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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.10.1904
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.10.1904
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- Deutsch
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250, 26. Oktober 1904. Nichtamtlicher Teil. 9291 bürgerlicher Offizier so behandelt werde wie der Leutnant Winkler in dem Buch, könne es gar nicht geben. In den Offizierkorps gebe es nur das Wort -Kamerad«. Den Blättern aller Parteien sei cs aufgefallen, wie gehässig das Buch geschrieben sei. Es sei geradezu unerhört! Schon seit Dezennien würden in Witzblättern die Offiziere als Kretins und Idioten hingestellt; der Noman stelle sie aber noch viel tiefer. Es würden darin nicht einzelne, sondern ein ganzer Typus in empörender Weise ohne alle Be rechtigung an den Pranger gestellt. Es handle sich bei diesem Buch nicht um eine künstlerische Arbeit, sondern um eine etwas flüchtig hergestellte Anklageschrift, die geradezu empörend sei. Staatsanwalt Lieben ow hält die drei Angeklagten der Be leidigung des deutschen Offizierkorps im Sinne der §§ 185 und 186 für schuldig. Der Kriegsminister v. Einem habe sich nicht erst durch die Sozialdemokraten zur Stellung des Strafantrags drängen lassen, sondern schon am 20. Februar Schritte bei der Staatsanwaltschaft getan in der Richtung, ob gegen das Buch und seinen Verfasser wegen Verächtlichmachung von Staatsein- richtungcn vorgegangen werden könnte. Daß es sich um eine Schmähschrift sondergleichen handle, habe jeder objektive Beurteiler, auch die Presse aller Schattierungen anerkannt. Im Reichstag sei Tendenz. Der Noman sei si?voller Verleumdung, wie kaum je ein andres Buch. Die adligen Offiziere sollten getroffen werden; des halb sei der Rahmen des Romans der Garde entnommen. Die Gardeoffiziere würden als Gecken und Narren geschildert, die vor Eitelkeit platzten, in den Künsten der Verführung groß seien, die Jagd nach reichen Erbinnen anstellten, hazardierten, aber absolut kein ernstes Streben hätten. Sie würden hingestellt als Mädchenjäger von fast brutaler Roheit, als liederliche, ver lumpte, sittlich tief stehende Menschen. Nicht ein einziger einwandsfreier, tüchtiger Vertreter des Offizierstandes trete in dem Roman auf. Das Bild sei ein völliges Zerrbild; der Angeklagte male geradezu schauderhafte Bilder von dem Leben im Offizierskorps. Die Absicht der Beleidigung gehe schon aus dem Titel hervor, mit dem die adligen Offiziere verhöhnt werden sollten. Hätte der Angeklagte Graf Baudissin Mißständen abhelfen wollen, so hätte es dazu andre Wege gegeben. Er als Angehöriger der Armee hätte wissen müssen, daß seine Kritik auf unsre Offiziere nicht zutreffe, daß eine solche Veröffent lichung ein vaterlandsgefährliches Unternehmen sei. Er sei schon gewarnt worden, als er seinerzeit das Feuilleton »Der Leutnants hund« veröffentlicht habe. Auch die Mitangeklagten hätten sich der Beleidigung schuldig gemacht. Der Verkauf nach Wien nach der in Berlin erfolgten Beschlagnahme sei eine Verhöhnung der staatlichen Autorität. Der Staatsanwalt beantragte gegen den Grafen Baudissin 1500 ^ Geldstrafe, gegen die Mitangeklagten wegen der Beleidigung je 750 ^ Geldstrafe und wegen Vergehens gegen § 28 des Preßgesetzes je 250 Geldstrafe, außerdem Publi kationsbefugnis für den Kriegsminister. Die Verteidiger Rechtsanwalt Paul Alexander-Katz und Rechtsanwalt Stein suchten die Anklagepunkte und Ausfüh rungen des Staatsanwalts zurückzuweisen und führten in juristi scher Beziehung aus, daß in keiner Weise der Angeklagte, der seit sehr langer Zeit in Sachsen wohne, gerade preußische Verhältnisse im Auge gehabt habe und daß somit der preußische Kriegs minister zur Stellung des Strafantrags nicht legitimiert sei. Der Gerichtshof verurteilte wegen Beleidigung den Ange klagten Grafen Baudissin zu 300 ^ Geldstrafe, den Angeklagten vr. Janke zu 200 ^ Geldstrafe. Der Gerichtshof hat ferner auf Unbrauchbarmachung aller Exemplare des Buchs, der Platten und Formen erkannt und dem Kriegsminister die Publikations befugnis zugesprochen.— Frau vr. Janke wurde von der Anklage Preßgesetzes wurden die Angeklagten vr. Janke und Frau vr. Janke zu je 200 Geldstrafe verurteilt. — Der Gerichtshof war der Ansicht, daß in dem Roman objektiv Beleidigungen der preußischen Offiziere nur gegen einzelne Personen, sondern gegen die Armee als Ganzes. Der Roman sei ein Tendenzroman, und zwar schlechter Tendenz. Der Gerichtshof habe aber angenommen, daß Graf Baudissin nicht ein niedriges Motiv geleitet habe, nicht das In teresse des Gelderwerbs und das Bestreben, eine gute Konjunktur auszunutzen, sondern daß er sein Buch in ernster Weise habe halten wollen, sich aber bei seiner Abfassung zu sehr von seinen Citochromie. — Ein bisher nicht bekanntes, angebliches Jugendwcrk Dürers, ein Christuskopf mit der Dornenkrone, ist von der Graphischen Kunstanstalt vr. E. Albert L Co. in München und Berlin in citochromischem Vierfarbendruck reproduziert worden. Es wird versichert, daß der Auflagendruck, dem das Blatt angehört, bis in die kleinsten Details originalgetreu sei, und wohl als ein Triumph der Buchdruckpresse angesehen werden könne. Wieweit presse gedruckt wurde, und daß wir somit zwei bedeutungsvollen graphischen Fortschritten, die Erfindungen vr. Alberts sind, der Citochromie und den Reliefklischees, darauf begegnen. I'ü. 6. Verbotene Druckschriften. — Durch Beschluß des K. Amts gerichts Johannisburg (Ostpreußen) vom 18. d. M. ist folgende polnische Druckschrift beschlagnahmt worden: vow8ta.ni6 I§a.roäcnvo 1863 i. 1864 r. prL02 Lol63la.^vL viwLno^Z- 31. III11^ ..-3 IM I-I Slroszksetz- Große Zeitungs-Auflage. — Die -Berliner Morgenpost«, die im Verlag von Ullstein L Co. in Berlin erscheint und erst seit sechs Jahren besteht (ihre erste Nummer erschien am 20. Sep tember 1808), teilt in ihrer Nr. 250 vom 23. Oktober 1904 mit, Beleg veröffentlicht sie ^in dieser Nummer die Beglaubigung des gerichtlichen Bücherrevisors Emil Huschte vom 22. Oktober 1904. Danach hat die Berliner Morgenpost 303 122 zahlende Abonnenten. Zuwendungen an die Presse. — Das Bureau der soeben geschlossenen »Internationalen Kunst- und Großen Gartenbau- Ausstellung 1904- in Düsseldorf hat unter dem Vorsitz des Ge- und des überaus uneigennützigen Wirkens der Presse für das Gelingen der Ausstellung von 1902 beschlossen, zugunsten der Presse aus dem Uberschuß der Ausstellung folgende Zuwendungen zu machen: 1. der Pensionsanstalt deutscher Journalisten und Schriftsteller in München 3000 ./k, 2. der Pensionskaffe des Vereins zur Pflege der katholischen Presse in Berlin mit der Aufgabe der Zuwendung an die rheinisch-westfälischen Mit glieder ebenfalls 3000 3. dem Verbände der rheinisch-west fälischen Presse 6000 Vierfarbendruck und Chromolithographie. — Die Druckfarbenfabrik von Gebr. Jäneckc L Fr. Schneemann in die Aufmerksamkeit aller Angehörigen^ des Buchgewerbes auf sich zu lenken. Dieses Doppelplakat, oder richtiger die beiden Plakate des angegebenen Formats reproduzieren den gleichen Gegenstand, man nun beide Blätter, so muß man in der Tat staunen über die großartige Leistung des Vierfarbendruckes, die allerdings an Lebhaftigkeit einiger Farbentöne das chromolithographische Blatt nicht erreicht, die aber gleichwohl durch satte Tiefe und reine Schönheit hochgehende Ansprüche befriedigen wird. Und nicht nur die Minderzahl von 9 Platten ist von schwerwiegender Bedeutung, sondern auch die relative Schnelligkeit ihrer Her stellung auf der Buchdruckschnellpresse mit ihrer mehr als doppelten Leistungsfähigkeit gegenüber der lithographischen Schnellpresse. Daß die Farben der Fabrik Gebr. Jänecke L Fr. Schneemann auf beiden Blättern in glänzendster Weise zur Geltung kommen, braucht bei dieser Firma nicht besonders betont zu werden. 'I'ü. 6. Max Kling er-Ausstellung. — Wie hier schon erwähnt worden ist, bringt Pietro Del Vecchio's Ausstellung für Kunst aller Art und Zeit in Leipzig gegenwärtig in seinem neuen Graphischen Kabinett eine Klinger-Ausstellung. Diese Ausstellung enthält alle neun Blätter der Radierungsfolge -Vom Tode. II-, wohl der bedeutendsten aller Klingerschen Radierungsfolgen. Wie gesucht diese Blätter von Sammlern sind, zeigen ihre hohen Preise. Weiter enthält diese Ausstellung die herrlichen Blätter aus der 1220*
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