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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.09.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.09.1903
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- Deutsch
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218, 19 September 1903. Nichtamtlicher Teil. 7217 Warenzeichen. Anfrage. Vom Kaiserlichen Patentamt in Berlin ging uns die nachfolgende Anfrage zur Veröffentlichung zu. (Das Kaiserliche Patentamt bittet, etwa zu gebende Auskünfte unter Hinzufügung des unten angegebenen Aktenzeichens ge fällig direkt an das Patentamt (Berlin HI-V. 6, Luisenstraße 32/34f, Abteilung II für Warenzeichen, zu richten): (Red.) Aus Anlaß einer Warenzeichenanmeldung hat das Patentamt Entscheidung darüber zu treffen, ob das Wort »Büch mann« im allgemeinen und freien Gebrauch für Zitatensammlungen ist und daher als ein Freizeichen zu gelten hat. Eine gefällige Auskunft über die etwaige tatsächliche Verwendung des Wortes insbesondere als Büchertitel in den Kreisen des Verlagsbuchhandels wird vom Patentamt zu den Akten H. 8445/28 ergebenst erbeten. Insbesondere wird es sich darum handeln, 1. welche Verleger das Wort verwendet haben und noch verwenden, für welche Werke, seit wann, wie lange und in welchem ungefähren Umfang, 2. ob Sonderansprüche auf das Wort geltend gemacht worden sind, von wem, wann, und mit welchem Erfolg, 3. ob die beteiligten Verkehrskreise in dem Wort den Hinweis auf einen bestimmten Verlag oder eine all gemein übliche Kennzeichnung für bestimmte Verlags werke erblicken, und seit wann. Dieselben Angaben werden auch für Wortverbindungen wie »Neuer Büchmann«, »der kleine Büchmann« und der gleichen erbeten. Die Entwicklung der Verhältnisse bis zum 28. März 1903 ist in erster Reihe erheblich. Für die ermittelten Tatumstände bitten wir um ge fällige Angabe von Beweismitteln, namentlich um Benennung von Zeugen und, wenn möglich, um Beifügung von Beweis stücken, die die Zeit ihrer Verbreitung urkundlich erkennen lassen, wie datierten Preislisten, Zirkularen, gerichtlichen Ur teilen und dergleichen. U. 8445/28 IVr. 38/03. Zur Geschichte des Buchdrucks und Buchhandels im Elsah. Von T. Kellen. (Nachdruck verboten.) (Schluß aus Nr. 217 d. Bl.) Neben Straßburg war wohl Hagenau, die alte freie Reichs stadt, zuerst im Besitz einer Druckerei. Von 1488 bis 1524 druckte Heinrich Gran viele theologische Werke, Predigtsammlungen, Grammatiken usw., aber keinen Klassiker. Er arbeitete meist für auswärtige Buchhändler in Augsburg, Basel, Speyer und Straß burg. Merkwürdigerweise soll sein Korrektor Wolfgang Angst in den Jahren 1514 und 1515 ohne sein Vorwissen in seiner Druckerei die »Lpistolas absourorum virorum« haben Herstellen lassen. Im 16. Jahrhundert gab es noch mehrere angesehene Drucker in Hagenau, die dort eine umfangreiche Tätigkeit, namentlich im Dienste der Reformation, entfalteten. Bei einem derselben, Jo hannes Sec er aus Laucha in Thüringen, war sogar Philipp Mclanchthon Korrektor (1540). Weniger bedeutend war die Druckertätigkeit in Schlcttstadt, wo Lazarus Schürer 1519 die erste Druckerei gründete, und in Colmar, wo Amandus Farkal 1523 zu drucken anfing. In Mülhausen wurde die Druckkunst erst im sechzehnten Jahrhundert eingeführt. Die Stadt zählte damals erst ein paar tausend Einwohner, meist Handwerker und Bauern, und begreif licherweise war das geistige Leben nicht besonders rege. Die erste Druckerei wurde 1557 von Peter Schmid und Johann Schiren- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. brand errichtet. Schmid stammte aus Wittenberg und übersetzte nach der damaligen Sitte seinen Namen häufig in Faber oder Fabricius. Die Druckerei befand sich in einem Teil des ehemaligen Franziskanerklosters,' sie scheint sich aber nicht sonderlich gut ent wickelt zu haben, denn am 24. April 1559 zog sich Schirenbrand, der sich speziell mit der Holzschneidekunst befaßt zu haben scheint, zurück. Schmid setzte den Betrieb fort, und ohne ganz auf die Herausgabe volkstümlicher Schriften zu verzichten, druckte er jetzt umfangreiche polemische Theologie-Werke, medizinische Bücher und historische Berichte, die er selbst aus dem Lateinischen übersetzte. Er hatte aber keinen Erfolg und geriet in immer größere Schulden gegenüber der Stadt. Im Mai 1564 mußte er seine Druckerei schließen, und er wandte sich nun nach Frankfurt am Main, wo er übrigens ebenfalls kein Glück hatte.*) Die ersten Mülhauser Drucke sind sehr selten; nur einige be finden sich in den Sammlungen Mülhauser Bücherfreunde. Ein volles Jahrhundert verging, bis sich wieder ein Drucker und Verleger in Mülhausen niederließ. Es war dies der Drucker Johann Heinrich Meyer aus Basel (1670). Aber er hielt es nicht einmal so lange aus wie sein Vorgänger, denn schon nach drei oder vier Jahren kehrte er in seine Vaterstadt zurück. Man kennt nur wenige Werke, die aus seinen Pressen hervorgegangen sind, und zwar nur die folgenden, die sich in der Bibliothek des historischen Museums in Mülhausen befinden: Bekanntnuß unsres heiligen christenlichen Glaubens, wie es die Kirche zu Müllhausen haltet. (6 Blätter in Folio, ohne Seitenzahlen, 1671.) Chur-Pfältzischer Katechismus, oder kurtzer Unterricht christlicher Lehr, wie der in den Kirchen und Schulen Churfürst licher Pfaltz, sodann auch an andern Orthen reformierter evan gelischer Religion getrieben wird: mit nützlichen Rand-Fragen kurtzlich erkläret, und mit Zeugnussen der heiligen Schrifft be stätiget. (166 Seiten kl.-8°, 1671.) Koch-Buch sowol für Geistliche als auch weltliche große und geringe Haushaltungen, wie bey denen täglich viel Leut am füglichsten abgespeiset werden. Darinnen über die acht- hunderterley Fleisch-, Wildprett-, Geflügel-, Fisch-, Eyer-, und Garten-Speisen, auch die Manier und Weiß selbige zu bereiten; neben anderen nützlichen Haußhaltungstücklein zufinden und be griffen sind. Durch einen geistlichen Küchenmeister des Gottes hauses Lützel beschrieben und practiciert. Zum andern mal aufgelegt und vermehrt. (135 Blätter kl. 8"., ohne Seiten zahlen, 1672.) Außerdem druckte Meyer 1671 drei Leichenpredigten. Erst 70 Jahre später sollte Mülhausen wieder eine Druckerei bekommen, doch wurde diesmal noch nichts daraus. Im Juni 1740 richtete nämlich ein Baseler Drucker, Johann Brandmüller, ein Gesuch an den Magistrat, sich mit seinem Sohn Sebastian dort niederlassen zu dürfen. Einige Tage später kam ein ähnliches Gesuch von Friedrich Meyer in Basel (vermutlich ein Nachkomme des Johann Heinrich Meyer). Der Magistrat bat sich Bedenkzeit aus und scheint dann beide Gesuche abgelehnt zu haben, denn von den erwähnten Druckern ließ sich keiner in Mülhausen nieder. Erst siobenunddreißig Jahre später schien der Buchbinder Johann Michel Huber aus Mülhausen mehr Glück zu haben. Sein Gesuch wurde am 17. März 1777 genehmigt. In dem Protokollbuch ist der Wortlaut der ihm auferlegten harten Be dingungen erhalten. Alle Bücher, die er drucken wollte, mußte er von der Behörde genehmigen lassen. Er erhielt für zehn Jahre das Privilegium, alle Kirchen- und Schulbücher der Stadt zu drucken, ferner die Drucksachen der Behörde, soweit er sie ebenso gut und ebenso billig druckte wie auswärtige Druckereien. Kein andrer durfte neben ihm in der Stadt Buchhandel betreiben. Er durfte keine Bücher drucken, für die ein andrer Drucker in der Schweiz oder im Elsaß ein Privilegium erhalten hatte, ferner nichts Kirchen- oder Autoritätsfcindliches, nichts Anstößiges usw. Von allen Werken mußte er ein Exemplar an die Stadtbibliothek und je ein Exemplar an die Zensoren abliefern. Diese Bedingungen sind Huber offenbar ziemlich drückend er schienen, denn zwei Monate später bat er um eine Erweiterung seines Privilegiums. Er stand erst im Begriffe, die Druckerei zu errichten, und er scheint sein Vorhaben überhaupt nicht ausgeführt zu haben, da das Ratsprotokoll nichts mehr darüber berichtet und auch kein Buch aus seiner Druckerei bekannt ist. Zwanzig Jahre später erhielt Mülhausen aber bestimmt wieder eine Druckerei. Diesmal war es der Apotheker Johann *) Über die Schmidsche Druckerei hat Joseph Coudrc eine interessante bibliographische Studie im -Lullotin äu Uuess bietoricias äs Llulüouss» (Band II, Seite 41—92) veröffentlicht. Außer den dort aufgeführten Drucken erwähnt Graf in seiner »Obronigus« (Band I, Seite 192, und Band III, Seite 329) noch ein halbes Dutzend andre. 960
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