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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.08.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 31.08.1904
- Sprache
- Deutsch
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7206 Nichtamtlicher Teil. — Sprcchsaal. 202, 31. August 1904. wirken. Erhält er vom Verleger Honorarvorschüsse in bar, so sind diese als gewöhnliches Darlehen zu betrachten, das mit 5 Prozent verzinst wird. Sind andre Vereinbarungen nicht getrogen, so hat der Aer- Manuskripts auszuzahlen. Bei Gewinnbeteiligung oder Hono rierung je nach Absatz ist dem Verfasser über das vergangene Jahr im Juli des nächsten Jahres Abrechnung zu geben. Den von ihm festgesetzten Ladenpreis darf der Verleger vor Ablauf von fünf Jahren nur mit Genehmigung des Verfassers (Übersetzers, Bearbeiters) herabsetzen. Aus dem Verlagsvertrags-Entwurf selber ist eine Bestimmung hervorzuheben, derzufolge der Verleger, wenn er nach näherer Abrede mit dem Verfasser eine Lieferungsausgabe für zweckmäßig hält, berechtigt ist, ohne Honorarentschädigung dafür zu gewähren, von einigen Heften (höchstens vier) eine höhere Auflage herzu stellen,' jedoch dürfen diese kein selbständiges Ganzes bilden. Bei Zwistigkeiten über die Auslegung des Vertrags und seiner »allgemeinen Bestimmungen« soll jedesmal ein Schieds gericht gewählt werden, das aus zwei Mitgliedern des Verleger rats, zwei Vorstandsmitgliedern des dänischen Schriftstellervereins und einem an diesen Vereinen unbeteiligten Juristen, den sich die vier ersten wählen, bestehen soll. L. Warenverkehr nach Australien. — Der Deutsche Reichs anzeiger gibt nach den im Neichsamt des Innern zusammen- gestellten »Nachrichten für Industrie und Handel« folgendes bekannt: Australischer Bund. Zollerhebung für mit Post eingehende einzelne Kataloge und Preislisten. Nach einer Bekanntmachung der Zoll verwaltung soll die bisher eingeräumte Zollsreiheit für Papier- gegenstände zu Anpreisungszwecken, die in einzelnen Exemplaren von Ausfuhrhäusern zum Gebrauche der Kaufleute gesandt werden, vom 1. September d. I. ab aufhören; es wird danach der tarif mäßige Zoll von 3 Pence für 1 Pfund für einzelne Exemplare von Katalogen und Preislisten, die mit der Post versandt sind, in Form einer Postzuschlagsgebühr erhoben, die vor der Aus lieferung des Pakets an den Adressaten von den Postämtern ein zuziehen ist. ('Ilw Loarä ok Iraäo Journal.) Eine deutsche Zeitung in China. — In Tientsin wird vom 1. Oktober d. I. ab eine Tageszeitung in deutscher Sprache für China erscheinen. Ihre Aufgabe soll sein, die politischen und die Handelsinteressen Deutschlands in Nordchina zu fördern. Sie wird den Titel führen: »Das Tageblatt für Nordchina«. Ausstellung von Forst- und Jagdliteratur. — Zur Hauptversammlung des Deutschen Forstvereins, die in den Tagen vom 12. bis 17. September d. I. in Eisenach abgehalten wird, veranstaltet Herr Hugo Brunner, Großherzoglich Sächsischer Hofbuchhändler dort, in den Versammlungsräumen eine Aus- Seite^7226° d. ^l.^" Fachliteratur. (Vgl. die Anzeige auf Ein Geschenk Japans an die großen deutschen Bibliotheken. — Vor kurzem haben die größeren Bibliotheken Deutschlands und auch die Hofbibliothek in Wien vom Rektorat der kaiserlichen Universität zu Kioto eine literarische Gabe zu gesandt erhalten, die in mehrfacher Beziehung Interesse erweckt. Es ist der zum größten Teil in deutscher Sprache redi gierte »Katalog der fremdsprachigen Bücher in der Biblio thek der juristischen Fakultät der kaiserlichen Universität zu Kioto.« Der stattliche Band enthält auf etwa tausend Spalten eine mustergültige Katalogisierung rechts- und staatswissenschaft licher Werke in deutscher, englischer und französischer Sprache, wobei die deutschen Werke weitaus überwiegen, da sie mehr als vier Fünftel des gesamten hier verzeichneten Vorrats ausmachen. Die Reihe der zahlreichen in dem Kataloge angeführten Zeit schriften eröffnet die in Wien erscheinende »Allgemeine öster reichische Gerichtszeitung«, ebenso findet sich ein vollständiges Exemplar von Grünhuts »Zeitschrift für das Privat- und öffent liche Recht der Gegenwart«. Überblickt man den sonstigen juri dischen Studienapparat, der den Hörern der Rechte an der Uni versität Kioto zur Verfügung steht, so mag manche deutsche, vor allem so manche österreichische Universitätsbibliothek ihre japanische Kollegin ob ihres Reichtums beneiden. Für die Anlage wird Mühlbrechts bekannter -Wegweiser- als Muster angeführt, die Sonderung der Bücher nach Sprachen in interessanter Weise begründet. »Die Studenten der juristischen Fakultät haben sich nämlich-, so heißt es in der Vorrede, »neben dem inländischen keinen Fehler entdeckt. Als Offizin wird aus dem Titel: »Druck von Tokyo Tsukyi Kappan Seizosho« genannt. (Neue Freie Presse.) 8". 8. 110—164. Uonclon, 46, 6t. K.U386I1 8t., Uiisae L 6o. ALNA. 1904. ^8, ^'8.0lV3—^128.^^0^2879—3279. Personalnachrichten. Zu Carl B. Lorcks neunzigstem Geburtstag. (Vgl. Nr. 200 d. Bl.). — Ehrenvolle Anerkennung seiner Verdienste hat der Rat der Stadt Leipzig seinem Mitbürger Herrn General konsul a/D. Carl B. Lorck zu seinem neunzigsten Geburtstag bezeigt mit dem Beschluß, daß eine Straße im Osten Leipzigs, wo buchgewerbliche Betriebe in Menge ihre imposanten Bauten errichtet haben, seinen Namen tragen soll. Der Rat bringt folgendes zur Kenntnis: »Bekanntmachung. »Wir haben beschlossen, der neuen Seitenstraße der Riebeck- straße in Leipzig-Reudnitz (Straße 1) den Namen Lorckstraße beizulcgen zu Ehren des Königlich dänischen Generalkonsuls a. D. Herrn Earl Berend Lorck, der am heutigen Tage sein neun zigstes Lebensjahr vollendet, und in dankbarer Würdigung seiner vielfältigen Verdienste um das Leipziger, wie um das deutsche Buchgewerbe. »Leipzig, den 29. August 1904. »Der Rat der Stadt Leipzig. (gez.) vr. Tröndlin. (gez.) vr. Wustmann. (Sprechsaal.) Ein Wort zur Beherzigung für unsre Herren Gehilfen. In guter Absicht wenden diese Zeilen sich an unsre Gehilfen, die zur Erlangung einer Stelle Bewerbungsschreiben in die Welt hinausgehen lassen. Ber einer im Börsenblatt angekündigten Vakanz erhielt ich 22 Bewerbungen, von denen nicht die Hälfte als völlig einwandfrei gelten konnte. Abgesehen von schlechten Handschriften und mangel stoßen, das ganz falsch angewandt war. Sechs Bewerber sprachen nämlich von einer bisher »begleiteten- Stellung! Da ich den selben Verstoß — Wustmann würde sagen: Sprachdummheit — bereits früher in Bewerbungsbriefen gefunden habe, so möchte ich unsrer jüngeren Generation den Rat erteilen, Schriftstücke, die doch bezwecken, eine Entscheidung von Wichtigkeit herbeizusühren, vor der Absendung nochmals genau durchzusehen, um eventuelle grobe Sprachschnitzer ausmerzen zu können. Auch dürfte es sich empfehlen, Mitteilungen über Gehaltsansprüche, die ja vielfach erbeten werden, in entsprechende Form zu kleiden. Das erhoffte Engagement ist jedenfalls auch hiervon abhängig. Wenn z. B. geschrieben wird: »ich beanspruche 120 ^ pro Monat«, so glaube ich nicht, daß Briese in solcher Form überhaupt beantwortet werden. In angenehmem Gegensatz zu der genannten per emptorischen Forderung steht das mir geschriebene Wort: »auf Grund meiner Mitteilungen bitte ich Sie, mir 120 ^ p. M. be willigen zu wollen«. — Gewissenhafte Prinzipale, die ein Engagement brieflich ab schließen müssen, werden im eignen Interesse genötigt sein, eine ernste Prüfung ^der Bewerbungsschreiben vorzunehmen, und alle wenn deren Ausdrucksformen zu schweren Bedenken Anlaß geben. Mögen alle Gehilfen, die es angeht, überzeugt sein, daß vor stehende Ausführungen geschrieben sind von einem wohlmeinenden Prinzipal.
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