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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.12.1904
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.12.1904
- Sprache
- Deutsch
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11556 Nichtamtlicher Teil. — Svrechsaal. 298, 23. Dezember 1904. Loletiv LiblioAraLeo. ^.vo III, No. 35. 8". 8 8. Iwprsvta. ^ Uib- 8ebwa.I-k'oIio. 106 8. et 20 x>a.A68. No. 1—479. November 1904. London WO., Owen & Oo. box.-8-. 24 8. 30. Novewbe/1904^ 8«.^ 8.' 8^—10^ Llitteiluv^ev kür 6uebbLvdIuv^8r6i86lld6 der K6i86buobba.vd1uv^ ü. 0. 8per1inA in 8tllttKa.rt u. Ua.ila.vd. 2. dakr§., No. 4, Dezember 1904. 8". ^8. 37—48 u. i4v26iF6vavbanA. 15. veeemb6r^I904. 8-/^387—418.' Allgemeine Militär- und Sport-Bibliographie. Monatsbericht über die Militär- und Sportliteratur des In- und Auslandes. Organ für militärische Winterarbeiten nebst literarischen Auf sätzen und Besprechungen. Verlag von Zuckschwerdt L Co. in Berlin. XIII. Jahrgang 1904, Nr. 11/12, November/Dezember. Gr-8-. S. 161—192. Personalnachrichten. Fürsten- und Landesschule St. Afra in Meißen. — Zum Rektor der Fürsten- und Landesschule St. Afra in Meißen ist, als Nachfolger des am 1. April in den Ruhestand tretenden Herrn Oberstudienrates Professor vr. Peter, Herr Professor -j- Moritz Schulz. — Der Bildhauer Professor Moritz Schulz in Berlin ist am 17. d. M. im achtzigsten Lebensjahre gestorben. Von Werken seiner Hand zieren zwei Kolossalgruppen (der erste Kunstunterricht) die Wangen der großen Freitreppe der sein Fries, der den Entwicklungsgang der deutschen Kunst von Karl dem Großen bis Friedrich Wilhelm IV. zur Anschauung bringt, ebenso die Gruppe Germania als Beschützerin der bildenden Künste. Für die Siegessäule auf dem Königsplatz zu Berlin schuf er das Vronzerelief: Szene aus der Schlacht bei Königgrätz. Im Palais Kaiser Wilhelms I. in Berlin befindet andre bedeutende Werke hat seine Künstlerhand geschaffen. Der Verstorbene war Ehrenmitglied der Akademie der Künste zu Rotterdam. (Sprechsaal.) Büchersendungen ans Italien. <Vgl. Nr. 177, 253, 257, 2K1, 268, 278, 28t d. Bl.) Von dem, was ich in Nummer 278 dieses Blattes gesagt habe, kann ick) trotz ^ Entgegnung des Kollegen C. von Schmidtz kein d'arts approvato eoa ke^io Oeoreto 17 IvAlio 1904, Num. 431, Ar tikel 256b, laut welchem nur die Nationalbibliotheken des Königreichs oder die Königlichen Ausfuhrämter (Artikel 12: Torino, Milano, Venezia, Bologna, Firenze, Ravenna, Perugia, Roma, Napoli, Taranto, Palermo, Siracusa, Cagliari) die Ausfuhr erlaubnis zu erteilen haben. Artikel 255 des angezogenen U,^o- lawevto besagt, daß für die Inkunabeln, d. h. alle von Erfindung der Buchdruckerkunst bis zum Jahre 1500 gedruckten Bücher, und außerdem für die Holzschnitte, Kupferstiche. Handschriftenbände, Codices, selbst ohne Miniaturen, und lose Handschriften vor dem Jahre 1500 die Ausfuhrsteuer zu zahlen sei, während Artikel 256b den Exporteur von »gedruckten oder geschriebenen Bänden, nicht illustrierten Codices, Holzschnitten und Kupferstichen vom Jahre 1500—1800« verpflichtet, diese einer Nationalbibliothek oder einem der oben genannten Königlichen Ausfuhrämter zur Er langung der Ausfuhrerlaubnis vorzulegen (dsvovo 6886re progev- tati per ottevere II vulla oata per la 68porta.2iove). Meines Wissens ist in Ascona noch keine Nationalbibliothek, und laut Gesetz wäre Kollege C. von Schmidtz verpflichtet, alle ihm zur Weiterbeförderung anvertrauten, vor dem Jahre 1801 erschienenen Bücher nach Mailand an die Nationalbibliothek zu dem ge nannten Zweck zu senden. Nochmals betone ich, daß der Wert des Gegenstandes gar nicht in Betracht komme; jedes vor 1801 erschienene Buch muß den Ausfuhrschein mit sich zur Grenze führen, wenn es diese überschreiten will, selbst wenn es nur Papierwert hat! Aus den Zeilen des Herrn C. von Schmidtz geht deutlich hervor, daß er weder obengenanntes Gesetz noch Regolamento kennt; denn sonst würde er gar nicht auf meine Bemerkungen, die keine persönliche Spitze tragen, in dieser Weise geantwortet haben. Wenn er glaubt, daß es genüge, die Sendungen mit dem oben näher be- zeichneten Inhalt nur dem italienischen Zollamt vorzulegen, so beweist er hinlänglich, was ich soeben sagte. Ich gehe noch weiter und behaupte sogar, daß das Zollamt gesetzwidrig verfahre, wenn es Herrn C. von Schmidtz oder sonst jemand von der Beibringung der Ausfuhrerlaubnis darauf hin entbindet, daß »man persönlich den Wert der Sendung dekla rieren kann«! Nach Artikel 310 wäre das Zollamt verpflichtet, Sendungen, für deren Ausfuhr die Erlaubnisscheine nötig wären, zu sequestrieren, wenn sie ohne solche Begleitdokumente wären, und an die Nächstliegende Nationalbibliothek oder das nächste Ausfuhramt zu schicken, usw. Mit keinem Sterbenssilbchen habe ich in meinem Artikel von vor dessen Annahme gewarnt. Die Definition des Ausdrucks »Oovtrabbando«, um die ich Herrn v. Schmidtz garnicht gebeten hatte, ist durchaus zutreffend; aber von einem Kollegen, der hart an der Grenze domiziliert ist, wars ja auch nicht anders zu erwarten. Ich bitte, meinen Artikel in Nummer 278 des Börsenblatts nachzulesen, um sich zu überzeugen, daß ich klar und deutlich gesagt habe, daß das »Gesetz« nach dem Vorschläge des Herrn C. von Schmidtz beförderte Sendungen »mit dem schönen Titel Oovtrabbavdo bezeichnet«, während Kollege v. Schmidtz behauptet, ich hätte sie so genannt. Was ich gesagt habe, verantworte ich in jedem Punkte, da ich gewöhnt bin, mich nur auf Grund unumstößlicher Tatsachen zu äußern. Ich bitte Herrn v. Schmidtz, sich ein Exemplar des oben genannten Regolamento (Liblioteea. legale No. 606, prerro cevt. 60) anzuschaffen und durchzulesen, wie ich es vor der Einsendung meines Artikels getan habe; er wird dann finden, daß der ange zogene Artikel 310 unter dem Hauptabschnitt IX, der den Titel -6ovtra.bba.vdo« führt, steht (S. 68), und daß Artikel 312 alle Ob jekte, für die eine Ausfuhrtaxe zu entrichten gewesen märe, als .Oontrabdaaäo- ansiehl, wenn sie sich dieser ^entzogen halten, und Florenz, den 11. Dezember 1904. Leo S. Olschki. Kautschuk-Kopicrblätter. (Vgl. Nr. 294 d. Bl.) Seit Jahren sind bei mir solche Kopierblätter im Gebrauch, ohne daß sich Schimmelbildung eingestellt hätte. Wenn diese, vielleicht infolge besonderer Umstände, doch eintritt, so möchte ich als Versuch vorschlagen, dem Wasser in ganz geringer Menge Karbolsäure zuzusetzen. Bei Tinten z. B., die große Neigung zur Schimmelbildung zeigten, habe ich mit diesem einfachen Mittel durchaus befriedigende Resultate erzielt. Ii. I>.
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