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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.08.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.08.1904
- Sprache
- Deutsch
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19040806
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181, 6. August 1SV4. Nichtamtlicher Teil 6595 habe, sondern lediglich um die Ausschaltung eines Mittels der Konkurrenz, der Preisunterbietung. Im folgenden erkennt Verfasser auch an, daß es -keinem Verleger durch diese Bereinigung unmöglich gemacht ist, seine Bücher so billig als er will, anzusetzen und dadurch den Kampf auch mit den andern Verlegermitgliedern der Vereinigung aufzu nehmen.» Da nun andererseits den Sortimentermitgliedern ebenfalls zahlreiche Wege offen stehen, um den Kampf mit den Sortimentermitgliedern der Vereinigung aufzunehmen, so erhellt, daß auch nach der Definition Fischers ein Kartell charakter dem Börsenverein nicht innewohnt. Meine eigne Ansicht über den behaupteten Kartell charakter des Börsenvereins dürste schon aus dem vorher Gesagten klar geworden sein; ausführlich ausgesprochen hierüber habe ich mich in einem Vortrage über »Die Orga nisation des Deutschen Buchhandels, seine Gegner und seine Zukunft-,*) den ich im Verein jüngerer Buch händler »Krebs- in Berlin gehalten habe, ferner in den Kontradiktorischen Verhandlungen, die noch besprochen werden sollen. Ich habe in meinem Vortrage ausgeführt, daß ich keineswegs ein Gegner der Kartelle sei, daß ich es vielmehr nur freudigst begrüßen würde, wenn es möglich wäre, im Buchhandel wirklich ein Kartell zu schaffen, das die Auf gabe lösen würde: Anpassung der Produktion an den Bedarf. Aber leider ist dies ein frommer Wunsch und wird es bleiben. Ich habe dann ausgefllhrt, daß ein Kartell stets bezwecke, die Lage seiner Mitglieder günstiger zu gestalten, und die verschiedenen Mittel, die diesem Zwecke dienen können, erwähnt. Ich habe dann die Erklärung der Kartelle, die der Vertreter des Reichsamts des Innern in der »Vor besprechung- gegeben hat, abgedruckt und schließlich den Begriff eines Kartells durch eine Zusammenstellung der verschiedenen Zwecke, die ein Kartell haben kann, klarzulegen versucht. Ein Kartell kann bezwecken: 1. die Ermäßigung der Produktionskosten, 2. Erhöhung der Preise der Produkte, 3. Festsetzung der Höhe der Produktion, 4. Verteilung der Produktion auf die einzelnen Mit glieder, 5. Preisfestsetzung. Da nicht ein einziges dieser Merkmale aus den Buch handel zutrifft, vielmehr die Produktion der einzelnen Mit glieder heute genau wie früher freigegeben ist, die Preis stellung ihnen überlassen ist, eine Preiserhöhung nirgends stattgefunden hat, die Konkurrenz der einzelnen Mitglieder untereinander in keiner Weise ausgeschlossen ist, ein Mini malpreis den buchhändlerischen Produzenten nicht vorge schrieben ist, so glaubte ich schließen zu dürfen, daß man nicht berechtigt ist, den Börsenverein als ein Kartell zu betrachten. Auch von einer Einwirkung auf die Preise der von den einzelnen Mitgliedern hergestellten Waren kann nicht die Rede sein, ebensowenig wie »von der Erzielung angemessener Preise auf Grund der Anpassung der Produktion an den Bedarf«. Herr vr. von Salvisberg, der sein Buch, das ich schon ausführlich erwähnt habe, »das Preiskartell des DeutschenBuchhandels« betitelt hat, scheint schon mit diesem Titel andeuten zu wollen, daß er dem Gedanken, der Börsen verein sei ein Kartell, nicht abgeneigt sei. In seiner Be sprechung des Koehler'schen Buches tritt er diesem Gedanken näher (Salv. S. 79 u. ff.). »Er (Koehler) bezweckt damit offenkundig nichts an- *) Abgedruckt im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel 1904, Nr. 32, 41, 47. Der die Kartellfrage behandelnde Abschnitt ist in Nr. 47 abgedruckt. Ein Sonderabdruck ist geplant. deres, als ein gewisses Präjudiz für die im Reichsamt des Innern in Sicht stehenden kontradiktorischen Ver handlungen über die Interessen, welche von der Tätigkeit des Börsenvereins berührt werden bezw. über den durch die neuesten Maßnahmen nach anderem Dafürhalten be dingten Kartellcharakter des letzter» zu schaffen. Auch der I. Vorsteher des Börsenvereins betonte in seinem dies bezüglichen Schreiben vom 14. September 1903 an den Staatssekretär des Innern, daß der Börsenverein sich nicht als Kartell betrachtet. In Brockhaus' Konversations lexikon Band 10 Seite 191 steht dagegen zu lesen: »Zu den losern, aber auch jetzt noch häufigsten Formen (der Kartelle) gehören die einfachen Preiskartelle, die dem Unterbieten der Preise durch Festsetzung von Mindestpreisen entgegenwirken wollen.» Zu dem ersten Satz möchte ich nur bemerken, daß mich Herr Ilr. Koehler in seine Absichten nicht eingeweiht hat, schwerlich aber auch Herrn vr. von Salvisberg, daß es aber nicht üblich ist, wissenschaftlichen Arbeiten andere Beweg gründe zu unterlegen, als aus der Schrift selbst hervorgehen. Zu dem zweiten und dritten Absatz möchte ich Herrn vr. von Salvisberg fragen, ob er beabsichtigt, Herrn Brockhaus für jedes Wort, das in dem in seinem Verlage erschienenen Konversationslexikon gedruckt ist, verantwortlich zu machen, und ob er glaubt, daß die Bearbeiter des Konversations lexikons kein Wort drucken lassen können, das nicht die Ge nehmigung des Verlegers gefunden hat. Wo bleibt da der Stolz des Deutschen Gelehrten? Ohnehin fehlt die Angabe, welcher Auflage der Satz entnommen ist; ich hatte keine Zeit, Nachforschungen danach vorzunehmen. Zum Beweis des Kartellcharakters führt Herr von Salvisberg noch an, daß -allerdings die eigentlichen Unternehmer hier nicht die Kartellschließenden sind, wohl aber die Zwischenhändler bezw. Sortimenter, die die »eigenartige' Organisation des Börsenvereins und ihre Majorität in demselben dazu ausnutzen, um die Verleger zu überstimmen und den Ring zu ihren Gunsten zu bilden-, eine Unterstellung, die bereits ein Dutzend mal widerlegt ist, und die ich mir ersparen will zum dreizehnten Male zu widerlegen. Daß Herr vr. von Salvisberg kein belastenderes Material für den Kartellcharakter des Börsen vereins beizubringen vermag, ist an sich sehr erfreulich, weniger erfreulich die persönlichen Angriffe auf vr. Koehler, die sich an die oben erwähnten Sätze anschließen. (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Geschäftsjubiläum. — Das Großsortiment und Kommissionsgeschäft Louis Naumann in Leipzig begeht am Bestehens Es^ist am 6. August 1879 durch den^etzigcn^Äit"- inhaber Herrn Louis Naumann als bescheidene Buch- und Kolportagehandlung im Hause Turnerstraßc 17 zu Leipzig eröffnet t. Juli 1901 steht dem Gründer und langjährigen alleinigen Inhaber dessen Schwiegersohn, Herr Friedrich Hugo Beerholdt, als Mitbesitzer zur Seite. Bestechung von Angestellten. — Die Unsitte der Be stechung von Angestellten durch Fabrikanten, Agenten. Reisende re., die sich namentlich im Handel mit Papier und Druckereibedarf unliebsam bemerkbar gemacht hat, ist, wie der -Zeitungs-Verlag« mitteilt, auf Anregung aus großindustriellen Kreisen von der Handelskammer in Ludwigshafen einer Prüfung unterzogen worden. Die Kammer ist hierbei zu dem Ergebnis gelangt, daß das einzige Mittel zur Bekämpfung des Übels die Einführung gesetzlicher Vorschriften sei, die jeden, der Angestellte besticht oder zu bestechen versucht, und jeden Angestellten, der Bestechungen aa lt immt oder gar dazu ausfordert, mit gerichtlicher Strafe be drohen. Dementsprechend ist die Kammer beim königlich bape- 869*
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