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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.09.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-09-02
- Erscheinungsdatum
- 02.09.1903
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- Deutsch
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^ 203, 2. September 1903. Amtlicher Teil. 6691 vorr />r6/trr/rr^ice/'/esn rrricr C. H. Beck sche Vcrlagsbuchh. in München. Koppmami, Clem. v.: Kommentar zum Militär-Strafgesetzbuch f. das Deutsche Reich. 3. Ausl., bearb. v. Or. G. Weigel. 2. Lsg. (S. 129-256.) gr. 8°. n. 2. 80 I. Bcnshcimer's Verlag in Mannheim. Oeser, M.: Geschichte der Stadt Mannheim. 11. Lsg. (S. 353 —384 m. Abbildgn. u. 2 Taf.) gr. 8". u. —. 50 Gebrüder Borntraeger in Leipzig. 3rrst's botanisvlisr labrssbsrivbt. 8rsA. v. X. Lebumann. 29. .IsXi'A. (1901.) 2. ^btb. 5. Bskt. (8. 641-800.) gr. 8°. n.n. 8. 50 — äassslbs. 30. labrg. (1902.) 1. ^.btlg. 3. Uskt. (8. 321—480.) gr. 8". n.n. 8. 50 Herderschc Bcrlagsh. in Frcibnrg i. B. Herder's Konversations-Lexikon. 3. Ausl. 40. Heft. (2. Bd. VII S. u. Sp. 1697—1760 m. Abbildgn. gr. 8°. n. —. 50 Verzeichnis künftig erscheinender Giicher, welche in dieser Nummer zum erstenmale angekündigt sind (Zusammengestellt von der Redaktion des Börsenblatts.) A—Umschlag. Theatcrvcrlag Eduard Bloch in Berlin. 6698 Harlan, Schule des Lustspiels. 2. Ausl. 3 geb. 4 Rich. Eckstein Nachfolger (H. Krüger) in Berlin. 6700/01 8ir äoüv llstvlikks^s Romans. Usus läslsrangsausgabs. 1. Bisks- rung. 30 A I. Engclhorn in Stuttgart. 6706 Mslsgari, Gefeit. (Engelhorns allgemeine Romanbibliothek. 20. Jahrgang, Band 4.) 50 geb. 75 Theodor Fröhlich in Berlin. Deutscher Schülerkalender. 1904. Geb. 1 6697 H. Hacfscl Verlag in Leipzig. 6705 Eitzen, Verkehrsdeutsch und — verkehrtes Deutsch. 2 H. Hartung L Sohn in Leipzig. 6707 8ebiIIivg, Bis dallenstsinlrranlrüsit. 1 ^ 80 A Rrasvlrsl, 8planelinol. Vorträgs 6—13. 2 Lorntrasgsr, Uiätvorsolirittsn kür 6ssuncls unä Lranlrs. 4. Enk ings. 2 C. A. Kochs Verlag lH. Ehlers) in Dresden. 6707 Xrnsgsr anä 8mitü, Lnglisü-Ksrman Oonvsrsation-öoolr. 8tsik brosob. 1 20 -ß. Houspraoblioüs ^.bbanälungsn. Uskt 13. 2 ^ 20 Carl Ernst Poeschel in Leipzig. Der Lankmann-Xalsnäsr 1904. 40 6704 6698 Georg Reimer in Berlin. Pfleidcrer, Das Christusbild. 1 60 A Völliger, Drei ewige Lichter. 2 Friedrich Schirmer in Berlin. 6702 »Dies Blatt gsüört äsr Uauskrau!« 18. llalrrgang, I. ()uai-tal. 1 ^ 75 4 Schmidt <L Spring in Leipzig. 6699 Diederich, Von Gespenstergeschichten, ihrer Technik und ihrer Literatur. 4 geb. 5 Ferdinand Schöningh in Paderborn. 6706 Rintelen, Die kirchenpolitischen Gesetze Preußens und des Deutschen Reiches. Kart. 1 Hermann Seemann Nachfolger in Leipzig. 6708 8triväbsrg, 8eüvsUsr UovsIIsv. 2 ^ 50 gsb. 3 50 Hngo Steinit; Verlag in Berlin. 6704 Xorstsv, IVas muss man in Italien gsssbsn babsn? 1 Verlag der -Sociale Rcvuc Kr. I. Bnrg in Esten. 6703 Burg, Lontrovsrs-Bsxilron. XonksssiovsIIs 8trsitkragsn ^visoüsn Xatbolilrsn unä Brotsstantsn. 1. Bisksrung 60 Vcrlagsanstalt norm. G. I. Manz in Regensburg. 6703 Brecligsr unä Xatsobst 1904. (54. äabrgang.) Uskt 1. Bpüsuranlrsn 1903 04. (14. äabrgang.) Uskt 1. Friedr. Viewcg <L Sohn in Brannschwcig. 6704 Nsxsrs äaürbuoü äsr 6bsmis. Olsnsralrsgistsr über äis äaür- gängs 1891 bis 1900. 10 gsb. in Bsinv. 11 in Halb krank 12 Nichtamtlicher Teil. Verlagsrechtliche Verhältnisse in Österreich. Von vr. Karl Scharfer. Alle Rechte Vorbehalten. Die Verlagsverhältnisse in Österreich sollen — so schreibt ein Wiener Verleger — durch die Zeitverhältnisse so ungünstig beeinflußt sein, daß es gegenwärtig leider viel leichter sei, ein Buch zu schreiben, zu drucken und zu ver legen, als auch nur fünf Exemplare davon zu verkaufen; sicher beim Verlegen seien nur die Herstellungskosten, sonst nichts. Ein weiterer Grund, der die Autoren abhält, insbe sondere die deutschen Autoren, ihre Werke in Österreich zu verlegen, ist aber seit Ausscheiden Österreichs aus dem engern Staatsverband mit Deutschland der, daß Österreich eins der wenigen Länder deutscher Zuuge ist, das — es klingt fast unglaublich — noch kein eigenes kodifiziertes Verlags recht besitzt. Alles, was darauf Bezügliches gesetzlich vor handen ist, findet sich in sechs Paragraphen des zu Anfang des vorigen Jahrhunderts kodifizierten österreichischen allge meinen bürgerlichen Gesetzbuchs (HZ 1164—1168 u. 1171) vor. In diesen wenigen zum großen Teil veralteten Be stimmungen wird das verlagsrechtliche Verhältnis zwischen Urheber und Druckvervielfältiger nur sehr oberflächlich be handelt, und in Österreich ist man sich darüber einig, daß diese wenigen Rechtsbestimmungen über das Verlags verhältnis längst nicht mehr ausreichen, geschweige denn als Basis für ein Verlagsgeschäft erheblicher Natur dienen können. Es erscheint daher dringend geboten, daß Öster reich nach dem Vorbilde andrer Staaten sobald als möglich sich zur Kodifikation eines Verlagsgesetzes imJnteresse der Hebung seines eigenen Buch- und Kunstverlags und der Belebung seines literarischen Verkehrs mit Deutschland und dem Ausland entschließt. Einer Belebung des Verlagsgeschäfts ist aber auch in Österreich der weitere Umstand nicht förderlich, daß Österreich bis heute beharrlich den Beitritt zur internationalen Berner Konvention verweigert hat. Gerade bei einem Lande, das im übrigen mit Deutschland und vielen Konventionsstaaten in so reger wirtschaftlicher und wirtschaftspolitischer Be ziehung steht, muß dies doppelt auffallen. Zwar hat sich Österreich im Jahre 1895 dazu entschlossen, sein Urheber recht umzugestalten und zu modernisieren, allein das am 26. Dezember 1895 erlassene Gesetz zum Schutz der Werke der Literatur, Kunst und Photographie, wenn es auch als ein Fortschritt in der Gesetzgebung an sich bezeichnet werden kann, steht heute — nach kaum acht Jahren — nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Es weist eine nicht geringe Zahl 888*
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