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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.09.1904
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 05.09.1904
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- Deutsch
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Bannisdale" für 14 000 (280 000 ^). In der Journalistik ist das Honorar, das Lord Randolph Churchill für zwanzig Briese aus Afrika vom Daily Graphic erhielt, zu erwähnen; er erhielt für jeden Brief 2000 zusammen 40 000 -//. Und Nansen wurde von dem Daily Chronicle für eine Depesche von 1500 Worten, als er von seiner Expedition heimkehrte, mit 20 000 bezahlt und konnte nachher für einen geschriebenen Artikel von 15 000 Worten noch 80 000 ^ einstecken. Der englische Verleger zahlte Nansen für die englische Ausgabe seines Nordpolwerkes allein 200000 und man schätzt das, was sein Reisewerk Nansen ein gebracht hat, auf insgesamt mehr als 1 Million Mark. Unter den neuern Schriftstellern nimmt auch Rudyard Kipling einen ersten Platz in bezug auf Honorarempfang ein. Vor einiger Zeit empfing er bei einem Roman einen Schilling pro Wort. Mark Twain erhält eine lebenslängliche Rente von der Harpers Publishing Cie. nur für das Vorkaufsrecht auf seine Schriften. — Alle von der holländischen Zeitschrift aufgeführten Honorare treten aber unsers Wissens gegen das von der Firma Cotta für die -Bismarck-Erinnerungen« gezahlte zurück, und auch die -Me moiren des General Grant« gehörten zu den höchstbezahlten (8. in der Allgemeinen^Ztg. (Münchens Nr. 392 v. 30. VIII. 1904.) Das Trompeter-Schloß zu Säckingen. — Am 27. August d. I. kam in Säckingen das Schloß Schönau, bekannt unter dem Namen »Trompeterschloß., zur öffentlichen Versteige rung. Der Nationalztg. wird über diese Angelegenheit geschrieben: Das Schlößchen gehörte dem adeligen, jetzt ausgestorbenen Ge schleißte v. Schönau. Viktor v. Scheffel, der im Jahre 1849 nach Säckingen gekommen war, hat es verstanden, durch seinen -Trompeter von Säckingen« den alten Zauber des Herrensitzes der Schönauer neu zu beleben. Das Schloß diente damals einer Gastwirtschaft und war nicht gerade besonders schön ein gerichtet. Veranlaßt durch Scheffels Werk, kaufte der Seiden- mit prachtvollen Gartenanlagen umgeben. Aber der neue Be sitzer zog bald darauf nach Basel und verkaufte das Schloß an die Prinzessin Alexandra von Isenburg. Die Prinzessin konnte ihren Verpflichtungen nicht Nachkommen, und so mußte das Schloß im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Die Prinzessin hatte das Schloß für den Preis von 220000 ^ erworben; die amtliche Schätzung wird auf 170000 angegeben. Drei Kauflustige hatten sich zu der Versteigerung eingefunden: ein Fabrikant aus Besitzer Bally aus Base?. Ihm wurde das^Schloß für 102000 Käufer aufgetreten, wenn ein anderer als der frühere Besitzer ernstlich als Steigerer aufgetreten wäre. Internationaler Preß-Kongreß. — Für den am 10. Sep tember in Wien beginnenden Internationalen Preßkongreß werden im Parlamentsgebäude, in dessen geräumiger Säulen halle der Kongreß tagen wird, bereits die emsigsten Vor bereitungen getroffen. An der Stirnseite, vor dem Be ratungszimmer des Zollausschusses, wird eine Tribüne er richtet werden, mit deren Aufstellung Baumeister Otte in den nächsten Tagen beginnt. Die Tribüne wird in vier Ab stufungen amphitheatralisch erbaut. Auf der ersten Abstufung werden Erzherzog Rainer und zu dessen Seite Ministerpräsident vr. v. Koerber, sowie Bürgermeister vr. Lueger und die diplomatischen Vertreter der einzelnen am Wiener Hofe ver tretenen Staaten Platz nehmen. Die zweite Abstufung ist für das aus etwa 16 Mitgliedern bestehende Präsidium, und die dritte und vierte Abstufung für die Mitglieder des vorbereitenden Komitees bestimmt. Für die Kongreßteilnehmer werden in der Halle 384 Sessel und in den Seitenteilen 48 Sitzplätze auf Bänken bereit gestellt. Das Preßbureau wird im Beratungszimmer des Budgetausschusses seinen Sitz aufschlagen. (Neue Freie Presse.) (Sprechsaal.) Zum Artikel: »Ein Wort zur Beherzigung für unsre Herren Gehilfen« in Nr. 802 d. Bl. II. Unter Bezugnahme auf die Ausführungen eines Herrn Prinzipals in Nr. 202 des Börsenblattes möchte ich mir die Bemerkung erlauben, daß der Ausdruck -begleiten« für -bekleiden in manchen Gegenden Deutschlands durchaus gebräuchlich ist. Auch Goethe wendet ihn an einer Stelle in diesem Sinne an. Er stellt, wie mir ein Philologe sagte, eine Übersetzung des mittel alterlich-lateinischen eowitari dar, das auch ursprünglich -be gleiten« bedeutete und dann später in die Bedeutung von »be kleiden«, -innehaben« überging. Der^ betreffenden Gehilfen ^ist i. H. Egon Fleischel L Co. III. Mit den Ausführungen des Herrn Einsenders im Börsenblatt Nr. 202 werden altbekannte Tatsachen wieder aufgedeckt. Die Beobachtung, daß in den Bewerbungsschreiben der Gehilfen der daran, daß ganz mangelhaft vorgebildcte junge Leute sich dem Buchhandel widmen. Diese sind fast nie in der Lage, ihren Posten zur Zufriedenheit des Chefs auszufüllen. Da ist natürlich ein Gehalt, wie er jetzt üblich ist, durchaus angemessen. Posten aber, die große Anforderungen an die Leistungsfähigkeit des Gehilfen stellen, sind jetzt viel schmieriger zu besetzen als früher. Die Statistik der -Allgemeinen Vereinigung« redet eine deutliche Sprache. Von den heute etwa 2000 zählenden Mitgliedern tritt jedes Jahr eine erhebliche Anzahl aus, und das zum großen Teil wegen Berufswechsels. Der wirklich tüchtige, gebildete Gehilfe sieht zu, wenn ihm die Chancen im Buchhandel nicht hold sind, seine Kraft anderweitig entsprechend zu verwerten. Auf meinen Wanderungen mußte ich gar oft die Wahr nehmung machen, daß mancher Kollege nicht auf der Bildungs stufe stand, die der Buchhandel von ihm fordern muß. Wenn der Buchhandel für den befähigten und lukrativ arbeitenden Gehilfen keine bessernen Gehälter zahlt — stellenweise ist Besserung schon ein getreten —, dann wird dieser bald seiner Lust und Liebe zum Be ruf bar. Man klagt von seiten der Prinzipale über den Wandertrieb der Gehilfen, der den erster« immer mehr zum Nachteil zu werden droht; und doch ist der rasche Wechsel zumeist auf die prekäre Lage, in der sich der Gehilfe befindet, zurückzuführen; er sucht sich einen größer« Gesichtskreis zunutze zu machen, um sich so, reicher an Erfahrungen und Gewandtheit, für die kommende Zeit zu rüsten. Das Sortiment sollte z. B. den Verkäuferposten viel höher einschätzen, als es jetzt getan wird. Der intelligente Gehilfe, der seine Erfahrungen, die er auf der bewegten Laufbahn ge sammelt hat, noch mitverwertet, kann für das Geschäft eine sehr gewinnbringende Propaganda bei dem kaufenden Publikum einleiten. Ich verstehe nun nicht, weshalb der Gehilfe, der sich seiner Leistungen voll und ganz bewußt ist, nicht einen bestimmten Gehalt -beanspruchen« soll. Warum muß ich das erst in eine demütig bittende Form kleiden, was ich als Gegenleistung er warten kann. Wir schenken uns doch gegenseitig nichts; das würde ja auch nickt einmal der Egoismus unserer heutigen Zeit dulden. In der bestimmt ausgesprochenen und doch höflichen Forderung liegt doch ein gut Teil Selbstbewußtsein, und das ist höher zu veranschlagen, als das Kriechertum einer schwachen Gehilfenschaft, die um die Gnade der Prinzipalität buhlt. Ein tüchtiger Gehilfe muß immer noch der Meinung sein, daß seine Kraft gar nicht so bezahlt wird, wie er sie in dem betreffenden Geschäft zu verwerten vermag. Es wäre sehr wünschenswert, wenn namentlich das Sorti ment mehr kaufmännischen Geist zeigte; dann ist man auch in der Lage, bessere Gehälter zu zahlen, und was die Konsequenz ist, tüchtige Kräfte dem Buchhandel zu erhalten. Und wo man diesen Geist atmet, da ist die Arbeit mit Erfolg gekrönt. Ein junger Sortimentsgehilfe. Bücherzettel. Ist mit Bücherzettel (Frankatur 3 H) folgende Anfrage zulässig: Erbitte Nachricht: Was kostet die »Sixtina« ungerahmt ord. und netto? (Die unterstrichenen Worte sind vorgedruckt.) Mir ist ein solcher Bücherzettel von der Post als unzulässig zurückgewiesen morden, was ich nicht für berechtigt halte. Ich bitten, glauben wir die Frage unserseits dahin beantworten zu dürfen, daß der angegebene Text für Bücherzettel (zu 3 H) nicht zulässig ist. Er enthält keine Bücher- oder Bild-Bestellung, sondern nack seinem ganzen Inhalt eine von der Postordnung hier aus-
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