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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.09.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-09-16
- Erscheinungsdatum
- 16.09.1904
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- Deutsch
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7748 Nichtamtlicher Teil. ^ 216, 16. September 1904. Mitteilung ihres Inhalts auf den menschlichen Geist an regend einwirken. Als Erzeugnisse der Industrie im Sinne des § 5, Absatz 3, des Gesetzes vom 26. Dezember 1895, RGB. Nr. 197, können sie sonnt nicht angesehen werden. Das gleiche gilt aber laut Gutachtens des Sachver ständigenkollegiums auch hinsichtlich der Postkarten, auf denen die Brundageschen Bilder in chromolithographischem Wege reproduziert wurden. Wohl haben dieselben auch einen praktischen Gebrauchswert; allein dies schließt an und für sich den Urheberschutz noch keineswegs aus. Entscheidend ist auch hier, ob sie neben der praktischen Zweckbestimmung auch bloßen Mitteilungszwecken dienen, also nebstbei auch eine objektive Zweckbestimmung haben. Sicherlich trifft letzteres dort zu, wo das auf der Postkarte angebrachte Bild zur Hauptsache wird, wo also der Gebrauch derselben dem Empfänger nicht bloß eine Korrespondenz ver mitteln, sondern ihn auch zur Betrachtung des Bildes selbst anregen soll. Hier tritt der Gebrauchszweck der Postkarte zurück und ihr Bildcharakter hervor. Dies aber ist bei den von der Privatklägerin in Form von Postkarten heraus- gegebenenen Chromolithographien der Bilder von Franees Brundage in hervorragender Weise der Fall. Das Gut achten des Sachverständigenkollegiums sagt mit Recht: »Das sind keine dekorierten Postkarten mehr, sondern Bilder in Postkartenformat, bei denen bloß die mit dem Adreßformular der Postkarte versehene Rückseite kundgibt, daß sie als Post karten fungieren wollen.« Es kann demgemäß nicht zweifelhaft sein, daß die Voraussetzungen des im § 5, Absatz 3, des Gesetzes vom 26. Dezember 1895, RGB. Nr. 197, statuierten Verlustes des Urheberschutzes nicht vorhanden waren, ein nach §51 des zitierten Gesetzes strafbarer Tatbestand allerdings vorlag und somit bei richtiger Gesetzesanwendung der von der Kunst druck- und Verlagsanstalt »Wezel «L Naumann« gegen Robert und Artur F. eingebrachten Anklage Folge zu geben war. Angesichts dessen mußte über die von der General- prokuratur erhobene Nichtigkeitsbeschwerde, zur Wahrung des Gesetzes im Grunde des § 292 StPO, in obiger Weise er kannt werden. Kleine Mitteilungen. Photographische Ausstellung im Deutschen Buch- gewerbehause zu Leipzig. — In der Gutenberghalle des Deutschen Buchgewerbehauses zu Leipzig hatte sich am Vormittag des 14. d. M. eine ansehnliche Versammlung eingefunden, an der auch die Vertreter der Staats- und Stadtbehörden teilnahmen, um die unter dem Protektorat Seiner Majestät des Königs von Sachsen stehende große Photographische Ausstellung des Sächsischen und Thüringischen Photographenbundes festlich zu er öffnen. Die Eröffnung erfolgte nach einer Ansprache des Vor- sitzendrn des Ausstellungs-Ausschusses, Herrn Hofphotographen Felix Naumann, durch den Bürgermeister Herrn vr. Dittrich in Vertretung des Oberbürgermeisters. An den festlichen Akt schloß sich ein Rundgang durch die Ausstellungsräume an. Das Recht der Presse zur Kritik. — Der Inhaber eines Versandgeschäfts schickte an zahlreiche Familien ein Zirkular, in dem er feinsten Blütenhonig anpries und dem Adressaten die Zusendung einer Büchse dieses Honigs ankündigte, falls er sich nicht auf der beiliegenden frankierten Postkarte die Zusendung verbäte. Gegen diese Geschäftspraxis wandte sich in scharfen Worten der Redakteur N. einer in Hamm i. W. erscheinenden Zeitung. Der Inhaber des Geschäfts fühlte sich durch die Worte «unedle Dreistigkeit« und »unverschämtes Geschäftsgebahren« ver letzt und verklagte den Redakteur wegen Beleidigung. Nunmehr hat jedoch der Strafsenat des königlichen Oberlandesgerichts zu Hamm, wie schon die Vorinstanzen, auf Freisprechung des Redakteurs erkannt, indem er ihm den Schutz des § 193 des Strafgesetzbuchs zuerkannte. Das Gericht führte dabei aus. ein allgemeines Recht der Presse, vermeintliche Übel stände öffentlich zu rügen, bestehe nicht, doch stehe es einem Redakteur frei, die Interessen seiner Leser wahrzunehmen, die ihn kunft von dieser Belästigung des Publikums Abstand zu nehmen. Post. — Postpakete nach China werden bis zum Gewicht von 5 nach allen denjenigen Orten zur Beförderung ange nommen, in denen sich eine deutsche, britische oder französische Postanstalt befindet; außerdem für die Truppen der ostasiatischen Besatzungsbrigade ohne Rücksicht darauf, ob sich am Bestimmungs ort eine deutsche Postanstalt befindet oder nicht. Nach andern Postanstalt in China frankiert werden. Von dort erfolgt die Beförderung durch die chinesische Postverwaltung auf Gefahr des Absenders gegen Einziehung des chinesischen Portos vom Empfänger. (Leipziger Zeitung.) Aus dem Antiquariat. — Die wertvolle Bibliothek des kürzlich verstorbenen Professors der Chirurgie an der Universität Berlin vr. Erich Ben necke ist in den Besitz der Firma Speyer L Peters in Berlin übergegangen. Versicherungskassen der Buchhandlungsgehilfen in Paris. — Am 10. August d. I. hat die »Soeiete cke seeonr» wutusls cke8 emplo^ös en librairie cke ?ari8- im Hause des »Oerels Gesellschaftskapital hat sich im letzten Jahre um 17 883 Fres. 13 Cts. vermehrt und betrug am 30. Juni 1904 328 194 Frcs. 57 Cts. Neben 137 Ehrenmitgliedern zählt die Gesellschaft 388 an der Versicherung beteiligte Mitglieder. 22 von letzteren beziehen eine Altersunterstützung von 100 bis 222 Frcs. Vom internationalen Presse-Kongreß. — Der Inter nationale Presse-Kongreß in Wien verhandelte am 12. d. Al. nach einem Referat des Präsidenten Singer über die Würde der Presse und die Schaffung von Standesgerichten. Nach lebhafter Debatte wurde einstimmig der zu diesem Punkt vom Präsidenten Singer vorgeschlagene Text angenommen und das Zentralbureau beauftragt, zur Errichtung von Standesgerichten zu schreiten, damit sie schon im nächsten Kongreßjahr in Tätigkeit treten können. Abends fand beim Ministerpräsidenten vr. von Körber ein glänzend verlaufener Empfang zu Ehren des Kongresses statt. An dem Feste nahmen teil Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit Erzherzog Rainer, die Mitglieder des diplomatischen Korps, darunter der deutsche Botschafter Graf von Wedel, die gemein samen Minister und die österreichischen Minister, die obersten Hof- und Staatswürdenträger und viele Abgeordnete. »Eule«, freier Verein jüngerer Buchhändler in Leipzig. — Am Sonntag den 18. September, abends von 6 Uhr ab, begeht der Verein »Eule« in Leipzig im »Hotel Fürstenhof« (gegenüber dem Alten Theater) sein siebentes Stiftungsfest, be stehend in Vorträgen und Ball. Zu Ehren der bereits am Vor abend von auswärts eintreffenden Kollegen geht dem Fest am Sonnabend den 17. September eine Begrüßungsfeier, verbunden mit Festkommers, voraus, die von 8 Uhr ab im »Gesellschaftshaus Johannisthal« (gegenüber dem Deutschen Buchhändlerhause) abge halten werden wird. Kollegen von nah und fern sind zu beiden Veranstaltungen willkommen. Da der Allgemeine Deutsche Vuch- bandlungsgehilfen-Vcrband am Mittag desselben Sonntags zur 29. Hauptversammlung in Leipzig tagt, so bietet sich durch dieses Zusammentreffen auch den Verbandsmitgliedern angenehme Ge- Leipziger Kollegenschaft zu verleben. -e-. Pädagogische Zentralbibliothek. — Die Pädagogische Zentralbibliothek (Comenius-Stiftuny) in Leipzig ist gegen wärtig in bezug auf Umfang die größte pädagogische Bibliothek neue Bibliotheksgebäude in der Schenkendorfstraße zu Leipzig, das zu Ostern nächsten Jahres seiner Bestimmung übergeben werden soll, ist zur Aufnahme von 300000 Bänden eingerichtet. Gegenwärtig hat die Comenius - Stiftung über 110000 Bände. Der Neubau dürfte nach der bisherigen Entwicklung der Biblio thek auf vier bis fünf Jahrzehnte ausreichen. Für die Möglichkeit weiterer Ausdehnung des Baues ist durch die Größe des Grund stücks, das die Errichtung eines Hintergebäudes zuläßt, gesorgt.
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