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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.10.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.10.1903
- Sprache
- Deutsch
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236, 10. Oktober 1903. Nichtamtlicher Teil. 7951 »Unser Verein ist davon überzeugt, daß diese Ordnung der Verhältnisse eine viel größere Bedeutung gewinnen und Verlegern wie Sortimentern den besten Erfolg bringen würde, wenn sie auch auf die im Auslande — besonders in Deutschland und Öster reich — erschienenen und erscheinenden Bücher erweitert werden könnte, und wir haben deshalb den Börsenverein ersucht, uns in dieser Angelegenheit behilflich zu sein. Der Börsenverein hat uns erwidert, daß diese Sache auch für die deutschen Verleger von nicht geringer Bedeutung wäre, und daß er daher unserm Vereine den Rat geben möchte, sich direkt an die deutsch-österreichischen Verleger zu wenden. -Mit Rücksicht hierauf haben wir uns die Freiheit genommen, Sie über diese Angelegenheit zu unterrichten, und wir empfehlen demgemäß unsre Interessen Ihrer gefälligen Erwägung und freund lichen Berücksichtigung. -Für den Fall, daß Sie, wie wir hoffen, mit unserm Verein in dieser Sache übereinstimmen und uns Ihre wertvolle Unter stützung zusagen sollten, würden die festen Ladenpreise in Däne mark auch deutschen Büchern gegenüber hoffentlich für immer ge sichert sein. -Unter Voraussetzung eines solchen Entgegenkommens Ihrer seits erlauben wir uns Ihnen anheimzustellen, daß Sie künftig neue Verbindungen mit Buchhändlern in Dänemark nur dann anknüpfen wollen, wenn die in Frage kommenden Firmen im voraus Nachweisen, daß sie von unserm Verein zur Rabattberech tigung zugelassen sind. -Wir bemerken ausdrücklich, daß diese Ordnung nur neuen Verbindungen gegenüber gelten soll; alle ältern sind davon un berührt. -Ihrer gefälligen Rückäußerung entgegensetzend, zeichnen wir hochachtungsvoll LoAÜanä1srkorsninA0ii. (gez.) Vilhelm' Trpde, Vorsteher.« Konkurs H. Stehli, Nachfolger von Stehli L Keel in Chur und Zürich. — Das Konkurskomitee Chur versandte das nachfolgend wiedergebene Rundschreiben: »Chur, 3. Oktober 1903. -An die Tit. Kreditorschaft in Konkursliquidationssache H. Stehli Nachfolger von Stehli L Keel in Chur und Zürich. »Geehrte Herren! »Die erste Gläubigerversammlung in: Konkurse Stehli war nicht beschlußfähig; voraussichtlich wird auch die zweite beschluß unfähig sein, weil von den zahlreichen Gläubigern die meisten im Auslande wohnen und nur geringe Forderungen vertreten. Wir müssen deshalb die nötigen Beschlüsse auf dem Zirkularwege er wirken, umsomehr als dieselben sehr dringend sind und keinen Auf schub erleiden. »I. Wir machten die Versuche, die Buchhandlung Stehli sn dloo zu verkaufen, leider aber ohne Erfolg. Dagegen machte uns der frühere Affocis des verstorbenen Buchhändlers H. Stehli, Herr Adolf Keel in Chur, zu Händen der Kre- ditorschast folgende Offerte: I. Er übernimmt die bestehenden 440 Abonnements auf Zeitschriften für die Summe von Fr. 2000 per 1. Ok tober 1903; 2. er bezahlt für das feste Bücherlager im Schätzungswerte von Fr. 2844 den Betrag von Fr. 2500 (die anderen Aktiven werden für die Masse amtlich liquidiert). 3. er bezahlt an die Konkursmasse eine Abfindungssumme von Fr. 2500; 4. er verzichtet auf sein Guthaben an die Masse Stehli von Fr. 3470.18, herrührend aus seinem Gesellschafts vertrage mit H. Stehli sel. für nicht bezogene Lohn entschädigung laut Abkommnis, um welchen Betrag die Passiven vermindert würden; 5. die Gläubiger der früheren Firma Stehli L Kehl ver zichten gegen obige Leistungen auf jegliche weiteren Ansprüche gegenüber Herrn Keel. -Wir erlauben uns beizufügen, daß Herr Keel das Geld für die von ihm offerierten Zahlungen durch seine Verwandten aufbringen muß, weil er selbst mittellos ist. Es ist ihm daran gelegen, durch ein Abkommnis in obigem Sinne den Konkurs über sich selbst, bei welchem seine Gläubiger voraussichtlich leer ausgehen würden, zu ver meiden, um sich feinen guten Namen zu erhalten und seine Fortcxistenz zu ermöglichen. Wir beantragen Gut heißung dieser Offerte. -II. Sofern die Offerte des Herrn Keel von der Mehrheit der Gläubiger nicht angenommen wird, so muß das vor handene Bücherlager auf anderem Wege liquidiert werden, sei es auf dem gesetzlichen Wege der öffentlichen Ver steigerung, sei es durch Vornahme von Verkäufen aus freier Hand. Im letztern Fall ist nach Gesetz ein Gläubigerbeschluß notwendig. Ganz entschieden konveniert es nicht, das vorhandene feste Bücherlager zu versteigern, denn auf diesem Wege würden voraussichtlich nur Schund preise erzielt. Wir stellen deshalb den Antrag, es sei das vorhandene feste Bücherlager auf dem Wege des konkurs amtlichen Ausverkaufs zu liquidieren; eventuell geben die Gläubiger der Konkursverwaltung Auftrag und Voll macht, den Büchervorrat oder einen Teil desselben kon- venierendenfalls on bloe abzugeben. -III. Die erwähnten 440 Zeitschriften-Abonnements müssen wir für den Fall, daß die Offerte des Herrn Keel von der Mehrheit der Gläubiger nicht angenommen wird, sofort anderweitig veräußern. Herr Buchhändler Hans Bernhard, dahier, macht eine Offerte hierfür von 2000 Frcs. Wir be antragen, diese eventuelle Offerte zu akzeptieren. »Es liegt sehr im Interesse der ganzen Kreditorschaft, daß über obige Punkte sofort Beschluß gefaßt wird, und wir ersuchen Sie, innert spätestens zehn Tagen zu berichten, falls Sie zu den ge stellten Anträgen Ihre Zustimmung nicht geben. Sollten Sie innert der erwähnten Frist nichts berichten, so nehmen wir an, Sie seien mit unfern Anträgen einverstanden. -Denjenigen Firmen, welche dem Gemeinschuldner Waren in Kommission geliefert haben, teilen wir gleichzeitig mit, daß diese Waren, soweit sie am Tage der Konkurseröffnung noch vorhanden, also noch nicht verkauft waren, vom Bücherlager ausgeschieden sind und daß wir sie zur Verfügung der betreffenden Lieferanten halten. Ein Verzeichnis wird denselben zugestellt, ebenso die Mitteilung, welcher Forderungsbetrag anerkannt und im Kollokationsplan notiert wurde. Die Remittierung der Kommissionswaren erfordert zu große Kosten zu Lasten der andern Gläubiger, als daß wir diese Arbeit besorgen könnten. »Hochachtungsvoll! Für die Liquidationsmasse H. Stehli, Konkursamt Chur: (gez.) E. Ernst.« Versammlung deutscher Bibliothekare. — Der in diesem Jahre in Halle a/S. abgehaltene (IV.) Deutsche Bibliothekar tag hat seine Beratungen am 6. d. M. geschlossen. Der letzte Verhandlungstag war fast ausschließlich dem Buchhandel ge widmet. Ein Beschluß des vorjährigen Bibliothekartags (in Jena) war die Einsetzung einer Kommission gewesen mit dem Aufträge, sich über die auf Minderung des Rabatts gerichteten Bestrebungen des Buchhandels ein Urteil zu bilden. Uber das Beratungsergebnis diefer Kommission berichtete Herr Oberbiblto- thekar Ur. Helßig (Leipzig, k. Universitätsbibliothek). Nachdem auch die Vertreter der Landes- und Universitätsbibliotheken zu dieser Sache das Wort genommen hatten, gelangte folgende Erklärung zur einstimmigen Annahme: »Gegenüber den fortgesetzten Bestrebungen des Buchhandels, den seit langen Jahren üblichen Ra batt der Bibliotheken zu beschränken und schließlich aufzuheben, betont die Versammlung deutscher Bibliothekare wiederholt die Notwendigkeit, die Kaufkraft der deutschen Bibliotheken ungeschmälert zu erhalten. Die dauernde Beibehaltung des bis herigen Rabatts erscheint der Versammlung im Interesse der dem Allgemeinwohl dienenden öffent lichen Bibliotheken notwendig und mit dem Wohl des Buchhandels vereinbar.« Die Versammlung beschäftigte sich darauf mit einer Besprechung der deutschen Bibliographie. Nachdem sich Herr Ur. Trommsdorff (Berlin, k. Universitätsbibliothek) einleitend über den Wert und Nutzen der Bibliographie im allgemeinen verbreitet hatte, hob Herr Professor I)r. Schulz (Leipzig, Reichsgerichtsbibliothek) hervor, daß die deutsche Bibliographie völlig in der Hand des Buchhandels liege und naturgemäß auch in erster Linie für die Zwecke des Buchhandels bearbeitet sei. Er würdige vollkommen die Vorzüge dieser Arbeiten und ihre großen Schwierigkeiten; immerhin sei nicht zu verkennen, daß sie nicht allen Anforderungen, die vom Standpunkt der Bibliotheken an eine vollkommene Bibliographie gestellt werden müßten, genügten. Cr betonte es u. a. als einen Mangel, daß bloße Titelauflagen in der deutschen Biblio graphie nicht als solche ausreichend gekennzeichnet würden, trotz der voll anzuerkennenden großen Sorgfalt, die die Hinrichs'sche Buchhandlung der Ermittelung auch dieses Umstandes widme. Ein Mangel sei es ferner, daß immer noch eine Reihe von Ver legern Sonderdrucke aus Zeitschriften und auch Dissertationen ohne den entsprechenden ausdrücklichen Vermerk in den Handel brächten. Die Bibliothekare würden leicht dadurch getäuscht und zu über flüssigen Anschaffungen verleitet. Sein Wunsch ging ferner dahin» 1057«
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