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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.09.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 18.09.1903
- Sprache
- Deutsch
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7188 Nichtamtlicher Teil. ^ 217, 18 September 1903. ein herrlicher Abend. Am grün behangenen Tische, aus gestattet mit allen Insignien, die einen Prüfling bange machen können, saß ein finsteres Richter-Kollegium, das mit Feierlichkeit seines Amtes waltete. Wenn dann der Prüfling seine manuellen und geistigen Fähigkeiten genügend dargeboten hatte, ward er zum Gehilfen geschlagen, nicht mit einem Nitterschwerte, sondern mit einem festen buchenen Ballen stock, mit dem — so wurde dazu gesagt — Friedrich Perthes einst seine ersten Ballen verschnürt hatte — eine Feier, die bei allem Scherz doch einen tiefen, ernsten Kern barg. — Wo sind sie alle geblieben, die daran teilnahmen? Viele hat der Tod schon verschlungen, ich nenne dse Namen Bopscn, Hülsemann, Noodt. — Wir waren damals ein fröhliches Volk; gern denke ich daran zurück, das können Sie mir glauben. Wenn ich mich unsrer Reservisten-Ecke erinnere — mein Freund Christiansen erzählt vielleicht hernach noch mehr davon —, so tauchen schöne Stunden vor mir auf. Ich glaube von uns sagen zu dürfen, daß wir nicht nur ein fröhliches, sondern auch ein strammes und tüchtiges Korps waren. Der französische Feldzug lag noch nicht lange hinter mir, und wir alle hatten etwas von dem Geist des berühmten Füsiliers Kutschke in uns, dem viel besungenen, der in den Tuilerien seine Visitenkarte abgeben wollte, aus die sein Feldwebel unten geschrieben hatte p. v. k. Die Franzosen lasen das als »xour vous kslioitsr-, der Feldwebel jedoch erklärte es als »proppcr! vorwärts! feste!«, was ein ordentlicher Füsilier stets sein müsse. Ach, schön war es in der Reservisten-Ecke! — Meine Herren! Ich hoffe, daß Sie alle gesonnen sind, Ihrem Ziele propper, vorwärts, feste zuzustreben. Die Aufgabe des Buchhändlers ist keine leichte, das werden Sie ja wohl merken, je älter Sie werden. Der Buchhandel ist wirklich kein leichter Erwerbszweig; man muß sich ihm mit ganzer Kraft hingeben und gleichzeitig mit ganzem Herzen. Wir sind, wenn wir unfern Beruf recht auffassen, in den Dienst gestellt von Wissenschaft und Literatur, eine ehrenvolle Aufgabe zwar, aber zugleich auch eine schwere Bürde. Wenn man beides tragen will, muß man sich das x. v. k. des Füsiliers Kutschke zu eigen machen. Uns aber, die wir zusammen sind, soll der Buchhandel einen, trotz allem, was im Wege liegen mag. Wir wollen ehrlich mit einander handeln, daß wir jedem sein Recht verschaffen. Es wird gelingen, wenn wir uns von dem rechten Geist beherrschen lassen, dem Geist, der den Buchhandel zu Ehren bringen will, dem deutschen, dem vaterländischen. Ich möchte anknüpfen an das erste Lied, das wir hier gesungen haben, an das Arabische Bundeslied: Welch höheres Ziel könnte es wohl geben, als im Dienste des Vaterlandes zu stehen! «Was ich bin und was ich habe, dank' ich dir, mein Vaterland.- Es wäre kein deutscher Buchhandel mehr, wenn unser Schild nicht mehr die Inschrift trüge: »Alles fürs Vaterland!« Meinem Dank für Ihre freundliche Aufnahme knüpfe ich jetzt die Bitte an, daß wir stets einmütig zusammenstehen für den deutschen Buchhandel, im echten deutschen vaterländischen Geiste. Vereinigen Sie sich mit mir in dem Rufe: Der deutsche Buchhandel — hoch! — Des Festkomitees wurde in humoristisch und schwungvoll vor getragenen Versen gedacht. Nach Schluß des offiziellen Teils übertrug der Vorsitzende das Präsidium Herrn Maasch, der es auch freudig übernahm und die Fidclitas vorzüglich leitete. Lieder und humoristische Vorträge wechselten in bunter Reihenfolge. In witziger Rede verstand es Herr Christiansen, die neue »Humpenkasse» in Umlauf zu bringen, wofür ihm besonderer Dank gebührt. Die Fidelitas hatte so ziemlich ihren Höhepunkt erreicht, als Herr Pape nochmals das Wort ergriff und in schöner Rede auch der Damen gedachte. — Die Morgenstunde war bereits herangerückt, als uns die ver ehrten Chefs verließen. Ein kräftiges »Buch Heil« mit dem Wunsch auf baldiges Wiedersehen wurde ihnen seitens der »Sphpnx« mit auf den Weg gegeben. — Die Urfidelitas hielt die Ritter von der Gemütlichkeit noch bis zum frühen Morgen beisammen. In dieser wirkte Kollege Seifert durch seine selbstkomponierten Opern urkomisch. Ein Cafs vereinigte noch eine stattliche Corona zur Stärkung für den nächsten Tag. — Der Sonntag brachte uns wiederum vergnügte Stunden; erwähnt sei hier die schöne Wagen fahrt nach dem Uhlenhorster Fährhaus, die überaus fröhlich verlie' und allen Teilnehmern noch lange in freundlicher Erinnerung bleiben wird. Am Abend wurde im Börsenkeller ein Abschieds trunk genommen. Dort fand das schöne Fest einen glänzenden Abschluß. Möge es der »Sphpnx« vergönnt sein, noch viele Jahre ihr Wiegenfest zu erleben! 8t—sr. Aus dem Antiquariat. — Der größte Teil der Gräflich Usedomschcn Schloß-Bibliothek auf Ralswick (Rügen) ist von der Ratsbuchhandlung Ludwig Bamberg in Greifswald erworben worden. Der Rest ist durch Erbschaft an den Fürsten Putbus und den Grafen Douglas gefallen. Die große Bibliothek umfaßt hauptsächlich Geschichtswerke in deutscher und besonders in eng lischer Sprache, sowie besonders auch englische und französische Literatur. Personalnachrichten. Ordensauszeichnungen. — Dem Verlagsbuchhändler Herrn Hermann Schroedel in Halle a/S. wurden vom Herzog von Sachsen-Altenburg neben der Erinnerungs-Medaille des goldenen Regierungsjubiläums das Ritterkreuz II. Klasse des Sachsen-Erncstinischen Ordens und vom Fürsten von Schwarzburg- Sondershausen das Fürstlich Schwarzburgische Ehrenkreuz III. Klasse verliehen. G e st o r b e n: am 12. September unerwartet der Universitätsbuchhändler Herr Popko Noordhoff in Groningen (Niederlande). Der Verstorbene übernahm am 1. Juli 1862 die Buchhandlung W. van Boekeren in Groningen, die am 1. September 1858 er öffnet worden war, und änderte den Wortlaut der Firma nach dem seines Namens. Unter dieser Firma hat er durch umsichtige, arbeiterfüllte Geschäftsführung der Handlung Achtung und An sehen im In- und Ausland erworben. Seit 1. September 1898 unterstützte ihn Herr Jacob Noordhoff als Handlungsgesellschaster in der Leitung des umfangreichen Geschäfts. (Sprechsaal.) Urheberschutz an Werken der Literatur in Österreich. Die Redaktion des Börsenblatts stellt auf Verlangen die nachfolgende Anfrage zur Besprechung: Eine Wiener Zeitung erhielt von mir auf ihren Wunsch einen Band Novellen zur Besprechung und druckte bei dieser als so genannte »Kostprobe« eine der Erzählungen fast wörtlich ab, ohne mich vorher von dem Abdruck in Kenntnis zu setzen. Nach Erhalt des Belegs verlangte ich für den erfolgten Abdruck Bezahlung, die mir aber rundweg verweigert wurde. Da ich aber von der Rechtmätzigkeit meiner Forderung überzeugt war, so wandte ich mich an einen österreichischen Rechtsanwalt, der mir folgende Auskunft gab: -Ihre Frage, ob Ihnen ein Honoraranspruch an die Zeitung dafür zusteht, daß dieselbe unter gleichzeitiger Be sprechung des Werks auch eine Erzählung aus diesem Werk nahezu wörtlich zum Abdruck brachte, muß ich wohl verneinen; denn nach dem bei uns geltenden Urheberrecht vom 26. Dezember 1895 H 25 ist als Nachdruck nicht anzusehen: ,das wörtliche Anführen einzelner Stellen oder kleinerer Teile eines erschienenen Werkes'. — Die Entnahme einer einzelnen Erzählung aus dem Werk kann doch nur als ein kleinerer Teil dieses Buchs angesehen werden, um so mehr als das entlehnte Stück gewiß nicht den Umfang eines Druckbogens des Werks überschreitet und als nach dem Wortlaut des bei uns früher geltend gewesenen Gesetzes, des Patentes vom 27. Dezem ber 1858, es auch nicht als Nachdruck anzusehen und daher ge stattet war, einzelne Aussätze einem größern Werke namentlich für Zeitschriften und sonstige periodische Blätter zu entnehmen, wenn die Originalquelle ausdrücklich angegeben war und die Entnahmen im Laufe eines Jahres nicht mehr als zwei Druck bogen ausmachten, und in den Motiven für die neue Gesetzes vorlage aus diese Bestimmungen des früheren Gesetzes hin gewiesen wird.« Diese Auffassung mag richtig sein, wenn es sich um ein wissenschaftliches Werk oder um einen Roman oder um sonst eine Erscheinung handelt, die zusammenhängend ein Ganzes bilden, trifft aber nicht zu, wenn, wie in dem vorliegenden Fall, ein Band mit Novellen in Frage kommt. Meiner Ansicht nach liegt hier eine Begriffsverwechslung des Wortes »Werk- vor. Als Werk im literarischen Sinn kann doch jede einzelne Erzählung, mag sie nun groß oder klein sein, mag sie für sich allein oder mit verschiedenen andern in einem Band vereinigt erscheinen, aufgesaßt werden. Wäre die Auffassung des Anwalts richtig, dann könnte ja jede österreichische Zeitung aus einem Novcllenband »bis zu zwei Druckbogen«, also im Lause der Jahre den ganzen Band abdrucken, ohne jemals dafür Honorar zu bezahlen. Das wäre ja dann ein Zustand des Plünderns ohne Ende. Hat vielleicht einer der Herren Kollegen in einer solchen An gelegenheit Erfahrungen mit der österreichischen Justiz gemacht? Und ist Aussicht vorhanden, daß ich bei einer eventuellen Klage auf Zahlung des Honorars den Prozeß gewinnen würde? Für gefällige Aussprache danke ich im voraus. Ein Verleger.
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