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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.09.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.09.1903
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- Deutsch
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209, 9. September 1903. Mchtamtlicher Leu 6879 Nichtamtlicher Teil. Gegen den Bücherzoll in Österreich. Gegen den in Österreich geplanten Einfuhrzoll auf ge bundene Bücher hat sich der akademische Senat der Universität Wien in einer eingehenden Denkschrift an die k. und k. Re gierung 'gewendet. Die österreichisch-ungarische Bnchhändler- Correspondenz wurde in die Lage versetzt, den Wortlaut dieser Denkschrift bekannt zu geben. Nach der dortigen Ver öffentlichung lassen wir den Text nachstehend folgen (Red.): Der Zolltarifgesetzentwurf von 1903 (1622 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Abgeordnetenhauses, XVII. Session) hält an einem wesentlichen Gesichtspunkt fest, der für den Handelsverkehr der meisten europäischen Staaten untereinander bisher maßgebend war und in Zukunft auch maßgebend sein möchte, nämlich daß literarische und Knnst- gegenstände zollfrei sind. Statuen und Büsten aus Bronze von mindestens natürlicher Größe werden nicht wie Guß waren aus demselben Material mit einem Zoll von 120 ll für 100 Kilogramm belegt (Post 5166), sondern sollen zoll frei sein (Post 651); Ölgemälde sind nicht mit dem Zoll auf Leinwand (Post 207) belegt, nicht mit dem Zoll auf Ölfarben (Post 607), nicht mit dem Zoll auf Holzwaren (Post 350) für den Rahmen, auf den sie gespannt sind, sondern sind laut Post 649 zollfrei. Bücher haben nicht den Zoll zu tragen für ihr Papier (Post 296), nicht den für die Schwärze (Post 623), mit der sie gedruckt sind, sondern sollen laut Post 647 zollfrei bleiben, wie sie es bisher waren. Allein diese für das geistige Leben so wichtige Be stimmung wird für Bücher durchbrochen durch die Anmerkung zu Post 647 bis 651, wo zwar die Zollfreiheit für bro schierte oder in Pappe gebundene Bücher erneut ausgesprochen wird, aber zugleich vorgeschrieben wird, daß Bücher in Ein bänden, ganz oder teilweise mit Geweben, Buchbinderleinwand, Wachstuch, Leder, Zelluloid usw. überzogen oder damit aus gestattet, nach der Beschaffenheit des Einbands zu verzollen sind. Hier wird der Grundgedanke des neuen Zolltarifgesetz entwurfs, daß literarische Gegenstände zollfrei sein sollen, da das Wesentliche an ihnen nicht das Material ist, aus dem sie erstellt, sondern die Gedanken sind, die in ihnen nieder gelegt sind, zugunsten des Materials, das bei ihrem Ein band verwendet worden ist, gänzlich fallen gelassen. Durch diese Bestimmung, die offenbar einen Schutz der heimischen Buchbiuderindustrie bezweckt, trifft man die einzu führenden Bücher; denn der Einband gehört notwendiger weise zum Buche. Man kann letzteres nicht daraus heraus nehmen, wie ein Ölgemälde aus seinem Goldrahmen, man kann den Einband eines bestimmten Werks nur für ebendies verwenden, während man in denselben Rahmen verschiedene Bilder derselben Größe hängen kann. So sehen wir denn auch die Bücher mehr und mehr gebunden zu Markte kom men und nehmen wahr, daß der Bucheinband einen wohl erwogenen Bestandteil der Buchausstattung bildet, von dem wir heute verlangen, daß er mit der typographischen Aus stattung und dem Inhalt in enger Beziehung stehe. Früher ist es allerdings anders gewesen. Früher suchten die Ver leger der Benützung des unverkauften Buchs dadurch zu steuern, daß sie sie nur broschiert in den Handel brachten und dadurch den Leser nötigten, das Buch aufzuschneiden; es drückten die Besitzer ihren Büchern durch den Einband einen bestimmten Charakter auf, solange als die Massen herstellung von Einbänden noch nicht so verbilligt worden war, wie sie es nunmehr durch den maschinellen Betrieb ge worden ist. 1901 1902 1901 1902 Meterzentner Wert in Kronen Millionen 15.676 13.865 9-8 8-7 39.932 83.713 31-8 33-8 In welchem Umfange die Bücher nunmehr bereits ge bunden zu Markte kommen, zeigt unsre Bucheinfuhr. Sie betrug: Bücher gebunden .... Andre Bücher, Druck schriften, Kalender, Zei- Es machen die gebundenen Bücher dem Gewicht nach s, dem Wert nach mehr als aller eingeführten Druck sachen aus, unter welch letztem eben auch alle Zeitungen sich befinden. Ausschließlich gebunden kommen in den Handel alle englischen Bücher, von den deutschen die Jugendschriften, Klassikerausgaben, Lexika, Nachschlagebücher, Reisehandbücher, sowie eine erhebliche Zahl wissenschaftlicher Werke. Man kann die Werke bestimmter Firmen (Spamer, Springer) nur gebunden erhalten, große Verlagsanstalten haben zugleich Buchdruckereien und Buchbindereien (Brock haus, Bibliographisches Institut). In allen Fällen ist der vom Verleger gelieferte Bucheinband sehr viel billiger als der im Einzelbetrieb und stellt also für den Käufer eine wesent liche Ersparnis dar, die den Bücherverkauf belebt. Tritt der vorgeschlagene Zoll auf gebundene Bücher in Kraft, so wird unzweifelhaft die Einfuhr fertig gebundener Bücher erheblich sinken; sie kann aber nicht aufhören, da gewisse Werke überhaupt nicht anders als gebunden in den Handel kommen, und gar nicht anzunehmen ist, daß die Verleger englischer wissenschaftlicher Werke und Bücher bereit sein dürften, wegen eines nicht allzu großen Exports nach Österreich mit ihren geschäftlichen Usancen zn brechen. Man kann ungefähr schätzen, wie relativ hoch der Zoll auf solche Bücher sein würde. 1901 und 1902 wurden zusammen 29 541 Meterzentner gebundener Bücher im Werte von 18,5 Millionen Kronen eingeführt. Würden sie nach Post 300 o des neuen Tarifs zu verzollen sein, so würden sie 3> z Millionen Kronen Zoll zahlen müssen, das ist 19 Prozent ihres Wertes. Um soviel würde sich im Durchschnitt der Preis der gebunden einzuführenden Bücher erhöhen, und diese Preiserhöhung hätte der Konsument zu tragen. Man würde aber irren, wenn man meinte, daß die Einbandkosten der jetzt fertig gebunden und anders einzu führenden Bücher dem heimischen Buchbindergewerbe zugute kommen würden. Die Anmerkung zu Post 647 spricht aus, daß die in Pappe oder Papier gebundenen Bücher zollfrei sind. Das wird zur Folge haben, daß die Verleger von Massenartikeln, die auf den österreichischen Markt rechnen, ihre Bücher in Papier gebunden zollfrei nach Österreich ein führen und sie hier in ihre Deckel einsetzen lassen würden. Nur letztere würden im Jnlande erstellt werden, sofern sie nicht im Ausland um den Betrag des Zolles billiger her gestellt werden als im Inland. Die Erstellung der Buch deckel ist aber nur ein kleiner Teil der gesamten Buchbinder arbeit und es wird der geplante Zoll auf gebundene Bücher nur im geringen Umfange den Charakter eines Schutzzolls der heimischen Industrie aunehmen, während er in sehr hohem Grade den Konsumenten bestimmter Werke besteuert. Speziell der Gelehrtenstand wird dadurch besonders be troffen, da er beruflich auf den Gebrauch von zahlreichen Büchern angewiesen ist, die größtenteils im Ausland erstellt werden und nur zum allergeringsten Teil zu jenen Massen artikeln gehören, deren Einband der Verleger in Österreich 913»
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