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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.09.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.09.1903
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- Deutsch
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7028 Nichtamtlicher Teil 213, 14 September 1903. duristisolls Novitäten. lvtsrnatiovals llsvue über alls Nrsobei- nuvASv dsr Rsollts- und 8tg.atsviss6n8ollaktsu nebst Rsksraten über intsressLnts ksobtställs und LvtsollsiduvAsu. VsrlaA von dollavv Ambrosius Lartk in l»sip^iA. IX. dallrAavA. No. 9, (15. 8sxt. 1903.) 8». 8. 129-144. Nodisinisollsr lls,Asr-NataloA der üirsollvvald'sollsu Luoll- llandlunA in Rsrlin. IV. Innere Nsdioiu. 8. 323—558. Nr. 9541—16 506. Nonntliobs llbersiebt der bedeutenderen ürsebeinunASn des deutsobsn Luobbundsls. 8rsA. von der 1. 6. Ninriobs'sobsn LuollllaudluvA in I-eip^iA. Nit kig.tr kür kirrnen-^.utdruoir. 38. dg.biAg.nA 1903, Nr. 9, 1. 8sxtsinbsr 1903. 8». 8. 129—144. Xntigugrisebs Lüobsr-^nrsiAer und kgAer-NutgioAS von Ngx 8vbinidt's LuokbundlunA und ^vtiguariat (Kustgv kissignd) in NgumburA g/8., Ngrisustr. 37. 1903. Lüobsr-^nreiAsr Nr. 18: Nsdirin. 8". 8 8. 164 Nrn. Lüobsr-XnrsiAsr Nr. 19: ksobtsvisssnsebgdt, kno^bloxgdisn und 8gnunelvvsrbe. 8". 8 8. 160 Nrn. kigAer-XgtgloA Nr. 21: Ossebiobts. Xultur- u. 8ittenASsobiobts allsr Völker. LivArgxbisn. Nswoirsv. Lrielvveebssl. XrisAS und keidrÜAS. Die ulte 2sit. Nittslgitsr und das 19. dgbrbundsrt 1806/07, 1812/13, 1848, 1864, 1866, 1870/71 und dis Nsursit. Lismgrok. Ngpolson. 8". 31 8. 732 Nrn. Nebst XnbunA: Xutiguarisoüsr Lüobsr-XnrsiAsr Nr. 20: dso- Argpbie. klsissn und 8tgdtsgnsiobtsn. 8". 8.32—36. 130 Nrn. 1/g.Asr-XgtgloA Nr. 22: ksutsobs kitsrutur. kitsrgturAssobiobte. 8prgobs. dsringnistik. kitsrgtur der keriods 6ostbs, ksssinA, 8obiilsr. Neue ksutsobs kitsrutur. krgobtvvsrke und duASnd- sobrittsn. XnbunA: Nusik. kbeorstisobe und xrgbtisobe IVsrks. 8°. 30 8. 776 u. 57 Nrn. »Loth aringia-, Verein jüngerer Buchhändler in Metz. — Zur Feier des 8. Stiftungsfestes hatten sich am Sonnabend den 5. September die Mitglieder und Freunde der »Lotharingia« im Stammlokal »Zum alten Römer« zum üblichen Kommers ver sammelt. Da mehrere der cingeladenen Herren sich auf Reisen befanden, so war der Besuch nicht ganz so zahlreich wie in früheren Jahren, was aber die gehobene und freudige Stimmung der Feier selbst nicht beeinträchtigte. Zwei Kollegen, sowie der frühere Vorsitzende, Herr Otto Steinbicker aus Mörchingen, hatten die weite Reise nicht gescheut, um ihre Glückwünsche dem festgebenden Verein persönlich über bringen zu können. Wie sonst war auch diesmal ein reizend aus- aestattetes kleines Liederbuch mit poetischen Erzeugnissen dreier Mitglieder hergestellt worden, die mit trefflicher Klavierbegleitung gemeinsam gesungen wurden. Der Vorsitzende, Herr Magnus Will, hielt eine kurze, herz liche Ansprache, in der er hervorhob, daß die Lotharingia außer der Pflege heitrer Geselligkeit auch ernste Ziele verfolge und stets bemüht sei, den besten Erzeugnissen des deutschen Buchhandels ihre volle Beachtung zu widmen, ein Bestreben, das auch die Herren Prinzipale, die den Verein mit ihrer Gunst erfreuten, wohl zu würdigen wüßten. Mit einem Hoch auf den Buchhandel schloß die gehaltvolle Rede. Im Laufe des Abends kamen Tele gramme aus allen Weltgegenden an, deren Verlesung den leb haftesten Jubel erregte. Eigens zu der diesjährigen Festlichkeit bestellte Ansichtskarten mit Schloß und Park Urville, dessen Besuch für den Sonntag in Aussicht genommen war, wurden vom Kas sierer Herrn Hetz zugunsten der verschiedenen Buchhändler - Unter stützungskassen verkauft. Dann kamen trefflich eingeübte Zither vorträge in dreifachem Zusammenspiel an die Reihe, dazwischen hinein wieder fröhlicher Sang, humoristische Vorträge und un gezwungene Plauderei. Großen Beifall ernteten besonders die humorvollen Vorträge der Herren Singer und Haen, die die allerneuesten Sckllager auf ihr Programm gesetzt hatten; aber auch allgemeine Heiterkeit erweckte ein von Frau Singer mit Eilboten gesandter »Riesen-Radi«, der das ansehnliche Gewicht von sechs Pfund hatte und später mit großem Humor verzehrt wurde. — So nahte die Mitternacht, ehe man sich's versah, und erst die Feuerglocke, die zwischen 1 und 2 Uhr ihr unheimliches Gebimmel erschallen ließ, mahnte die Mehrzahl der Gäste zum Aufbruch. Der Sonntag-Nachmittags-Ausflug nach Kürzel und Urville ge staltete sich aufs anziehendste. Über 2 Dutzend Köpfe stark, wobei das schöne Gescklecht ziemlich stark vertreten war, kam man um 2st- Uhr an und machte sich sofort zur Besichtigung des Schlosses Urville auf den Weg. Sämtliche 29 Zimmer des Hauptgebäudes wurden in Augenschein genommen, der Küche und Speisekammer ein Besuch abgestattet, der Park in seiner ganzen Ausdehnung durch wandert und, nachdem ein junger Amateur-Photograph zwei rei zende Gruppen ausgenommen hatte, der Weg nach Kürzel unter die Füße genommen. Im »Kaiserhof., nahe bei der Station, wurde gerastet, dem Hellen Bier, das man mit Eis kühlen konnte, tüchtig zugesprochen, gesungen und Zither gespielt, wobei auch eine junge Dame mithalf. Viele Fingerbewegung machte auch das Schreiben und Unterschreiben unzähliger Postkarten mit den er wähnten Ansichten. Nach Sonnenuntergang besuchte ein Teil der Anwesenden die Kaiserkirche und das Asyl, und als die Dämmerung vollständig eingetreten war, wurde ein heiterer, durch Gesang ge würzter Lampionzug in Szene gesetzt, dessen zweite Auflage vom Bahnhof in Metz bis zum »alten Römer» eine Stunde später er folgte. In diesem schönen Lokal verbrachte man dann noch einen gemütlichen Abend, und erst in der elften Stunde rüstete man sich zum Aufbruch. X. k. (Sprechsaal.) 8 31 der Verkehrsordnung. (Vgl. Nr. 210 d. Bl.) Im Sprechsaal der Nr. 210 des Börsenblatts wird seitens eines Sortimenters die Ansicht vertreten, der H 31 der Verkehrsordnung besage, daß alle Remittenden als vom Verleger angenommen zu be trachten seien, falls sie nicht innerhalb acht Wochen nach ihrer Ablieferung an den Kommissionär des Verlegers von letzterem dem Sortimenter wieder zurückgesandt oder ihm zur Verfügung gestellt worden wären. — Diese Auslegung des Z 31 ist unrichtig. Der Paragraph handelt ausdrücklich — wie auch seine Überschrift besagt — von — Meß «-Remittenden und Disponenten. Der Herr Einsender scheint nun von der irrigen Ansicht auszugehen, daß alles, was er zur Ostermesse ^ oder mit der Remittenden-Faktur eines Verlegers an diesen remittiert, auch wirklich »Ostermeß«-Remittenden seien, die also dem Z 31 unter ständen. Als »Ostermeß« - Remittenden kommen aber nur diejenigen Bücher in Betracht, die in dem verflossenen Rechnungsjahre entweder ä cond. be zogen oder als Disponenten vorgetragen sind (ok. Schürmann, Usancen. 2. Ausl. S. 72). Derartige »Mcß«-Remittenden hat der Verleger allerdings binnen einer achtwöchigen Frist zu prüfen, und diese Frist ist eine Prä klusivfrist. Wenn nun aber ein Sortimenter unberechtigterweise irgend ein vor so und so langer Zeit gegen bar bezogenes Werk — das also mit der vorjährigen Jahresrechnung nicht das min deste zu tun hat — zusammen mit den Ostermeß-Remittenden an den Verleger remittiert, so ist diese an sich unberechtigte Remission des betreffenden Werkes nicht dadurch als sanktioniert zu be trachten, daß der Verleger innerhalb acht Wochen sich nicht ge äußert hat. Jeder Buchhändler — ob Verleger oder Sortimenter — sollte eigentlich wissen, daß unberechtigte Remittenden in obigem Sinne sich nicht so ohne weiteres stets schon acht Wochen nach Empfang der allgemeinen Ostermeß-Remittenden feststellen lassen, und es ist ja auch ein allgemein bekannter Gebrauch, daß der Sortimenter ein Buch, das in Jahresrechnung nicht vorkommt, das er aber dennoch zu remittieren wünscht, nicht auf der Remittenden-Faktur verzeichnet, sondern es apart unter Angabe des Grundes remittiert. Werden derartige Remittenden aber mit den Ostermeß- Remittenden in einen Topf geworfen, und findet der Verleger erst nach Ablauf von acht Wochen, daß sie nicht berechtigt sind, so wird er seiner Pflicht vollständig genügen, wenn er dann — und zwar spätestens bei Übersendung des Rechnungsabschlusses — dem Sortimenter jenes Buch zur Verfügung stellt. Denn wenn der Sortimenter bei der Remission des Buchs einen unrichtigen Weg cinschlug, so kann er daraus für sich nicht deswegen einen Vorteil ableiten, weil der Verleger ihm auf diesem Wege nicht gefolgt ist. Es wäre in der Tat wünschenswert, wenn der Z 31 auch vom Gesichtspunkte dieser Darlegung besser gewürdigt würde. Braunschweig. Richard Sattler. Bücher gegen Inserat. (Vergl. die Anfrage in Nr. 208 d. Bl.) Solange ich mein Sortimentsgeschäft besaß, erhielt ich öfters Jnserataufträge für meine Schülerkalender mit der Bedingung fester Bezüge in Höhe des Jnsertionspreises. Letztern schrieb ich dann unter Mitteilung an den betreffendenden Verleger meinem Konto gut, und die Verrechnung erfolgte zur nächsten Ostermesse. Es galt hierbei, ohne daß in irgend einem Falle eine be sondere Vereinbarung stattgefunden hat, als selbst verständlich, daß die Bücherlieferung seitens des Verlegers zum Nettopreis zu erfolgen habe. Groß-Lichterfelde. B. W. Gebol's Verlag (Inh. Bruno Gebel).
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