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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.09.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.09.1903
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- Deutsch
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^ 220, 22. September 1903. Nichtamtlicher Teil. 7301 in den Antiquariats- und Restbuchhandel übergegangenen Werke. 51. Ferner empfiehlt der Kongreß den genannten Vereinen, geeignete Mittel ausfindig zu machen, um bei allen Verkäufen an das Publikum dem Ladenpreis wieder Geltung zu verschaffen. Seite 45: Kongreß-Beschluß Nr. 73, London, Juni 1899: 73. Der Kongreß spricht den Wunsch aus, es möge ein internationaler Verband zwischen Verlegern und Sorti mentern ins Leben gerufen werden zum Zweck der Auf rechterhaltung des vollen Ladenpreises, und macht sich verbindlich zur Unterstützung aller Maßnahmen, die die Aufrechterhaltung des Ladenpreises kürzlich veröffent lichter Werke anstreben. Der Kongreß ersucht die ver schiedenen Verlegervereine, die Frage bis zum nächsten Kongreß ernstlich in Erwägung zu ziehen. Seite 46: Kongreß-Beschluß Nr. 77, London, Juni 1899: 77. Überzeugt von den schweren Folgen, die den internationalen Buchhandel bedrohen, wenn es zugelassen wird, daß die Praxis sich verallgemeinert, an Privat leute einen Rabatt zu gewähren, der in einigen Fällen dem buchhändlerischen Rabatt gleichkommt, beschließt der Kongreß, Verleger und Sortimenter, seien sie Aktien gesellschaften oder Einzel-Kaufleute, hierdurch zu ersuchen, diese Gepflogenheit, welche unvermeidlich eine schwere Ge fahr für den internationalen Buchhandel werden würde, im Keime zu ersticken. Seite 120/121: Aus dem Bericht des Herrn Edward G. Fairholme, Generalsekretärs des dritten Internationalen Verlegerkongresses (London 1899) über die Ausführung der Kongreßbeschlüsse vor dem vierten Kongreß (Leipzig 1901): »Über die Aufrechterhaltung des Ladenpreises. (Kongreßbeschluß 73.) »Zu diesem Zwecke haben englische Verleger und Buch händler lange zusammengearbeitet. Das von ihnen verfolgte Ziel hat jetzt einstimmige Billigung gefunden. Auf die Auf forderung der ^.ssoolatsä Loolrssllers (Sortimenter) kam im Jahre 1897 der Vorstand derUvblwbsrs' ^ssooiatioa (Ver leger) zusammen, um die Schwierigkeiten zu prüfen, die sich für den Sortimenter aus dem dem Publikum gewährten übermäßigen Rabatt ergeben. Eine Subkommission wurde bestellt, und von den ^.ssoolatsä Loolrssllors wurde eine erschöpfende Umfrage zur Orientierung über die Ansichten des Sortimentsbuchhandels ins Werk gesetzt. Dieses Zu sammengehen der beiden Vereinigungen führte zu einem von den verschiedenen Buchhändlervereinen im ganzen Königreich beifällig begrüßten Plan; eine Art gesetzliches Abkommen wurde entworfen und, nachdem es dem Vor stand unterbreitet worden, von fast allen Mitgliedern der Lublisbsrs' ^S80>ükckl0v unterzeichnet. »Exemplare wurden auch der UoolrZsllers' ^.Wooia- tlou zur Verteilung unter ihre Mitglieder zugestellt. Uber 1000 Buchhändler unterschrieben sofort, und bald belief sich die Zahl der Unterschriften auf 1342. Der Grundsatz dieses von fast allen Buchhändlern Großbritan niens unterstützten Systems ist der, daß kein Buch dem Publikum zum »vst xrioo« verkauft werden dürfe, und daß die dieser Regel zuwiderhandelnden Buchhänder die zum »net pries« abgegebenen Bücher von allen Unterzeich neten Verlegern nur noch zum vollen Ladenpreise erhalten sollen, so daß immerhin dieser Vertragsbruch nicht die absolute Sperre in sich schließt. In diesem Zusammen hang muß erwähnt werden, daß infolge von Vorstellungen, welche die auf die Bücheranschaffung für öffentliche Ver waltungen angewiesenen Buchhändler beim Oberbeamten des königlichen Stationor^ Oküoe machten, derselbe eine besondere Bestimmung in dem von seinem De- Börsuiblatt für den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. partement herausgegebenen Vertragsformular strich, wonach bestimmt war, daß 10 Prozent Rabatt auf die zu Nettopreisen veröffentlichten Bücher gewährt werden müsse.« Seite 50/51: Kongreß-Beschluß 101, Leipzig, Juni 1901: 101. In der Erwägung, daß es im Interesse des Buchgewerbes und nicht minder in demjenigen der Autoren und des Publikums liegt, daß der Buchhandel sich bis in die kleinsten Städte aller Länder ausbreite und von gut geschulten, gebildeten Buchhändlern ausgeübt werde, und daß ein kräftig organisierter Sortimentsbuch handel das wirksamste und zugleich wohlfeilste Werkzeug für den Büchervertrieb ist, daß aber die Abschaffung oder Beschränkung des Kundenrabatts deshalb nur eine scheinbare Verteuerung für das Publikum bedeutet, ist der Kongreß der Ansicht, daß das einzig wirksame Mittel, einen solchen Buchhandel zu erhalten und zu fördern, die Verpflichtung ist, die von den Verlegern festgesetzten Ladenpreise der Bücher einzuhalten. Ebenso empfiehlt der Kongreß im allgemeinen Inter esse den Buchhändlern aller Länder, die Bewegung zu gunsten der obligatorischen Auftechterhaltung der Laden preise, die fast überall in Gang gekommen ist, aufmerksam zu verfolgen und zu fördern, und fordert die buchhändle rischen Vereine auf, sich gegenseitig zu unterstützen, um von Land zu Land den vom Verleger festgesetzten Laden preisen Geltung zu verschaffen. Der wissenschaftlichen Garde des »Akademischen Schutz vereins«, auf deren Meinung, als hinter ihm stehend und seine Forderungen stützend, Herr Professor Bücher vielleicht Hinweisen wird, dürfen wir getrost das Ansehen der Vereine entgegenhalten, deren praktisch erprobte sozialpolitische Ansichten auf den Tagungen dieses Kongresses mit imponierender Ein mütigkeit zum Ausdruck gekommen sind. Es waren nicht Sortimenter, die für Sortimenter die Einhaltung des Ladenpreises erkämpfen wollten, was man vielleicht eher als »Ringbildung« bezeichnen könnte, sondern es waren Verleger welche nicht für sich, sondern für die notleidenden »Detail listen« eintraten! Und es sind nicht die Meinungen Ein zelner, die in diesen Kongreß-Beschlüssen niedergelegt sind, sondern die der erdrückenden Mehrheit der großen Verlegervereine der beteiligten Länder, die sich in Paris, Brüssel, London und Leipzig durch ihre Vertreter geäußert haben. Außer 9 deutschen Vereinen waren auf diesen Kongressen 2 belgische, 1 kanadischer, 1 dänischer, 3 französische, 1 englischer, 1 italienischer, 1 holländischer, 2 norwegische, 1 österreichischer, 2 ungarische, 2 russische, 1 schwedischer, 1 schweizerischer, 1 spanischer Fachverein ver treten, dazu 3 aus den Vereinigten Staaten von Nord amerika. Herr Professor Bücher darf uns glauben, daß es große und angesehene Vereinigungen sind, die ihre Ver treter hierzu entsandt haben, und daß sie erfahrene, reife und tüchtige Männer als Vertreter gewählt haben. Er darf ferner glauben, daß ihr Urteil ein abgeklärtes, vorurteils freies und unbefangenes ist, daß namentlich ein eigennütziges Wirtschaften in die eigene Tasche ihnen fremd ist, daß sich ihr Streben vielmehr bemüht, der idealen Seite ihrer beruf lichen Aufgabe mit Ernst und Eifer zu dienen und nach äußerster Möglichkeit gerecht zu werden. (Red.) Der Nationalökonom Bücher und der deutsche Buchhandel. Der Nationalökonom Bücher und der deutsche Sortimentsbuchhandel. Eine Antwort auf Büchers Schrift: »Der deutsche Buchhandel und die S71
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