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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.09.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.09.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19030904
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190309043
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6760 Nichtamtlicher Teil. 205. 4. September 1903.- stellungsräume des Deutschen Buchgewerbevereins und Buch gewerbemuseums geschlossen. »Der Dekorationsmaler- (Verlag von Fr. Salis in Pankow-Berlin). (Vgl. Nr. 37. 38, 40, 41, 42, 44, 46, 51, 144, 147 d. Bl.) — Die Leser des Börsenblatts werden sich einer Reihe von Mitteilungen erinnern, in denen über das Auftreten eines Unbekannten mit schwindelhafter Bestellung eines wertlosen Heftes unter dem Titel »Der Dekorationsmaler» von vielen Sorti mentern geklagt wurde. Hiermit im Zusammenhang steht eine amtliche Zuschrift des Ersten Staatsanwalts des Königlichen Landgerichts Göttingen (Geschäftsnummer 2. I. 395/03 jbei Mitteilungen anzugeben!)) die der Redaktion des Börsen blatts zugekommen ist: »Göttingen, den 30. August 1903. »Haftsache. »Ein Unbekannter hat unter dem Namen »Lehrer Schubert«, »Ingenieur Evers«, »Lehrer Richter-, »Kantor Müller«, Lehrer Müller-, »Privatlehrer Friedrich Schmidt«, -Maler Richter« und den verschiedensten andern Bezeichnungen in Norddeutschland seit Mitte Januar 1903 bei zahlreichen Buchhändlern Bestellungen auf ein völlig wertloses Heft »Der Dekorationsmaler« (Preis 10 ^E) aufgegeben, hat auch aus den betreffenden Geschäften Bücher »zur Ansicht» mitgenommen, aber nicht zurückgebracht. »Ich bitte um schleunigste Mitteilung seitens der geschädigten Firmen, einer der Täter ist hier in Hast. »An In Vertretung das Buchhändler-Börsenblatt (gez.) Ur. Hüb euer.« zu Leipzig.« Weitere Äußerungen über Bücher, »Der deutsche Buchhandel und die Wissenschaft« (vergl. Nr. 177, 179—187, 190, 193—197, 199, 201, 202): Hallesche Zeitung (Halle a/S.) Nr. 401 vom 28. August 1903. Artikel: »Überproduktion an Büchern«. Saale-Zeitung (Halle a/S.) Nr. 408 vom 1. September 1903: Artikel: »Der deutsche Buchhandel und die Wissenschaft.« Schulschreibhefte. (Vergl. Nr. 197 d. Bl.) — Wie die Papierzeitung erfährt, treten die (in Nr. 197 d. Bl. mitgeteilten) Normalbestimmungen, die die städtische Schuldeputation in Berlin für Schreibhefte in den Berliner Gemeindeschulen festgesetzt hat, am 1. April 1904 in Kraft. Geschäftsjubiläum. — Am 4. September d. I. vollenden sich fünfzig Jahre seit Gründung der hochangesehenen Verlags handlung Hermann Böhlau in Weimar, die sich am 4. Sep tember 1853 durch Übernahme der dortigen alten, 1624 eröffneten Hofbuchdruckerei durch Hermann Böhlau vollzog. Bis gegen Mitte der neunziger Jahre vorigen Jahrhunderts stand der Gründer an der Spitze seines Geschäfts, dessen Haupt-Verlagswerk die täglich erscheinende Weimarische Zeitung war und dem er im Lauf der Jahre eine Reihe hochachtbarer Autoren und Werke zu geführt hat. Am 1. Juli 1895 übergab er es, nachdem er schon einige Jahre zuvor in der Leitung durch den Bevollmächtigten Herrn Hartung unterstützt worden war, an die Herren Gerhard Demmering und Albert Hartung. Am 1. April 1900 starb er nach einem Leben voll reicher und erfolggesegneter Berufsarbeit. Seinen Nachfolgern sprechen wir zum heutigen Ehrentage ihres Hauses unsre aufrichtigen Glückwünsche aus. Alte Gebetbücher. — Die Wiener Zeitung berichtet fol gendes: In das Geschäftslokal eines Antiquariat-Buchhändlers in Wien, I. Bezirk, kam am 22. v. Mts. ein gut gekleideter junger Mann und verkaufte dort ein französisches Gebetbuch, aus dem 15. Jahrhundert stammend, um einen geringen Betrag, der in keinem Verhältnis zu dem Wert des Buchs steht. Zwei Tage später erschien der Mann wieder bei dem Buchhändler und wollte abermals ein altes Gebetbuch verkaufen. Der Buchhändler, dem Bedenken aufstiegen, wollte einen Sicherheitswachmann rufen, der Fremde ergriff aber unter Rücklassung des Buchs die Flucht und konnte nicht mehr eingeholt werden. Die beiden Gebetbücher, die beim Polizei-Kommissariate Innere Stadt deponiert worden sind, haben einen ziemlich hohen Wert sowohl wegen ihrer Seltenheit, als auch wegen der Kupferstiche, die sie enthalten. Das eine ist vollständig und von Guillaume Anabat in Paris für Gillet Harduin gedruckt worden. Nach einem Stempel im Buch war es der Bibliothek des Augustus Capponius in Rom einverleibt gewesen, die in die vatikanische Bibliothek übergegangen ist. Das zweite Gebetbuch ist unvollständig und befand sich in der Sammlung des Franz Goldhan, die vor etwa zwanzig Jahren aufgelöst wurde. Die Gebetbücher dürften aus einer großen Samm lung entwendet worden sein. Kunstgewerbemuseum zu Berlin. — Die im königlichen Kunstgewerbemuseum zu Berlin zurzeit eröffnete Ausstellung von Abbildungswerken umfaßt alle vom Museum seit seinem Be tehen herausgegebenen Veröffentlichungen. Es soll mit der Ans tellung gezeigt werden, wie die Leitung des Museums bemüht ge wesen ist, die kostbaren ihr unterstellten Sammlungen den weitesten Kreisen durch gute, womöglich getreue farbige Ab bildungen nutzbar zu machen, sowie durch geeignete Führer das Studium der Originale zu erleichtern. Den Mittel punkt der ausgestellten Werke bildet die im Verlage von Ernst Wasmuth (Berlin) mit besondrer Unterstützung der Königlichen Staatsregierung von Julius Lessing herausgegebcne »Gewebesammlung«, in der die alten Stoffmuster in nahezu voller Größe und mit genauester Wiedergabe der Struktur des Gewebes und in zahlreichen Fällen auch der Farben in einer bis dahin noch nicht erreichten Vollendung dargestellt sind. Auch die reichen Schätze der Ornamentstichsammlung sind zum Teil in vorzüglichen Nachbildungen ausgestellt. Dagegen ist die Vorführung der umfangreichen Veröffentlichungen und Vorbilder der Unterrichts anstalt einer spätern Zeit Vorbehalten worden. Die Ausstellung ist außer zu den üblichen Tagesstunden auch an den Abenden von halb 8 bis halb 10 Uhr, mit Ausnahme des Sonntags und Montags, zugänglich. (Dtschr. Reichsanzeiger.) Öffentliche Buchhandlungsgehilfen-Versammlung. — Die Ortsgruppe Leipzig der Allgemeinen Vereinigung Deut scher Buchhandlungsgehilfen lädt für Freitag den 4. September zum Besuch einer »Öffentlichen Buchhandlungsgehilfen-Versamm- lung- ein, die abends 9 Uhr im Deutschen Buchhändlerhaus zu Leipzig eröffnet werden und in der Herr Kollege Dachsel über Professor Büchers Denkschrift: »Der deutsche Buchhandel und die Wissenschaft« sprechen wird. Buchhandlungsgehilfen-Verein zu Leipzig. — Der Buchhandlungsgehilfen-Verein zu Leipzig wird am Sonntag den 13. September einen Herrenausflug nach der Rudelsburg unter nehmen, an dem auch die Kollegenvereine von Halle und Jena teilnehmen werden. Ein kleiner Familienabend mit Tanzunterhaltung ist für Sonnabend den 19. September im großen Saale der Thiemeschen Brauerei, Leipzig, Tauchaerstraße 27, in Aussicht genommen. »Nova», Literarische Vereinigung jüngerer Buch händler in Leipzig. — Das Programm für den Monat Sep tember ist wie folgt festgesetzt: 5. September: Generalversammlung. 12. September: Detlev v. Liliencron als Lyriker. 19. September: Vierter literargeschichtlicher Abend: »Der Verfall der ritterlichen Poesie und der Beginn der bürger lichen Dichtung. - 26. September: Professor Büchers Denkschrift: »Der deutsche Buch handel und die Wissenschaft.« Gäste werden willkommen sein. Personalnachrichten. Auszeichnung. — Seine Majestät der König von Preußen, Deutscher Kaiser, hat dem Herrn Öberpostdirektor Rührig in Leipzig den Charakter als Geheimer Oberpostrat mit dem Range eines Rats zweiter Klasse verliehen. Hoftitel. — Seine Kaiserliche Hoheit der Kronprinz des Deutschen Reichs hat Herrn Ludwig Röhrscheid, Mitinhaber der Buchhandlung Röhrscheid L Ebbecke in Bonn, zu seinem Hof buchhändler ernannt. (Sprechsaal.) Spesemiachnahme für unverlangte Sendungen. Wir werden aufgefordert, eine Aussprache an dieser Stelle über die folgende Frage zu veranlassen: Ist ein Sortimenter berechtigt, eine ihm unverlangt zugehcnde Sendung mit beliebig hoher Spesennachnahme zu remittieren? Unserer Meinung nach darf er doch nur die ihm wirklich durch Hin- und Rücksendung erwachsenen Spesen in Anrechnung bringen. — Wir bitten um freundliche Aussprache! Antwort der Redaktion. — Ein völlig freies Belieben ist bei der Berechnung natürlich ausgeschlossen. Aber nach unsrer Meinung ist der Sortimenter befugt, einen Anteil seiner allge meinen Geschäftsunkosten in die Nachnahme einzurechnen. Die Behandlung unverlangter Sendungen erfordert Zeit, Arbeit, Raum, Auslagen, stört den geregelten Geschäftsbetrieb, und der Sorti menter dürfte bei Beschränkung seiner Rechnung auf die tatsächlich erwachsenen Frachtkosten Verluste haben. Diese darf ihm der Verleger nicht zumutcn. — Der Bitte des Anfragenden um ge fällige Meinungsäußerungen schließen wir uns an.
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