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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.10.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 29.10.1903
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- Deutsch
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8642 Nichtamtlicher Teil. ^ 252, 29. Oktober 1903. Will man trotz alledem, was wir nicht hoffen, doch mit einer gesetzlichen Regelung der Arbeitszeit Vorgehen, so müßten jedenfalls unbedingt Ausnahmen für alle Saisonarbeiten getroffen werden; überdies müssen wir besonderes Gewicht darauf legen, daß die Zeit der Messen in Leipzig auch künftig von jeder Einschränkung frei bleibt. Anlangend die Beantwortung der Frage, ob eine Be schränkung der Arbeitszeit des Personals bis zu sechzehn Jahren eintreten soll, so muß zunächst vorausgeschickt werden, daß einerseits hier als Arbeitszeit auch die Zeit der Fort bildungsschule bezw. Handelsschule angesehen werden muß, daß aber anderseits diese Personen naturgemäß meist mit weniger anstrengenden Arbeiten beschäftigt werden. Mißstände, insbesondere bezüglich der Gesundheit der Angestellten, sind auch für diese Kategorie von Angestellten in Leipzig nicht bekannt geworden. Immerhin könnte hier vielleicht darauf gedrungen werden, daß die Zeit der Fort bildungsschule unter allen Umständen in die Arbeitszeit hineinfällt. Dies geschieht gegenwärtig nicht in dem wünschenswerten Maß. Vielfach beginnt der Handelsschul unterricht früh 7 Uhr, während eine große Anzahl von Ge schäften ihre Kontorzeit um 8 Uhr beginnen; ähnlich ge schieht dies abends mit dem Schluß der Kontorzeit. Im Buchhandel, der in Leipzig besondern Unterricht für die Lehrlinge eingerichtet hat, beginnt der Unterricht im Sommer sogar morgens um 6 Uhr. Allerdings soll dem Vernehmen nach in dieser letztem Beziehung vom nächsten Sommer an eine Änderung eintreten. Der Lehrling arbeitet mithin in diesen Fällen mindestens eine Stunde länger als das übrige erwachsene Personal. Dies niuß aber als ein Übelstand be zeichnet werden, wenn man bedenkt, daß der Lehrling viel fach noch Schularbeiten anzufertigen hat, deren Erledigung während der Geschäftszeit ihm durchaus nicht in vielen Ge schäften gestattet ist. Im übrigen erscheint aber auch hier eine allgemeine oder für einzelne Geschäftszweige durch geführte Regelung der Arbeitszeit in keiner Weise erwünscht und durchführbar, da einesteils die Beschränkung auf eine bestimmte Stundenzahl dem Geschäftsinhaber bezw. Betriebs leiter unangenehme und leicht zu Unzuträglichkeiten führende Schranken auferlegen, anderseits aber die etwaige Festsetzung einer bestimmten Abendstunde, bis zu der der Lehrling be schäftigt werden darf, seine Verwendung gerade für die den Anfängern zunächst zufallenden Arbeiten, wie Kopieren der Briefe, Expedieren von Briefen und sonstigen kleinern Post sendungen, das Kuvertieren und Adressenschreiben usw. unmöglich machen würde. Auch die Anordnung einer bestimmten Mittagspause für die Betriebe mit geteilter Arbeitszeit erscheint nicht ge boten, da tatsächlich in Leipzig in allen Geschäften eine an gemessene Mittagspause von 1'/, bis 2^ Stunden gewährt wird. Übrigens wird es in den meisten Geschäften mit der Einhaltung der festgesetzten Mittagspause nicht so genau ge nommen, besonders bei den Angestellten, die einen weiten Weg von ihrer Behausung nach dem Geschäft zurückzulegen haben. Anlangend die Handhabung des tz 105d Absatz 2 der Gewerbeordnung, so hat derselbe in Leipzig zu Unzuträg lichkeiten keine Veranlassung gegeben, da die Verhältnisse durch Ortsstatut dahin geregelt sind, daß Sonntags nur zwei Stunden, und zwar von 11 bis 1 Uhr, gearbeitet werden darf. Weder für die Prinzipale noch für die An gestellten hat diese Bestimmung bisher irgend welche Nach teile gezeitigt. Bezüglich der Geschäftsdiener, Packer, Markthelfer usw. sind die gestellten Fragen in derselben Weise wie vorstehend zu beantworten, da deren Beschäftigung natürlich aufs engste mit der Arbeit des Kontorpersonals verbunden ist. Nur müßte, wollte man sich zu einer allgemeinen Regelung ent schließen, unbedingt berücksichtigt werden, daß die Geschäfts diener stets etwas früher und etwas länger im Geschäft sein müssen, zum Zwecke der Instandhaltung des Kontors und Expedierung von Postsachen. — Wir bemerken noch, dem an uns gestellten Ersuchen gemäß, daß die vorstehenden Angaben sich auf mehrfache Beratung im Schoße des Gesetzgebungs - Ausschusses der Kammer unter Hinzuziehung einer größern Anzahl von Geschäftsinhabern sowohl großer wie kleiner Betriebe, sowie auf eingehende Beratung in der Vollversammlung der Kammer selbst stützen. Kleine Mitteilungen. Rechtsprechung. (Mitgeteilt aus der Fachzeitschrift »Das Recht« (Hannover, Helmings. VII. Jahrg. Nr. 20, vom 25. Ok tober 1903.) — Zu Z 6 Unl. Wettbew.G.; Z 823 V.G.B. Wer zur Abwehr der Folgen unlauteren Wettbewerbs des Gegners dessen strafgerichtliche, wegen dieses Vergehens erfolgte Verurteilung wahrheitsgetreu in denjenigen Kreisen verbreitet, auf welche dessen unredliche Geschäftsgebahrung zu wirken berechnet war, macht sich ahm nicht schadensersatzpflichtig. O.-L.-G. Colmar, II. C.-S., 1. Ok tober 1903. (Freudenthal.) B.G.B. 31, 823; H.G.B. 213. Die Aktiengesellschaft haftet nicht demjenigen, der, getäuscht durch die falschen Bilanzen des Vorstandes, Aktien gekauft hat. (Reichsgericht I, 14. März 1903. Z. f. A.-G. Bd. 10 S. 250 ff.) B.G.B. 119, 142. Der Prinzipal kann den mit dem Hand lungsgehilfen geschloffenen Dienstvertrag wegen Irrtums über die Unbescholtenheit des Gehilfen anfechten, wenn dieser wegen Be trugs zu einer längeren Gefängnisstrafe verurteilt worden ist. (O.-L.-G. Dresden, 31. Dezember 1902. Sächs. Arch. Bd. 13 S. 580 ff.) H.G.B. 39, 260. Die Dauer des ersten Geschäftsjahres kann auch nicht durch das Statut auf über 12 Monate erstreckt werden. (K.-G. Berlin, 20. April 1903. Z. f. A.-G. Bd. 10 S. 252.) H.G.B. 377; B.G.B. 130. Die Mängelanzeige durch einen Ver treter ohne Vertretungsmacht ist unwirksam; denn die Mängel anzeige enthält auch eine Willenserklärung des Käufers. (O.-L.-G. Dresden, 20. Februar 1903. Sächs. Arch. Bd. 13 S. 578ff.) Die Herstellung des Buches. Vorträge, veranstaltet von der Korporation der Berliner Buchhändler. (Vergl. Nr. 245 d. Bl.) II. — Am 23. d. M. hatte Professor Doepler d. I. das Wort um »das Schriftbild und seine Entwicklung« zu schildern. Die erste Entstehung der Schrift mit Sicherheit fest zustellen, so führte Redner aus, sei bis jetzt nicht gelungen. Unsre Vorfahren im grauen Altertum hätten sich mancherlei Zeichen be dient; noch heute würden solche auf den Brotlaiben als Symbole angebracht, die wohl einen Segenswunsch ausdrücken sollten für die Vermehrung der Nahrung. Wahrscheinlich waren Lautzeichen die ersten Anfänge der Schrift. Der Name Buchstabe komme vielleicht von gewissen Gebräuchen, Losungen, her, um die Zukunft zu ergründen. Man warf buchene Stäbe hinterrücks auf ein weißes Tuch und deutete die Lage derselben als gewisse Vorzeichen. In Holz, Stein und Ton sind die Hieroglyphen (»heiligen Schriften«) der Ägypter eingegraben, die uns als eine Bilderschrift von über 2000 Zeichen aus Ausgrabungen und Überlieferungen bekannt geworden sind. Die Keilschrift der Assyrer und Babylonier wurde in feuchten Ton, später in Wachstafeln eingegraben. Das Material war später (im zehnten Jahrhundert) das Payrus, für besonders Wichtiges Pergament. Im neunten Jahr hundert kam Baumwollpapier erstmals nach Europa, im drei zehnten Jahrhundert das Leinenpapier, Die Hieroglyphenschrift war in Ägypten schon 4000 Jahre v. Ehr. eine fertige Sache. Sie enthielt nur 25 phonetische Zeichen, wurde später Silben- und Lautschrift. (Einen Teil des Stoffs hatte dem Redner leider schon Herr Uhl in seinem ersten Vortrage über »Die Geschichte des Buches« vorweggenommen.) Von der abgekürzten hieratischen Schriftart kam Redner auf die demotische Kursiv, auf das phönizische Alphabet und auf die daraus entstandenen aramäisch-syrischen, hebräischen, arabischen und griechischen Alphabete. Zu größerer Bedeutung gelangte das Schrifttum im alten Rom. Das Alphabet der Latiner und speziell der Römer, deren Schrift anfangs von rechts nach links geschrieben wurde, bestand aus 20 Zeichen. Noch heute ist nach Ansicht des Redners die lateinische Kapitalschrift die schönste und klarste aller Schriften; an Monumentalbauten und Denkmälern finde sie immer noch
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