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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.09.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 28.09.1903
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- Deutsch
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225, 28. September 1903. Nichtamtlicher Teil. 7525 preise, um einen gewaltigen Aufschwung des Bücherabsatzes hervorzubringen. So liegt die Sache denn doch nicht, und sicherlich ist dies auch nicht des Verfassers Ansicht. Nur tritt das in der Darstellung nicht deutlich genug hervor. Was das »Buchhändlerkartell« anlangt, so scheint der Verfasser ihm die Schuld an einem wesentlichen Teil der von ihm beklagten Mißstände zuzuweisen und überhaupt seine Existenzberech tigung zu bezweifeln. Ohne genaueste Kenntnis aller ein schlägigen Verhältnisse läßt sich nicht beurteilen, wie weit der Verfasser mit seiner Auffassung recht hat. Die Schrift selbst enthält über diesen Punkt ausreichendes Material nicht. Zur Klärung der Sachlage (und es besteht ein allgemeines Interesse daran) würde es beitragen, wenn sich Gelegenheit finden sollte, bei den kontradiktorischen Verhandlungen, die das Reichsamt des Innern über wichtige Kartelle veranstaltet, auch die Verhältnisse des »Buchhändlerkartells« zum Gegenstand der Erörterungen zu machen. Bis dahin wird man mit dem Urteil zurückhalten müssen. —- Daß die vorstehenden Aus stellungen gemacht wurden, läßt erkennen, welch große Bedeu tung der Bücherschen Schrift und der von ihr behandelten Frage beizumessen ist. Grade deshalb aber muß von vorn herein Jrrtümern und Übertreibungen entgegengetreten werden, weil sie die Verständigung erschweren, und eine Verständigung, ein billiger Ausgleich zwischen allen berechtigten Interessen und Bedürfnissen, ist, soweit ich sehe, auch das eigentliche Ziel, dem die wertvolle Arbeit Büchers dienen will. R. van der Borght. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Unzüchtige Schrift. (Nachdruck verboten.) — Das Witzblatt »Satyr« bildete am 25. d. M. wieder einmal den Gegenstand einer Verhandlung vor dem Reichsgericht. Es handelte sich um ein Urteil des Landgerichts I in Berlin vom 14. März d. I., durch das der Redakteur des -Satyr-, Eduard Rentzel, wegen Vergehens gegen Z 184, 1 des Straf- Gesetzbuchs zu 50 ^ Geldstrafe verurteilt worden ist. Die Sache hat das Reichsgericht schon früher beschäftigt. Durch das erste Urteil war der Angeklagte nur wegen zweier Abbildungen ver urteilt worden, bezüglich zweier Erzählungen war dagegen auf Freisprechung erkannt worden. Auf die Revision des Staatsan walts hatte damals das Reichsgericht das Urteil aufgehoben, worauf das oben erwähnte Urteil erging. Die Revision des Angeklagten gegen das neue Urteil, die am 25. d. M. verhandelt wurde, wurde vom Reichsgericht ver worfen. (Lentze.) Vom Reichsgericht. Unzüchtige Postkarten. (Nachdruck verboten.) — Vom Landgericht I. in Berlin ist am 22. Januar 1903 der Kunsthändler Max Neumann wegen Vergehens gegen Z 184,1 des Strafgesetzbuchs zu einer Geldstrafe von 20 ver urteilt worden. Er bat fünf Postkarten mit weiblichen Aktbildern in Kupferdruck Herstellen lassen, die vom Landgericht als unzüchtige Abbildungen angesehen wurden. »Es mag sein-, so heißt es im Urteil, -daß diese Karten zu Kunstzwecken benutzt werden. Aber auf den Postkarten kommen die Abbildungen nicht nur Künstlern in die Hände und vor Augen; sie werden auch nicht bloß zu künst lerischen Zwecken verwendet, und in den Schaufenstern sehen sie die Kinder. Die Abbildungen sind dadurch, daß sie das enthüllen, was im gewöhnlichen Leben verhüllt zu werden pflegt, unzüchtig geworden.« In seiner Revision, die am 25. d. M. vor dem Reichsgericht zur Verhandlung kam, versicherte der Angeklagte wiederholt, daß die Abbildungen künstlerischen Zwecken dienten; der Charakter der Ansichtspostkarte ändere daran nichts. — Das Reichsgericht er kannte jedoch auf Verwerfung der Revision. (Lentze.) Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Von der An klage des Nachdrucks ist am 17. Dezember v. I. der Privatdozent der Erdkunde an der Universität Kiel, Ur. pbil. Alexander Eckert, durch das Landgericht Leipzig freiqesprochen worden. Er hat in einem Leipziger Verlage einen Polksschulatlas er scheinen lassen, dessen erste zwei Auflagen in sieben Karten erheb liche Ähnlichkeiten mit den entsprechenden Karten der bei Justus Perthes in Gotha erschienenen Atlanten aufwiesen. Die sämt lichen Ezemplare der beiden ersten Auflagen waren bereits Ostern 1899 vergriffen. Die spätern Auflagen enthalten die fraglichen Börsenblatt kür den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. Karten nicht mehr. Der Ansicht der Nebenklägerin, Firma Justus Perthes, ist das Landgericht nicht beigetreten. Es hat keinen strafbaren Nachdruck als vorliegend erachtet, sondern an genommen, daß eine freie Benutzung vorliegt und daß die Karten des Angeklagten selbständige Werke seien. Die Revision der Nebenklägerin kam am 25. d. M. vor dem Reicksgerichi zur Verhandlung. Cs wurde versucht, nach zuweisen, daß es sich nicht um ein neues, selbständiges Werk, sondern um strafbaren Nachdruck handle. — Der Reichsanwalt erklärte die Revision für unbegründet, da sie lediglich gegen die in der Revisionsinstanz nicht nachzuprüfenden tatsächlichen Fest stellungen ankämpfe. Der Verteidiger des Angeklagten hatte dem nichts hinzuzufügen. — Das Reichsgericht erkannte auf Ver werfung der Revision der Nebenklägerin. (Lentze.) Sascha Schneider in Keller und Reine rs Kunstsalon in Berlin. — Vor zehn Jahren erregte eine Reihe Kartons Auf sehen, die in Dresden, München und Berlin gezeigt wurden. Sie rührten von einem fünfundzwanzigjährigen russischen Künstler her, überraschten durch strengen Ernst, Tiefsinnigkeit und eigentüm lichen Stil. Der junge Maler und Bildhauer Sascha Schneider, an der Dresdner Akademie ausgebildet, erhielt bald Aufträge, u. a. auf Fresken und Reliefs zur Ausschmückung der Johannis kirche in Meißen, auf Gemälde für das Buchgewerbe-Museum in Leipzig, für Wand- und Deckengemälde im Neuen Stadttheater in Köln. Im vergangenen Jahr trat er in der Düsseldorfer Aus stellung mit einem Kolossalgemälde hervor, dem er den Namen »Ilm die Wahrheit« gegeben hat und dessen gewaltiger Vorwurf von ihm Nahestehenden wie folgt erklärt wird: »Jenes ewige Streben des Menschengeschlechts nach dem wahren inneren Frieden, das uralte Drängen nach Erkenntnis, das tausendjährige Ringen um die Wahrheit ist es, was der Künstler in seinem Bilde geben will. In der Komposition des Ganzen ist er dabei von dem Leitmotiv ausgegangen, daß die Sucht nach der Wahrheit in der Verschiedenartigkeit der einzelnen Glaubensbekenntnisse und in der Sonderheit der mannigfachen philosophischen Lebensauffassungen ihren charakteristischen Aus- oruck findet. Da indessen jede Lehre die Überzeugung vertritt, ihrerseits dem Idol der Wahrheit am nächsten zu kommen und die einzelnen feindlichen Tendenzen sich nicht nur gegen seitig die Existenzberechtigung aberkennen, sondern, wie die Weltgeschichte lehrt, einander in glühendem Haß gegenüber- stehcn, so führt das Aufeinanderprallen der konträren Lösungen des Wahrheitsproblems zum erbitterten Kampfe. Dieser Grund gedanke des Kampfes findet deshalb auch seine Verkörperung in der Hauptdarstellung des Bildes, einer wundervollen Schlacht- szcne in der monumental großzügigen Art antiker Vasendekors, gebildet aus einer Reihe männlicher Aktc.« Dieser Fries bildet den unteren Teil des Bildes. In der Mitte des obern Teils thront die Göttin der Wahrheit als goldnes Götzenbild. Daneben schließen sich rechts und links je drei Seitenbilder an. Da ist ein Vertreter des hellenischen Götter glaubens mit goldner Opferschale neben einer Personifizierung des Judentums. Im nächsten Bilde sieht man eine zu Boden gesunkene Bajadere. Im Hintergrund sind die Symbole eines Bachanals an gedeutet. Die rohe Gewalt stellt im nächsten Bild ein herkulischer Krieger im Eisenpanzer mit dem Schwerte in der Hand dar. Rechts vom Götzenbilde der Wahrheit sind Alter und Jugend durch einen verzweifelnden Greis und einen Knaben mit dem Thyrsusstabe in der Hand versinnlicht. Daneben erblicken wir den königlich geschmückten Zarathustra betend auf den Knien liegen. Das letzte Bild rechts oben zeigt einen kräftigen Mann mit der roten Fahne des Kommunismus, neben ihm eine be scheidene Gestalt in faltigem Gewände, den Kopf nur im Profil zeigend — das Christentum. An den Fries unten schließen sich rechts und links noch einerseits Darstellungen eines schwarzen Zauberpriesters mit einem Altar aus Menschenschädeln, auf oer- andern Seite ein Perser als Vertreter des Sonnenkultus mit einem zweiten Asiaten als Repräsentanten der alten semitischen Völker. Der Vorwurf ist grandios, seine Bewältigung erfordert einen Künstler allerersten Ranges voll Geist und Verstand; für einen solchen wäre es eine würdige Lebensaufgabe, in der er sich als Greis noch kaum genug tun könnte. Sascha Schneider hat das Werk leider zu früh unternommen, zu leicht genommen, zu früh vollendet. Es ist mißlungen. Schon der Gedanke, die Wahr heit als erzenes Götzenbild darzustellcn, scheint mir verfehlt, nie mals kann ein solches Götzenbild ein würdiger Mittelpunkt eines gcdanken- und empfindungsreichen Ricscngemäldes sein, selbst wenn der Künstler ein gottbegnadetes Genie ist. Die Erfassung und Durchführung der Nebcnbilder zeigt aber, daß Sascha Schneider als Maler noch in der Entwicklung be griffen ist, daß er die auf ihn gestellten Hoffnungen vorerst noch nicht erfüllt. Keine der Gestalten wirkt durch inneres Leben, sie 1001
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