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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.08.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.08.1904
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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7112 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ,15 199. 27. August 1904. durch Nennung verschiedener Kandidaten. Nachdem zum Schluß der Vertrauensmann noch das Mandat erbeten und erhalten hatte, mit Ärzten der Stadt Leipzig in Verbindung zu treten, um ein billigeres Honorar für Mitglieder des Verbandes zu vereinbaren, schloß die Versammlung um 11 Uhr 30 Minuten. Gegen ungenehmigte Übersetzung deutscher Bücher in Holland (vgl. Nr. 187. 191 d. Bl.). — In Nr. 187 d. Bl. haben wir ein Rundschreiben zum Abdruck gebracht (s. auch die Druckfehler-Berichtigung in Nr. 191 d. Bl.), in dem der Heraus geber von -Lei, Vrr^blaä- (Fachblatt für den holländischen Buch- unsre Bitte um Auskunft, auf welche Umstände Herr van der Wilk den in Aussicht gestellten Erfolg seiner Bemühungen stütze, em pfingen wir die nachfolgenden Aufklärungen: »Haarlem, 23. August 1904. »An die Redaktion des Börsenblatts für den Deutschen Buchhandel Leipzig. »Sehr geehrte Redaktion! »Zur Beantwortung Ihres Geehrten vom 22. d. M. teile ich Ihnen ergebenst mit, daß ich ein Vorkämpfer bin für den An schluß an die Berner Konvention. Ein Literar - Vertrag zwischen Holland und Deutschland besteht leider nicht. Aber die »Vsr- ssni^in^ tsr bsvoräsiivA van äs bsIavASv äss Loslrbaväsln« hat eine »Kommission für das übersetzungsrecht- (-Lomwissis tot rsSslinS van bst vsrtalin^srsobt»). »Jeder Verleger kann ein Buch zur Erlangung des Rechts der Übersetzung bei der Kommission einschreiben lassen, und die Kommission gewährt dieselben Vorteile, die in meinem Zirkular genannt sind. Die meisten Verleger sind dem Verein angeschlossen, und die Bestimmungen des Reglements sind also für diese Ver leger bindend; jedoch ist eventuelle Übertretung nicht gesetzlich strafbar. -In der Versammlung vom 10. August d. I. wurde ein neuer Artikel des Reglements, wonach ausländische Verleger sich an den Verein hätten anschließen können, mit 54 gegen 49 Stimmen verworfen. Wäre dieser Artikel angenommen worden, so hätten auch die ausländischen Verleger ihre Ausgaben einschreiben lassen können. Zu den früheren Artikeln ist aber jetzt die Bestimmung hinzugekommen, daß bei Übertretung des Reglements der Über treter ausgeschlossen wird von der Benutzung der Bestellanstalt Hintertür offen steht und diese also Rechte für die Übersetzung ihrer Ausgaben in der Hand behalten, um so nahe wie möglich an die Bestimmungen der Berner Konvention heranzu legen, beim Verkauf des Übersetzungsrechts nicht zu hohe Preise zu stellen, weil die holländischen Verleger ein sehr begrenztes Absatzgebiet haben. Besorgnis wegen Verteurung ist, wenn ich mich nicht irre, die hauptsächliche Ursache des Widerstands im Vorstand des Vereins für den Buchhandel. »Ich habe natürlich große Kosten für Reisen, Administration, Korrespondenz usw., und darum verlange ich von den deutschen -Wo die Tür an der Vorderseite geschlossen bleibt, muß eben von der Hintertür Gebrauch gemacht werden. Holland wird sich der Berner Konvention nach nicht zu langer Zeit anschließen, jedoch rechne ich auf Mitwirkung vieler deut scher Verleger. Eine lange Liste von zur Übersetzung eingeschriebe nen Büchern gibt dann jedes Jahr aufs neue den besten Nach weis von dem Interesse des Buchhandels für den Anschluß an die Berner Konvention -Hochachtungsvoll (gez.) D. I. van der Wilk.- Beschlagnahme. — Durch Urteil des Landgerichts Dort mund wird die im Verlag von Cäsar Schmidt in Zürich erschie nene Druckschrift -Nette Kollegen! Begebenheiten im Dienste der Rechtspflege-- eingezogen. Alle Exemplare dieser Schrift, soweit sie sich im Besitz des Verfassers, Druckers, Herausgebers, Verlegers und Buchhändlers befinden, sowie die öffentlich ausgelegten oder öffentlich angebotenen Exemplare und die zu ihrer Herstellung bestimmten Platten und Formen sind unbrauchbar zu machen. der Paragraphen 185, 186, 187, 200, 74, 40, 41 des Reichsstraf- gesetzbuchs und des § 17 des Preßgesetzes vom 7. Mai 1874, sowie der Paragraphen 94 und 98 der Strafprozeßordnung. (Leipziger Neueste Nachrichten.) Allgemeine Vereinigung Deutscher Buchhandlungs- Gehilfen. Landes Vereinigung Königreich und Provinz tember d. I., vormittags 10*/, Uhr, hält die Landesvereinigung Sachsen der -Allgemeinen Vereinigung- im kleinen Saale des Deutschen Buchhändlerhauses zu Leipzig (Portal I) ihre dies jährige Herbstversammlung ab. Als besonders erwähnenswert heben wir aus der Tagesordnung die beiden Berichte der Herren Max Reichardt über: »Die ersten 9 Jahre der Allgemeinen Ver einigung Deutscher Buch-Handlungsgehilfen« und Georg Dachsel über das Thema: »Der Buchhandlungsgehilfe und sein Recht« hervor. — Die Beteiligung verspricht eine recht zahlreiche zu werden, da bereits der größte Teil der Ortsgruppen sein Er scheinen zugesagt hat. — Am Nachmittag findet ein Spaziergang mit Damen durch das Rosenthal statt (Treffpunkt: 3*/, Uhr im Gesellschaftshaus -Johannisthal«, Hospitalstraße). Von 6 Uhr an: Musikalische Unterhaltung im Rosenthalkasino (Rosenthal- gasse) im kleinen Saal. 8edi. Zum Gedächtnis Johann Sebastian Bachs. — Wie hier schon berichtet worden ist, wird die Neue Bachgesellschaft in den Tagen vom 1. bis 3. Oktober d. I. in Leipzig im Ge wandhause und in der Thomaskirche ihr zweites Bachfest ver anstalten, zu dem auch Nichtmitglieder Zutritt haben. Das Pro gramm verspricht die Aufführung einer Anzahl Werke des Alt meisters, die trotz ihrer hohen Bedeutung nur den wenigsten bekannt sind. So wird die Sonnabend-Motette (1. Okt.) die zwei achtstimmigen Motetten »Singet dem Herrn« und »Der Geist hilft unsrer Schwachheit auf« bringen, während im Orchesterkonzert u. a. die seltener gehörte D-Dur-Suite, das D-Moll-Konzert für drei Klaviere, ein Oovesrto grosso von Händel und endlich die große weltliche Kantate »Vom Streit zwischen Phoebus und Pan«, ein Werk, das Bach als künstle rischen Polemiker zeigt, zur Aufführung gelangen. Das vierte -Brandenburgische Konzert-, Solowerke für Gesang, für Klavier, für Violincell, und die humoristische -Kaffeekantate- (Schweift stille) werden in der Kammermusikmatinee (2. Okt.) zu Gehör gebracht werden. Das Hauptwerk des Nachmittagsgottesdienstes (2. Okt.) wird die mächtige Reformationskantate »Gott der Herr ist Sonn und Schild- sein, und mit den vier Kantaten »Herr, gehe nicht ins Gericht-, »Jesus schläft-, -Wachet, betet- und »Er freuet Euch, ihr Herzen« wird das Kirchenkonzert (3. Okt.) und damit das ganze Fest beschlossen werden. — Zu diesen Veran staltungen werden Dauerkarten zum Preise von je 10 ^ und Eintrittskarten für die einzelnen Konzerte zum Preise von je 4 ^ ausgegeben. Anmeldungen zur Teilnahme sind an die Schatzmeister der Gesellschaft, Breitkopf L Härtel in Leipzig, zu richten, die auch zu jeder weiteren Auskunft gern bereit sind. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. ^Vsrlcs aus vei^oüisäsvsn ^Vi^svZAsbistsn. Latalo^ I§r. 165 von kaunsolrsr in Lla^enkurt. 8". 50 8. 1317 Nru. Personalnachrichten. s- Anton von Dräsche. — Am 23. August ist in Vöslau, wohin er sich zur wohlverdienten Ruhe zurückgezogen hatte, im neunundsiebzigsten Lebensjahre der hervorragende Arzt und frührere Lehrer der Heilkunde an der Universität Wien Hofrat 1)i-. Ritter Anton von Dräsche gestorben. Sein besonderes Arbeitsgebiet war die Bekämpfung der Seuchen. Von seinen Schriften sind die bekanntesten: Die epidemische Cholera — Über den Einfluß der Hochquellenleitung auf die Salubrität der Be völkerung Wiens — Influenza. Mit zahlreichen Mitarbeitern hat er eine -Bibliothek des gesamten medizinischen Wissens« heraus gegeben. Eine Fülle von klinischen Abhandlungen, insbesondere über die Behandlung von Herzkrankheiten, findet sich zerstreut in wissenschaftlichen Zeitschriften und Sammelwerken. (Sprechsaal.) Vncher-Lesezirkel. Für freundliche Mitteilung an dieser Stelle von Erfahrungen der Kollegen über praktische Einrichtung eines Bücherlesezirkels wäre sehr dankbar k. 6.
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