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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.10.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 08.10.1903
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- Deutsch
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^ 234, 8 Oktober 1903. Nichtamtlicher Teil. 7873 Kleine Mitteilungen. Zur neuen Rechtschreibung. — Aus Wien empfingen wir von einem Kollegen den nachfolgenden kritischen Hinweis (Red.): Eine Merkwürdigkeit der neuesten Rechtschreibung ist die Be handlung der Wörter geben und lesen. Zwei gleichartigere Wörter als diese hat die ganze deutsche Sprache nicht; der Stamm beider besteht aus je drei Buchstaben (zwei einfachen Mitlautern, einem einfachen Selbstlauter) und die Zeitformen lauten durch wegs übereinstimmend: ich gebe, ich lese, — sch gab, ich las, — ich gäbe, ich läse, — gegeben, gelesen. In diese Über einstimmung bringt nun die neueste Rechtschreibung eine Störung. Sie befiehlt einerseits: du liesest (liest), er liest, mit ie ge schrieben; anderseits: du gibst, ergibt, beides ohne e. Man ver gleiche aber die Abwandlung der Wörter sehen (sieht), geschehen (geschieht); — ist denn das e in geben weniger lang als das e in den Wörtern lesen, sehen, geschehen? Und wie verhält es sich mit der Bildung des Jntransitivums liegen aus dem Transitivum legen? Und die Schreibung des aus schwer abgeleiteten Wortes schwierig? Beweist auch diese nichts für die Umwandlung eines langen e in ic? — Aber nicht genug mit dieser Verleugnung eines mit Händen zu greifenden Gesetzes; das merkwürdigste ist: die neue Unrechtschreibung widerspricht sich selbst; sie ordnet an: ergiebig, ausgiebig mit icN! Wer's nicht glaubt, der lasse sich eins der vielen Wörterbücher geben, die durch die neue Schreibung zur Welt gekommen sind, und überzeuge sich dabei zu gleich, daß keinem der Herausgeber eines dieser Wörterbücher eingefallen ist, eine Bemerkung hierzu zu machen. C. Zentz, Wien. Post. — Im Verkehr mit überseeischen Ländern wird empfohlen, die abzusendenden Pakete möglichst so einzurichtcn, daß sie als Postpakete befördert werden können, d. h. daß sie nicht schwerer sind als ö (bezw. 3 oder 2) Pakete, die den bezüglichen Anforderungen nicht entsprechen und deshalb der fremden Post verwaltung nicht überliefert werden dürfen, werden nur innerhalb Deutschlands durch die Post befördert und dann (in Bremen oder Hamburg) in der Regel einer Speditionsfirma übergeben. Die Beförderung solcher Pakete (Postfrachtstücke) verursacht höhere Ge bühren, mancherlei Nebenkosten, Verzögerungen und Umständlich keiten. Die Verpackung der Pakete nach überseeischen Ländern muß besonders haltbar sein. Das Meistgewicht für Postpakete ist nach fast allen Staaten birg-. Ausnahmen machen: Betschuana- land Schutzgebiet (3 IiA); Bolivien (3 Icg-); Brasilien (3 Kg;); Persien (3 lcg); Portugal (über Hamburg, Bremen 5 KZ; über Frankreich, Spanien 3 lcZ); Rhodesia (3 lcZ); Spanien (3 IcZ); Vereinigte Staaten N.-A. (durch Vermittlung der Postverwaltung der V. St. 2 lcg; durch Vermittlung von Spediteuren b ÜA). Post. — Das am 1. Oktober d. I. (als Beilage zum deutschen Reichsanzeiger und auch selbständig) erschienene vierteljährliche amtliche »Postblatt« 1903 Nr. 4 verzeichnet in gewohnter Weise die wichtigsten Änderungen im Postbetriebe während der Monate Juli bis September: 1. Briefsendungen nach Ostasien (China, ausgen. südl. Teil; Kiautschou; Korea; Japan, ausgen. Formosa) erhalten hinfort über Sibirien Beförderung. 2. Nach Bosnien-Herzegowina sind telegraphische Post anweisungen bis zum Meistbetrage von 800 zulässig. 3. Mit Kreta findet ein unmittelbarer Austausch von Post anweisungen auf Grund des Washingtoner Übereinkommens statt. 4. Im Postfrachtstückoerkehr mit Italien sind Änderungen ein getreten. Auf folgende Punkte wird besonders aufmerksam gemacht: a) Das Meistgewicht eines Pakets ist auf 20 lcA festgesetzt. b) Pakete im Gewicht bis 5 ÜA unterliegen dem Frankierungs zwang. o) Jede Sendung muß von einer besondern Paketadresse begleitet sein. 5. Das britische Schutzgebiet Süd-Nigeria ist dem Weltpost verein beigetreten und führt auch das Übereinkommen betreffend den Wertbriefdienst aus. Post. — Eine Ersatzpflicht für Einschreibsendungen übernehmen zur Zeit noch nicht die Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich Insel Guam, Hawai, Philippinen-Jnseln, Porto Rico), Argentinien, Brasilien, Cuba, Canada, die Kap- Kolonie, Natal, Oranjefluß-Kolonie, Somaliland (Schutzgebiet), Süd - Rhodesia (einschließlich Betschuanaland (Schutzgebiets), Paraguay. Historische Kommission bei der Königlich baye rischen Akademie der Wissenschaften. — Die 44. Plenar versammlung der historischen Kommission bei der Königlich baye rischen Akademie der Wissenschaften hat in der Pfingstwoche vom Börsenblatt siir den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. 3. bis ö. Juni in München getagt. Da die Kommission in den letzten zwei Jahren durch Todesfälle nicht weniger als fünf ordentliche Mitglieder verloren hat, so wurde beschlossen, eine Er gänzung der Kommission bei dem Prinz-Regenten zu beantragen. Zu ordentlichen Mitgliedern wurden gewählt: Professor v. Below in Tübingen, Geheimer Hofrat Hauck in Leipzig und Geheimer Hofrat Brentano in München, zu außerordentlichen Mitgliedern die ständigen Mitarbeiter der Kommission Or. Beckmann, Privat dozent, und Or. Herre in München. Die Wahlen wurden inzwischen vom Prinz-Regenten bestätigt. Seit der letzten Plenarversammlung sind folgende Publi kationen in den Buchhandel gekommen: 1) Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Otto II. und Otto III, von Uhlirz, I. Band (Otto O., 973—983) (Leipzig 1902); 2) Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V., von Meyer v. Knonau, IV Band (1085—1096) (Leipzig 1903»; 3) Chroniken der deutschen Städte, 28. Band (Lübecker Chro niken, 3. Band), herausgegeben von Koppmann (Leipzig 1903); 4) Quellen und Erörterungen zur bayerischen und deutschen Geschichte, Neue Folge, 1. Band: Andreas von Regensburg, sämt liche Werke, herausgcgeben von Leidinger (München 1903); 5) Allgemeine deutsche Biographie, Nachträge, 47. Band, 48. Band, 1. Lieferung lLeipzig 1903). Von der Geschichte der Wissenschaften stehen noch immer die Geschichte der Physik und der Schlußband der Geschichte der Rechtswissenschaft aus. Für die deutschen Städtechroniken setzt Archivar Koppmann in Rostock die Herausgabe der Lübecker Chroniken fort. Von den Reichstagsakten, ältere Reihe, ist der Druck des von Or. Herre bearbeiteten 10. Bandes bis auf das Vorwort vollendet. Für den ersten Band der Friedrich III. - Reihe wurden von Or. Herre die vorhandenen alten Abschriften durchgesehen und in druckfertigen Zustand gebracht. Die historische Kommission hat 1889 zur Herausgabe des ersten Bandes von Rosenthals Geschichte des Gerichtswesens und der Verwaltungs-Organisation Bayerns einen Druckzuschuß ge währt, und auch für die Fortsetzung war ein Beitrag in Aussicht gestellt. Nach einem unlängst getroffenen Abkommen wird jedoch fortan die der bayerischen Akademie der Wissenschaften angeglie derte Kommission für Verwaltung des Savignyfonds diese Kosten übernehmen. Für die, Wittelsbacher Korrespondenzen, ältere pfälzische Ab teilung, wurde der Druck des von Geheimrat v. Bezold heraus gegebenen 3. Bandes der Briefe Johann Casimirs bis auf das Register vollendet; der Band wird noch im Laufe dieses Jahres erscheinen. Auch für die Wittelsbacher Korrespondenzen, jüngere bayerische Abteilung, ist der von Professor Chroust bearbeitete 9. Band nahezu vollständig gedruckt. Der von Privatdozent Or. Karl Mayr herausgegebene 7. Band wird im Laufe des nächsten Jahres fertig werden. Für die von Privatdozent Or. Götz übernommene Fortsetzung der Briefe und Akten 1623 bis 1630 wurde die erste Hauptgruppe, die Korrespondenz Kurfürst Maxi milians mit Tilly und die Liga-Akten, im wesentlichen bis zum Ausgang des Jahres 1626 erledigt; mit der zweiten Hauptgruppe, der Kaiserlichen und Kölnischen Korrespondenz, wurde begonnen. Die Arbeiten für Herausgabe der Süddeutschen Humanisten briefe werden stetig fortgesetzt. Für die -Quellen und Erörterungen zur bayerischen und deutschen Geschichte« hat Bibliotheksekretär Or. Leidinger die Sammlung der gesamten Schriften des Andreas von Regensburg fertiggestellt. (Allgemeine Zeitung.) Bildnisse Peters des Großen. — Die kaiserliche Biblio thek in St. Petersburg hat die Herausgabe eines Albums mit sämtlichen ihr bekannt gewordenen Bildnissen Peters des Großen beschlossen. Die möglichste Vollständigkeit wird angestrebt. Vom Reichsgericht. Gefährliche Zeitungsanzeigen. (Nachdruck verboten.) — In der Berliner Morgenzeitung hatte eine frühere Hebamme Frau Rahmann ein -Buch für die Frau« und eine frühere Hebamme Frau Schmidt einen »Ratgeber für Frauen« empfohlen. Das Landgericht I in Berlin hat beide am 9. Februar auf Grund des Z 184, 3 des Strafgesetzbuches verurteilt, ebenso aber auch den Redakteur des Blattes, Neu bauer. In den genannten Schriften, die der Redakteur vor Aufnahme der Inserate nicht gelesen hatte, waren gewisse Artikel empfohlen worden, die, wie festgestellt wurde, nicht nur Eheleuten zugänglich sind. Bezüglich des Angeklagten Neubauer hat das Gericht festgestellt, es sei aus den Inseraten deutlich zu ersehen, um was für Erfindungen es sich handle; dies habe der Angeklagte Neubauer auch erkannt, und er hätte die Inserate zurückweisen sollen. — In der Revision Neubauers wurde be- 1047
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