Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.09.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.09.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19030909
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190309099
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19030909
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1903
- Monat1903-09
- Tag1903-09-09
- Monat1903-09
- Jahr1903
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
6880 Nichtamtlicher Teil. 209, 9. September 1903. fertigstellen lassen würde. In kaum einer Bibliothek eines Wiener Gelehrten fehlen englische Werke; er ist angewiesen auf zahlreiche deutsche Werke, die nur gebunden er scheinen, wie sehr viele Handbücher und Lehrbücher. Ist nun heute schon der Bezug von streng wissenschaftlichen Werken aus dem Ausland erschwert durch ihren natur gemäß hohen Preis, wie wird es erst werden, wenn dieser noch durch den Zoll erhöht wird, da auch Werke solchen Charakters, wie z. B. die Reports der bekannten Obsllsvgsi- Lxpsclltiou oder der Oataiogus ok seisMiüo Papses der Ro^al Looikt^ nur in Leinwand gebunden in den Handel kommen. Dieser Latalogus würde um 46 X, jene Reports um 290 X verteuert werden. Ein solcher Aufschlag würde in mehr als einem Fall den Ankauf solcher Werke hindern. Vor allem aber ist hervorzuheben, daß die Gelehrten fast aller Fächer zu einem guten Teil auf antiquarische Bücher angewiesen sind, die nahezu ausnahmslos gebunden sind, und zwar vielfach in Stilarten, die als außergewöhn lich gelten, aber eine Zeitlang üblich waren. Manche Kate gorien davon, wie die Pappbände, werden allerdings nach dem neuen Tarif zollfrei sein, falls sie nicht etwa durch Auf kleben von Leinwand repariert sind, andre Bücher aber werden mit einem Zoll von außergewöhnlicher Höhe belegt werden können; denn nach Anmerkung zu Post 647 sind die Bücher nach der Beschaffenheit ihres Einbandes zu verzollen. Die allgemeine Meinung geht dahin, daß sie nach Post 300o zu behandeln seien als Waren aus Papier in Verbindung mit feinen Materialien; wenn aber, wie bei alten Büchern gar nicht selten, der Einband mit Seide überzogen, hätte da nicht nach Post 300 ä der doppelte Zollsatz in Anwendung zu kommen (Waren aus Papier in Verbindung mit feinsten Materialien)? Da ferner nach Artikel VI des Gesetzentwurfs die aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren in zweifelhaften Fällen nach demjenigen Bestandteil zu ver zollen sind, der im Tarife höher belegt ist, könnte da nicht auch nach Post 250 das Buch als Ganzseidengewebe mit einem Zoll von 12 bis 13 L für ein Kilogramm belegt werden? Man kann dem nicht entgegenhalten, daß nach eben jenem Artikel VI die tarifmäßige Einreihung der Ware zunächst nach dem Material erfolgt, das der betreffenden Ware ihren Charak ter verleiht. Dies ist nach Anerkennung der Post 647 bis 651 aber nicht das Papier des Buchs, sondern eben die Be schaffenheit des Einbands; ob ein gebundenes Buch zollfrei eingehl oder Zoll zu zahlen hat, wird durch die an sich belanglose Tatsache bestimmt, ob der Einband ganz aus Papier besteht oder ob andres Material dabei verwendet ist. Wenn nun vielleicht zunächst nach Artikel VI im Ver ordnungswege die nicht bloß in Papier oder Pappe ge bundenen Bücher ausschließlich der Tarifnummer 300 o zu gewiesen werden sollten — wer bürgt dafür, daß dies nicht nach einigen Jahren im Verordnungswege geändert wird und neue Gesichtspunkte zur Geltung kommen? Wehe dann dem Gelehrten, der ein Exemplar des Werks von Zarotto »ps kabbriobs s movurosvti oosxiovi cü Vsnsria 1858« kauft, das zufällig, wie das in der k. k. Hofbibliothek befindliche, in Samt gebunden ist. Er hätte einen Bücherzoll von 390 L für 2 Bände zu zahlen. Diese wenigen Daten mögen zeigen, wie sehr der geplante Zoll auf gebundene Bücher die wissenschaftlich tätigen Kreise Österreichs ganz allgemein besteuert. Er trifft sie aber auch noch in besondern Richtungen. Wer mitarbeitet an wissenschaftlichen Fragen, hat häufig als Kritiker das Wort zu ergreifen und erhält vom Ausland gewöhnlich gebundene Rezensionsexemplare zugesendet. Sie werden vom Zoll ge troffen, und zwar auch dann, wenn das Buch, wie gar nicht selten, nach erfolgter Einblicknahme zurückzusenden ist. Wenn, wie ganz natürlich, unter solchen Umständen die öster reichischen Gelehrten mehr und mehr es ablehnen werden, gebundene Werke des Auslands zu rezensieren, so wird der österreichische Einfluß in der internationalen wissen schaftlichen Kritik beeinträchtigt werden und Österreich bis zu einem gewissen Umfange von der kritischen Mit arbeit an der Entwicklung der Wissenschaften ausgeschaltet werden. Endlich werden die österreichischen Gelehrten getroffen werden durch die Entwicklung, die der österreichische Buchhandel unter dem Einfluß des neuen Zolls nehmen wird. Er steht heute auf dem Boden des deutschen Buchhandels. Der Sortimenter bezieht den größten Teil seines Büchervorrats L oomlitiov, das heißt, er leiht sich die zu verkaufenden Bücher beim Verleger aus. So kann er ein reiches Lager haben, ohne für die unverkauften Werke, die er dem Verleger zurückstellt, hasten zu müssen. Der Käufer findet dabei nicht bloß eine ziemlich reiche Buchauswahl, sondern ist auch in die Lage ver- 'etzt, sich Bücher zur Ansicht kommen zu lassen, was peziell für den Gelehrten von größter Bedeutung ist. Diese ganze Entwicklung beruht auf der Voraussetzung, daß Bücher keinen Zoll zahlen. Wenn nun, wie ge plant, gebundene Bücher zollpflichtig werden, so werden ie vom Betriebe L oonäitiou nahezu ausgeschaltet sein, denn der Buchhändler wird es nur ausnahmsweise unter nehmen, den Zoll auf sein Risiko zu zahlen; es werden daher ganze Gruppen von Büchern aus den österreichischen Buch handlungen verschwinden und nur fest bezogen werden können. Das ist für den Konsumenten ein großer Nachteil; er wird auf das Buch, das er brauchen wird, warten müssen. Wenn nun auch einzelne kapitalkräftige Sortimentsbuchhandlungen gewisse ausländische gebundene Bücher auf Lager nehmen, so werden sie deren Preis erhöhen müssen, um die Zinsen ihrer Zollauslagen und die mannigfachen damit verbundenen Spesen, sowie Verluste zu bestreiten. 11m mehr als 19 Prozent wird der Preis ausländisch gebundener Bücher, die jetzt etwa die Hälfte des Vorrats einer Wiener Buchhandlung ausmachen, gesteigert werden. Dabei lassen wir die unverkauft ge bliebenen, gebunden eingeführten Bücher außer Betracht. Artikel XIV, 4 des neuen Gesetzentwurfes macht die Rückgabe der bereits entrichteten Zollgebühr möglich, und es kann daher der Zoll, der für ein in das Ausland zurück kehrendes gebundenes Buch entrichtet worden ist, zurück erstattet werden. Aber dies hat zur Voraussetzung, daß hinsichtlich seiner Identität ein Zweifel nicht besteht. Man müßte also die gebunden eingeführten Bücher etwa durch einen Stempel kenntlich machen. Ein solcher Stempel aber entwertet das Büch bis zu einem gewissen Grade; denn man verlangt von neuen Büchern, daß sie ungesteinpelt sind; würde ihn der österreichische Bücherfreund eventuell in Kauf nehmen, so würden die auswärtigen Verleger ihre gestempelten Verlags artikel als beschädigt ansehen und dafür eine gewisse Ent schädigung verlangen, die der Sortimenter gleich andern Spesen aus den Preis des gebundenen Buches schlagen wird, weswegen dieser aufhören würde, ein fester zu sein. Dazu kommt noch eins: Eine Zollrückerstattung kommt praktisch nur für den Geschäftsmann in Betracht, bei dem es sich um größere Summen handelt und der deswegen die mannig fach damit verbundene Mühewaltung aus sich nehmen kann. Der Gelehrte wird im allgemeinen wegen eines zurückzu erstattenden Zolls für ein zurückgeschicktes Rezensionsexemplar nicht lange gestempelte Eingaben schreiben und ihn, um den damit verbundenen Zeitverlust zu vermeiden, lieber aus seiner Tasche bezahlen. Lediglich wenn er, wie häufig genug nötig, Bücher aus ausländischen Bibliotheken entlehnt, die stets
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder