft.» Protestbewegung gegen die -Isx Heinze.» — In Dresden haben sich gegen die 88 184, 184a und 184b der sogenannten Isx Heinze bisher erklärt: der akademische Rat der königlichen Akademie der bildenden Künste, der Verein Dresdner Presse, der Schriftstcllcrvcrcin Symposion, die Dresdner Kunst- genosscnschast und der Lokalverein der deutschen Kunstgenoffenschaft. In Breslau fand am 14. d. M. eine von zahlreichen Vertretern der Kunst und Wissenschaft besuchte Versammlung statt und protestierte gegen die Einschränkungen der künstlerischen und schrift stellerischen Bethätigung durch die -Isx Heinze». Nach beifällig aufgcnommenen Reden Felix Dahns und des Historikers I>r. Georg Kaufmann wurde einstimmig eine Resolution gegen diesen Teil der Reichstagsbeschlüffe angenommen. Buchhandel der Warenhäuser. — In einer Eingabe der Aeltesten derBerliner Kaufmannschaft an das preußische Abgeord netenhaus, die sich gegen die Besteuerung der Warenhäuser aus spricht, wird u. a. folgendes gesagt, was der Aufmerksamkeit des Buchhandels empfohlen sei: -Bemerkenswert ist auch der Erfolg, den der warenhaus mäßige Vertrieb von Büchern und Musikalien aufzuweisen hat. Der deutsche Buch- und Musikalienhandel arbeitet bekanntlich im allgemeinen mit ziemlich hohen Preisen und kleinerem Abnehmer kreis; dies System ist vor einiger Zeit von einem hiesigen Waren hause durch Veranstaltung von Massenauflagen gangbarer Werke (Klassiker, Unterhaltungsschriften, Kochbücher, Bilderbücher u.s.w). und billige Abgabe durchbrochen worden. Es wurden dabei im letzten Jahre etwa 150000 Bilderbücher, 110 000 Kochbücher (zu je 38 oder 85 -)), 120000 Unterhaltungsschriften (zu je 20 bis 100 A, 8000 Klassikerwerke abgesetzt. Gerade dadurch, daß diese Bücher in der — von manchen mit Unrecht anstößig ge fundenen — Nachbarschaft von Konserven, Kleidungsstücken, Hausgerät u. s. w. ausgelegt waren, fanden sich auch solche Käufer dafür, die sich mit ihren bescheidenen Mitteln und ge ringen Litteraturkenntnissen schwerlich in eine Buchhandlung hineingewagt hättcn.- Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler: Xutograpbsv von Dürstsn, Dsläbsrrsn, 8taatswLnnsrn, Dolititzsrn, Diobtsrn, 8obriktsts11srn, Oslsbrtsn, Nusilesrn, Llalsrv, Lilä- bausrn, 8obauspis1srn. Dagsr-Xatalog Xo. 36 von Uiobarä Lsrtling in Orssäsu-X. 1900. 8". 36 8. 482 Xrn. Dsutsobs Ditsratur. I. Xbtsilung: Ditsraturgssobiobts. 8praobs. Dsutsobs Ditsratur. Olassibsr. Osäiobts. Dramatisobs Ditsratur. llbsatrslia. Nusib. XIV. antiguarisobsr Xrwsigsr von D. L X. Lrsobsr in Lrünn. 8°. 49 8. 1844 Xrn. Libliograpbisobsr Xionatsbsriobt übsr nsu srsobisnsns 8obul- unä Dnivsrsitätssobrittsn (Disssrtationsn, Drograrnmabbanälungsn, Xabilitationssobrittsn sto.). Xsrausgsgsbsn von äsr 2sntra1sts1Is tür Oisssrtationsn unä Drograwms äsr Luobbanälung Oustav Doolr, (4. w. b. II. in bsipxig. XI. labrgung, Xr. 5, 15. Dsbruar 1900. gr.-8«. 8. 57—64. Xr. 1402—1589. Dabls s^stsmatigus äs 1a -Libliograpbis äs 1a Uranos- Xnnos 1899 (äournal gsnsrsl äs I'imxrirnsris st äs 1a librairis). Dsx.-8". p. 1053—1183. Daris, au Osrols äs 1a Dibrairis, 117, Loulsvarä 8aint-6srwain. Uistoirs st Inttsraturs. Droit st äurispruäsnos. Ooonomis poli- tigus st sooials. 1'beologis, Dbilosopbis, Uistoirs soolssiastigus. LuIIstin Xo. 65 äsr Dibrairis anoisnns 0. D. van Dangsn- bu^ssn in Xmstsräam. 8". 52 8. 751 Xrn. Xatalog sinsr vsrtbvollsn 8amm1nng von Xutograpbsn unä bistorisobsn Dobumsntsn aus äsw Xaoblasss vsil. äsr Usrrsn Drribisobot Oiusspps Xngslini u. Oav. 6ian 6arlo Rossi (Rom). Xsbst sinsw Irlsinsn Ugitrags aus sinsr V7isnsr 8awwlung. Vsrstsigsrung ?u IVisn blontag äsn 2. Xpril bis 8onnabsnä äsn 7. Xpril 1900 äurob äas Xntiguariat von 6ilbotsr L Dansobburg in IVisn I, Lognsrgasss Xr. 2. 6r. 8". 96 8. 1272 Xrn. Dsr Oliobs-Narbt. Organ tür Oliobs-Uanäsl unä Uiustrations- vsssn. Xsus Dolgs äsr Luobgsvsrbliobsn Nittsilungsn. Usraus- gsgsbsn von 8obätsr L 8obönts1äsr in Dsiprig. XII. äabr- gang, Xr. 2 u. 3, 14. Usbruar u. 13. blärx 1900. Dol. 8. 5—12 mit Xbbiläungsn. Ossobiobts unä Xultur äss Nittslaltsrs unä äsr Xsusrn 2sit. Xntiguariats-Latalog Xr. 28 von N. L U. 8obapsr, Xntiguariat in Uannovsr. 8". 57 8. 1520 Xrn. Vsrrisiobnisso äsr Vsrlagsanstalt D. Lruobmann X.-6. in Nünobsn: a) Urübjabrs-Xova 1900. 8". 12 8. b) Lruobmanns Digrnsntäruobs äsr Osrnäläs-Oalsris äss 8taäs1- sobsn Xunstinstitutss in Uranbturt a/N. 8". 14 8. o) Uruobmanns Dorträt - LoUsotion bsrübmtsr Dsrsonsn in Dbotograpbissn, Dbotogravürsn, 8tiobsn sto. naob Origi- nal-Ölgsmäläsn unä 2siobnungsn. IO". 18 8. 2v^sitsr Xaobtrag rum Dagsrlcatalog (Obtobsr 1899) von D. Volobmar, Larsortimsnt, in DsipLig. 8". 40 8. Kunstdruck- und Verlagsanstalt Wezel L Naumann, Aktiengesellschaft, in Leipzig. — Im Geschäftshause der Leipziger Bank und durch Vermittelung dieses Institutes wurde am 15. d. M. die bekannte, im besten Ansehen stehende Kunst druckerei und lithographische Anstalt Wezel L Naumann in Leipzig in die Form einer Aktiengesellschaft umgewandelt. Die Firma der neuen Gesellschaft lautet: -Kunstdruck-und Verlagsanstalt Wezel L Naumann, Aktiengesellschaft». Das voll eingezahlte Aktienkapital
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