Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.10.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.10.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19041026
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190410263
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19041026
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1904
- Monat1904-10
- Tag1904-10-26
- Monat1904-10
- Jahr1904
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 250, 26 Oktober 1904. Nichtamtlicher Teil. 9289 Verhandlungen in Berlin, den engern Zusammenschluß zwischen Verlag und Sortiment, hervorgerufen durch das Biichersche Buch und durch die Gründung des Akademischen Schutzvereins. Er schloß seinen interessanten Bericht mit den Worten: »Mehr denn je haben wir gerade in der Jetztzeit im Buchhandel Einigkeit und genossenschaftlichen Geist not wendig. Zusammenschluß der einzelnen Mitglieder inner halb der Octsvereine und Zusammengehen dieser innerhalb der Kreisvereine ist in unserm Buchhandel leichter als auf andern gewerblichen Gebieten zu erreichen, denn wir besitzen einen Ladenpreis und einen Rabatt. Unsre Kreisvereine haben unter Führung unsers bewährten Börsenvereins-Vor- standes, dem der wärmste Dank für seine große Mühewaltung seitens aller deutschen Buchhändler gehört und auch sicher ist, nur das eine Ziel, das allgemeine Wohl unsers Standes zu hüten und zu fördern. Möge der Mitteldeutsche Buch händler-Verband dieser hohen Aufgabe sich stets bewußt sein.« Punkt 2 der Tagesordnung brachte uns »Kassen bericht und Voranschlag für 1904/05-, zu dem der Schatzmeister Herr Hermann Qu asthoff-Mainz das Wort ergriff. Wir können uns hier mit der Mitteilung begnügen, daß die finanziellen Verhältnisse des Verbandes im all gemeinen befriedigende sind. Bei Punkt 3: Neuwahl des Vorstandes, wurde auf Vorschlag unsers Ehrenvorsitzenden Moritz Abendroth- Frankfurt a/M. der alte Vorstand einstimmig wiedergewählt und erklärte dieser, sein arbeitsreiches Amt vorläufig auf die Dauer eines Jahres weiterführen zu wollen. Punkt 4 der Tagesordnung, betreffend Zugabe von Schülerkalendern, hatte längere Ausführungen und leb hafte Beteiligung der Anwesenden an der Debatte zur Folge. Es gelangte schließlich gegen eine Stimme folgender Be schluß zur Annahme: »Bei Verkäufen von Schulbüchern ist die Zugabe sowie die vorherige und nachherige Verteilung von Schüler- kalcndern und Verkaufsgegenständen jeglicher Art unter allen Umständen verboten. (Ausgenommen sind einfache Stundenpläne.) - Punkt 5 und 6 (etwaige Anträge seitens der Mitglieder, resp. Besprechung weiterer geschäftlichen Angelegenheiten) wurden verhältnismäßig schnell erledigt, da nichts besonders Wichtiges vorlag. Der Vorsitzende schloß die Verhandlungen gegen 2V. Uhr. Hierauf wurde — ebenfalls im Kurhause — das gemeinschaftliche Mittagessen eingenommen. Das vorzügliche Mahl und die nicht minder guten Weine trugen sehr zur Belebung der allgemeinen fröhlichen Stimmung bei, die noch durch verschiedene humoristische Ansprachen gewürzt wurde. So hielt u. a. Kollege Petters-Heidelberg eine launige Rede auf seinen früheren vierjährigen Aufenthalt in Wies baden als Gehilfe bei Jurany L Hensel und gab dabei auch seine Erinnerungen an im alten Kurhause verlebte fröhliche Stunden zum besten. Er hielt die Lachmuskeln der Zuhörer in beständiger Tätigkeit und schloß seine Ausführungen mit einem Anruf der Mildtätigkeit, dem auch von allen Seiten gern stattgegeben wurde. Später wurde ein allgemeiner Spaziergang durch die Nerotal-Anlagen auf den Neroberg unternommen, und hieran schloß sich abends ein Abschiedstrunk im Ratskeller, der die Teilnehmer noch lange beisammenhielt. Erst in später Stunde trennte man sich mit aufrichtiger Befriedigung über das Gebotene und mit dem Wunsche: »Auf Wiedersehen im nächsten Frühjahr in der Main-Metropole. - Arthur Venn. Erfindungsschutz und Urheberrechtsschutz. Die Unterhandlungen, so wird halbamtlich mitgeteilt, die zwischen der Reichsregierung und der Schweiz zum Zwecke des Abschlusses eines Handelsvertrags im Gange sind, stießen auf ein großes Hindernis, nämlich auf den mangel haften Erfindungsschutz der Schweiz. Die schweizerische Gesetzgebung über Patentierungen kennt keinen Schutz für Verfahren, und diesen Zustand macht sich die schweizerische Industrie auf Kosten der deutschen zunutze. Es ist eine alte und auch durchaus wohlbegründete Klage der rheinischen Industrie in Deutschland, daß sie durch die Schutzlosigkeit, die bezüglich ihrer in der Schweiz besteht, schwer beein trächtigt wird, und man hat es deshalb an eindringlichen Vorstellungen an die Reichsregierung nicht fehlen lassen, damit diese gelegentlich der Regelung der Handelsvcrtrags- beziehungen zwischen den beiden Staaten ihren vollen Ein fluß aufbiete, um diesem wenig befriedigenden Zustand ein Ende zu bereiten. Hierzu scheint die Reichsregierung mit anerkennens werter Energie denn auch entschlossen und gewillt zu sein. Es wird bereits deutlich darauf aufmerksam gemacht, daß Deutschland sich gegebenenfalls veranlaßt sehen werde, Repressivzölle gegenüber solchen Waren einzuführen, die durch ein außerhalb des Schutzes liegendes Verfahren hergestellt werden, sofern nicht der Schweizerische Bundes rat sich verpflichten wird, die Abänderung des gelten den Patentgesetzes insoweit binnen einer bestimmten Frist der Volksbeschlußfassung zu unterbreiten. Hierauf wird man es aber seitens der Schweiz wohl eben sowenig ankommen lassen wollen, wie auf den Abbruch der Verhandlungen überhaupt, und da überdies in der Schweiz selbst schon längst eine starke Strömung zugunsten der Umgestaltung, Ausdehnung und Erweiterung des Patent schutzes besteht, so läßt sich wohl mit Bestimmtheit voraus sehen, daß der bestehende Rechtszustand in verhältnismäßig kurzer Zeit bezüglich dieses Punktes geändert werden wird. Die Freunde des Urheberrechtsschutzes und seiner Erweite rung werden diesen Ausbau der auf den Schutz der gewerblichen Eigentumsrechte bezüglichen Befugnisse gewiß mit Anerkennung und neidloser Genugtuung begrüßen; aber sie werden die Frage aufwerfen, ob denn das Reich nicht imstande sei, für die Ausbildung des internationalen Urheberrechtsschutzes gegenüber den Bereinigten Staaten von Amerika eben soviel zu erreichen, wie es gegenüber der Schweiz bezüglich der Entwicklung des Erfindungsschutzes erreicht hat, und diese Frage muß wohl dahin beantwortet werden, daß allerdings dem Reich die Machtstellung hierzu nicht fehlt. Der Wider stand gegen einen wirksamen, auf den Schutz der Verfahren sich erstreckenden Erfindungsschutz ist an und für sich in der Schweiz wohl so stark und verbreitet gewesen, wie der Widerstand in den Vereinigten Staaten gegen den Urheberrechtsschutz, und das ist ohne weiteres begreif lich. So bedeutend auch die Summen sind, die den deutschen Urhebern und Buchhändlern durch die literarische Freibeuterei in den Vereinigten Staaten von Amerika entzogen werden, — bei der Schutzlosigkeit der Verfahren in dem Gebiet der chemischen Industrie handelt es sich doch noch um ganz andre Werte, und demgemäß auch um ganz andre Verluste. Die Energie der Reichs regierung, die den Widerstand der Schweiz gegen die Revision dieses Teils ihrer Gewerbegesetzgebung zu überwinden ver stand, wäre wohl auch in der Lage, über die Hindernisse zu triumphieren, die in den Vereinigten Staaten gegen die Beseitigung der Rechts- und Schutzlosigkeit fremder Urheber und Verleger noch vorhanden sind. Es ist schon früher darauf aufmerksam gemacht worden, ISLO
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder