Krilttä Ci., NttlWbiMlmdluW für Mts- M ÄiatWiffeischalt in KttlinV.57. 2 In unserem Verlage erscheint in einigen Tagen: Sammlung zentralbehördlicher Erlasse aus den Jahren 1799 bis einschließlich 1902 zur Ausführung und Erläuterung der Staats- und Reichsgesetze nach dem Stande des gegenwärtig geltenden Rechts. Bearbeitet und herausgegeben von W Maraun, Bürgermeister a. D. früherem Provinzialrats- und Provinziallandtagsmitgliede, stellvertretendem Kreisausschußvorsitzenden rc. 4 Bände und 1 Sachregisterband. Meis broschiert Wk. 65.—, Mk. 48.75 netto, Mk. 43.35 bar; gevnnden in Katbfranz Mk. 75. Mk. 5135 bar. IweL des vorliegenden Werkes ist: die im Laufe eines mehr als einhundertjährigen Zeitraums von den preußischen Ministerien und — seit Gründung des Deutschen Reichs — von dem Reichskanzler und den ihm unterstellten Reichsämtern erlassenen Vorschriften, welche für Gemeinde-, Polizei- und Kreisbehörden von Bedeutung und noch gegenwärtig geltenden Mechts sind, aus den Quellenwerken zu sammeln, nach der Zeitfolge zu ordnen, den gleichen Rechtsstoff betreffende Vorschriften zu einander in Beziehung zu setzen, durch spätere Gesetzgebung und Verwaltungspraxis herbeigeführte Änderungen und Ergänzungen ersichtlich zu machen und das so gesichtete und ergänzte Quellenmaterial für die kommunale und obrigkeitliche Verwaltung gebrauchsfertig zur Benutzung bereit zu stellen.