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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.08.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-08-05
- Erscheinungsdatum
- 05.08.1904
- Sprache
- Deutsch
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6560 Nichtamtlicher Teil. ^ 180, 5. August 1904. Zeitschrift längst besitzt, und der Sortimenter, der ein solches für einen Kunden aus Italien bezieht, wird über dessen Protest ver mutlich auch nicht sehr erbaut sein Beispiele hier dafür anzu führen, daß manche Separat-Abdrucke im »Catalogo« nicht als solche bezeichnet, während andere überhaupt nicht verzeichnet sind, dürfte überflüssig sein. Erst fortgesetzter Gebrauch des Werkes wird wegen dessen Eigenartigkeit den Benutzer rasch finden lassen Aber nein, die alphabetische Anordnung der Titel berück sicht hier die mit Artikeln oder Zahlwörtern versehenen Haupt wörter nicht in erster Linie, und die Reihenfolge der Schriften Goldonis nimmt sich daher folgendermaßen aus: Obi 1a. kg. Goldoni, II oontra-ttewpo usw. I w g.1eont6vti I msreanti usw. Oa. da.ncg,rottg. usw. Handelt es sich um Schriften eines nicht fruchtbaren Verfassers, so sind die wenigen Zeilen durchzusehen, und dann mögen die Titel irgendwie angeordnet werden; aber wo es gilt, einen Titel in mehreren eng- und kleingedruckten Spalten oder gar Seiten zu suchen, da dürfte die Anordnung des Katalogs unbequem und nicht nachahmenswert sein. Böse Beispiele verderben angeblich gute Sitten; hoffen wir, daß bei uns in Bibliographien nicht nächstens auch nach -der, die, das, ein, zwei, drei« usw. statt nach den Hauptwörtern ange ordnet wird! Kleine Mitteilungen. »Akademischer Schutzverein«. — Am 30. Juli, nach mittags 5 Uhr, war der Leipziger Zweigverein des -aka demischen Schutzvereins« in der Aula der Universität zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung zusammengetreten. Die Ver sammlung wurde vom Vorsitzenden, Herrn Geheimen Rat Professor 209 Mitglieder zähle, der Gesamtverein etwa 1150 Mitglieder. Cr gab sodann in kurzen Zügen ein Bild der Tätigkeit des Vereins. Er berührte die vom Reichsamt des Innern in Kommission, die »mangels jedweden Entgegenkommens der Buchhändler in der Rabattfrage« von den Vertretern des akademischen Schutzvcreins abgebrochen worden seien und nur betreffs des Rabatts der Bibliotheken »die unsichere Aussicht auf eine Verständigung» eröffnet hätten. Im besondern verbreitete sich der Vorsitzende über die Bemühungen des Vereins, durch Aus nutzung des § 26 des Verlagsrechtsgesetzes vom 19. Juni 1901 der studierenden Jugend die notwendige wissenschaftliche Literatur zu billigen Preisen zugänglich zu machen. — Nachdem die Jahres- rechnung richtiggesprochen war, erfolgte die Wahl des Vorstandes und der Rechnungsprüfer. Sie ergab einstimmig Wiederwahl der zurzeit mit Ämtern Betrauten. Telegraph. — In Bezug auf abgekürzte Telegramm- Adressen, die von Geschäftsleuten mit dem Reichspostamt ver einbart sind, dann aber erloschen oder nach neuerlicher Verein barung geändert worden sind, hat der Staatssekretär des Reichs- postamts Exzellenz Kraetke unter dem 21. Juli d. I. auf eine Eing.d« ... ... J.du.n.ll.n- ... .....st.lll.n P.st- gehenden Telegramme werden dem frühern Inhaber der ab gekürzten Adresse gegen Nachzahlung der Gebühr für die an der vollen Adresse fehlenden Wörter ausgehändigt, wenn im übrigen Zweifel über den Empfänger nicht bestehen.« ausländische, gebührend davon Kenntnis nimmt, und daß Kon kurrenten des betreffenden Geschäfts diesen Umstand benutzt haben, um die betreffende Telegrammadresse nunmehr für ihr Geschäft eintragen zu lassen und Bestellungen, die dem ersten Inhaber der Adresse hätten zukommen sollen, abzufangen und sich selber zuzu führen. Uber diesen unlautern Wettbewerb ist in beteiligten Kreisen viel geklagt worden, und der -Bund der Industriellen« hatte sich dieser Sache angenommen. Bekämpfung des Vertriebs unzüchtiger Schriften. — Wie die Kölnische Volkszeitung erfährt, haben zwischen Ver tretern des Justizministers und des Ministers des Innern Ver bandlungen stattgefunden über die auf nachdrückliche Bekämpfung der Zuwiderhandlungen gegen § 184 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs bezüglichen Fragen. Dabei ist Einverständnis darüber erzielt worden: 1) daß die Staatsanwaltschaften es sich auch ferner angelegen sein lassen sollen, auf eine möglichst strenge Bestrafung der Händler mit unzüchtigen Schriften usw. und namentlich auch in den ge eigneten Fällen neben der Verhängung hoher Freiheitsstrafen auf die Verurteilung zu den zulässigen Nebenstrafen hinzuwirken: 2) daß insbesondere auch auf eine strengere Bestrafung der Verleger hingewirkt, und 3) daß auf eine schleunige Benachrichtigung der Händler von der Beschlagnahme unzüchtiger Schriften usw. Bedacht genommen werden müsse, um ihnen den Einwand zu entziehen, daß sie von dem unzüchtigen Charakter der Schriften keine Kenntnis gehabt hätten. Die Behörden haben Weisung in diesem Sinne erhalten. Post. — Im Publikum ist immer noch vielfach die irrige Meinung verbreitet, daß bei Drucksachen in Kartenform, insbe- 5 Textworten gestattet sei und für die Beförderung das Druck sachenporto von 3 H aenüge. Die Vergünstigung, daß mit höchstens 5 Worten oder mit oen üblichen Anfangsbuchstaben gute Wünsche, Glückwünsche, Danksagungen, Beileidsbezeugungen oder andre Höflichkeilsformeln handschriftlich hinzugefügt werden dürfen, gilt aber nur für gedruckte Visitenkarten. Andre Drucksachen werden nicht befördert, fallen daher, wenn der Absender nicht zu ß 8 Ziffer X Nr. 1 der Postordnung für das Deutsche Reich X. Es ist zulässig: 1. auf gedruckten Visitenkarten die Adresse des Ab senders, seinen Titel, sowie mit höchstens 5 Worten oder mit den üblichen Anfangsbuchstaben gute Wünsche, Glückwünsche, Danksagungen, Beileidsbezeugungen oder andre Höflichkeitssormeln handschriftlich hinzu zufügen. Photographie-Ausstellung in Wien. (Vgl. Nr. 163 d. Bl.) — Uber die hier schon erwähnte Photographische Ausstellung im k. k. österreichischen Museum für Kunst und Industrie zu Wien, die von der dortigen Photographischen Gesellschaft veranstaltet die Berufsphotographie neben den Leistungen der Amateur photographie, Reproduktionstechnik, die wissenschaftliche Photo graphie und die einen beträchtlichen Industriezweig darstellende Fabrikation photographischer Apparate, Papiere und Chemikalien. Beim Betreten des Vestibüls fällt zunächst die in einem Halbkreise aufgestellte Riesenphotographie, das Panorama des Golfs von Neapel, auf, die als größte Photographie der Welt die Länge von 12 Meter einnimmt und von der Neuen photo graphischen Gesellschaft in Steglitz-Berlin nach einer Naturauf nahme hergestellt worden ist. In diesem Raume sind auch die Expositionen der Staatsanstalten, an denen die Photographie gepflegt wird, und der hervorragenden Reproduktionsanstalten Österreichs und Deutschlands untergebracht. In der Ausstellung der k. k. Hof- und Staatsdruckerei finden wir die Verwendung der Photographie zur Reproduktion von Kunstwerken, und zwar die effektvollen Kombinationsdrucke von Heliogravüre, Lichtdruck und Chromolithographie nach Gemälden von Krämer, Veith, Kasparides und andre, ferner Farbenlicht-
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