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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.08.1904
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.08.1904
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- Deutsch
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^ 19«, 22. August 190«, Nichtamtlicher Teil, 8969 8 26 des Vrrlagsrrchtsgefeixes. Mehrfache Mitteilungen in der Tagespresse haben von einem Prozeß dreier Leipziger Universitätsprofessoren gegen ihren Verleger Kenntnis gegeben. Die Redaktion des Börsen blatts hat bisher davon abgesehen, auch dem Buchhandel hierüber zu berichten mit Rücksicht auf die in Aussicht ge stellte Möglichkeit, den Wortlaut des Urteils alsbald voll ständig zum Abdruck zu bringen. Die Zustellung des Urteils an die Parteien ist indessen noch nicht erfolgt, so daß wir auch jetzt zu einem vollständigen Abdruck des Urteils uns nicht für ermächtigt halten. Das Urteil befaßt sich mit der Auslegung des Z 26 des Verlags rechtsgesetzes vom 19, Juni 1901") und sucht die Befugnisse des Autors nach verschiedenen Richtungen hin abzugrenzen. Der Tenor des Urteils, für dessen vollkommen wörtliche Übereinstimmung wir indessen nicht einstehen können, lautet folgendermaßen: I, Die Beklagte wird verurteilt: s) dem Kläger zu 1) 50 Exemplare des Buches zu , , ^ das Exemplar, b) dem Kläger zu 2> 50 Exemplare des Buches zum Preise von , , ^ das Exemplar, 50 Exemplare des Buches zum Preise von , , das Exemplar, o) dem Kläger zu S) 50 Exemplare des Buches zum Preise von , , Zug um Zug gegen Barzahlung zu liefern: II. Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist von folgenden bei ihr erschienenen Werken: ch Y 2) b> 1) 2s 8) «) S) «) 7) ch 1) 2) 3) «) soweit Exemplare davon der Beklagten zur Verfügung stehen, den Klägern als den Verfassern zu dem niedrigsten Preise, für welchen die Werke im Betriebe des Verlags geschäfts der Beklagten abgegeben werden, 1) sofern eine Weiterverbreitung nicht geschehen soll, Exemplare in der von den Klägern gewünschten Menge, 2) die von den Hörern der Kläger gewünschten Exem plare zur nicht gewerbsmäßigen Verbreitung an diese zu überlassen hat. III, Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wenn die Kläger bar oder in Wertpapieren nach Z 23« B G,B, 8500 Sicherheit hinterlegen. Das Landgericht Leipzig nimmt somit in der Aus legung des tz 26 des Verlagsrechtsgesetzcs eine der Auf fassung des Buchhandels entgegengesetzte Stellung ein. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit Berufung gegen das Urteil eingelegt werden wird und die oberen Instanzen sich der Auffassung des Vorderrichters anschließen werden. Red, *) § 26 des Vcrlagsrechtsgesetzes vom 19. Juni 190t: Der Verleger hat die zu seiner Verfügung stehenden Abzüge des.iWerkes zu dem niedrigsten Preise, für weichen er das Werk im Betriebe seines Berlagsgeschästs abgibt, dem Ver fasser, soweit dieser es verlangt, zu überlassen. tlirlkbucli bei tter8teI1un§ unä Prei8- beneclinunA von Druckwerken. Von ^okanne8 Paul uuä ^uliu8 Qetimann. Visrts 6r- perä. Paul. VIII, 138 8. mit LLÜlrsiellsn ösila^sv, ^6xti11u8tratiou6ll unä 12 kapisr-Hormal-I'ormg.ton. I«6ip2i§ 1904, Verlag von lloüann68 kaul. ?rei8 in Im^vä. Ssb. ^ 7.50. Vor vierzehn Jahren erschien dieses Hilfsbuch, das alle bei Herstellung von Druckwerken vorkommenden Einzelheiten er- händler dienen soll, zum ersten Male. Daß von einer buch- händlerischeN Fachschrift nach verhältnismäßig so kurzer Zeit die vierte^ Auslage nötig wird, läßt darauf ^schließen, daß beim Kenntnisse können ni/ und nimmer die Erfahrungen und Fertigkeiten, kurz die Fachkenntnis ersetzen, die in praktischer Tätigkeit mühsam zwar, aber gründlich und lebendig jeder einen Teil seiner Ausbildungszeit in einer Druckerei oder noch besser in einer größeren graphischen Anstalt zubringt, sondern nur wenige werden so gut beraten oder kommen von selbst sollte. Mag dieser Aufenthalt und die Ausbildung in den technischen Betrieben auch nur kurz sein — es gibt aller dings auch Fachleute, die diesem -Hineinriechen. jeden prak tischen Wert absprechen —, so dürften doch solche, technisch zum mindesten aufgeklärte Buchhändler sich die nötigen Kennt nisse über die verschiedenen Zweige der Buchherstellung viel leichter aneignen, als andre Gehilfen, die das Druckwesen und die buchgewerblichen Betriebe nur aus Vorträgen, Be sichtigungen und aus Büchern kennen gelernt haben. Da nun aber einmal mit der Tatsache zu rechnen ist, daß vielen Buch händlern eine technisch-praktische Ausbildung versagt bleibt, so ist der Wert des vorliegenden Buchs hoch anzuschlagen, und es wird auch ferner seine Käufer finden. Die Darstellung des Werks befleißigt sich großer Ausführlichkeit; Grund aus erörtert. Deshalb kann man das zunächst für den praktischen Gebrauch als Hilfs- und Nachschlagebuch gedachte Werk auch als Lehrbuch empfehlen. Der Stoff ist in zwölf Haupt abteilungen geteilt. Folgende technische Zweige werden in der hier beibehaltenen Reihenfolge übersichtlich beschrieben und meist hinreichend dargestellt: Der Satz;— Der Maschinensatz und die Setz maschinen; — Die Stereotypie; — Die Formale; — Der Buch druck; — Der anastatische Druck; — Die Jllustrations-Reproduktions- Arten; — Die Galvanoplastik in ihrer Anwendung bei Herstellung von Druckplatten; — Das Papier; — Die Buchbinderei. Das letzte Kapitel des Buchs bringt in alphabetischer Anordnung Erklärungen von typographischen Fachausdrücken, und in einer Mappe an der Innenseite des Rückdeckels finden sich je in einem Viertelbogen zwölf der gebräuchlichsten Papierformate greifbar veranschaulicht. Jede dieser Formatproben weist auch eine andre Satzprobe auf und eine andre Papier-Qualität. Auf der Rückseite jeder Probe sind zunächst die Papierpreise (1000 Bogen) für die ver schiedenen 12 Formate und dann die Satz- und Druckpreise (je nach Probe) bei einer Auflage von 1000 aufgedruckt; das ergibt also 144 Preisberechnungen für Papier, Satz und Druck. Gewiß ein gutes Hilfsmittel, wenn sich der Verleger über die Art und die Kosten der Vervielfältigung eines neuen Verlagsartikels klar werden will. Zu beachten ist, daß bei Berechnung der Preise der Lokalzuschlag nicht berücksichtigt worden ist, daß aber sonst natürlich der -Allgemeine deutsche Buchdruckertarif, zur Grund lage für die Berechnung gedient hat. Den breitesten Raum im ganzen Buch nehmen die Repro duktionsarten von Illustrationen in ihrer Mannigfaltigkeit ein. Sehr ausführlich sind ferner die Ausführungen über den Hand- und den Maschinensatz. In dem Kapitel Herstellung des Satzes ist die Einrichtung der verschiedenen Setzkästen anschaulich vor Augen geführt, die der Buchhändler allerdings nicht gerade zu kennen braucht. Wichtig für ihn ist dagegen die Kenntnis der einzelnen Schriftgrade und Schriftcharaktere, die als Schrift proben in ausführlicher Weise dargestellt sind. Die Ausführungen 916
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