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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.10.1903
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- Erscheinungsdatum
- 10.10.1903
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- Deutsch
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286, 10. Oktober 1903. Nichtamtlicher Teil. 7947 erscheine, zur Unterscheidung von wirklichen Buchhandlungen und gewerbsmäßigen Bücherverkäufern innerhalb der ein zelnen Bezirke Stammrollen der vorhandnen Buchhand lungen aufzustellen, die dann Material liefern würden für ein maßgebendes Buchhändler-Adreßbuch« hinzugenommen und die Debatte darüber eröffnet, an der sich die Herren Strien, Eichhorn, Wunschmann, Schirr meister, Klotz, Neumann und Pabst beteiligen. Es wird dann einstimmig der Vorschlag des Vorsitzenden ange nommen, »den Börsenvereinsvorstand zu ersuchen, das Buch händler-Adreßbuch in Zukunft so zu gestalten, daß sowohl im Firmen- als auch im Ortsalphabetgebiet die Firmen der Mitglieder des Börsenvereins durch größeren Druck hervor gehoben werden.« Mit großer Mehrheit wird sodann Z 6 der neuen Verkaufsbestimmungen in folgender Fassung angenommen: »Gewerbsmäßigen Wiederverkäufern, die sich ver pflichten, die Verkaufsbestimmungen des Börsenvereins (8 3, Ziffer 4 bis 6), die neuen Verkaufsbestimmungen des S.-Th. B.-V. (§ 1—4) einzuhalten, ist, soweit irgend möglich, nur mit einem um mindestens 10 Prozent ver minderten Buchhändlerrabatt zu liefern.« Zu Punkt 4: Auf die Anfrage des Vorstands: »Welche den Buchhandel betreibenden Warenhäuser gibt es im Bezirk unsers Verbands und in welchen buch händlerischen Artikeln macht sich diese Konkurrenz besonders fühlbar?« sind 25 Antworten eingegangen, die besagen, daß im Verbands bezirk die Konkurrenz der Warenhäuser nicht sehr fühlbar ist, diese vielmehr meist nur mit für Warenhäuser fabrizierten Werken von Zola usw. handeln. Unterbietungen sind nicht vorgekommen. Es folgt sodann der mit vielem Beifall aufgenommene Bericht von Herrn I. Eckard Mueller-Halle über die Denkschrift von Professor Bücher, »Der deutsche Buch handel und die Wissenschaft«, über den näheres nicht gesagt werden kann, da nur das ganze Referat als solches ein richtiges Bild geben würde. Die Versammelten danken Herrn Mueller für seinen klaren Bericht. Im Anschluß an den Bericht wurde nachstehende Re solution fast einstimmig angenommen: »Die heute gelegentlich der 20. Versammlung des Sächsisch-Thüringischen Buchhändler-Verbands versammelten Sortimenter, Antiquare und Verleger sprechen ihr Bedauern über die Veröffentlichung des Professors Bücher aus. Es zeigt sich in seinen Ausführungen ein durchaus mangelndes Verständnis stir die Einrichtungen und die Kulturarbeit des deutschen Buchhandels. In der Wahl seiner Zeugnisse aus Buchhändlerkreisen ist er oft sehr einseitig, indem er nur die ihm stir seine Zwecke passenden Sätze aus den Ver öffentlichungen herausnimmt, die Entgegnungen aber nicht beachtet. Seite 88, 236 und an anderen Stellen ergeht sich Herr Professor Bücher in Anschuldigungen, während er selbst sich leicht über den Vertrauensbruch, durch den ihm sekrete Drucksachen zugegangen sind, hinwegsetzt. Und ferner drückt die Versammlung ihr außerordentliches Be dauern aus, daß die Verlagshandlung B. G. Teubner bei ihrer bessern Kenntnis des Buchhandels nicht in der Lage war, den Verfasser auf so viele tatsächliche Unrichtigkeiten vor der Drucklegung aufmerksam zu machen.« Es kommt sodann zur Verhandlung: Beantwortung der vom Vorstand der Kreis- und Ortsvereine gestellten Fragen in Angelegenheit des Antrags von Herrn vr. Lehmann- Danzig und Genossen: 1. »Welche Verleger liefern ihre Erzeugnisse mit unge nügendem Rabatt (weniger als 25 Prozent)? 2. Welche Bücher, Schriften oder periodisch erscheinenden Publikationen kommen in Betracht? 3. Bei welchen Publikationen haben sich die Bezugs bedingungen gegen früher verschlechtert? 4. Haben sie in besondern Fällen versucht, bei ein zelnen Verlegern wegen ungenügenden Rabatts vorstellig zu werden, und mit welchem Erfolg?« Herr Strien verliest hierzu ein Rundschreiben des Vor stands des Verbands der Kreis- und Ortsvereine. Es wird debattelos beschlossen, etwaige Klagen und Material an den Vorstand des Sächsisch-Thüringischen Buchhändler-Verbands einzusenden, der das weitere veranlassen wird. Es wird dann der bisherige Vorstand einstimmig wiedergewählt; als Versammlungsort für 1904 wurde Wernigerode bestimmt. Schluß der Sitzung 2 >/z Uhr. An die Hauptversammlung schloß sich ein Mittagessen im Hotel zur Sonne, in dessen Verlauf eine Reihe von Toasten auf die Gäste, den Börsenverein und den Buchhandel, auf Jena, die Jenenser Kollegen usw. gehalten, auch ein vom Kollegen R. H. gedichtetes Tafellied gesungen wurde. Eugen Strien, Vorsitzender. Die Zensur in Rußland. Nach dem Russischen von T. Pech. (Fortsetzung aus Nr. 233, 234 d. Bl.) Das Gesetz von 1804 wurde fortwährend willkürlichen Aus legungen von seiten der verschiedenen Ressorts unterworfen. Es verbot z. B. nicht, Auszüge aus Klage- und überhaupt Gerichts sachen zu machen. Einige Zeit brachten die Journale auch solche Auszüge ungehindert, aber 1817 entzog der llntcrrichtsministcr Graf Rasumowskij der Presse dieses Recht eigenwillig, indem er sich darauf berief, daß im Zcnsurgesetz nichts von einer solchen »Erlaubnis« stehe. Obgleich nach dem bekannten juristischen Grundsatz alles, was nicht verboten, erlaubt ist, wurde doch die Auslegung Rasumowskijs mehrmals von seinen Nachfolgern be stätigt und ging in die Praxis der Zensur über. Entgegen dem Z 22 des Zensurgesetzes, der die Zensur von Büchern betrifft, schrieb A. N. Golizvn den Zensurkomitees vor, »nichts durchzu lassen, was sich aus die Regierung bezieht, ohne vorher die Zu stimmung von demjenigen Ministerium erbeten zu haben, in dessen Bereich der im Buche behandelte Gegenstand gehört.» Diese gesetzwidrige Verfügung wurde ebenfalls oftmals bestätigt und bildete sich so zu einer Regel für die Zensur aus. Cs kam sogar so weit, daß die Äußerungen der Presse über die Aufführungen der Künstler in den kaiserlichen Theatern aufs äußerste beschränkt wurden. Der Unterrichtsminister befand, daß »Urteile über die Theater und die Schauspieler nur dann erlaubt sind, wenn diese von privaten Inhabern abhängen, aber Urteile über die kaiser lichen Theater und Schauspieler, die im Dienste Seiner Majestät stehen, unzulässig sind.« Unter Golizvn verbot das Petersburger Zensurkomitee auch Shukowskisis Ballade »Der Baron von Smalholm». Als Schischkin Unterrichtsministcr wurde, verstärkte sich der Druck der Zensur noch mehr. Zu dieser Zeit erfolgte nämlich das in die Praxis übergegangene Verbot, die von der Zensur nicht durchgelassenen Stellen mit Punkten zu be zeichnen, und es wurde zur Gewohnheit, den Zensoren geheime Instruktionen zu geben. Der Vorgang mit Labsins »Äonsüij 1Vjs8tllik:< (Zionsbote), der während der Regierung Alexanders I. unter starker Unterstützung von oben zweimal auftauchte und zweimal genötigt war, wieder aufzuhören, sowie der Vorgang mit Jazenkows «Geist der Journale«, der 1820 endgültig verboten wurde, dient als eine grelle Illustration zu der Lage der Presse jener Zeit. Die Ereignisse, die mit der Thronbesteigung Kaiser Niko laus I. einhergingen, brachten es mit sich, oaß der Almanach »Uoljarnajs, L^vjssäa« (Nordstern), dessen Herausgeber Ryljejew und Alexander Bestushew waren, auf immer unterdrückt wurde. Daß außer den genannten auch noch andre Schriftsteller (N. Tur genjew, Kornilomitsch usw.) an der Sache beteiligt waren, und selbst Leute wie Puschkin und Gribojedow mit den Bestrebungen der Dekabristen sympathisierten, hatte zur Folge, daß nran sich mit Verdacht gegen die Literatur verhielt; man sah in ihr die Haupturheberi» der in der ganzen Welt hervorgebrachten Wirren. Dies kam zum Ausdruck in der Herausgabe des Zcnsurgesetzes von 1826. Die Unbestimmtheit desselben war um so lästiger für 1056*
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