7362 Künftig erscheinende Bücher. 206, 5. September 1904. versäumen Sie nicht M vestellung auf Fttillgei- und Katechet" sr iMgang. wieder ^ibt uns der Ablauf eines weiteren Jahrganges unserer Zeitschrift „Prediger uncl l^stecket" Gelegenheit, Ihnen für das bisher dieser Zeitschrift entgegengebrachte Interesse unseren verbindlichsten Dank auszusprechen. !Nit Vergnügen können wir konstatieren, daß dank der sehr anerkennenswerten Verwendung seitens des Sortimentsbuckbandels der Abonnentenstand stetig im wachsen begriffen ist. Der „Prediger unci kiatcckel" erfreut sich infolge seiner unbestrittenen Gediegenheit und Beliebtheit einer überaus leichten Absatz fähigkeit. Die erfreuliche Tatsache, daß derselbe jetzt in den 55. Jakrgang tritt, ist ein glänzender beweis für seine Bewährtheit. Ls bedarf deshalb keiner besonderen Empfehlung mehr. graiü-k'Mpeltte Durch die vielen und eingehenden Bücherbesprechungen, die in dieser weitverbreiteten Zeitschrift erscheinen, finden Sie gerade bei den Seelsorgern stets dankbare Bücherkäufer, schon dies lohnt die Bemühungen einer umfassenden Versendung von Prospekten und Probeheften behufs Gewinnung neuer Abonnenten, die sicher auch gute Kunden werden. Ihren Bedarf wollen Sie ehestens am besten ckirekt per Post auf beiliegendem Zettel aufgeben, damit wir tunlichst aÜe wünsche berücksichtigen können. hochachtungsvoll! Oerlagsanslalt vorm. 6. Manf in ftegensburg. Die Mdteordliung für die Uheinpromn; vom sö. Mai s856 in ihrer durch die neueste Gesetzgebung bedingten Fassung. Zum praktischen Gebrauche dargestellt und erläutert Gerichtsasseffor a. D. vr. jur. Carl Vigrlius, — — In biegsamem Ganzleinenband 5 ^ 75 H. ---- —— In Rechnung 250/g, bar 33*/,o/o, Freiexemplare 13/12. Durch die Verwaltungsorganisationsgesetze, sowie durch die neuere und neueste Gesetzgebung sind die ursprünglichen Vorschriften der Rheinischen Städteordnung wesentlich modifiziert und zum Teil sogar gänzlich außer Kraft gesetzt worden. Die Handhabung des bestehenden Rechts ist infolge dieses Umstandes für den Praktiker in nicht geringer Weise erschwert und die Über sichtlichkeit des derzeitigen Rechtszustandes erheblich beeinträchtigt worden. Dazu kommt, daß zu den gesetzlichen Vorschriften eine äußerst umfangreiche Rechtsprechung, sowie seitens der Zentralbehörden eine größere Anzahl von Ausführungsanwcisungen, Erlassen und Verfügungen ergangen ist, deren Kenntnis für jeden Verwaltungsbeamten unerläßlich ist. Mit Rücksicht hieraus ist der Verfasser vor allem bestrebt gewesen, diesen Kommentar möglichst vollständig zu gestalten, d. h. einerseits demselben alle ein schlägigen Gesetze, Verordnungen, Ministerialerlasse u. dergl., und zwar, soweit angängig, wörtlich einzufügen, anderseits auch die gesamte bis in die jüngste Zeit hineinreichende Literatur und Judikatur heranzuziehen. Um die Übersichtlichkeit zu erhöhen und um die Möglichkeit einer schnellen und leichten Orientierung über die gesamte Materie zu geben, sind die einschlägigen Gesetzesbestim mungen, Ministerialerlasse u. dergl. in lateinischen, die eigentlichen Erläuterungen in deutschen Lettern gedruckt. Ein ausführlicher, auf wissenschaftlicher Grundlage beruhender Kommentar der Rheinischen Städteordnung entspricht einem dringenden Bedürfnis und wird starker Nachfrage begegnen. Ich ersuche um tätige Verwendung, die sich angesichts der günstigen Rabattierung als lohnend erweisen wird, und sehe Bestellungen auf beiliegendem Bestellzettel entgegen. Unverlangt versende ich nichts. Leipzig, den 5. September 1904. L. G. M. Pfeffer.