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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.09.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.09.1903
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- Deutsch
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Markt sei für Bücher, auch keine Stätte sei für wissen schaftliche Studien. Der akademische Senat richtet aus allen diesen Gründen an das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht die Bitte: es wolle dahin wirken, daß im neuen Zolltarifgesetze ausgesprochen werde, gebundene oder ungebundene Bücher, Druckschriften, auch Kalender mit literarischen Beigaben, Zeitigen, Karten (wissenschaftliche), Musikalien, Papier (be schriebenes), Akten und Manuskripte sind zollfrei. Kleine Mitteilungen. Internationaler Schriftstellertag in Weimar. —Wie gemeldet, wird die »Lgsoaiakion littsrairs st artistigns internatio- nsls- an: 24. September in Weimar zu ihrer 25. Jahresversamm lung zusammentreten und bis zum 30. d. M. versammelt bleiben. In der Eröffnungssitzung wird Herr Jules Lermina eine Übersicht über die Arbeiten und Erfolge im fünfundzwanzig jährigen Wirken der »^ssooiation« geben. Von weiteren Berichten sind folgende zu melden: 1. Arbeitssitzung (24. September, nachmittags): Bericht über Vorkommnisse betreffend das literarische und künstlerische Eigentum in den hauptsächlichsten Staaten. Generalberichterstatter: Herr Professor Roethlisberger, — Spezialberichterstatter: die Herren Or. Osterrieth (Deutschland), — Joubert und Claro (Frankreich), — Ferrari (Italien), — Djuoara (Rumänien). 2. Arbeitssitzung <25. September): Über den Urheberschutz an Werken der geschichtlichen Forschung und der Textkritik. Bericht erstatter: Herr Alfred Vaunois, — Herr Or. Osterrieth, Berlin. Der Urheberschutz an technischen Schöpfungen. Berichterstatter: Herr Chevalier Pesce, — Herr Patentanwalt Mintz, Berlin. 3. Arbeitssitzung. Der Urheberschutz an Werken der Baukunst. Berichterstatter: Herr Harmand, — Herr Or. Paul Alexander-Katz. Der Urheberschutz an Werken des Kunstgewerbes. Bericht erstatter: Herr Raoul de Clermont, — Herr vr. Osterrieth, Berlin. 4. Arbeitssitzung (26. September): Der Urheberschutz an Werken der Photographie. Berichterstatter: Herr Davanne. Das musikalische Urheberrecht und die mechanischen Musik instrumente. Berichterstatter: die Herren Kapellmeister Rösch (Deutschland), — Wauwermans (Belgien), — Taillefer (Frankreich), — F- Foa (Italien). 5. Arbeitssitzung (28. September): Die Übertragung der Werke der bildenden Künste und des Verlagsvertrags über solche. Berichterstatter: Herr Eugene Pouillet, — Herr vr. Richard Alexander-Katz. Über die Bestrafung der Nachbildung. Berichterstatter: Herr Jean Lobel. 6. Arbeitssitzung (28. September): Revision der Berner Kon vention. Berichterstatter: Herr Georges Maillard. 7. Arbeitssitzung (29. September): Freigabe der Werke mit Tantiemezahlung. Berichterstatter: Herr Ed. Mack. 8. Arbeitssitzung r Der Urheberschutz hinsichtlich der dramati schen Kunst. Berichterstatter: Herr Gibaud. Fürstlicher Besuch. — Bei Gelegenheit der Kaisermanöver um Leipzig und Halle erwies Seine Königliche Hoheit der Herzog Karl Theodor in Bayern Herrn Buchhändler Max Grosse in Halle die Ehre, bei ihm Wohnung zu nehmen. Buchhandlungsgehilfen-Versammlung. — Die öffent liche Buchhandlungsgehilfen - Versammlung, die auf Einladung der Ortsgruppe Leipzig der Allgemeinen Vereinigung deutscher Buchhandlungsgehilfen am Freitag den 4. d. M. im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig getagt hat, war von etwa hundert Personen besucht. Das Thema des Abends galt der von Professor Bücher (Leipzig) im Aufträge des »Akademischen Schutzvereins« verfaßten Denkschrift: »Der deutsche Buchhandel und die Wissenschaft«, die hier schon mehrfach besprochen ist und noch weiter besprochen werden wird. Berichterstatter war Herr Buchhändler Dachsel. Der Redner erörterte zunächst aus der Vorgeschichte der Denkschrift die im Mai d. I. in Eisenach erfolgte Gründung des -Akademischen Schutzvereins«, dessen Zweck cs sein sollte, einerseits die Autoreninteressen gegen über dem -Ring« der Buchhändler wahrzunehmen und anderseits der »Verteuerung« der Bücher zu steuern. Professor Bücher sei von diesem Schutzverein mit der Herausgabe einer Denkschrift betraut worden, die bald darauf, Ende Juli, erschienen sei. Die Schrift baue sich auf einem sehr umfänglichen Material auf, das dem Verfasser zum Teil von interessierter Seite zugekommen sein dürfte. Zur Hälfte befasse sich die Schrift mit Organisations fragen des Buchhandels, zur andern Hälfte würden der Ver kehr mit dem Publikum, die Preise der Bücher, das Rabatt wesen u. a. m. i» Betracht gezogen. Der Vortragende ging die einzelnen Kapitel der Bücherschen Schrift durch und erklärte sich durchweg gegen die Anschauungen des Verfassers. Er trat im wesentlichen sowohl für die gegenwärtige Organisation des Buch handels, als auch für die bestehenden Grundsätze im Verkehr mit dem Publikum ein. Die Berechnungen, die Professor Bücher auf gestellt hat, wurden vom Redner als unrichtig nachgewiesen. Da her seien auch die Schlüsse vielfach irrig. Die Organisation des deutschen Buchhandels sei ein Ergebnis langjähriger Erfahrungen. Wollte man an dieser Organisation rütteln, so würde nicht nur der Buchhandel selbst darunter zu leiden haben, sondern auch die Schriftsteller aller Gebiete, insbesondere der wissenschaftlichen. Der Redner schloß mit der Empfehlung an die Gehilfenschaft, sich den Zusammenschluß der wissenschaftlichen Autoren zum Muster zu nehmen und unter sich vor allem nach Einigkeit zu streben, eine Aufforderung, die den gewohnten Beifall fand, obwohl die Gründung eines »Akademischen Vereins« zum Schutze gegen den Buchhandel im Lauf des Vortrags nicht eben als notwendig hinge stellt worden war. — Dem Vortrag folgte eine kurze Besprechung. (Sprechsaal.) Schulbücherverleger und Sortimenter. (Vgl. Nr. 156, 160, 163, 164, 165, 170, 183, 193, 195, 201, 202.) LIII. Ende August dieses Jahres bestellten wir unter anderm bei der Korn'schen Buchhandlung dahier eine Partie von »Lese buch für die Volksschulen Nürnbergs II« mit dem Bemerken, »falls in nächster Zeit keine neue Auflage zu erwarten«. Am 1. September verkauften wir diese, da an diesem Tag hier die Schulen angehen, bis auf wenige Exemplare. Am 2. September bringen die Kinder die Bücher zurück mit dem Bemerken, statt der Auflage von 1902 wollten sie die von 1903. Auf tele phonische Anfrage beim Verlag erfolgt die Antwort, daß keine neue Auflage vorhanden und auch keine in den nächsten Tagen erscheint. Diese Mitteilung geben wir den Kindern; aber man glaubt uns nicht, denn ein Lehrer hat die neue Auflage schon in Händen und verbietet die von 1902! Am 4. September soll die neue Auflage offiziell erscheinen; gedruckt ist sie schon, gebunden auch! Die Kunden nennen uns alles, nur nicht gerade besonders ehrlich, und glauben sich betrogen! Der Verleger antwortet auf Vorhalten, solche Aufregungen glätten sich wieder, man könne doch nicht von ihm verlangen, daß er die alten Auflagen wegwerfe! Nach Verpfuschung des Geschäfts erklärte sich dann der Ver leger zum Umtausch bereit! Ein Kommentar hierzu erscheint sehr überflüssig; weniger über flüssig erscheint uns ein Sortimenterbund, der imstande ist, kräftig einzugreifen, falls der Börsenverein nicht helfen kann. Nürnberg. Hugo Barbeck in Firma: Heerdegen-Barbeck. Erwideruilfl. Eine Entschließung des kgl. bayerischen Staatsministeriums vom 23. Januar 1903 besagt, daß die bisherigen Auflagen der Schulbücher bis zum Schuljahre 1907/08 zulässig sind. Aus diesem Grunde gelangte die erst im Herbst des vorigen Jahres her gestellte Auflage des betreffenden Lesebuches noch zur Ausgabe und zwar namentlich deshalb, weil die noch vor handenen bedeutenden Vorräte den mutmaßlichen Be darf voraussichtlich zu decken versprachen. Es war daher untunlich, die aus Vorsicht hergestellte Neu auflage bekannt zu geben. Nun spielte hier der unglückliche Zufall die Rolle, daß aus Versehen des Buchbinders 3 Exemplare der neuen Auflage unter die Vorräte der alten gerieten und nur dadurch ein Lehrer Kennt nis vom Vorhandensein der neuen Auflage erhielt. Nachdem die Sache in einer Magistratssitzung zur Sprache gebracht worden war, wurde von seiten des Herrn Schulreferenten Professor Or. Glauning ausdrücklich betont, daß die Lehrer nicht berechtigt seien, eine Auflage, die bisher galt, zurückzuweisen, unter Bezugnahme auf obige Ministcrialverordnung. — Nach Rücksprache mit Herrn Schulrat Professor vr. Glauning teilten wir der Firma Heerdcgen- Barbeck, um dieser gefällig zu sein, sofort mit, daß wir, um sie vor weitern Differenzen zu bewahren, bereit seien, die ihr un verkauft gebliebenen Exemplare gegen solche der Neuauflage nach deren Ausgabe umzutauschen. Wer einigermaßen dem Schulbücherverlag mit seinen vielen Schwierigkeiten Verständnis entgegenzubringen weiß, wird unser Verhalten wohl billigen, um so mehr, als die neue Rechtschreibung für den Schulbücherverleger der Verluste genug mit sich bringt, von denen der Sortimenter in vielen Fällen wohl keine Ahnung hat. Nürnberg, den 7. September 1903. Friedr. Korn'sche Buchhandlung.
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