266, 16. November 1903. Künftig erscheinende Bücher. 9375 Pas Werk entbürdet Behörden und Beamte nicht nur von den erheblichen Anschaffungskosten mancher amt lichen Sammlung, sondern stellt ihnen, was für die Praxis von großem Werte ist, die in den verschiedenen Samm lungen zerstreuten Vorschriften an einer Stelle zur Benutzung bereit. Die vorliegende Sammlung bildet ferner eine Ergänzung zu sämtlichen kommentierten Ausgaben von Wer- wattungsgefetzen, denn die meisten der in den Kommentaren nur kurz dem Inhalte nach bezeichnten behördlichen Erlasse können hier dem Wortlaute nach nachgelesen werden. Auf Reichhaltigkeit und Äberstchtlichkeit des alphabetischen Sachregisters ist besondere Sorgfalt verwendet worden, es ist 483 Seiten stark und bildet einen besonderen Band. Pie Fortsetzung des Werkes für 1903 und die folgenden Jahre erscheint in zwanglosen Heften je nach der Fülle vorliegenden Materials. Für ihre Bearbeitung gelten die für die Bearbeitung des Hauptwerkes zur Anwendung gebrachten Grundsätze. Behörden und Beamte, denen das Werk zu dienen vestimmt ist: Gutsvorstrher, deren Stellvertreter und Angestellte; Gemeindevorsteher, Grmeindrschöffen und Landgrineindetieainte; Amtsvorsteher, Amtsvorsteher-Ztellvertreter, Amtssekretäre; Bürgermeister, Beigeordnete, Stadträte, Katsherren, Katmänner, Mitglieder der Stadtausschüstr, der Gewerbe gerichte, Standesbeamte; Stadtverordnrten-Vorstrher und Stadtverordnete; Mitglieder der Lchnldeputationeu, Kreis- nnd Grtsschniinfpektorrn; Mitglieder der Gesnndheitskominifstonen, Kreisärzte und KreisarztaWrutrn; Amtmänner, Landbürgermeistrr; Polizeiverwalter, Distriktskommistare, Polizeiinspektoren, potizeikommist'art und polizeisekrrtäre; Stadtsrkretäre, Stadtkasten- und Stadtsparkastenbramte; Landräte, die denselben beigrordnrteu Krgirrungsastestorru, üreisdeputirrte, üreisansschuß- und Kreistags- Mitglieder sowie dir Mitglieder der Liuschätznngskommisstonen; Kreissekretäre, Steuersrkretäre nnd Steuersupernumerare, Kreisausschuhsekretäre und üreiskommnnal- kassrnbeamtr. Pen Wrovinzial- und Aezirksbehörden: Oberpräjideuten, Provinzialräten, Kcgirruugsprästdenteu, .Lezirks- rrgierungen und ihren Mitgliedern, sowie den Bezirksausschüssen dürfte das Werk für die Handhabung ihrer Aufstchts- nnd sonstigen Amtsbefugnisse eine willkommene Unterstützung bieten. Richtern, Rechtsanwälten, Beamten der Staatsanwaltschaft gewährt das Werk gegebenenfalls die Möglichkeit schnellster Orientierung über Gegenstände aus den ihre Tätigkeit seltener in Anspruch nehmenden und ihnen daher ferner liegenden Gebieten des Verwaltungsrechts. Pen in der Vorbereitung für den Staats- bezw. ^iommnnaldtenst vestndkichen höheren sowie Subaltern beamten, insbesondere den Regierungsreferendaren sowie den Supernumeraren, dürfte die Sammlung ein wertvolles Rüstzeug für ihre praktische Ausbildung sein. Außerdem ist das Werk aber auch allen größeren kaufmännischen, gewerblichen und industriellen Betrieben, Verbänden, Vereinen, Innungen, Kandels- und Kandwerkskammern rc. rc. von großem Nutzen, da dieselben darin alle Vorschriften, deren Befolgung die Verwaltungsbehörden von ihnen verlangen, finden. Diese Sammlung der „Verwaltungsvorschriften" ist das Ergebnis einer jahrelangen, mühsamen Arbeit des Herausgebers, der durch seine langjährige Tätigkeit in den verschiedensten Verwaltungsämtern und durch seine weiteren schriftstellerischen Arbeiten voll und ganz für eine solche Bearbeitung geeignet ist. Mit peinlicher Sorg falt nnd Genauigkeit ist jeder Satz daraufhin geprüft worden, ob sein Inhalt noch Gültigkeit und Interesse hat. Größte Zuverlässigkeit und Vollständigkeit kann zugesichert werden, die Sammlung dürfte schwerlich in den durch ihre Zweckbestimmung gezogenen Grenzen jemals versagen. Ausführliche Vrospekte stellen wir allen Sortimentsbuchhandlungen, die sich für dies hochbedentende Werk ver wenden wollen, zur Verfügung. In Kommission können wir bei dem großen Umfang des Werkes nur beschränkt liefern und nur broschierte Exenrplare. Ein gebundenes Exemplar liefern wir bar mit Remissionsrecht auf 2 Monate. Berlin, im November 1903. Bruer H Co.